TÜV mit defektem ABS?
Hallo ihr lieben,
ich habe eine kurze und knackige Frage und zwar kann der TÜV die Plakette bei defektem ABS verweigern?
Bzw. hat es noch mehr folgen ausser das man die Vorzüge des ABS nicht mehr genießen kann wenn es defekt ist?
Gruß
Tobi
Beste Antwort im Thema
Na wenn der Prüfer was von seinem Beruf versteht, sieht er es spätestens wenn er sich die Bremsanlage anschaut. So viele Gründe gibt es ja nicht warum Stromkäbelchen da hin führen.
Sorry, aber was sollen denn diese blöden Tipps, von wegen ABS Lampe abklemmen und so weiter. Wenn das Auto ABS hat, muß es auch funktionieren. Alles andere ist Kappes.
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan_Raba
In den meisten Autos sitzt der ABS-Block schön sichtbar unter der Motorhaube...kaum zu übersehen....da kannst höchstens auf Faulheit oder Dummheit beim Prüfer hoffen.Vonwegen Ausbau und/oder fahren ohne ABS...das kommt stark auf die Konstruktion der Bremsanlage an.
Mein kleiner Scheisser (Corsa B 😉 ) überbremst an der Hinterachse bei einer Vollbremsung gnadenlos, wenn ihn das ABS nicht zügelt. Fahren ohne ABS ist da absolut nicht zu empfehlen.
(bei den späten Baujahren mit serienmäßigem ABS hat man sich da im Werk den lastabhängigen mechanischen Regler an der Hinterachse gespart)
Endlich mal eine sinnvolle Antwort. Danke.
notting
ich hatte auch ein auto gekauft bei dem ABS defekt war, der verkäufer sagte mir es ist eine "kleinigkeit"
am ende stellte sich herraus steuergerät defekt.
bei VW kostet das steuergerät 900 euro, bei schrottplätzen in meiner region keins gefunden ,in ebay fande ich genau 1 passendes steuergerät das passte zum günstigen preis,-> glück
ich würde mit dem auto mal probefahren und bei VW den fehlerspeicher auslesen lassen (i.d.r kostenlos)
sollte das steuergerät nen schaden haben könntest du schaun wie verbreitet das steuergerät ist (schrottplatz/ebay etc,) wenn in massen vorhanden würd ich es evtl. kaufen, sonnst nicht
(das steuergerät ist leicht im fussraum vom beifahrer zu finden ohne grosse ausbau aktionen)
@notting, korrekt. Die ABS-Taster gab es selbst bei diesem alten Auto nur kurzzeitig.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Rein interessehalber: Gibt's nicht Fahrzeuge, wo man beim Neukauf die Wahl zwischen mit und ohne ABS hatte? Wie soll der Prüfer dann wissen, ob das Fahrzeug jemals ABS hatte?
Ich glaube, die TÜV-Prüfer wissen schon von Haus aus, ab welchem Baujahr jedes Auto ABS serienmässig hatte. Die sind ja nicht TÜV-Prüfer geworden wenn sie keine Ahnung von Autos hätten. Und wenn sie es mal nicht wissen, schauen sie einfach in ihren schlauen Computer oder ihr schlaues Buch. Da steht so viel drin, von dem wir nicht mal wissen das es da drin steht.
Gruß, icke2610
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aber wenn die Lampe nicht leuchtet (aus welchen Gruenden auch immer), wird ein defektes ABS vom TUEV-Pruefer i.d.R. nicht erkannt, weil es nicht getestet wird.
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Na und? Kaputt ist es trotzdem und das kann halt unter Umständen teuer werden. Es geht hier doch um den Kauf eines Autos mit kaputtem ABS und nicht darum wie ich den TÜV bescheißen kann ... Mann Mann Mann
dass er das Auto nicht kaufen soll, steht doch hier schon mehrmals indirekt 🙂. Aber eine gesunde Diskussion hat noch nie geschadet 🙂.
😁 Joa, hier im Sicherheitsforum wird ja über jeden Pups über zig Seiten diskutiert 🙄
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Bei einem def. ABS wird dann die Kontrollleuchte ständig brennen.Viktor
Nicht zwingend, kommt drauf an was defekt ist.
Mein Karre wirft das ABS bei Schritttempo an weil wohl irgendein Sensor sagt das Rad würde stehen. Aber deshalb leuchtet noch lange keine Kontrollleuchte...
Daher auch immer schön die Bremse mal bei Schritttempo testen beim Gebrauchtkauf...
Zitat:
Original geschrieben von icke2610
Ich glaube, die TÜV-Prüfer wissen schon von Haus aus, ab welchem Baujahr jedes Auto ABS serienmässig hatte. Die sind ja nicht TÜV-Prüfer geworden wenn sie keine Ahnung von Autos hätten. Und wenn sie es mal nicht wissen, schauen sie einfach in ihren schlauen Computer oder ihr schlaues Buch. Da steht so viel drin, von dem wir nicht mal wissen das es da drin steht.Zitat:
Original geschrieben von notting
Rein interessehalber: Gibt's nicht Fahrzeuge, wo man beim Neukauf die Wahl zwischen mit und ohne ABS hatte? Wie soll der Prüfer dann wissen, ob das Fahrzeug jemals ABS hatte?Gruß, icke2610
Joaaaaah, das geht mal runter wie Öl!! Spaß beiseite, also der seriöse Prüfer sieht selbt mit Sonnenbrille, ob dat Dingen nun ABS hat oder nicht. Da gibt es Polradsensoren, ABS-Steuerblöcke, diverse Kabel und Kontrolllampen, und selbst, wenn er es wirklich nicht weiß, ob das Fahrzeug nun ABS haben muß oder net, dann kann er in seinem Laptop die genau zu dem Fahrzeug passenden Fahrzeugsystemdaten nachschauen, dann ist auch jegliche etwaige Diskussion mit dem Fahrzeughalter erledigt ;-))
Im Übrigen ein dezenter Hinweis an die Schlaumeier: Wenn wirklich jemand die ABS-Kontrollleuchte abklemmt, dann sieht der liebe Prüfer dieses schon beim Einschalten der Zündung. Und dann könnte der Prüfer wegen dem vorsätzlichen Versuch, den Prüfer zu beschei...., doch glatt auf die Idee kommen, das Fahrzeug mal super genau zu checken, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, versteht sich.
Grüssle, der Gardiner
Zitat:
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Im Übrigen ein dezenter Hinweis an die Schlaumeier: Wenn wirklich jemand die ABS-Kontrollleuchte abklemmt, dann sieht der liebe Prüfer dieses schon beim Einschalten der Zündung. Und dann könnte der Prüfer wegen dem vorsätzlichen Versuch, den Prüfer zu beschei...., doch glatt auf die Idee kommen, das Fahrzeug mal super genau zu checken, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, versteht sich.
Grüssle, der Gardiner
....und durchgefallen ist das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt auch schon! 😁
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
aber wenn die Lampe nicht leuchtet (aus welchen Gruenden auch immer), wird ein defektes ABS vom TUEV-Pruefer i.d.R. nicht erkannt, weil es nicht getestet wird..
Da wäre ich vorsichtig, ich glaube mich zu erinnern das seit diesem(?) Jahr die Elektronik bei der HU mit geprüft wird. Somit muss dem Prüfer zwangsläufig ein Fehler im ABS-System auffallen (wenn er seine Arbeit vernünftig macht).
stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht. Bei meinem Auto nicht relevant, da nix auszulesen ist (nur Blinkcodes, die aber heute keiner mehr auslesen kann; selbst Audi behauptet, dass man das nicht auslesen kann *g*; dabei gabs zur damaligen Zeit sogar ein Geraet, das die Blinkcodes in Fehlermeldungen "umgewandelt" hat und ich glaube, dass ein ABS-Defekt dort sowieso nicht auftaucht).
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Wenn wirklich jemand die ABS-Kontrollleuchte abklemmt, dann sieht der liebe Prüfer dieses schon beim Einschalten der Zündung. Und dann könnte der Prüfer wegen dem vorsätzlichen Versuch, den Prüfer zu beschei...., doch glatt auf die Idee kommen, das Fahrzeug mal super genau zu checken, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, versteht sich.
Da muß ich die Prüfer jetzt aber mal in Schutz nehmen. Die Behauptung, einzelne Prüfer würden ihre Aufgabe von der Sympathie zum Fahrzeughalter abhängig machen, trifft wohl nur auf ganz wenige zu. Die überwiegende Mehrzahl ist weder kurrupt, noch nutzt sie ihren Beruf um persönliche Defizite zu kompensieren.
Was nun das ABS betrifft, so ist festzustellen, daß grundsätzlich alles was verbaut ist, auch funktionieren muß. Würde man das ABS-System komplett entfernen, dann muß es natürlich auch nicht mehr funktionieren. Wobei sich die völlige Demontage des ABS vermutlich aufwendiger gestaltet, als die Instandsetzung.
Zitat:
Was nun das ABS betrifft, so ist festzustellen, daß grundsätzlich alles was verbaut ist, auch funktionieren muß. Würde man das ABS-System komplett entfernen, dann muß es natürlich auch nicht mehr funktionieren. Wobei sich die völlige Demontage des ABS vermutlich aufwendiger gestaltet, als die Instandsetzung.
Aber auch nur wenn es ausgetragen ist und auch der Versicherung gemeldet wurde 😉
Sonst muss das ABS auch im ausgebautem Zustand funktionieren