Übereinstimmungsbescheinigung Felgen + Reifen verstehen
Hallo,
ich habe mir die 8V0601025DH Original Audi-Felgen geholt mit Größe 6,0Jx17 ET48.
In der Übereinstimmungsbescheinigung ist unter 52. Anmerkungen der einzige Eintrag mit dieser Größe
##205/50 R17 93H M+S#6,0Jx17 ET48.
Ich möchte mir gerne Allwetterreifen/Ganzjahresreifen für diese Felgen holen. Kann ich jeden Reifen der Größe 205/50 R17 nehmen, oder müssen auch die hinteren Werte (93H M+S) übereinstimmen? Könnte ich auch einen Reifen mit 93V nehmen? Sprich, welche Reifen darf ich fahren ohne irgendwelche Eintragungen, Gutachten oder ähnliches erstellen/mitführen zu müssen?
Viele Grüße
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2 Antworten
Ruf da bitte kurz den TÜV an und lass dir das bestätigen. Meiner Meinung nach darfst du damit alle Reifenarten fahren (Sommer+Winter+Allwetter) die diese Reifengröße haben und mindestens eine Traglast von 93 und mindestens einen Geschwindigkeitsindex von H aufweisen. Als Beispiel wäre damit ein z. B. 95er V Sommer erlaubt da Mindestnorm erfüllt ohne das man etwas eintragen muss. Eine Kopie des CoC mitzuführen wäre nicht verkehrt da Missverständnisse sofort ausgeschlossen werden können.
Einspruch Euer Ehren! Das M+S weist auf Winterreifen hin, die entgegen der sonstigen Empfehlung mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex gefahren werden dürfen als die Karre kann. Dann muss ein Aufkleber ins Auto, der dem Index entspricht (in diesem Fall H=210 km/h). Mit diesem Index darf ein reiner Sommerreifen nicht gefahren werden, weil die Bapper-Lösung da nicht gilt.
Höherer Index geht immer, das ist nie verboten. Also: Allwetter oder Winterreifen mit Index H gehen mit Aufkleber, Sommerreifen nur mit Index, der der tatsächlichen maximalen Geschwindigkeit entspricht.
Ist ja seltsam mit Deinem Gutachten. Kannst Du das hier mal posten?