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TTRS Scheinwerfer Reinigungsanlage

Audi TT 8S/FV

hallo,

wieso hat der neue ttrs keine scheinwerfer reinigungsanlage mehr?

es sind doch dieselben led matrix scheinwerfer wie im normalen tt oder trs?

55 Antworten

Meine Vermutung ist langsam das es mit der Produktion zu tun hat. Da es den TT mit Xenonen gibt wo SRA Pflicht ist hat die Front auch die entsprechenden Einsätze, dabei unterscheidet Audi nicht ob jetzt Xenon oder LED bestellt wurde die Frontschürze ist immer die selbe. Während es den TTRS ausschließlich mit LED/Matrix LED gibt wo keine SRA Pflicht sind wurden die an der Front die Öffnungen entsprechend ausgelassen. Trotzdem echt fragwürdig, ob der krtisiche TÜV Prüfer die fehlende SRA am normalen TT bemängeln würde oder nicht sofern LED verbaut ist.

Zitat:

@comsat schrieb am 26. Juli 2019 um 11:00:01 Uhr:


Es gibt ja auch eigentlich keinen TTRS mit SRA

Ich habe ja auch keine Klappen, komischerweise ist aber die Wasserleitung mit allem Pipapo
in der Stoßstange verlegt, als ich sie Gestern ab hatte, hat mich das schon gewundert ! ( Bild 2, der weiße Schlauch in der Mitte )

Der Schlauch hat mit der SRA nichts zu tun, sondern ist der „Fusgänger-Crash-Sensor“. Kommt es zu einer Kollision mit einem Fußgänger, zieht sich der Schlauch - wenn der Aufprall stark genug ist - aus dem Sensor und die Motorhaube wird angehoben um den Aufschlag auf der Haube abzufedern.

Zitat:

@KDTT30 schrieb am 26. Juli 2019 um 15:24:18 Uhr:


Meine Vermutung ist langsam das es mit der Produktion zu tun hat. Da es den TT mit Xenonen gibt wo SRA Pflicht ist hat die Front auch die entsprechenden Einsätze, dabei unterscheidet Audi nicht ob jetzt Xenon oder LED bestellt wurde die Frontschürze ist immer die selbe. Während es den TTRS ausschließlich mit LED/Matrix LED gibt wo keine SRA Pflicht sind wurden die an der Front die Öffnungen entsprechend ausgelassen.

Deine Vermutung stimmt exakt!

Zitat:

@Wastelino schrieb am 26. Juli 2019 um 17:25:35 Uhr:



Zitat:

@comsat schrieb am 26. Juli 2019 um 11:00:01 Uhr:


Es gibt ja auch eigentlich keinen TTRS mit SRA

Ich habe ja auch keine Klappen, komischerweise ist aber die Wasserleitung mit allem Pipapo
in der Stoßstange verlegt, als ich sie Gestern ab hatte, hat mich das schon gewundert ! ( Bild 2, der weiße Schlauch in der Mitte )

Der Schlauch hat mit der SRA nichts zu tun, sondern ist der „Fusgänger-Crash-Sensor“. Kommt es zu einer Kollision mit einem Fußgänger, zieht sich der Schlauch - wenn der Aufprall stark genug ist - aus dem Sensor und die Motorhaube wird angehoben um den Aufschlag auf der Haube abzufedern.

Na dann .... 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@KDTT30 schrieb am 26. Juli 2019 um 15:24:18 Uhr:


Meine Vermutung ist langsam das es mit der Produktion zu tun hat. Da es den TT mit Xenonen gibt wo SRA Pflicht ist hat die Front auch die entsprechenden Einsätze, dabei unterscheidet Audi nicht ob jetzt Xenon oder LED bestellt wurde die Frontschürze ist immer die selbe. Während es den TTRS ausschließlich mit LED/Matrix LED gibt wo keine SRA Pflicht sind wurden die an der Front die Öffnungen entsprechend ausgelassen. Trotzdem echt fragwürdig, ob der krtisiche TÜV Prüfer die fehlende SRA am normalen TT bemängeln würde oder nicht sofern LED verbaut ist.

Auch bei Xenon ist SRA nicht immer Pflicht. Audi hat bei manchen Modellen wie z.B. dem A3 und A4 mit dem FL die Xenonscheinwerfer von 35W Brennern auf 25W Brennern umgestellt, die einen niedrigeren Lichtstrom haben. Da ist die SRA dann auch weggefallen.

Im TT ist immer noch ein 35W Xenonbrenner installiert, daher SRA Pflicht.

Zitat:

@Ravenous666 schrieb am 27. Juli 2019 um 07:43:02 Uhr:



Zitat:

@KDTT30 schrieb am 26. Juli 2019 um 15:24:18 Uhr:


Meine Vermutung ist langsam das es mit der Produktion zu tun hat. Da es den TT mit Xenonen gibt wo SRA Pflicht ist hat die Front auch die entsprechenden Einsätze, dabei unterscheidet Audi nicht ob jetzt Xenon oder LED bestellt wurde die Frontschürze ist immer die selbe. Während es den TTRS ausschließlich mit LED/Matrix LED gibt wo keine SRA Pflicht sind wurden die an der Front die Öffnungen entsprechend ausgelassen. Trotzdem echt fragwürdig, ob der krtisiche TÜV Prüfer die fehlende SRA am normalen TT bemängeln würde oder nicht sofern LED verbaut ist.

Auch bei Xenon ist SRA nicht immer Pflicht. Audi hat bei manchen Modellen wie z.B. dem A3 und A4 mit dem FL die Xenonscheinwerfer von 35W Brennern auf 25W Brennern umgestellt, die einen niedrigeren Lichtstrom haben. Da ist die SRA dann auch weggefallen.

Im TT ist immer noch ein 35W Xenonbrenner installiert, daher SRA Pflicht.

Das es beim TT mit xenon Pflicht ist wissen wir ... aber ist es Pflicht, wenn es keine Funktion hat aber am Fahrzeug verbaut ist und eigentlich funktionieren sollte obwohl LED

Obwohl es hier oft wiederholt wird, dass beim TT mit Xenon-Licht die SRA Pflicht ist, es ist falsch.
Wenn man den Konfigurator aufruft und das voreingestellte Xenon nicht ändert, dann unter "Exterieur" den Unterpunkt "Weitere Ausstattungen" und dann "Scheinwerfer" klickt, kann man die SRA für 280 € dazu kaufen.
Wenn man das nicht klickt, bekommt man einen TT mit Xenon OHNE SRA. (Scheinbar ist KEIN 35 Watt Brenner im TT).
Sobald man LED Licht wählt, ist die SRA immer ohne Aufpreis dabei, automatisch.
Das gilt für den TT.

Beim TTRS ist eine SRA grundsätzlich nicht vorgesehen, weder kostenlos, noch gegen Aufpreis lieferbar.

So gesehen müsste wohl der TT mit LED auch keine haben (außer er hat andere, stärkere Scheinwerfer als der TTRS ???).

TÜV: Wenn die SRA eingebaut ist, muss sie funktionieren. Sonst gibt es keinen Stempel.

@syccon

schrieb es schon:

Zitat:

@syccon schrieb am 24. Juli 2019 um 11:06:04 Uhr:


Die SRA ist TÜV relevant. Wenn das nicht geprüft wurde, dann hat der Prüfer seine Arbeit nicht gemacht.

Das gilt grundsätzlich. Nicht vorhandene Nebelscheinwerfer z.B. müssen/können nicht funktionieren, sind sie aber eingebaut, dann schon. Sonst gibt das einen Mangeleintrag auf dem Prüfbogen.

Zitat:

@Dofel schrieb am 27. Juli 2019 um 17:27:00 Uhr:


Obwohl es hier oft wiederholt wird, dass beim TT mit Xenon-Licht die SRA Pflicht ist, es ist falsch.
Wenn man den Konfigurator aufruft

Hallo,
Man sollte solche gesetzlichen Forderungen nicht nach einem Konfigurator beurteilen.
Sondern immer in die entsprechende ECE Regelung schauen.
Hella hat dazu alles wichtige zusammen gefasst.
SCHEINWERFERREINIGUNGSANLAGE PFLICHT: VORSCHRIFTEN FÜR EUROPA SIND DIE HAUPTSÄCHLICHEN ANFORDERUNGEN:

Die Reinigungssysteme unterliegen hinsichtlich ihrer Reinigungswirkung einer Typprüfung gemäß ECE-R45.
Seit 1996 besteht eine Ausstattungspflicht bei Verwendung von Scheinwerfern mit Gasentladungslampen entsprechend ECE-R48.
Wasservorrat für 25 oder 50 Reinigungszyklen (Klasse 25, Klasse 50)
Reinigungswirkung von > 70 % an einem bis auf 20 % des ursprünglichen Lichtstroms verschmutzten Scheinwerfer Funktionsfähig bis 130 km/h und von –10 °C bis +35 °C

Das gilt aber nur für Brenner bis zu einer bestimmten Leistung, bzw. einer bestimmten Lichtleistung (25W bzw. 2000 Lumen). Wurde ja hier auch schon erwähnt. Unterhalb dieser Grenze ist die SWRA nicht mehr Pflicht und die neueren Audis liegen unterhalb dieser Grenze.

Würde wirklich gerne mal ne zuverlässige Aussage von nem Prüfer hören.

Zitat:

@KDTT30 schrieb am 27. Juli 2019 um 21:20:54 Uhr:


Würde wirklich gerne mal ne zuverlässige Aussage von nem Prüfer hören.

Dann fahr zum TÜV und frag nach.

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