TÜV...? Oder: Ich versteh die Welt nicht mehr?

Komisch: Wenn ich mit meinem Auto zum TÜV (Oder Dekra, VÜK, GÜT,...) sind die immer ziemlich pingelig, die würden einem sogar wegen nem 1cm eingerissenen Heck-Wischergummi ne Wiedervorführung aufbrummen (kein Witz - ist schon passiert). Andere Leute hier in der Strasse fahren die letzten Höhlen, die unseren Hof vollölen, haben faustgroße, zugespachtelte Rostlöcher, Rissen in der Frontscheibe u.ä. Aber, oh Wunder, die kriegen jedesmal ne Plakette beim ersten mal!
Muß dazu sagen, das mein Auto gut gepflegt ist, nicht besonders alt ist und auch nicht aufgemotzt aussieht, oder irgentwie sonst die Missgunst eines Tüvlers auf sich ziehen könnte. Ich bin auch, ich sag mal "normal" zu den Prüfern, nicht frech, aber auch nicht schleimig, normal nett halt. Gehen da evtl. Scheine übern Tisch? Obwohl, das könnte ich ausschließen, wenn die Besizter der fraglichen Möhren dafür Geld haben, warum investieren sie das Geld nicht in ein anderes Fahrzeug? Naja, sei's drum, hat jemand ähnliche Erfahrungen, oder Geschichten auf Lager?

48 Antworten

Neuerdings ist es ja so das Fahrzeuge mit einer EZ nach dem 01.01.06 nur noch eine Plakette hinten bekommen. Also quasi AU und HU zusammengefasst in einer Plakette. Motorräder und Roller müßen ja auch zur AU ab dem 01.01.06. Deswegen wohl die Änderung.

Das ist ja echt lustig! Naja, sowas Neues hab ich nicht.

Also wie das bei den größeren Prüfstellen ist, weiß ich nicht. In der Werkstatt hat der Prüfer halt in seinen Bart gemurmelt: "Lassen Sie dann auch die AU machen."
HU-Plakette drauf, das war's. Natürlich wurde dann AU gemacht, ist ja kein Problem.

Zitat:

Ohne gültige AU gibts auch keine HU-Plakette, da dies eindeutig als Mangel deklariert ist.

Ist mir noch nicht passiert, und ich hätte gerne eine triftige Begründung für diese Behauptung.

Abgelaufene AU ist ein erheblicher Mangel. Für eine Erklärung wendest Du Dich bitte an das Kraftfahrtbundesamt oder eine der TÜV-Hauptstellen, die werden Dir die Grundlagen zur Mängeleinstufung erklären können.

Bollo

...andererseits ist die AU solange noch nicht abgelaufen, wie noch der Monat ist, der oben steht - ich muss in 5/06 zu HU und AU, d.h. in 5/06 wird meine AU noch nicht abgelaufen sein, ich kann also beruhigt zur HU und bekomme die Plakette, AU ist ja noch gültig...

(so interpretiere ich das zumindest - werde eh beides zusammen machen lassen, weiß nur noch nicht, bei welchem "Verein"😉

MfG, HeRo

Ähnliche Themen

Ich gebe mein Wagen immer einem Kumpel mit der dann zum Prüfer fährt da er ihn pers. kennt!
Da kann man immer etwas gut zureden und/oder versprechen. Trotzdem wäre ich damals fast durchgeflogen da mein Verbandskasten abgelaufen war!

Zweiter TÜV, gleicher Prüfer!
Hier gewackelt da probiert. Licht an Licht aus und gut war!

Völlig Sorgenfrei da schon immer Freunde von mir das Auto davor auf die Bühne fahren und die relevanten Sachen durchschauen

Zitat:

Original geschrieben von Bollo16v


Abgelaufene AU ist ein erheblicher Mangel. Für eine Erklärung wendest Du Dich bitte an das Kraftfahrtbundesamt oder eine der TÜV-Hauptstellen, die werden Dir die Grundlagen zur Mängeleinstufung erklären können.

Bollo

Moin, so jetzt gibts was zu lesen:

Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO:

Punkt 8.2: Motorabgase:

805: ....Frist zur Durchführung der AU überschritten oder AU-Prüfbescheinigung fehlt----> erheblicher Mangel

Und ja, bevor ihr spekuliert, ich bin Prüfer und kenne die andere Seite der Story.

Klar gibt es Mängelquoten für jeden Prüfer, aber wenn man alle Fahrzeuge so im Schnitt normal prüft hält man die auch gut ein, denn erstens fahren so viele defekte Autos rum und zweiten entsteht die Quotenstatistik ja auch erst durch das Vergleichen mit den anderen Prüfern.
Da muss man sich also gar keine Mühe geben die zu erfüllen.

Klar gibts auch nen Nasenfaktor, wer gleich wien Arschloch auftzitt und mir klarmacht das er mich absolut verabscheut der muss damit rechnen das es mit meinem Wohlwollen auch nicht mehr weit ist. So wie im normalen Leben auch.

Aber es nützt herzlich wenig die Freundin im kurzen Rock mitzubringen, da riecht jeder den Braten 🙂

Mit dem Wischerblatt glaub ich nicht, das ist nur ein geringer Mangel. Bei geringen Mängeln KANN die Plakette erteilt werden wenn zu erwarten ist das diese umgehend abgestellt werden, das sagt die Vorschrift. Im echten Leben erteilt man sie dann immer. Geht ja auch ums Geschäft und zufriedene Kunden. Prüforganisationen gibts genug. Es gibt aber auch dämliche Kunden denen man nach dem Motto: im Zweifel für den Angeklagten die Plakette geben will und den Mangel halt noch als gering beurteilen will. Wenn man es denen dann so erklärt und sie auf die Halterverpflichtung anspricht (der Halter ist per Gesetz verpflichtet ALLE Mängel unverzüglich abstellen zu lassen, per Gesetz) und die Trottel dann mit nem Spruch wie: Ach, was, so fahr ich schon ewig rum, das macht mir nix, dann isses auch mit dem ruhigen Prüfergemüt schnell vorbei. Dann fällt er eben durch.

In den Werkstätten gibts auch solche und solche. Man sollte ja meinen das die mit Reparaturen ihr Geld verdienen, aber trotzdem gibts welche wo der Wagen mit Defekten wieder an den Kunden gehen soll, versteh ich nicht.

Und man verlässt sich auch drauf, wenn die Reifen blank sind und der Schrauber sagt das da gleich noch Neue drauf kommen dann glaub man ihm das und lässt die Kiste nicht durchfallen, klar.

Aber schwarze Schafe gibts immer wieder.
Viele Kunden kommen auch extra lieber vorher so zur Station und gehen das Risiko ein durchzufallen. Aber so wissen sie was gemacht werden muss und die Werkstatt kann nicht mehr nach Belieben Teile wechseln nur um nachher ne dicke Rechnung schreiben zu können.

Und wenn die oben angesprochene Windschutzscheibe gerissen ist und die Werkstatt sagt das die noch gewechselt wird dann glaub ich der das. Wenns dann doch nicht gemacht wird wurde ich halt verarscht, das kommt wohl vor. Im Zweifelsfall schneid ich auch schon mal nen Bremsschlauch voll durch oder stech nen Reifen platt, dann wird auf jeden Fall gemacht 🙂

Hätte noch viel mehr Geschichten auf Lager, aber keine Muße mehr zum schreiben. Werd zur Rente hin mal ein Buch schreiben, aber das dauert noch 40 Jahre.

so long, der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Im Zweifelsfall schneid ich auch schon mal nen Bremsschlauch voll durch oder stech nen Reifen platt, dann wird auf jeden Fall gemacht...

Ich war bisher immer der Meinung, dies wäre in solchen Fällen Teil der Prüfvorschrift.

Nö, ganz und gar nicht!
Laut Vorschrift ist eine zerstörungs-, und demontagefrei Prüfung vorgeschrieben! Dürfte also nichtmal ne Radkappe abnehmen oder eine Battriehülle öffnen.

Das mit der Motorrad-AU (ab EZ 1989) kommt ab dem 1.4.2006. Die AU wird Teil der HU und es gibt keine Extra-Plakette.

Bei den PKW ab Erstzulassung 1.4.2006 wird die AU dann Teil der HU und es gibt vorne keine Plakette mehr.

Wobei Benzin-PKW wohl erstmal ausgenommen sind, das heißt das gar keine Kontrolle der Abgaswerte mehr stattfindet, vorerst! Muss ich aber nochmal nachlesen.

So wirklich Ernst wirds ja erst ab 1.4.2009, wenn nach 3 Jahren die erste HU bei den neuen Kisten fällig ist.

der Habicht

Zitat:

So wirklich Ernst wirds ja erst ab 1.4.2009

Eigentlich spätestens ab 01.04.2007, denn dann müssen die ganzen Mietwagenrückläufer erstmals zur HU (nach einem Jahr), wenn nicht sogar der Händler das Fahrzeug vorher schon mit "TÜV neu" verkauft hat. Also wird´s ab irgendwann Ende 2006 Ernst.

So so, der Herr Sportspecht ist Prüfer, gibt bei abgefahrenen Reifen die Plakette und schneidet Bremsschläuche durch.
Damit ist das Fahrzeug verkehrsunsicher!

Für ein solches Verhalten fällt mir nur noch ein Ausdruck ein:
HAARSTRÄUBEND !!!

Zitat:

Original geschrieben von Consylos


So so, der Herr Sportspecht ist Prüfer, gibt bei abgefahrenen Reifen die Plakette und schneidet Bremsschläuche durch.
Damit ist das Fahrzeug verkehrsunsicher!

Für ein solches Verhalten fällt mir nur noch ein Ausdruck ein:
HAARSTRÄUBEND !!!

Vielleicht solltest Du den Beitrag auf den Du Dich hier beziehst nochmal gründlich durchlsen.

Bollo

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Bei den PKW ab Erstzulassung 1.4.2006 wird die AU dann Teil der HU und es gibt vorne keine Plakette mehr.

Gibt´s da auch eine Quelle dazu, wo man das nochmal "offiziell" nachlesen kann (TÜV, Automagazin, o.ä.)?

Kann ich mir nämlich nicht so ganz vorstellen [gut, ich könnte auch noch 2 Wochen warten - dann sehe ich´s ja. Wüsste ich aber dennoch gerne vorher 😉]

Gruß
etku

Zitat:

Original geschrieben von Bollo16v


Vielleicht solltest Du den Beitrag auf den Du Dich hier beziehst nochmal gründlich durchlsen.

 

Ja, das fällt leider in ltzt. Zeit öfters auf MT auf. Nur 10% lesen, Sinn/Aussage rumdrehen und dann draufhauen ohne Nachdenken 😠

Zitat:

Original geschrieben von Consylos


So so, der Herr Sportspecht ist Prüfer, gibt bei abgefahrenen Reifen die Plakette und schneidet Bremsschläuche durch.
Damit ist das Fahrzeug verkehrsunsicher!

Für ein solches Verhalten fällt mir nur noch ein Ausdruck ein:
HAARSTRÄUBEND !!!

Nö, wenn ers nicht machen würde, wäre es so, wie du es sagtest.

Er machts so, damit er sichergeht, das der von ihm beanstandete Mangel behoben wird!!

Er schneidet also nur Bremsleitungen durch, die eh voll fürn Hintern sind oder aber Reifen die eh hinüber sind...

Siehe hier: Quelle zum Thema HU ab 01.04.

Zitat:

Original geschrieben von Consylos


So so, der Herr Sportspecht ist Prüfer, gibt bei abgefahrenen Reifen die Plakette und schneidet Bremsschläuche durch.
Damit ist das Fahrzeug verkehrsunsicher!

Für ein solches Verhalten fällt mir nur noch ein Ausdruck ein:
HAARSTRÄUBEND !!!

Dazu fällt mir nur wieder das Wort "Nasenfaktor" ein. 🙁

der Habicht

Deine Antwort
Ähnliche Themen