Typenbezeichnung
Hallo zusammen,
ich habe mir einen Golf VI 1,4l Benziner (80 PS) gekauft. Nun bin ich auf der Suche nach der Typenbezeichnung dieses Fahrzeugs.
Ich finde im Internet "1K" bzw. "5K". Kann mir jemand sagen, was von beidem richtig ist?
Danke und Gruß
pauli_sienen
Beste Antwort im Thema
Schau in den Fahrzeugbrief oder schein...
23 Antworten
08/15
Wenn ich bei der Bafa arbeiten würde, hätte ich bestimmt bauchschmerzen vor lauter lachen
1K 5K zzzzzzzzz
dat Ding is nn Golf6 un der is von VW
Hammmmmmer 😠
Zitat:
Original geschrieben von Gonzo4712
08/15
Wenn ich bei der Bafa arbeiten würde, hätte ich bestimmt bauchschmerzen vor lauter lachen
1K 5K zzzzzzzzz
dat Ding is nn Golf6 un der is von VW
Hammmmmmer 😠
hehe
Beim Amt weiß man ja nie. Aber den Ablehnungsbescheid deswegen möchte ich als RA auch in die Hände kriegen. Leicht verdiente Gebühren ;-)
Zitat:
Original geschrieben von haah
heheZitat:
Original geschrieben von Gonzo4712
08/15
Wenn ich bei der Bafa arbeiten würde, hätte ich bestimmt bauchschmerzen vor lauter lachen
1K 5K zzzzzzzzz
dat Ding is nn Golf6 un der is von VW
Hammmmmmer 😠
Beim Amt weiß man ja nie. Aber den Ablehnungsbescheid deswegen möchte ich als RA auch in die Hände kriegen. Leicht verdiente Gebühren ;-)
Mal nur so ne dumme frage, bist Du ins Autohaus gegangen und wolltest einen 5k oder wie immer das heist? Ich hab nach einem Golf6 gefragt und das schreibe ich auch so in den Antrag!!!!
Nee, deswegen lach ich mich darüber auch so schief wie du. Aber ich habe schon Behördenbescheide gesehen, da würdest du dir auch nur an den Kopf packen! Also von daher würde ich mich bei den Damen und Herren über nichts mehr wundern.
Aber wie gesagt: den Ablehnungsbescheid hätte keine Chance. Ebenso wenig wie dieser Schwachsinn mit "muss ich meine Vertragskopie unterschreiben?". Bei den Gerichten ist allgemein anerkannt, dass der Inhaber einer durch das vorbringen als Beweis das gleiche zum Ausdruck bringt, wie mit dieser Unterschrift. Und es kommt dem da auch nur auf die Beweiserhebung bzgl. des Bindungswillen des Händlers an.
Aber nun gut, ich kann die Besorgnis irgendwo auch verstehen.
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Ich habe nie gesagt, dass ich die Typenbezeichnung für die Abwrackprämie brauche...
Ich brauch einfach nur den Typenschlüssel von dem Auto bzw. vom Golf VI allgemein - mehr nicht...
Hat keiner seinen Golf VI schon bekommen und kann sagen, was nun tatsächlich im Fahrzeugschein steht?
In der Guten Fahrt war mal ein Scan von ihrem Dauertest Golf.
Dort stand auch 5K drin, kann das mal Raussuchen und Einscannen , falls gewünscht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von pauli_sienen
Ich habe nie gesagt, dass ich die Typenbezeichnung für die Abwrackprämie brauche...Ich brauch einfach nur den Typenschlüssel von dem Auto bzw. vom Golf VI allgemein - mehr nicht...
Hat keiner seinen Golf VI schon bekommen und kann sagen, was nun tatsächlich im Fahrzeugschein steht?
der Typenschlüssen von einem Golf VI 59KW lautet ^^ : 0603/AKF!!
MFG
Andrtasch
Hallo ich weis jetzt nette um was es in deinem beitrag geht aber habe ne frage hattest du schonmal das dein auto wärend der fahrt aus gegangen ist??
Zitat:
Original geschrieben von fabi221
In der Guten Fahrt war mal ein Scan von ihrem Dauertest Golf.
Dort stand auch 5K drin, kann das mal Raussuchen und Einscannen , falls gewünscht.Gruß
Sehr gerne... Danke!