TÜV Mängelliste
mich würde mal interessieren welche mängel beim sportback bei euch so beim tüv aufgetreten sind?
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RocR
So einen Aufkleber kommt nicht rein!Zitat:
Original geschrieben von Hohly
bei mir auch nie!
habe mir aber die letzten zwei sätze reifen so gekauft das ich den aufkleber nicht brauchte.
die winter im berliner raum sind aber auch so das man auch im winter das auto öfter mal mit vollgas fahren kann und da sind die richtigen reifen auch ganz gut.
Er wollte sogar das Ding hinkleben, hatte aber zum Glück keinen mehr da. Ich wollte schon was sagen aber dann doch nur geschmunzelt.
So einen Aufkleber kommt nicht rein!So ein Müll kommt bei mir auch nicht aufs KI. Ich hätte ihm auf die Finger geklopft wenn er mir so ein Baberle eingklebt hätte.
Mängelfrei.
[ knappe 40kkm ]
Bremsbeläge vorn und hinten: Verschleißgrenze erreicht
geringe Mängel,Plakette zugeteilt
Sportback 2.0TDI mit 75TKM
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Er meinte das das Auto ein Elektronikproblem hat. Es war mir ja eigentlich bekannt, aber er hat gesagt das das bei einem Auto in diesem Alter noch net sein könnte.
Zitat:
Original geschrieben von RocR
Bei mir hat der Prüfer nur bemängelt das der kleine Aufkleber für die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen nicht aufgeklebt war. 😰 Und das steht sogar im Bericht mit drinnen. 🙄
Wenn dich die Rennleitung prüft und das Feststellt, das der Kleber fehlt, darfste je nach Laune der Person was zahlen! Gilt als Ordnungswiedriegkeit...
Wenn dich die Rennleitung prüft und das Feststellt, das der Kleber fehlt, darfste je nach Laune der Person was zahlen! Gilt als Ordnungswiedriegkeit...Bei mir fehlt der Aufkleber auch, ich habe jedoch im FIS die Geschwindigkeitswarnung (bei 210 km/h)einprorammiert. Ist das auch eine Ordnungswidrigkeit oder reicht das aus.
Zum Nachweis kann die Rennleitung ja bei mir einsteigen und wir versuchen, die Warngeschwindigkeit zu erreichen. Blöd nur, wenn die Kontrolle innerorts stattfindet........
Zitat:
Original geschrieben von twister_pb
Wenn dich die Rennleitung prüft und das Feststellt, das der Kleber fehlt, darfste je nach Laune der Person was zahlen! Gilt als Ordnungswiedriegkeit...Zitat:
Original geschrieben von RocR
Bei mir hat der Prüfer nur bemängelt das der kleine Aufkleber für die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen nicht aufgeklebt war. 😰 Und das steht sogar im Bericht mit drinnen. 🙄
Auch wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen (210) über der eingetragenen Geschwindingkeit des Wagens (207) liegt?
TÜV bei 82Tkm, absolut keine Mängel. Erste Bremse, erstes Getriebe, erstes ZMS, erster Kopf --> sollte zwar normal sein, ist es aber beim A3 scheinbar leider nicht :-(
Grüße und auf Holz klopf,
korax
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Auch wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen (210) über der eingetragenen Geschwindingkeit des Wagens (207) liegt?Zitat:
Original geschrieben von twister_pb
Wenn dich die Rennleitung prüft und das Feststellt, das der Kleber fehlt, darfste je nach Laune der Person was zahlen! Gilt als Ordnungswiedriegkeit...
Nein, dann nicht.
Aufkleber ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug die Limit-Geschwindigkeit der Reifen überschreiten kann....
Grüße
Markus
Auch wenn es kein Sportback ist.... Letzten Monat erste mal beim TÜV. Ergebnis: Winterreifen kurz vor der Verschleissgrenze und ein leicht veröltes Getriebe....
Zitat:
Original geschrieben von elsiaudimax
[/quoteWenn dich die Rennleitung prüft und das Feststellt, das der Kleber fehlt, darfste je nach Laune der Person was zahlen! Gilt als Ordnungswiedriegkeit...
[/quote
Bei mir fehlt der Aufkleber auch, ich habe jedoch im FIS die Geschwindigkeitswarnung (bei 210 km/h)einprorammiert. Ist das auch eine Ordnungswidrigkeit oder reicht das aus.
Zum Nachweis kann die Rennleitung ja bei mir einsteigen und wir versuchen, die Warngeschwindigkeit zu erreichen. Blöd nur, wenn die Kontrolle innerorts stattfindet........
Keine Ahnung ob das der RL reicht. Allerdings muss ich gestehen, das ich es nicht anders habe!
Reifen bis 210 , FIS Piept aber schon ab 170, da ich den Winterreifen nicht mehr antun will.
Allerdings höhere ich das Piepen eh nicht, da die Boxen viel besseren Klang erzeugen wie der FIS Hochtöner 😉
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Nein, dann nicht.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Auch wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen (210) über der eingetragenen Geschwindingkeit des Wagens (207) liegt?
Aufkleber ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug die Limit-Geschwindigkeit der Reifen überschreiten kann....
Grüße
Markus
richtig!!
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Nein, dann nicht.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Auch wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen (210) über der eingetragenen Geschwindingkeit des Wagens (207) liegt?
Aufkleber ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug die Limit-Geschwindigkeit der Reifen überschreiten kann....
Grüße
Markus
Es zählt der Geschwindigkeitsindex der Reifen, der im Schein steht. Da immer noch Sicherheitsreserven dazu addiert werden.
Steht also V (240km/h) drin muss ein Aufkleber angebracht werden, sollte ein Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex montiert werden auch wenn dieser technisch durch das Fahrzeug nicht überschritten werden kann.
Beispiel:
max. Geschwindigkeit lt. Schein: 207, V-Index steht im Schein.
Reichen würde theoretisch ein H-Reifen (210km/h) muss aber bei Winterreifen ein Aufkleber oder V-Reifen montiert werden.
Wurde mir so vom Tüv gesagt.
@ Dragon630
Ah ja.
Danke.
🙂
Der Aufkleber kommte trotzdem nicht rein. 😠
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
@ Dragon630
Ah ja.
Danke.
🙂
Der Aufkleber kommte trotzdem nicht rein. 😠
Handhab ich auch so 🙂