Überholen
Tach Leute,
ich hab mal ne Frage.
Letztens is vor mir ein Schwertransporter auf der Bundesstraße gefahren.
Mit Polizeieskorte vorne dran (Blaulicht an).
Ich hab es nicht getan, habe aber echt mit dem Gedanken gespielt zu überholen (und mich dabei evtl. noch zwischen Streifenwagen und Schwertransporter zu platzieren) 😁.
Darf man das denn??
16 Antworten
hi,
da ich beim Anwalt lernte, geb ich einfach mal meinen Senf dazu aus meiner Erfahrung...
Überholen darfst du, wenn der Verkehr es zulässt, also die Straße breit genug und alles übersichtlich ist.
Die komplette Eskorte unterbrechen, also einscheren zwischen Schwertransport und Polizei (das Gespann also unterbrechen) darfst du nicht. Das kann Geld kosten...
Probiert habe ich es selbst aber noch nie...
Grüße MaHe1986
Wenn hinter dem ganzen ein Auto fährt mit Schild Überholverbot versuch es mal. Du wirst von diesem schlicht brutal abgedrängt. Ein Bekannter hat mal eine Weile solche Transporte begleitet. So einige dicke Daimler und BMW die meinten das gilt nicht für sie hat er im Graben landen lassen. Das beste daran dafür kann er nicht belangt werden.
Und nur mit Polizei ist das auch lustig, ich bin auch mal mit Eskorte gefahren jeder der da zwischen wollte wurde auch sofort sehr "unfreundlich" behandelt.
Zitat:
Original geschrieben von -[BF]-
Wenn hinter dem ganzen ein Auto fährt mit Schild Überholverbot versuch es mal. Du wirst von diesem schlicht brutal abgedrängt. Ein Bekannter hat mal eine Weile solche Transporte begleitet. So einige dicke Daimler und BMW die meinten das gilt nicht für sie hat er im Graben landen lassen. Das beste daran dafür kann er nicht belangt werden.Und nur mit Polizei ist das auch lustig, ich bin auch mal mit Eskorte gefahren jeder der da zwischen wollte wurde auch sofort sehr "unfreundlich" behandelt.
also mal ganz ehrlich, wenn mich jemand absichtlich von der straße drängelt, und im graben landen lässt, egal unter welchen umständen auch immer, würde ich DEN erstmal ne ganze weile und sehr sorgfältig "unfreundlich" behandeln, und zwar so, das er genau versteht was ich meine.
bin zwar echt nen SAU friedlicher mensch, hab noch nie jemanden etwas getan, aber da würden mehr als fäuste fliegen !
Hallo,
ob der Polizist oder wer auch immer jemanden bedrängen darf oder abdrängen darf kann nur ein Gericht entscheiden.
Ob er richtig gehandelt hat ist deren Aufgabe das raus zu finden , wobei das auch immer von der Situation abhängig ist.
Ich kann mir Situationen vorstellen, wo so eine Sache gerechtfertigt sein könnte.
Meine Meinung ist das man, auch wenn kein ausdrückliches Verbot besteht, immer mit dem schlimmsten Rechnen muss.
Was nutzt einem im Grab das Recht auf Vorfahr oder das Recht darauf einen Schwerlasttransport zu überholen?
So ein Transport ist sehr gefährlich und die Jungs davor und dahinter sind ja nicht zum Spaß da.
Meine Mutter (Gott hab sie seelig) hatte immer nen Spruch. Und auf dem Grabstein steht "Aber ich hatte doch Vorfahrt".
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ich bleibe auch immer meißt erst mal hinter dem Schwerlasttransporter. Wenn gute Möglichkeit zum Überholen gegeben ist dann blinken die Fahrer der Transporter oft rechts um zu signalisieren das es jetzt am besten ist.
-[BF]- rede keinen UNSINN !!!
Entweder bist du so naiv und glaubst du den Sch... den man dir erzählt oder du bist selber son kleiner märchenprinz!
MfG
Für den der überholen will ist es Lebensgefährlich sich mitten im Transport zu befinden. Darum macht das letzte Fahrzeug immer zu wenn wer vorbei will. Wenn der überholende aber eben meint da trotzdem vorbei zu müssen ist er halt von der Bahn. Wer es nicht glauben will bitte, überholt doch mal ihr werdet es sehen.
So ein Quark!
also ich meine der letzte Eskorte Wagen darf doch in keinem Fall ein überholendes Auto mutwillig von der Straße drängen. Das wäre ja ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Mordversuch gleichzusetzen.
Er darf höchstens abriegeln wenn der Abstand vom dahinterfahrenden noch groß genug ist und dieser problemlos bremsen kann. Obwohl das dann auch schwer nachzuweisen ist falls keine Zeugen da sind.
Schwachsinn !
Abdrängen ist nicht, egal in welcher Situation. Wo bleibt denn da bitte die Verhältnismäßigkeit ?
Das kannste vieleicht machen wenn der dich auch in den Graben drängen will und man von Notwehr sprechen kann anders nicht... und selbst da wirds schon eng.
Oder schießt du auch mit Kanonen auf Spatzen ?
Hallo
So´n Quatsch, das Gegenteil ist der Fall. Die MÜSSEN sogar jede möglichkeit nutzen rückwärtige Fahrzeuge vorbeizulassen. Es ist keinem zuzumuten mit 30 da hinterherzufahren, also müssen die rechts ran und vorbeilassen (bei gelegenheit).
Absichtliches Abdrängen geht gar nicht, da würde ich sofort die Nerven verlieren mit allem was dazugehört.
Was glaubst du was ein Richter mit dem macht? der hat die Lizenz aber auf lebzeit weg.
Hm.
Schön, dann bin ich jetz aufgeklärt danke.
Also ganz hinten fuhr zwar ein Begleitfahrzeug mit gelbem Licht, aber ich glaube das hatte kein Überholverbotsschild an Bord. Gibts das überhaupt?
Jedenfalls hat sich da keiner in der Kolonne getraut zu überholen 🙂
Tja, und wenn man da echt von der Straße gedrängt wird (naja, schwer vorzustellen, aber wenn da ein bekloppter sitzt...) ja dann gibts Gesprächsbedarf. Vorausgesetzt man lebt noch.
Tag noch mal,
ihr seht das hier immer nur aus einer Richtung.
Was meint ihr wohl was die Jungs mit den Transportern euch erzählen könnten was es für bekloppte Idioten gibt.
Die gefärden ja nicht nur sich selbst sondern auch noch andere und das erleben die auf jeder Fahrt ein paar mal.
Da gibt es dann irgend wann 0 Tolleranz mehr und die Fahrer der Sicherheitsfahrzeuge stehen nachher auch vorm Richter und dürfen beweisen, ob sie alles möglich gemacht haben um den PKW Fahrer daran zu hindern die Kolonne zu überholen.
Es gibt ja auch nicht nur "1" Schwerlasttransport. Es gibt da ja auch kleine und GROßE, also gibt es auch welche, die man ohne Probleme überholen kann und es gibt welche die man nicht überholen sollte.
Tatsache ist aber das der sicherste Weg ist hinter den Dingern zu bleiben, die Musik aus dem Radio zu geniessen und sich des Lebens freuen.
In diesem Sinne "Allzeit gute fahrt"
Bert
Nur "leider" darf nicht alles mögliche gemacht werden was auch möglich ist. z.B. in den Straßengraben abdrängen... Da könnte man ja seiner Fantasie freien Lauf lassen 😁
Schon mal was von Rechtsgüterabwägung gehört ? Wie schon gesagt, die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein, wenn einer mit dem Stock auf mich losgeht kann ich ihm auch nicht gleich ne Kugel in den Kopf jagen und hier ist es genauso.
Wenn derjenige der hier überholen will nicht mein oder anderes Leib und oder Leben unmittelbar in Gefahr bringt kann ich ihn auch nicht gleich in den Straßengraben befördern.
P.S. Nicht mal die Polizei darf wärend einer Verfolgungsjagt den gejagten von der Fahrbahn abdrängen, das ist einfach viel zu riskant. Es sei denn wir orientieren uns mittlerweile an den USA und ich habs nur noch nicht mitbekommen...