ForumTaxi
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Taxi
  5. Uber

Uber

Themenstarteram 2. April 2015 um 7:30

Hallo zusammen,

gibts zu Uber noch keinen eigenen Thread? Wenn doch verweist mich gern dahin ;-)

Wollte gern mal eure Meinungen zu den neusten Beschwerden des Anbieters bei der EU-Kommission hören, denkt ihr, dass sie erfolgreich sein werden?

Und, denkt ihr wirklich Uber kann es sich leisten seine Idee umzusetzen, den Fahrern die Lizenz (200€) zu bezahlen?

Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie das so weitergeht und bis dahin etwas traurig, dass man es nicht mehr benutzen kann!

Frohe Ostern

Maworm

Beste Antwort im Thema

was die Befürworter von Uber wohl sagen würden, wenn ein weltweit agierender Konzern Schwarzarbeit in ihrer Branche vermitteln würde?

Gruss Deden

20 weitere Antworten
20 Antworten

Mit "Lizenz" meinen die den Personenbeförderungsschein. Der reicht allerdings nicht aus. Um mit eigenen Auto Fahrgäste in der Form wie von UBER praktiziert fahren zu dürfen braucht man aber eine Genehmigung nach §49 Personenbeförderungsgesetz (Mietwagenverkehr) bzw. $ 48 (Taxiverkehr). Um

eine dieser Genehmigungen zu bekommen ist ein weitaus größerer Aufwand notwendig als er für die Beschaffung eines Peronenbeförderungsscheins betrieben wird.

Solange der UBER-Fahrer (= Unternehmer) diese Genehmigungen / Lizenzen nicht hat sind seine Dienste nicht legal.

MFG Sven

Leider glaube ich, daß sich das "Konzept" von Uber auf kurz oder lang durchsetzen wird. Wenn Uber im Moment auch viele Verbote erntet...hat die Firma in einigen Politikerköpfen etwas angestoßen...nämlich die Frage ob das Taxigewerbe weiterhin so streng reguliert sein muss ?? Habe hier und da schon gelesen ob es überhaupt einen P-Schein noch braucht usw. Man denkt also über das Gewerbe nach. Und ich bin mir ziemlich sicher, daß wir in den nächsten 5-7 Jahren einen Umbruch im Gewerbe erleben werden....sehr zum leidwesen der "alten" Taxler die evtl. viele Geld für eine Konzession bezahlt haben....oder hoffen durch den Verkauf des Unternehmens ihre Rente aufzubessern.

Wenn die Uber Fahrer Ihre Autos dann auch als "Taxen" zur Personenbeförderung versichern und zum Taxitüv fahren müssten, würden das Einige schnell bleiben lassen. Oder ein Unfall mit Insassen??!! Was glaubt Ihr wie die Versicherer sich freuen einen privat genutzen PKW zu versichern, aber jetzt Schadenersatz für ein Fahrzeug zahlen sollen, dass als Fahrzeug zum kostenpflichtigen Befördern von Personen dient. Mal abwarten.

LEjockel

was die Befürworter von Uber wohl sagen würden, wenn ein weltweit agierender Konzern Schwarzarbeit in ihrer Branche vermitteln würde?

Gruss Deden

am 3. April 2015 um 6:51

Wenn ein "Uber"-Fahrer die Personenbeförderung gesponsert kriegt (sicher mit der Auflage, sie nur für "Uber" zu nutzen), ist es de jure kein Problem, eine Mietwagenkonzession zu bekommen.

Dann allerdings muss der gesetzestreue "Uberling" Gewinn nachweisen, weil es sonst nicht als Gewerbe anerkannt wird. Und dann kommen Steuern, natürlich auch die Zulassung seines Gefährts für die Personenbeförderung. Und plötzlich steckt er genauso im Kostensumpf wie alle anderen und die Uber-Tarife sind gar nicht mehr wirtschaftlich.

Vermutlich gibt dann der Uber-Fahrer seine selbst gedruckte Visitenkarte an seine Fahrgäste mit dem Hinweis, dass sie nächstes Mal doch gleich direkt bei ihm anrufen können, und Uber gleitet so allmählich aus dem Geschäft raus.

Also, ich glaube, ich würde es so machen, denn wozu braucht man einen Uber, um regionalbegrenzt Fahrer an Fahrgäste zu vermitteln? Das könnte auch eine Alternative für Taxler sein, um Spitzen im Fahrgastaufkommen abzufedern.

Wenn die Fahrer eine Mietwagenkonzession (mit der Entsprechenden Versicherung, nachweis der finanziellen & fachlichen Eignung usw.) machen würden wäre gegen das Geschäftsmodell schon wesentlich weniger einzuwenden. Es wäre dann - wie auch Du schreibst - einfach eine weitere Art der Bestellform.

Was vielen Leuten ja an UBER gefallen hat war aber nicht nur die Bestellform, sondern der extrem billige (ich schreibe bewusst nicht "günstige") Preis. Und den kann man -wenn man alle gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllen will- nicht mehr anbieten.

Leider werden auch immer wieder jeden Tag ein paar Dumme geboren, somit braucht unser Gewerbe stattliche Regulierung. Denn wenn der eine merkt daß er nichts verdient rückt sonst halt ein anderer nach, der es noch nicht gemerkt hat.

MFG Sven

Wenn Uber nichts weiter ist als eine APP-Basierte Taxizentrale, sind sie völlig entzaubert. Das reicht für einen ausreichenden Kundenstamm nämlich nicht, das können andere auch besser!

Ist der Billigpreis des privaten "schwarz"-fahrenden PKWs nicht zu erzielen, hat auch Uber keine Existenzgrundlage mehr.

Macht euch mal keine Sorgen, dass der Staat irgendwas lockert. Jetzt kommt erst mal der Fiskaltaxameter und ich denke für den Mietwagen werden die sich auch noch etwas einfallen lassen. Durch Uber geht dem Staat Geld verloren und das lässt dieser nicht zu. Es wird immer wieder ien paar Politiker geben, die von der Sache keine Ahnung haben und somit irgend einen Blödsinn erzählen. Das sollte man nicht überbewerten.

Wenn Uber wirklich den P-Schein bezahlt, nutzt das, wie bereits erwänt, garnichts. Die Genehmigung nach §49 PbefG (Mietwagen) oder §47 (Taxen) ist wichtig. Und die uist an so viele Voraussetzungen geknüpft, dass es für die Uberfahrer uninteressant wird. Also keine Bange.

In der aktuellen Wirtschaftswoche steht ein artikel zum Thema uber.....nämlich dass die eu Kommission eine Liberalisierung des Taxi und Mietwagenmarktes überlegt......und eu recht steht über deutschem Recht. Somit können wir uns darauf einstellen dass es bald Änderungen bzw. eine Liberalisierung geben wird.

Die Frage ist halt, was "Liberalisierung" bedeutet. Sicher nicht, daß jeder Privatmann ohne Versicherung & Genehmigung Personen befördern darf. Ich denke mal , es wird die antiquierte Rückkehrpflicht für Mietwagen zum Betriebssitz und die Auftragssannahme am Betriebssitzort fallen. Sofern trotzdem die Grundvorraussetzungen für eine Zulassung zum Taxi- und Mietwagenverkehr so bleiben wie heute sehe ich da in unserer Struktur keine großartige Gefahr.

MFG Sven

am 14. April 2015 um 8:21

Mal eine Frage:

Warum gab und gibt es denn das PbefG und die BoKraft,

und warum sollte sich denn jetzt was geändert haben?

Zitat:

@taxi108 schrieb am 14. April 2015 um 10:21:15 Uhr:

Mal eine Frage:

Warum gab und gibt es denn das PbefG und die BoKraft,

und warum sollte sich denn jetzt was geändert haben?

Dazu erklärt uns Wikipedia:

Zitat:

Das Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande wurde erstmals am 4. Dezember 1934 verkündet[14] und trat am 1. April 1935 in Kraft. Der Grund für die Gesetzgebung lag in der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs, deren einzelne im Gesetz benannten Verkehrsträger sich ähneln und die deshalb eine Neuordnung des öffentlichen Personennahverkehrs mit der Straßenbahn (bis dato der Eisenbahngesetzgebung unterworfen) und mit dem Kraftwagen betriebenen Linien (in zersplitterter Gesetzgebung geregelt: für Personenkraftfahrtlinien über die Grenzen eines Gemeindebezirks hinaus in einer Verordnung des Reichspräsidenten, bei Verkehr innerhalb der Orte durch Regelungen der Ortspolizeibehörde auf Basis der Reichsgewerbeordnung) in einem Gesetz geboten erscheinen ließen. Das Gesetz wurde in der Fassung vom 6. Dezember 1937 nochmals veröffentlicht[15] und später in Bundesrecht übernommen. Die erste Änderung war dann am 15. Januar 1952.[16]

Das Gesetz ist auch abgeleitet aus dem Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung und dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches, beide aus dem Jahr 1934.

Die wesentlichsten Vorschriften, die der Reichsverkehrsminister auf Grund einer Ermächtigung in § 39 des Gesetzes über den Betrieb der Verkehrsunternehmen, bei Straßenbahnen auch über den Bau, erlassen hat, sind:

die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 13. Februar 1939[17], in Kraft ab 1. April 1939,

die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen - Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) vom 13. November 1937[18], in Kraft ab 1. April 1938.

Beide Verordnungen sind später in Bundesrecht übergegangen.

Warum es sich ändern kann? Weil sich die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen geändert haben, zum Beispiel. Weil der Taxiverkehr als Teil des ÖPNV auch ohne Konzessionsverfahren und andere Reglementierungen gewährleistet werden könnte? Da kann es viele Gründe geben. Man kann auch alles lassen, wie es ist.

Grüße vom Ostelch

Was passiert, wenn man den Taxiverkehr ohne gesetzliche Rahmenbedingungen aufrecht erhalten will kannst Du gut in Ländern sehen, in denen das so ist. Ein Elend ohne Ende.

Themenstarteram 17. April 2015 um 11:11

Ok sehr interessante Sachen die ihr geschrieben habt! Irgendwie geht das so etwas in die Richtung mit der Bahn und den Fernbussen, nur dass dort das rechtliche Problem natürlich nicht so extrem war. Ich verstehe den Ärger darüber schon, man möchte nicht dass "Schwarzarbeit" auf ein mal legal wird. Auf der anderen Seite bin ich immer genervt, wenn ich merke, dass der Staat so viel beschränkt, was zunächst keinen Einfluss auf die Gesellschaft hat, wo er also nicht zwingend regulieren müsste...

Deine Antwort