Typische "Sachmängel" bei einem F11
Hallo zusammen,
da mein Gebrauchter nun knapp 6 Monate in meinem Besitz ist und die sog. Beweislastumkehr bekanntlich nach 6 Monaten endet, wollte ich mal fragen, was ihr als "typische Sachmängel" eines F11 anseht? Worauf soll ich besonders achten?
Mir geht es darum, den Wagen nun noch einmal zu checken bzw. checken zu lassen, bevor die 6 Monate herum sind, und dem Händler die identifizierten Sachmängel rechtzeitig vor Ablauf der Beweislastumkehr anzuzeigen
Erste konkrete Fragen von mir:
- Sind die "Abplatzungen" der Türgriffe (Klarlack) Sachmängel?
- Ist die Tatsache, dass die Temperaturanzeige erst nach ca. 20 Minuten die korrekte Außentemperatur anzeigt, ein Sachmangel?
- Ist es ein Sachmangel, dass bei starkem Regen, Flüssigkeit in den hinteren Türläufen steht?
- Ist "Flattern" der Bremsen/des Autos beim Verzögern aus höherem Tempo ein Sachmangel?
Ganz lieben Dank für Hinweise!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@RobinDerRetter schrieb am 1. November 2018 um 23:21:20 Uhr:
Lackabplatzer sind offensichtliche Mängel. Wer den Wagen so kauft, der kann später nicht ankommen.Gewährleistung ersetzt "verdeckte Mängel". Ich rate dazu den Fehlerspeicher auszulesen. Im Idealfall wurde der nie gelöscht. Dann kann man sehen seit welchem Kilomterstand ein Fehler schon aufgetreten war. Genau darauf kommt es an: Fehler die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, und jetzt erst offenkundig werden.
Gewährleistung muss nicht ersetzen, was nach dem Kauf kaputt gegeangen ist! Außer es gibt Anhaltspunkte, das dieser Fehler im Zeitpunkt des Kaufs schon "angelegt" war. Also ein fehlerhaftes Kugellager, was dann später kaputtgeht wird ersetzt, weil es ja von Anfang an kaputt war. Das ist bei Gebrauchtwagen dann aber schwieriger. Wenn dort ein Kugellager kaputt geht, ist es ja ganz normal, weil es die übliche Abnutzung hat.
Du verdrehst hier einiges, Vorsicht. Es gibt keine offensichtlichen oder verdeckten Mängel, so wie du es hier schreibst.
Beim gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung ersetzt der Verkäufer Mängel, Punkt.
Die Gewährleistung sieht dabei vor, dass die Beweislast, dass Mängel schon beim Kauf vorlagen und nicht erst später aufgetreten sind, beim Verkäufer liegt. Auch beim defekten Kugellager müsste also der Verkäufer beweisen, dass es beim Kauf nicht vorlag, und der Käufer für den Schaden aufkommen müsste.
Käufer befinden sich in der Zeit immer in einer sehr komfortablen Situation, da der Verkäufer kaum nachweisen kann, dass der Schaden nicht schon vorlag.
Der Verkäufer kann praktisch keine Komponenten von der gesetzlichen Gewährleistung ausschließen. Selbst hoher Bremsverschleiß könnte doch von defekten Teilen verursacht worden sein? Wie gesagt, in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen.
Ich glaube, dass was du mit verdeckten Mängeln meinst, unterliegt eher dem Schadenersatzanspruch des Käufers.
Im Übrigen hab ich aber selbst das Problem mit flatternden Bremsen. Du solltest aber aufpassen, dass du z.B. beim abrupten Bremsen vor einer Ampel nicht auf der Bremse stehst. Denn die glüht bekanntlich bei der hohen Reibung und hat so schon einige Male bei mir eine Bremsscheibe verformt🙄
86 Antworten
wenn einer vorsätzlich etwas kaputt macht und reklamiert ja, aber ansonsten nicht. Im Kundendienst...ist man da nicht für den Kunden da🙄
da ich ja gern die Hydrolager einbauen will: kann ich dann einen kompletten Lenker für einen F01 kaufen? Passt der genauso?
Der Lemförder OEM Lenker hat ja offenbar auch nur das Gummilager
Ich hab die vom F01 verbaut, die passen.
3620801 Zugstreben F01 (vorderer unterer Querlenker links)
3620901 Zugstreben F01 (vorderer unterer Querlenker rechts)
Zitat:
@user_530d schrieb am 12. April 2019 um 10:13:42 Uhr:
Ich hab die vom F01 verbaut, die passen.3620801 Zugstreben F01 (vorderer unterer Querlenker links)
3620901 Zugstreben F01 (vorderer unterer Querlenker rechts)
Ne... tun sie nicht!
Bloß weil die Anschlüsse gleich sind am Gelenk und Schraube am Achsträger.
Die Zugstreben haben unterschiedliche Längen und Formen.
Ich bin raus...
Und Kunde:
Mein Kunde ist der verantwortungsvolle Autobesitzer, der das Auto in der Werkstatt von Fachleuten warten oder reparieren lässt.
Bei Bastelarbeiten an sicherheitsrelevanten Teilen hört bei mir der Spaß ganz schnell auf.
Wenn Du einen Bauingenieur fragst ob die Wand weg kann, nachdem der Bewohner sie schon halb eingerissen hat, schlägt der auch die Hände über dem Kopf zusammen...
Ich hab sie im Fahrzeug eingebaut. Beide Zugstreben sahen identisch aus. Bei der Fahrzeugvermessung gab es auch keine Beanstandungen
Ähnliche Themen
Top, bestellt!
Zitat:
@user_530d schrieb am 12. April 2019 um 10:50:26 Uhr:
Ich hab sie im Fahrzeug eingebaut. Beide Zugstreben sahen identisch aus. Bei der Fahrzeugvermessung gab es auch keine Beanstandungen
Glaub mir einfach: Sie sind nicht gleich in der Form oder der Länge.
Und weil diese F01 Teile nicht in einen F10 gehören erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis.
Und damit auch Euer Versicherungsschutz.
Wenn ein Sachverständiger das nach einem Unfall raus bekommt... dann Prost Mahlzeit
Als erstes glaub ich mir mal selbst, die Form war definitiv gleich, ich hab die beiden Streben miteinander verglichen. Ob die nun 1-2mm länger oder kürzer sind hab ich natürlich nicht gemessen.
EDIT: Übrigens rede ich hier von einem RWD, die vom XDrive haben natürlich eine andere Passform.
Zitat:
@user_530d schrieb am 12. April 2019 um 11:25:33 Uhr:
Als erstes glaub ich mir mal selbst, die Form war definitiv gleich, ich hab die beiden Streben miteinander verglichen. Ob die nun 1-2mm länger oder kürzer sind hab ich natürlich nicht gemessen.EDIT: Übrigens rede ich hier von einem RWD, die vom XDrive haben natürlich eine andere Passform.
Ich sag nix mehr...
Gleich würde bedeuten: auch die gleiche Teilenummer, und keine 2. Und das ist nicht der Fall. Also sind sie nicht gleich. Und so baut man Teile ein, die nicht vorgesehen sind für diesen Fahrzeugtyp.
Schonmal was von Einbauerklärung gehört? Du veränderst eine Maschine, und ein Auto ist eine solche. Demnach bedarf es einer Erklärung des Herstellers, eine (wesentliche) Veränderung an der Maschine "kfz" vorzunehmen, welche durch ein entsprechendes Genehmigungsverfahren laufen muss.
Der 5er ist ja schließlich keine Seifenkiste, die ich Mal eben fürs Dorfrennen zusammenkloppe. Du darfst ja auch keinen V8 in einen Polo einbauen und diesen dann einfach so im Straßenverkehr bewegen.
Und nochmal... Verbauen und betreiben sind 2 paar Schuhe. Aber kann ja jeder handhaben wie er will.
Die Zugstreben mit Hydrolager vom F01 sind 4-5mm länger, was sich wohl durch das größere Auge für die Hydrolager ergibt. Letztlich sind die Schraubenlöcher minimal unterschiedlich im Abstand, wodurch sich beim Einbau ein Unterschied von ca. 2 mm ergibt.
Dieser Unterschied ist mit dem bloßen Auge und schnell mal vergleichen nicht auffällig, hier muß ich mich korrigieren und meine Aussage "definitiv gleich" zurücknehmen.
Dieser Unterschied ist beim Einbau und Spurvermessung nicht der Rede wert. Wenn jemand mit dem Rad gegen einen Bordstein fährt ist die Achsgeometrie mehr verstellt als bei diesem Einbau.
Wie sich das Ganze rechtlich verhält weiß ich nicht, da scheint es ja genug Experten zu geben.
Ich für meinen Teil kann nur sagen das der Einbau problemlos funktioniert hat und ich auf Dauer wohl an diesen Zugstreben mehr Freude haben werde, wie an solchen mit Gummilager.
Das Ganze war hier im Forum auch schon mal Thema und jetzt wird es dramatisiert. 🙁
Streitet ja keiner ab, dass die Dinger passen und auch sauber ihren Dienst tun. Aber wie immer wird es erst dann interessant, wenn der "Ernstfall" eintritt (Unfall z.b.).
Zitat:
@steffmaster78 schrieb am 12. April 2019 um 15:21:19 Uhr:
Streitet ja keiner ab, dass die Dinger passen und auch sauber ihren Dienst tun.
Leider doch. Es ging um die Frage ob sie passen, welche ich mit ja beantwortet habe...
„Passen“
das bezieht sich dann aber eher auf
- grob optisch
- Gewinde am Zapfen und Größe der Kugelauflage
- Bohrung des Lagers
Dazwischen ist das eine Bauteil für einen 7er und das andere für einen 5er...
Mit anderen Reifen, Felgen, usw.
Folglich ist die eine entwickelt für einen 5er und die andere für einen 7er.
Bloß weil etwas auf der Hebebühne zusammenpasst, ist doch nicht jeder Situation Rechnung getragen, die der Hersteller des Teils oder des Autos bei der Entwicklung berücksichtigen muss.
Wir können mal ein Gedankenexperiment machen.
Stellen wir uns mal vor, wir reden von Flugzeugen.
Nun fragt einer: „passen die Flügel von einer 747 an meine 737? Möchte ich gern machen, weil 4 Triebwerke sind cooler und besser als 2 und haben mehr power“
Jetzt antwortet ein Luft- und Raumfahrtingenieur:
„Nein, weil die 737 nicht dafür gebaut wurde“
Und 3 andere sagen: „doch das geht, sind die gleichen Schrauben und Muttern und das Lochbild und alles passt.“
Warum wird das da nicht passieren?
Weil keiner am Flugzeug schrauben darf, vermutlich kaum einer so ein Ding fliegen dürfte und sich deshalb keiner sich anmaßt Experte zu sein.
Warum passiert es hier?
Weil fast jeder ein Auto fahren darf und jeder dran schrauben darf und damit automatisch alle zu Experten werden und das Diskutieren anfangen.
Also:
Macht was Ihr wollt und in dem Sinne:
Naja Boing hat das bei der 737 Max auch mit größeren/sparsameren Triebwerken versucht... ging bekanntlich schief.... aber man versucht es mit Software Updates zu beheben....