Tüv Nord, Hauptuntersuchung ohne Mängel, Tüv Nord nicht in der Lage AU zu machen!

Nur mal zur Info ! (Audi 75, 75Ps, Bj 1971, 674.000Km, mit G-Katt E2-Norm, Alltagsauto).

War dieses Jahr (im August 2017) mal wieder beim Tüv (Tüv Nord, Bad Segeberg).
Technische Überprüfung ohne Mängel trotzdem keine Plakette!
Der Grund: Weil dieser Fahrzeugtyp in diese Konfiguration nicht im AU-Computer vorhanden ist.
Audi 75, Bj 1971, mit G-Katt E2-Norm.
Der Tüv-Nord hat den G-Katt vor ca. 20 Jahren eingetragen. Seit ca.8 Jahren wurde zur Messung Vergleichs-Motoren herangezogen.
Seit dem VW-Abgasskandal sind die Tüv-Mitarbeiter nicht in der Lage bei Fahrzeugen die nicht im Computer eingepflegt wurden eine Abgasuntersuchung durchzuführen.
(das Prinzip: Computer zeigt Sollwerte, Auto zeigt Istwerte. Istwerte vom Fahrzeug sollten Sollwerte vom Computer entsprechen!)
Also, AU woanders machen und dann zum Tüv.

Dieser Kurzbericht gild mit Sicherheit auch für andere Fahrzeugmodelle.

Beste Antwort im Thema

Diese Kiste ist nicht als "Oldtimer" angemeldet!
Es ist ein "Alltagsauto" läuft ca 16tausend Km im Jahr.
Der G-Kat ist kein Problem beim Zulassen auf Oldi, da er das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändert!
(genau wie Sicherheitsgurte)
Die steuerlichen Nachteile zur Oldtimer-Zulassung betragen hier durch den Kat zZ. 30€ im Jahr. Das sind mir die originalen Din-Kennzeichen von damals wert. (man hat ja auch seinen Stolz ;-))
Neue "EU-H-Kennzeichen" passen irgendwie nicht zum "70iger-Jahre-Modell".
Es ist auch ein Irrglaube von vielen, daß "Junktimer" nicht zur AU müssen!
Von der Abgasuntersuchung sind nur KFZ (Benziner) vor Zulassungsdatum 07.1969 befreit Egal ob H- oder Normalkennzeichen.

18 weitere Antworten
18 Antworten

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. Dezember 2017 um 17:36:52 Uhr:



Zitat:

@TobiasHuette schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:07:12 Uhr:


Dazu gibt es allerdjngs eine schöne Ausnahmeregel. Fahrzeuge mit späterer Erstzulassung und mit einer Motorisierung, die es schon zum Stichtag 07/1969 gab, müssen auch nicht zur AU. Mir hat das früher (Mitte 90er Jahre) bei meinem 71er Commodore A die häßlich 2. Plakette auf dem vorderen Nummernschild erspart

Kann ich nicht so recht glauben.< Gibt es eine Quelle zu dieser Behauptung? (ich würde mit meinem Fahrzeug davon auch profitieren, aber wie gesagt ich glaub's ned).

Edith: das würde in Konsequenz bedeuten, dass jeder klassische Mini bis EZ 2000 von der AU ausgenommen wäre. Und Käfer bis EZ 2003. Hm. Also....ne, wohl eher nicht. Aber nette Idee.

Quelle kann ich dir dazu nicht mehr liefern, da ich das Auto und die Papiere dazu nicht mehr besitze. Ich hatte damals die Kopie eines Schreibens vom KBA, in dem die entsprechenden Fahrzeuge von Opel aufgeführt waren Das wurde bei mehreren Ummeldungen von der Zulassungsstelle und vom TÜV anstelle der ASU anstandslos akzeptiert. Mein Wagen war EZ 71 und wurde immer ohne ASU Plakette gefahren.

Das Internet ist schon praktisch :-) ein bischen suchen und schon findet man, was man braucht. Ich meinte dieses Schreiben

klick

Entbindet lt. der Seite allerdings nicht von der ASU. Also sorry für die Fehlinfo. Da hatte ich wohl eher Glück, das TÜV und Zulassungsstelle noch weniger Ahnung hatten als ich und das bei mir geklappt hat.

So, ich bins nochmal, der mit dem alten Audi75.
Erstmal Danke für die rege Teilnahme
Bei der AU-Prüfung beim Tüv wurde noch nie Zündwinkel oder Schließwinkel der Kontakte geprüft.
Abgasschnorchel in Auspuff, Lambda bei verschiedenen Drehzahlen, CO-Gehalt gemessen und fertig.
Schließwinkelmessung würde auch schwierig werden, da bei diesem Fahrzeug die Zündanlage vor ca. 25jahren auf TsZ mit Hallgeber umgestellt wurde.
Zitat:
@TobiasHuette schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:07:12 Uhr:
Dazu gibt es allerdjngs eine schöne Ausnahmeregel. Fahrzeuge mit späterer Erstzulassung und mit einer Motorisierung, die es schon zum Stichtag 07/1969 gab, müssen auch nicht zur AU. Mir hat das früher (Mitte 90er Jahre) bei meinem 71er Commodore A die häßlich 2. Plakette auf dem vorderen Nummernschild erspart

Hab ich beim Tüv angesprochen, geht nicht! Die gehen nur nach Erstzulassung des Fahrzeugs.
Sobald die das Zulassungjahr (71) im Computer eingeben, ist die AU mit drinnen in der HU.

War heute übrigens mit altem Passat35i Bj91 von meiner EX beim Tüv-Nord in Kaltenkirchen (alles Gut,Bestanden), und hab da mal erzählt was mir bei deren Kolegen in Bad Segeberg mit meinem Audi75 (AU) passiert ist.
Der Tüvprüfer grinste nur und sagte:"Das sind doch Weicheier, sie hätten mal zu uns kommen sollen, wir haben das doch früher bei ihrem Auto immer manuell gemacht".
Ich werde dann mal in knapp 2 Jahren das Angebot annehmen und den etwas weiteren Weg zum Tüv fahren.
Tüv-Nord ist wol nicht gleich Tüv-Nord.

Zitat:

@Heliocubackter schrieb am 18. Dezember 2017 um 22:51:45 Uhr:



Schließwinkelmessung würde auch schwierig werden, da bei diesem Fahrzeug die Zündanlage vor ca. 25jahren auf TsZ mit Hallgeber umgestellt wurde.

Da kann ich auch noch was zu sagen. Bei meinem ersten Auto war mein alter Herr ganz erpicht darauf, den Wagen auf eine HKZ umzurüsten (Hochleistungs-Kondensator-Zündung, quasi ein Vorläufer der TSZ). Er war damals beschäftigt bei einem der Hersteller solcher Anlagen, die diese noch für sehr lange Zeit im Ersatzteil-Bedarf führten für den VW Iltis.

Jedenfalls war nach der Umrüstung bei der ASU (damals jährlich zu machen) kein Schließwinkel mehr messbar, das gab dann immer reichlich Irritationen, und dann wurde halt doch irgendein Wert von Hand nachgetragen. Geht doch :-)

Speziell bei Motoren mit niedriger Zylinderzahl (4 und weniger) wurde der Schließwinkel aber auch überbewertet. So genau muss der da nicht eingestellt werden, solange er wenigstens 36° / 40% beträgt.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen