TTC ein 4 oder 2+2 Sitzer?
Hallo zusammen,
ist der TTC ein 4 oder 2+2 Sitzer? Es wird zwar öfters geschrieben, dass es ein 2+2er ist. Woran wird sowas fest gemacht? Steht das irgendwo? Hab dazu keine Angaben im Prospekt oder auf der Homepage gefunden (oder ich bin blind). Ist entscheidend, ob er als Dienstwagen durchgeht.
Vielleicht könnt ihr mir bei der Beweisfindung helfen. :-)
Gruß Jan
Beste Antwort im Thema
der TT ist völlig unstrittig ein 4-sitzer.
natürlich ist es so, dass ein erwachsener mensch auf den hinteren sitzen kaum platz hat. es ist aber quatsch, dass die sitze nur für personen bis 150 cm körperhöhe "zugelassen" seien.
die "zulassung" ist die erteilung der betriebserlaubnis durch das kraftfahrtbundesamt. audi's warnhinweis über die 150 cm dient ausschließlich der vermeidung zivilrechtlicher haftungsansprüche durch produktbenutzer/kunden.
was sich die audi ag ausdenkt, vorstellt oder wünscht, interessiert beim verkehrsrecht aber keine grunzende sau. es gibt keine amtlichen körpergrößenbeschränkungen für autositze. ein autositz, der die tüv-prüfung für eine sichere und uneingeschränkte benutzung nicht besteht, erhält nicht die genehmigung für einen sicherheitsgurt, ohne den der sitz dann nicht benutzt werden darf. damit wäre der sitz dann auch kein sitz mehr, sondern lediglich eine ablage.
wir merken uns also - hat dein sitz einen sicherheitsgurt, erlaubt dir der gesetzgeber, hinten in deinem TT auch einen michael jordan zu transportieren, ohne dass du dir im falle eines unfalls sorgen über rechtliche konsequenzen zu machen brauchst. an der amtlichen zulassung kommt übrigens auch eine versicherung nicht vorbei.
die bezeichnung "2+2-sitzer" wurde von der automobil-industrie geschaffen, um die sportlichkeit eines fahrzeugs hervorzuheben und besonders für weibliche entscheidungsträger gleichzeitig das verkaufsargument einer hohen alltagstauglichkeit zu betonen.
im geltungsbereich der bundesdeutschen verkehrsgesetze ist der TT ein unspektakulärer 4-sitzer (zulassungsbescheinigung teil I, feld s.1).
gruß feuerwerker
24 Antworten
der TT ist völlig unstrittig ein 4-sitzer.
natürlich ist es so, dass ein erwachsener mensch auf den hinteren sitzen kaum platz hat. es ist aber quatsch, dass die sitze nur für personen bis 150 cm körperhöhe "zugelassen" seien.
die "zulassung" ist die erteilung der betriebserlaubnis durch das kraftfahrtbundesamt. audi's warnhinweis über die 150 cm dient ausschließlich der vermeidung zivilrechtlicher haftungsansprüche durch produktbenutzer/kunden.
was sich die audi ag ausdenkt, vorstellt oder wünscht, interessiert beim verkehrsrecht aber keine grunzende sau. es gibt keine amtlichen körpergrößenbeschränkungen für autositze. ein autositz, der die tüv-prüfung für eine sichere und uneingeschränkte benutzung nicht besteht, erhält nicht die genehmigung für einen sicherheitsgurt, ohne den der sitz dann nicht benutzt werden darf. damit wäre der sitz dann auch kein sitz mehr, sondern lediglich eine ablage.
wir merken uns also - hat dein sitz einen sicherheitsgurt, erlaubt dir der gesetzgeber, hinten in deinem TT auch einen michael jordan zu transportieren, ohne dass du dir im falle eines unfalls sorgen über rechtliche konsequenzen zu machen brauchst. an der amtlichen zulassung kommt übrigens auch eine versicherung nicht vorbei.
die bezeichnung "2+2-sitzer" wurde von der automobil-industrie geschaffen, um die sportlichkeit eines fahrzeugs hervorzuheben und besonders für weibliche entscheidungsträger gleichzeitig das verkaufsargument einer hohen alltagstauglichkeit zu betonen.
im geltungsbereich der bundesdeutschen verkehrsgesetze ist der TT ein unspektakulärer 4-sitzer (zulassungsbescheinigung teil I, feld s.1).
gruß feuerwerker
Hallo Feuerwerker,
du wirst recht haben, sonst wäre mit Sicherheit irgendwo ein Querverweis mit einer Einschränkung.
Gruss
Jörg
Zitat:
Original geschrieben von lilly*alina
Hallo,habe eben mal im Fahrzeugschein nachgeschaut:
Da steht:
Anzahl der Sitzplätze: unter 5.1.
Unter 5.1. steht: FZ. Z. PERS. BEF. B. 8 SPL.
Also ich lese: Fahrzeug zur Personenbeförderung 8 Sitzplätze.
Also von dem her........................
Viele Grüße
feld 5 bedeutet in der richtigen formulierung übrigens "fahrzeug zur personenbeförderung
bis8 sitzplätze" und ist ein hinweis auf die klasse der fahrerlaubnis, die zum führen dieses fahrzeugs benötigt wird.
gruß feuerwerker
Hi,
+1 für den Feuerwerker.
Allerdings hilft das dem OP nicht wirklich weiter, weil sein Arbeitgeber die Richtlinien für Dienstwagen (bzw. als Dienstwagen geeignete Fahrzeuge) natürlich nach eigenem Ermessen fasst.
Ich kenne von Bekannten aus Großbetrieben z.B. dass 4 Sitze und 4 Türen vorgeschrieben werden. Man möchte die lieben Kunden ja nicht in so einen Hasenstall zwängen.
Beim OP wird das wohl ähnlich sein und in dem Sinne ist der TT nicht dienstwagengeeignet, da die 2 Rückplätze zwar für meine Kinder taugen, für Erwachsenen aber nicht.
bye
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ja, das fürchte ich allerdings auch.
die formulierung "in hasenstall zwängen" paßt zum TT-rücksitz übrigens perfekt, wie ich finde - und macht viele lustige bilder im kopf. 😁 "herr dr. mustermann - Sie müßten dann bitte hinten platz nehmen..." 😁
gruß feuerwerker
na wenn du die rücksitze fürs papier brauchst, dann versuch es,
wenn es aber im realen leben vorkommt, dass da jemand sitzen soll dann lass es.
Zitat:
Original geschrieben von Feuerwerker
ja, das fürchte ich allerdings auch.
die formulierung "in hasenstall zwängen" paßt zum TT-rücksitz übrigens perfekt, wie ich finde - und macht viele lustige bilder im kopf. 😁 "herr dr. mustermann - Sie müßten dann bitte hinten platz nehmen..." 😁gruß feuerwerker
Selbst wenn ich "Prof. Dr." wäre, würde ich für so einen geilen Wagen wie den TT in den Kofferraum einsteigen, nur um mitfahren zu dürfen 😁 (wenn ich dann nicht selbst einen hätte 😉 )
JayEmm,
kläre uns doch einmal auf und werde konkret. Wo ist das Problem? Befürchtest Du Probleme mit dem Finanzamt??? Falls ja, muß Dir Dein Steuerberater helfen. Es ist -wie fast immer im Leben- eine Frage der Argumentation und Begründung. Die fällt -sofern das Finanzamt überhaupt meckert- bei einem solchen Auto und z. B. einer Branche wie Unternehmensberatung sicherlich etwas leichter als wenn Du jetzt z. B. Schornsteinfeger- oder Mauerermeister bist.
Gruß Walter
PS. Noch einen Tag und den Rest von heute!
Tach.
Mag sein, dass die Betriebserlaubnis 4 Leute zulaesst. Aber die 1,50m Beschraenkung bzw. Warnung ist aus zwei Gruenden fuer mich wichtiger als die formelle Bestimmung. Erstens vermeidet man unter 1,50m ein statisches Problem bei der Sitzhaltung, naemlich dass man nicht gerade sitzen kann, da die Kopffreiheit mehr einfach nciht zulaesst. Aber das dynamische Problem der fehlenden Kopfstuetzen und des relativ niedrigen Rueckfensters is viel ernster im Falle eines Unfalls. Da machts 'schloing' und 'crack' und dann sind Rueckfenster kapput und Genick sowie Schaedel gebrochen. Aber zum Glueck ist der Kofferraum nach Umklappen dieser Kindersitze gross genug, um easy zwei 1,90m Rueckfahrer in der stabilen Seitenlage ins Krankenhaus zu fahren (wenns noch was bringt).
Ist natuerlich alles rein illustrativ und konstruktiv gemeint. Ich staune immer wieder, was in meinen TTC alles reingeht. Neulich noch ein kompletter Kettler Heimtrainer....
Zitat:
Original geschrieben von oxmox1089
JayEmm,kläre uns doch einmal auf und werde konkret. Wo ist das Problem? Befürchtest Du Probleme mit dem Finanzamt??? Falls ja, muß Dir Dein Steuerberater helfen. Es ist -wie fast immer im Leben- eine Frage der Argumentation und Begründung. Die fällt -sofern das Finanzamt überhaupt meckert- bei einem solchen Auto und z. B. einer Branche wie Unternehmensberatung sicherlich etwas leichter als wenn Du jetzt z. B. Schornsteinfeger- oder Mauerermeister bist.
Gruß Walter
PS. Noch einen Tag und den Rest von heute!
Vielen Dank erstmal an alle für die zahlreichen Beiträge. Ich habe die Frage auch nicht für mich persönlich gestellt. Der Bekannte, um den es dabei geht, kann sich keinen 2+2 Sitzer als Dienstwagen nehmen, sondern nur einen 4-Sitzer. Wie das nun geregelt ist, weiß ich selbst nicht. Wollte dabei ja nur klären, ob es diesen offizielen Unterschied gibt und wo er steht. Es ist uns ja allen klar, dass ein ausgewachsener Mensch nicht normal auf der Rücksitz sitzen kann. Der Hinweis mit dem Fahrzeugschein/Brief hat mir da schon wesentlich weitergeholfen. Mit dieser Argumentation soll er fragen gehen und wird dann ggf. ein neues Mitglied im TT-Kreis.