Türen nachlackiert aber Verkäufer sagt Unfallfrei?

BMW 3er

Hallo,

und zwar habe ich übermorgen ein Termin für eine Besichtigung + Probefahrt für einen 3er M Sportpaket für 37k€. Das Fahrzeug wird weder auf der Verkäufer Seite oder mobile als Unfallauto bezeichnet. Der Preis ist halt gut, vergleichbare Fahrzeuge mit der selben Ausstattung kosten 45k€. Hab dann halt angerufen, Verkäufer meinte auf den Papieren steht unfallfrei und optisch nichts zu erkennen, aber sie haben mit einem Lackschicht-Messgerät festgellt das die Türen auf beiden Seiten nachlackiert sind.

Meine Fragen sind, kann solch ein Fahrzeug als Unfallfrei verkauft werden? Der Verkäufer müsste doch eigentlich wissen was vorgefallen ist? Kann man den Preis senken? Und was für ein "Unfall" bzw. "Schaden" es gewesen sein könnte, das nur die Türen auf beiden Seiten nach lackiert werden mussten? Vandalismusschaden? Transportschaden? und abschließend, wie ist das mit dem Wiederverkauf, werde ich Probleme kriegen wenn ich es mal verkaufen möchte?

Danke für eure Hilfe oder wenn jemand einen Thread hat mit der selben Fragen und Antworten, wäre ich erfreut.

20 Antworten

Hallo!

Wenn die VIN bekannt ist, einfach mal die siebte Stelle von linke anschauen. Steht dort eine 3 oder ein C, dann ist es ein US Re-Import.

CU Oliver

Und, wie ist es gelaufen?

genau - eine Rückinfo wäre super

Zur Kernfrage: unfallfrei heißt nicht nachlackierungsfrei. Selbst ausgetauschte Bauteile sind nicht mehr unbedingt deklarierungspflichtig, wenn diese geschraubt wurden. Da winden sich einige Verkäufer mit der Grauzone gerne heraus.

Aber ein guter Händler besorgt sich solche Infos und gibt diese an. Er hat den Wagen ja auch meist von einem Händler/ Leasinggesellschaft oder ähnlichem bei nicht so alten Fahrzeugen. Oder er recherchiert selber ob man Infos findet. Ansonsten selber recherchieren.
Wenn der Wagen aber schon preislich ein gutes Stück unter den anderen mit dieser Ausstattung liegt, bedeutet dies, dass der Verkäufer diesen auch günstig bekommen hat. Und dies hat dann den Grund von Reimport oder auch Unfall- / Nachlackierungsarbeiten.

Die FIN ist in der TÜR zu finden. Abfotografieren und bei den schon genannten Möglichkeiten durchjagen. Dann ist die Austattung ab Werk klar wie auch der Auslieferungsort und für ein paar Euro auch ob hier eine nicht vertrauenserweckende Historie besteht.
M-Paket z.B. ab Werk usw. sieht man dann sofort.

Carvertical zeigt die die Historie super an für ein paar Euro und Ausstattung.

Für Ausstattung und Auslieferungsort https://bimmer.work/

Hallo!

Die VIN steht nicht immer in der Tür aber immer rechts vorne im Motorraum. Und sieht man sie in der Scheibe auf der Fahrerseite ist ebenfalls klar, es ist ein Ami. 🙂

CU Oliver

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Wenn aus erste dann kann man alles klären, sonst tappst du im dunkeln
Im Falle eines Unfalls oä musst du dem Verkäufer nachweisen daß er das wusste, deswegen kein Autohaus schreibt im Kaufvertrag unfallfrei. Die werben zwar mit unfallfrei dann steht im KV, laut Vorbesitzer.
Suche Auto aus erste Hand. Die Rechtslage ist heute anders als vor Jahren, du musst dem Verkäufer der das Fahrzeug dir verkauft hat nachweisen daß er vom Schaden wusste. Sollte ihm der erste Vorbesitzer das verschweigen kannst du den Vorbesitzer nicht verklagen. Deswegen nur aus erste Hand. Es gibt zwar Urteile wonach ein Autohändler als Profi erkennen muß ob das Fahrzeug unfallfrei ist aber der Weg ist steinig. Deswegen schreiben alle: laut Vorbesitzer.
Die ganzen Abfragen über VIN betreffen nur Reparaturen bei Vertragspartner. Wurde irgendwas privat gemacht ist es nicht herauszufinden.
Auto aus erster Hand ist soweit sicher weil der Besitzer alle relevanten Unfälle, Lackierungen usw. offenbaren muss, sonst macht sich strafbar.
Aber ich verstehe, bei 8 tsd. Unterschied lässt Wachsamkeit nach. Trotzdem viel Glück

Das ist so nicht richtig, siehe auch:
https://www.haufe.de/.../...chtsfolgen-der-zusicherung_210_206840.html

Eine Obliegenheit des Kraftfahrzeughändlers zur Untersuchung der zum Verkauf angebotenen Gebrauchtwagen auf Unfallfreiheit besteht nicht. Der Händler muss jedoch seinen insoweit begrenzten Kenntnisstand deutlich machen, d.h. er darf die Unfallfreiheit nicht in einer Weise behaupten, die dem Käufer den Eindruck vermitteln kann, dies geschehe auf der Grundlage verlässlicher Kenntnis.

oder auch:

http://www.urbs.de/archiv/recht/change.htm?recht138.htm

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass sich gewerbliche Gebrauchtwagenhändler bei der Zusicherung der Unfallfreiheit nicht hinter den ungeprüften Aussagen des Vorbesitzers verschanzen dürfen. Wird ein Händler nach der Unfallfreiheit eines Fahrzeugs gefragt und will er diese aufgrund der Angaben des Vorbesitzers bejahen, dann muss er den Käufer ausdrücklich auf seinen begrenzten Kenntnisstand hinweisen und darf nicht ohne eigene fachkundige Überprüfung das Fehlen von Unfallschäden "ins Blaue hinein" bestätigen.

D.h., wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag schreibt, dass das Fzg unfallfrei ist, dann muss es das auch sein.

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