TÜV mit LPG
Hi LPG-Fahrer,
muss mit meinem Wagen, den ich incl. eingetragener Anlage vor 1,5 Jahren gebraucht erwarb, zum ersten Mal zum TÜV. Kann ich da zu jedem x-beliebigen TÜV fahren, oder gibt es Wichtiges zu beachten?
Beste Grüße
skegjay
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hommer1964
Frage was ist die GAP Untersuchung?
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Das ist die Gasanlagenprüfung.
Nun, ich habe den Eindruck, dass diese GAP, wenn sie denn gemacht wird, auch bei den meisten Prüfern nur eine reine Sichtprüfung ist, die, wenn überhaupt, maximal fünf Minuten dauert. Dafür dann über 20 Euro abzudrücken, erscheint mir total überteuert. Das käme ja einem Stundensatz von 240 Euro gleich und den haben noch nicht einmal supergescheite Entwicklungs-Ingenieure!
@GaryK: Du musstest also für eine GAP gar nichts extra zahlen und hast die Plakette so problemlos bekommen, oder?
interessant - in luxemburg läuft das zb. ganz anders.
da muss man zur abnahme zuerst in 3 staatlich anerkannte betriebe die die abnahme machen dürfen - d.h. prüfung wie alles verbaut ist + dichtigkeitsprüfung.
kostet 161 teuronen -- kriegt man nen speziellen bericht den man für die eintragung haben muss!
gut, dann ab zu kfz- zulassungsstelle.
sichtprüfung ob nirgends was scheuert und hydrocarboxyd-tester ob nix ausströmt.
dann kurz die abgase messen (benzin/gas)
so....dann noch die komplette untersuchung wie jedes jahr machen.....
diese jungs checken dann das auto normal durch....
und "ooooh..eine gasanlage...." haben keine ahnung...aber kucken noch ob alles fest montiert ist *lol*
von den letzteren bin ich dann gefragt worde wo man denn noch so alte autos umrüstet *lol*
(astra von '99 = ganz alt 😉 )
nur da wurde mir was erzählt von alle 5 jahre Tankprüfung - soll gute 600euro kosten....irgendwie kommt mir das aber komisch vor....
@Siebzigfahrer
Exakt, TÜV und AU eben so, ohne vorherige GAP.
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Zitat:
Original geschrieben von Schnibble
nur da wurde mir was erzählt von alle 5 jahre Tankprüfung - soll gute 600euro kosten....irgendwie kommt mir das aber komisch vor....
Mir auch, weil ein neuer Tank so um die 150 Teuros kostet. :-)
Joerg
Die GAP gibt es erst seit 1.4.2006. Habe meine HU/AU daher auch noch am 31.3.2006 gemacht *grins*
Sie ist alle 2 Jahre durchzuführen, wie die HU und AU, für die HU aber nur 1 Jahr gültig 🙁
Bei einer Neuinstallation nach dem 1.4.2006 wird eine GAP (neben der GSP) gemacht, daher ist sie bei der nachfolgenden HU logischerweise noch gültig 😁
Wer vorher installiert hat, wird bei seiner nächsten HU eine brauchen. Bis 31.3.2008 haben wir alle eine 😁
Normalerweise ist es eine Sichtprüfung und Dichtigkeitsprüfung der Anlage - was der einzelne Prüfer daraus macht......
Der Tank ist nach der Produktion erstmal 10 Jahre ok. Da sie aber teileweise etwas auf Halde lagen, steht evtl. ein etwas kürzeres Interval an. Bei mir steht das Datum der Prüfung des Tanks sogar im Fahzeugschein (04/2014).
Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist die Tankprüfung danach wieder für 10 Jahre gültig. Es ist die gleiche Prüfung, wie bei allen anderen Propan/Butan-Tanks (Camping/Feldkocher etc...) und sollte auch genauso viel kosten.
GAP-Durchführung
Zitat:
Original geschrieben von benutzer0815
Mir auch, weil ein neuer Tank so um die 150 Teuros kostet. :-)
Joerg
...wenn's dann wirklich so ist werd ich einen neuen tank einbauen lassen.... 😉
In meinen Alfa 156 Sportwagon (2.0TS, Bj2001) wurde am 23.03.06 eine Stargas Polaris Anlage eingebaut. Ob da eine GAP gemacht wurde, weiß ich nicht. Die Anlage ist aber auf jeden Fall eingetragen.
Mein Wagen hat bis 03/07 Tüv - ich muss also im März zu HU/ASU.
Mein Fragen:
1) Wie finde ich raus, ob zum Einbau eine GAP gemacht wurde? Scheinbar wurde die ja erst ab 01.04.06 eingeführt(?). Habe ein "Gutachten gemäß §19 Abs.2 StVZO im Verbindung miit §21 STVZO" (?) - doch von GAP steht da nichts...
2) Muss in meinem Fall die GAP gemacht werden, wenn ich vor dem 23.03.07 (weniger als 1 Jahr seit Einbau) zur HU fahre?
3) Da die ASU ja auf Benzin gemacht wird - sollt ich vorher einige km auf Benzin fahren, damit sich das Kfz-Steuergerät wieder auf Benzin anlernt? Ggf. könnte ich es vorher auch noch mittels OBD2-Schnittstelle zurücksetzten, so dass es die Gas-Werte verliert, bevor es sich wieder auf Benzin anlernt...
Wenn die Anlage gut eingestellt ist würd ich exakt nichts machen. Bei mir sind zwei ASUs unter LPG gemacht worden weil die Prüfer keine Ahnung haben. Davon ab fährst du eh meistens unter LPG. Ergo keep cool ...
Hab in der Werkstatt schon mal angefragt. Die sagten bzw. wussten schon, dass die ASU auf Benzin gemacht wird - und werden das folglich auch so machen.
Viel wichtiger ist mir meine vorherige Frage zur GAP - muss die in meinem speziellen Fall (s.o.) gemacht werden?
Die Berliner DEKRA begründet das so:
Da die Werte auf Benzin i.d.R. die schlechteren sind, wird die ASU auf Benzin durchgeführt. (interessante Schlußfolgerung!)
Ärgerlich wäre es nämlich, wenn die CO-Werte wegen fehlender Ausregelung nicht stimmen und man deshalb durchfällt (klingt eigentlich schwachsinnig, aber es ist so, daß wenn die Anlage nicht optimal abgestimmt ist, aber dennoch das MSG ordentlich ausregeln kann und die Motorkontrolle nicht leuchtet, kurzzeitig (vielleicht 2-10min) die Abgaswerte entweder auf Gas oder Benzin nicht stimmen.
Das heißt aber auch, daß man sinnigerweise mit heißem Motor auch mal einige Kilometer vor dem TÜV auf Benzin fahren sollte, damit sich die Benzinwerte wieder ordentlich einpegeln.
Bei der HU darf die GAP nicht länger als 12 Monate zurückliegen, damit eine Plakette erteilt wird.
Also: Liegt die TÜV-Einbauabnahme oder die letzte GAP länger als 12 Monate zurück, dann heißt es GAP mitmachen (23,-€). Enthalten sind Sichtkontrolle bei angehobenen Fahrzeug(Scheuerstellen, Beschädigungen, Befestigung, Zustand Entlüftung, Funktionsprobe Füllventil (Kugel drücken - muß zischen, sicheres Zeichen, daß Druckleitung dicht ist)
Dazu mit dem "Gasschnüffler" Undichtigkeiten suchen.
Wenn das so gemacht wird (wie die Berliner DEKRA) dann sind die 23,- mehr als berechtigt, dient ja auch de eignen Sicherheit.
Dadurch, daß die auch alle 2 Jahre gemacht werden muß, ist es sinnvoll, den Zyklus an die HU/ASU anzupassen.
Es muß keine GAP gemacht werden, da der Einbau weniger als 1 Jahr her ist...nach Korrekten Einbau wird die Anlage doch sowieso vom TÜV abgenommen, was einer GAP entspricht.
Dein Datum paßt aber gerade auf ein Jahr hin...somit wäre die GAP fällig und du bist mit HU/AU in einem Zyklus.
Es muß keine GAP gemacht werden, wenn der Einbau weniger als 1 Jahr her ist...nach korrekten Einbau wird die Anlage doch sowieso vom TÜV abgenommen, was einer GAP entspricht.
Dein Datum paßt aber gerade auf ein Jahr hin...somit wäre die GAP fällig und du bist mit HU/AU in einem Zyklus.
Die GAP kann übrigens auch von einem (authorisierten) Umrüster gemacht werden. Praktisch ist, wenn der die im Rahmen des Filterwechsels gleich mitmacht, dann kann man erstens sicher sein, das jemand mit Ahnung die GAP macht und 2. spart man sich die 23 € beim TÜV abzudrücken. Zumindest wenn man einen netten Umrüster hat, so wie ich ;-)
Viele Grüße!
Ray
Zitat:
Original geschrieben von MI-MK
Es muß keine GAP gemacht werden, wenn der Einbau weniger als 1 Jahr her ist...nach korrekten Einbau wird die Anlage doch sowieso vom TÜV abgenommen, was einer GAP entspricht.
Meine Prins wurde 09/2006 eingebaut. HU und AU sind 10/2007 fällig. Das bedeutet, wenn ich HU/AU einen Monat vorziehe, spare ich mir die GAP. Richtig?