Überholen von Radfahrern

Hallo Gemeinde, heute auf der B112, blaues Schild Kraftfahrstraße, Wechselseitig Zweispurig , eine ältere Dame mit dem Fahrrad vor mir. Doppelte Sperrlinie, mußte dann einige Kilometer hinterher fahren, hinter mir war Stau, wie soll man sich da nun verhalten?
2 Meter Abstand, Überholen in der Gegenspur?

203 Antworten

Das ist eine Kraftfahrstraße, hat also in der Regel rechts eine Leitplanke und somit ist nichts mit in den Straßengraben schieben. 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. Juli 2021 um 17:42:30 Uhr:


Vermutlich wäre das Sicherste tatsächlich, mir aktiver Warnblinkanlage hinterher zu fahren, damit sie niemand vom Rad holt.

Sehe ich nicht so. Wie ich oben schon geschrieben habe kann man auch rechts ran fahren und die Hintermänner durchlassen. Damit ist man auf der ganz sicheren Seite.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juli 2021 um 11:11:26 Uhr:



Zitat:

@hjluecke schrieb am 5. Juli 2021 um 09:54:00 Uhr:


Genau das ist es! Per Gesetz werden oft Verordnungen erlassen, die praktisch oftmals nicht umsetzbar sind-
(...) und rechnen scheinen "die da oben" sowieso nicht zu können.

Es sind nicht immer die, die Gesetze oder Verordnungen erlassen, die sich durch Unflexibilität auszeichnen, sondern oft die Autofahrer.

Gerade Gesetze sollte man als Richtschnur betrachten. Man sollte den Sinn der Gesetze hinterfragen, dann wird man feststellen, dass sie oft sehr durchdacht sind. Man wird aber auch feststellen, dass sie nicht für jede Situation passend sein können.

Wenn man die Gesetze verstanden hat, dann weiß man aber trotzdem, wie sinngemäß zu handeln ist.

Wer natürlich pedantisch buchstabengetreu nach dem Gesetzestext handelt, bekommt dann natürlich Probleme. Das kann so weit gehren, dass eine fette Strafe von einem Gericht verhängt wird, weil eben nicht nach dem gesunden Menschenverstand gehandelt wurde.
Gruß
Uwe

(...) dann zeig mal einen Richterspruch auf, der von Gefühlen geprägt ist und gänzlich gegen das Gesetz ist. Es geht nicht darum, dass es für jede Straßenbreite eine andere Regelung steht. Es geht aber drum, dass per Gesetz ich eigentlich bei einer schmaleren Straße kilometerweit hinter dem Fahrradfahrer her fahren müsste, was ich natürlich nicht machen würde. Fällt aber der Fahrradfahrer um, wenn ich langsam mit einem geringeren Abstand vorbeifahre, dann möchte ich den Richter sehen, der sagt, dass ich flexibel gehandelt habe und daher nicht verurteilt werde.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 5. Juli 2021 um 18:17:06 Uhr:



Zitat:

@Elderian schrieb am 5. Juli 2021 um 17:42:30 Uhr:


Vermutlich wäre das Sicherste tatsächlich, mir aktiver Warnblinkanlage hinterher zu fahren, damit sie niemand vom Rad holt.

Sehe ich nicht so. Wie ich oben schon geschrieben habe kann man auch rechts ran fahren und die Hintermänner durchlassen. Damit ist man auf der ganz sicheren Seite.

Du solltest meinen Beitrag schon ganz lesen, und nicht nach der Hälfte aufhören:
Mir ging es um die Sicherheit der Radfahrerin. Ein warnblinkendes Auto wird wohl eher beachtet. Mit einem Fahrradfahrer rechnet durchaus zu Recht da niemand.
Interessant wäre wirklich, wie die da hin gekommen ist...

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Es gibt ja schon einige skurrile Geschichten wie Radfahrer auf der Autobahn und so. Und die sind tatsächlich wahr.

Und mitunter verirren sich auch Radfahrer auf einer Straße nur für den motorisierten Verkehr, aber dass jemand kilometerweit hinterher fährt aufgrund einer durchgezogenen Linie, das liest man zum ersten Mal.

Ob die Geschichte jetzt wahr ist oder nicht..... hat denn keiner gehupt hinter dem TE? Hat denn keiner überholt? Kann ich kaum glauben. Wir reden hier von 15min oder mehr.... so geduldig sind die wenigsten deutschen Autofahrer.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 5. Juli 2021 um 18:23:35 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juli 2021 um 11:11:26 Uhr:


Wer natürlich pedantisch buchstabengetreu nach dem Gesetzestext handelt, bekommt dann natürlich Probleme. Das kann so weit gehren, dass eine fette Strafe von einem Gericht verhängt wird, weil eben nicht nach dem gesunden Menschenverstand gehandelt wurde.

(...) dann zeig mal einen Richterspruch auf, ...

Hier ist so ein Fall (

Klick mich

) der nach 3 Jahren zu einem Urteil geführt hat und dem Betroffenen eine Strafe aufgebrummt wurde. Leider ist das verlinkte Urteil nicht mehr abrufbar. Einen Auszug habe ich aber noch gefunden:

Zitat:

Insoweit ist lediglich anzumerken, dass auch das
Verkehrszeichen Z 298 (Ge- oder Verbot - Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen
nicht benutzen), ebenso wie andere Vorschriftszeichen der Straßenverkehrsordnung,
dann seine Wirkung verliert, wenn sich aufgrund veränderter
äußerer Umstände - etwa durch bauliche Veränderungen und/oder veränderte
Verkehrsführung - seine Unbeachtlichkeit jedem vernünftigen und
sachkundigen Betrachter ohne weiteres aufdrängt.

Die Diskussion zu dem Urteil findet ihr in dem verlinkten Thread ab Seite 16.

Egal, es zeigt sich, dass manchmal eben auch ein Autofahrer den gesunden Menschenverstand einschalten sollte und nicht stur nach Regeln fahren sollte. In Extremfällen kann dieser Regelhörigkeit sogar zu einer empfindlichen Strafe führen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. Juli 2021 um 18:41:27 Uhr:



Du solltest meinen Beitrag schon ganz lesen, und nicht nach der Hälfte aufhören:

Du solltest Dir meinen Beitrag verinnerlichen. Andere Leute haben schon geschrieben dass sich andere Autofahrer dazu verleiten lassen mehrere Autos auch knapp zu überholen. Wenn sie dann die Radfahrerin übersehen weil sie durch den TE verdeckt ist kann das böse ausgehen. Gerade wenn das Warnblinklicht aktiv ist können die Hintermänner und - frauen davon ausgehen dass eine schnellere Fahrt nicht möglich ist. Daher werden sie erst recht dazu zum überholen animiert.

Der TE stellt ein Verkehrshindernis dar und verdeckt die Radfahrerin. Die sicherste Variante, sofern der TE nicht selbst überholen möchte ist die, an geeigneter Stelle rechts ranzufahren.

In der geschilderten Situation hätte ich trotz durchgezogener Linie, wenn gefahrlos für jeden, und mit Abstand überholt, wenn jemand meint er müsste in dieser Situation nicht überholen, weil es Gesetzeskonform nicht möglich ist, ist es seine Sache und auch in Ordnung.

Zitat:

@Ascender schrieb am 5. Juli 2021 um 11:29:03 Uhr:


Aber viel zu langsam! Das ist eine Kraftfahrzeugstraße. Mindestens 60 km/h!!!

Die 60 km/h beziehen sich auf die

bauartbedingte

Mindestgeschwindigkeit und

nicht

auf die tatsächliche Mindestgeschwindigkeit.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 5. Juli 2021 um 20:35:09 Uhr:



Zitat:

@Ascender schrieb am 5. Juli 2021 um 11:29:03 Uhr:


Aber viel zu langsam! Das ist eine Kraftfahrzeugstraße. Mindestens 60 km/h!!!

Die 60 km/h beziehen sich auf die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit und nicht auf die tatsächliche Mindestgeschwindigkeit.

Höchstgeschwindigkeit !

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:45:33 Uhr:



...
Aber Radfahrer Überholen? Muss man erst Mal nachrechnen.
Landstraße, 2,75m eine Spur, 5,5m gesamt. Lkw oder Bus mit Spiegel, eine Spur weg, dann 2 Meter dazu, bleiben 75 cm für den Radfahrer, fährt dieser nicht ganz rechts muß der Busfahrer erst seine Spiegel abklappen dann darf er Überholen. Hat der Radfahrer einen Anhänger, darf dieser 99 cm breit sein.
Also rund 1 Meter, plus 2 Meter Abstand, bleiben 2,5 Meter. Ist der LKW aber 2,55 oder ein Kühlzug 2,60 breit muss er hinter dem Radfahrer bleiben bis dieser als langsames Fahrzeug rechts raus fährt um die schnelleren vorbei zu lassen. Der LKW Fahrer kann nur sagen Danke Andi.

😁
Ah, deswegen geht auf unseren Straßen nichts weiter - weil die Leute nicht fahren, sondern erstmal eine halbe Stunde ausrechnen ob auch wirklich genug Platz vorhanden ist 😉

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 4. Juli 2021 um 21:45:33 Uhr:


Aber Radfahrer Überholen? Muss man erst Mal nachrechnen.
Landstraße, 2,75m eine Spur, 5,5m gesamt.

2,75Breite ist eher ein Wert für Verengungen in Baustellen oder Engstellen in Ortsdurchfahrten. Die Fahrbahnbreite im Freien beträgt ungefähr 3,50m. Dazu kommen auch noch einige Zentimeter Randbefestigung und die Doppellinie in der Mitte hat eine nicht ganz vernachlässigbare Breite.

Ich vermute es geht um diesen Bereich der B112 https://www.mapillary.com/app/?...

Die Fahrbahnbreite sollte ausreichen, dass man kaum auf die Gegenfahrbahn muss, um ein ganz rechts fahrendes Fahrrad zu überholen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juli 2021 um 16:58:55 Uhr:


.... oder würdest du km lang hinter der Rad-Omi mit wahrscheinlich nur 10 bis 15 km/h hinterhertuckern?

Ich hoffe, dass mir diese Situation erspart bleibt.

Sollte ich in diese seltene Situation kommen, gehöre ich zu den Hinterher-Fahrern.

Zitat:

Würdest du dich dann darüber aufregen, wenn dann die hinter dir, dich und die Omi überholen?
...

Das ist kein Aufreger.

Zitat:

@reox schrieb am 6. Juli 2021 um 05:13:16 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juli 2021 um 16:58:55 Uhr:


.... oder würdest du km lang hinter der Rad-Omi mit wahrscheinlich nur 10 bis 15 km/h hinterhertuckern?

Ich hoffe, dass mir diese Situation erspart bleibt.
Sollte ich in diese seltene Situation kommen, gehöre ich zu den Hinterher-Fahrern.

Also auch für dich eine MPU 😉
Nicht dass mich das wundern würde.

Zitat:

@reox schrieb am 6. Juli 2021 um 05:13:16 Uhr:


Ich hoffe, dass mir diese Situation erspart bleibt.

Echt, hattest Du noch nie einen Radfahrer im Bereich einer durchgezogenen Linie vor Dir? Für wen bauen wir eigentlich die vielen Radwege?

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