TÜV mit UBB ( Unterbodenbeleuchtung)
Hallo, kurze frage. Ich wollte zum TÜV. Kann ich da die Unterbodenbeleuchtung dran lassen oder muss die weg?
lg Martin
33 Antworten
Da du ja wahrscheinlich weder eine Eintragung noch eine ABE hast, würde ich sie dran lassen, damit die TÜV Prüfer auch mal was zum lachen haben!
;-)
Fährt das Auto damit schneller oder besser oder ruhiger............................
Ich bin im weit fortgeschrittenen Alter, hab daher wenig Ahnung von solch tollen Sachen.
Naja ich bin zwar auch kein Freund von solchen Dingen, aber lustig machen muss man sich auch nun auch nicht immer. Ich würde es erstmal dran lassen. Wenn es richtig befistig ist und das unter keinen Umständen bei der fahrt abfallen kann, spricht da doch nichts geben. Nur der Betrieb ist halt nicht erlaubt. Also ich würde es versuchen...wenn der Prüfer das nicht ok findet und du keinen Tüv deswegen bekommen solltest, kannste es immer noch abbauen.
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Das wisst ihr doch wohl besser, oder? Laut StVZO erlischt beim anbringen von Unterbodenbeleuchtung die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Hat das jemals ein TÜV in D genehmigt?
Na klar. Solange sie so verbaut ist, dass sie nur angeschaltet werden kann, wenn sich das Auto nicht bewegt werden kann und kein Motor läuft ist es kein Problem.
Zitat:
@LinkseD schrieb am 12. Mai 2022 um 10:52:41 Uhr:
Na klar. Solange sie so verbaut ist, dass sie nur angeschaltet werden kann, wenn sich das Auto nicht bewegt werden kann und kein Motor läuft ist es kein Problem.
Trotzdem ist das eine Veränderung am Fahrzeug und muss dann erst abgenommen und eintragen werden, sonst verliert man die Betriebserlaubnis, oder?
Korrekt, abgenommen werden muss es, dafür braucht es aber keine ABE oder etwas in diese Richtung, gibt es dafür auch nicht.
Und wäre natürlich eine §21 Abnahme.
Danke für die Aufklärung, falls das so stimmt! Mir aber egal, ich finde es bescheuert, aber wer’s braucht :-)
Sowas bekommt man nicht eingetragen, die scheuchen dich vom TÜV-Hof mehr nicht und das zurecht. Nur mal Vorstellen und überlegen, das jetzt jeder Blödmann an seiner Lichtanlage am KFZ rumfummelt, weil er das TOLL findet .....o0O! Besser nicht! Ich bin viel in Berlin und Hamburg unterwegs und habe schon live mitbekommen, wie so eine Türkenschleuder am Straßenrand abgemeldet wurde, weil die Kiste in allen Farben von unten strahlte!
Kein Mensch hat ein Wort draüber verloren, dass das eingetragen werden soll oder ? Was denn los mit euch ?
Zitat:
@Pistensau-1 schrieb am 12. Mai 2022 um 16:39:26 Uhr:
Kein Mensch hat ein Wort draüber verloren, dass das eingetragen werden soll oder ? Was denn los mit euch ?
Nicht eingetragen = keine Betriebserlaubnis = kein TÜV..?