TTS Falschlieferung
Hallo zusammen,
ich muss nun doch mal einen Thread erstellen, nachdem ich mittlerweile absolut ratlos bin, was ich noch tun soll.
Also zu meiner Geschichte:
Ich kaufte mir im August letzten Jahres einen TT 2.0 Coupe bei meinem Händler. Neuwagen. Ab da hatte ich eigentlich nur Probleme mit dem
Wagen, war mindestens 15mal in der Werkstatt und im April diesen Jahres stimmte die Audi AG einer Wandlung dieses Wagens zu.
(km stand damals 24.000km)
Noch 2 Monate mit dem Händler um die Wandlungsmodalitäten gestritten und am 31.05.2008 einen neuen TTS bestellt.
Den alten TT kann ich bis zum Liefertermin im Oktober "gnädigerweise" weiterfahren, muss aber natürlich die Nutzungsentschädigung erst bei Abgabe zahlen. (habe mittlerweile 27.500km drauf)
AUDI TTS 2.0 Coupe ibisweiß, Innen komplett schwarz. 2 Tage nach Bestellung fiel mir auf, dass mein super freundlicher mir meinen Dachhimmel lichtgrau bestellt hat. Ich also wieder rein und eine neue verbindliche Bestellung mit Tuttokompletti Schwarz mir austellen lassen.
Nun bekomme ich heute die Rechnung (auslieferung sollte nächste Woche Freitag sein) und musste mit Erschrecken feststellen, dass mein
TTS in Ingolstadt mit lichtgrauem Himmel steht. Ich sofort bei Audi angerufen: "ja der steht in Lichtgrau hier"
In der Auftragsbestätigung steht er auch schon in Lichtgrau. Die von mir aber unterschriebene verbindliche Bestellung sagt schwarz.
Nun meine vielen Fragen: :-)
- ist es immer noch so, dass die Nutzungsentschädigung 0,5% pro 1000km vom Kaufwert ist?
- könnte ich nicht mittlerweile gar keine Nutzungsentschädigung mehr zahlen müssen, nach neuem EU Recht? (EuGH, Az. C-404/06)
Am Montag habe ich Rückgabetermin meines bisherigen Fahrzeugs und da wollten wir eigentlich alle Zahlungs und Rückzahlungsmodalitäten klären.
- Wie verhalte ich mich nun mit meinem falsch gelieferten TTS?
- Auf Neubestellung drängen? Wieder 5 Monate warten und noch mehr KM Pauschale zahlen? Oder kann ich dann auf Schadensersatz klagen?
- den TTS mit lichtgrauem Himmel nehmen? Minderung vom Kaufpreis verlangen?
- Wenn Minderung, wieviel???
Ich würde mich super über eure evtl Erfahrungen oder Tipps freuen und bedanke mich recht herzlich im voraus...
VG Chris
Beste Antwort im Thema
Zu dem Mimmel kann ich nur sagen, der besteht aus ein paar Teilen,
soll der Freundliche die in Schwarz besorgen und umbauen, auf seine Kosten.
Ist wohl keine Aktion, ausser du stellst dich stur und pochst auf ein neues Auto,
was ich für die falsche Endscheidung halten würde.
( Du möchtest doch sicher nicht das nächste halbe Jahr auf den Neuen warten, oder ? )
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28 Antworten
das is sowieso hauptvoraussetzung :) aber wenn er sagt, dass sein :) noch nie was von service gehört hat, dann braucht er viel fingerspitzengefühl
Fehler sind zu viele um Sie hier alle aufzuzählen... Ging von Zweimassenschwungrad über Flöte auf der Frontscheibe bis zu quitschenden Bremsen...
Um nur 3 Fehler von 3DINA4 Seiten Werkstattbericht aufzuzählen!
Ausserdem war ich 3mal wegen dem gleichen Fehler in der Werkstatt, was bei jedem Produkt zur Wandlung berechtigt.
Zur Auftragsbestätigung:
Ich habe meine Unterschrift unter eine verbindliche Bestellung gesetzt. Diese ist bindend. Das ist mein Kaufvertrag. Nicht das was eigentlich an den Händler geht und dieser zu prüfen hat...
Eine Auftragsbestätigung muss ich weder unterschreiben noch bestätigen...
Für mich zählt also meines Rechtswissens nach immer der Kaufvertrag.... Und da steht der Himmel in SCHWARZ und nicht in Lichtgrau!!!
Zitat:
Original geschrieben von Dunes
Zur Auftragsbestätigung:
Ich habe meine Unterschrift unter eine verbindliche Bestellung gesetzt. Diese ist bindend. Das ist mein Kaufvertrag. Nicht das was eigentlich an den Händler geht und dieser zu prüfen hat...
Eine Auftragsbestätigung muss ich weder unterschreiben noch bestätigen...
Falsch. Das was auf der Auftragsbestätigung steht zählt. Eine verbindliche Bestellung ist nur für den Kunden verbindlich, das Autohaus hat 3 Wochen Zeit deinen Antrag zum Kauf (was anderes ist der Kaufvertrag nicht) schriftlich zu bestätigen oder es auch nicht anzunehmen. Länger ist auch der Besteller nicht daran gebunden. Und die Ausstattung die rückbestätigt wird ist für dich ausschlaggebend.
Da braucht die Disponentin nur mal einen Zahlendreher zu machen bei der Eingabe ins Werkssystem und dann ist der Dachhimmel halt silber und nicht schwarz. Daher kontrolliert die Auftragsbestätigung! Recherchier halt etwas, du wirst schnell merken dass ich Recht habe. Dumm gelaufen, rede mit deinem Händler und versuch dass er dir entgegen kommt. Letztendlich ist es aber dein Fehler, du hast die AB nicht kontrolliert.
Gruß
Und gerade die Farbe, das steht doch auf der AB an oberster Stelle. Das muss einem doch direkt ins Auge springen, wenn da lichtgrau und nicht schwarz steht (oder hast du die AB gar nicht angeschaut) ?!
Pech gehabt, würde ich mal sagen
Hallo Dunes,
die Fehlerliste würde mich grundsätzlich schon interessieren - bei dir scheint in einem TT alles vorgekommen sein,
was derzeit statistisch überhaupt an Fehlern auftritt.
Vielleicht kannst du sie einmal als Anhang posten. Wäre toll!
Moin!
Also, der Dachhimmel kann wirklich einfach ausgebaut bzw. getauscht werden.
Bei meinem letzten 8J musste die Navi Antenne mal getauscht werden - dafür muss der Dachhimmel raus.
Habe nach dem "Eingriff" Nichts bemerkt. Der Himmel sah aus wie eh und je.
In deinem Fall würde ich den Händler nett aber bestimmt bitten zu versuchen den Himmel direkt im Abholwerk tauschen zu lassen bevor Du dein Fahrzeug übergeben bekommst.
Gruß,
Latrel
Zitat:
Original geschrieben von Latrel
In deinem Fall würde ich den Händler nett aber bestimmt bitten zu versuchen den Himmel direkt im Abholwerk tauschen zu lassen bevor Du dein Fahrzeug übergeben bekommst.
Das funktioniert leider nicht. Audi hat richtig geliefert und hat momentan schon alle Hände voll zu tun, den "Auslieferungsstau" der Selbstabholung in Ingolstadt abzubauen. Da werde solche Sonderwünsche meiner Einschätzung nach nicht erfüllt.
Ausserdem ist das ne Sache zwischen Kunde und Händler, den Hersteller selbst trifft ja keine Schuld.
Falls dein Händler handwerklich eine Pfeife ist kannst du auch direkt zu Audi nach Ingiolstadt z.b fahren. Die haben natürlich auch eine Werkstatt. Allerdings ist die Warteliste gigantisch, da Dienstwagen und Firmenwagen dort eben auch repariert werden und die vorrang haben. Aber wenn du dich jetzt anmeldest bekommst du vielleicht bald einen Termin.
Nebenbei kannst du dann auch die kaputten R8, S8, S5 und haste nich gesehen anschauen :) Auf dem Parkplatz nebenan dann die "Topmodelle nach Verfügbarkeit"
Den Wagen gleich im Werk so abändern lassen wie du ihn bestellt hast. Anders als bestellt würd ich nix nehmen. Kompromisse machen immer unglücklich.
Falls das länger dauert würd ich mal sagen dass du für die Nutzung des jetzigen TT nicht mehr bezahlst als bis zum normalen Termin.
So würd ichs bei mir machen und alles andere wäre für mich keine Lösung.
Hi!
Nach all der Streiterei, mal ne Frage:
Hast du ne Rechtsschutzversicherung? Und hast du mal nen Anwalt befragt? Der kann dir sicher weiterhelfen...!
Gruß!
Also ich persönlich würde den einfach so nehmen wie er das steht, sieht doch bestimmt auch gut aus und der Innenraum wirkt dann nicht so beengt :) Viel wichtiger wäre mir die Nutzungsentschädigung. Es gibt dazu tatsächlich neue Rechtsprechung, da der Verbraucher nie eine mangelfreie Sache nutzen konnte und diese deshalb unangemessen ist. Die Frage ist nur, ob der Händler so einfach darauf verzichtet und Du notfalls auf Nacherfüllung ohne Nutzungsentschädigung klagen musst. Evtl hilft vorher ja auch schon ein relativ günstiges Anwaltsschreiben mit ein paar kurzen Rechtsausführungen.
Hallo,
ich werde es heute sehen was dabei rauskommt. Hab TErmin mit Händler.
Rechtsschutz habe ich ja...
Leider gibt es aber noch kein Referenzurteil zum neuen Gesetz oder?
Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall baldmöglichst einen Rechtsbeistand konsultieren. Der hat mit den ständigen Gesetzesänderungen und Urteilen oft zu tun. Der hat das schnell auseinanderklamüsert und weiss Rat!
Gruß!
Zitat:
Original geschrieben von Dunes
Hallo,
ich werde es heute sehen was dabei rauskommt. Hab TErmin mit Händler.
Rechtsschutz habe ich ja...
Leider gibt es aber noch kein Referenzurteil zum neuen Gesetz oder?
Ohne hier Rechtsrat zu geben... unklar ist noch, wie der BGH die Entscheidung des EuGH umsetzen wird, denn im BGB gibt es im Kaufrecht eine eindeutige Verweisung auf die Normen des Rücktritts, welche die Nutzungsentschädigung regeln. Deshalb ist momentan noch alles unsicher. Man sollte aber auf jeden Fall den Händler auf den Umstand hinweisen.