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TÜV-Prüfunterlagen im Kfz mitführen?
Unser Space hat 2/2023 für 2 Jahre die TÜV-Plakette bekommen.
Muss ich die Prüfunterlagen von TÜV + ASU eigentlich im Fahrzeug mitführen, um sie bei Verkehrskontrollen vorzeigen zu können?
Oder sind die Unterlagen unwichtig, weil der Space die gültige rot-orange-farbene TÜV-Plakette bis 2/2025 hat?
Kennt jemand hier die genaue Rechtslage?
Danke!
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8 Antworten
Ich meine, dass steht sogar auf dem Prüfbericht drauf, dass er mitzuführen ist.
Ist mir noch nicht aufgefallen.
Muss ich mal nachsehen ...
Ps.:
Gerade den DEKRA-Prüfbericht studiert - nichts dergleichen gefunden.
Nein.
Den TÜV-Bericht (TÜV-Bescheinigung) muss man nicht im Auto mitführen (§ 29 StVZO).
Als Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung (HU) gilt der Stempel mit dem Termin für die nächste HU in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
Dickes Danke!
§ 29 StVZO X
10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen nach Nummer 2.1 Anlage VIII eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin, auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.
Mittlerweile werden beim KBA die Berichte und Mängel zentral gespeichert und sind also bei der Prüfung durch die Polizei auch einsehbar. Also wenn die Plakette zugeteilt wurde und es wurden kleine Mängel im Bericht aufgenommen, müssen diese beseitigt werden. Sollte das bei einer Prüfung der Fahrzeuges durch die Polizei nicht erledigt worden sein, "kann" das zu Ärger führen. Erst mal 10 Euro und die richtigen Schwierigkeiten kommen dann von der Zulassungsstelle.
Zitat:
@Rotzirotz schrieb am 13. Mai 2023 um 18:48:41 Uhr:
Also wenn die Plakette zugeteilt wurde und es wurden kleine Mängel im Bericht aufgenommen, ...
Danke.
Die Plakette wurde ohne jegliche Mängel zugeteilt.
Mitführen der Unterlagen im Kfz ist also nicht erforderlich, also bleiben sie im Büro in der Akte.
:D Ich hab das nur angemerkt, weil viele meinen: "Ich hab TÜV und muss mich um die kleinen Mängel nicht mehr kümmern".
Nein. Den TÜV-Bericht (TÜV-Bescheinigung) müssen Sie nicht im Auto mitführen (§ 29 StVZO).
Als Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung (HU) gilt der Stempel mit dem Termin für die nächste HU in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).