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TT-RS

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 23. Juli 2014 um 7:22

Dann fang ich mal an ;-)

Wann und wie wird er wohl kommen ? :D

[Da dieses - offensichtlich hitzig diskutierte - Thema leider schon regelmäßig Gegenstand von Moderationen war und es trotzdem immer wieder zu Alarmmeldungen kommt, wird ab sofort bei Verstößen gegen die Beitragsregeln von Motor-Talk eine temporäre Schreibsperre gegen den oder die Verursacher(in) mindestens für diesen Thread im TT-Forum ausgesprochen, ebenso werden Off-Topic-Inhalte ohne gesonderte Ankündigung/Mitteilung entfernt. ballex, MT-Team | Moderation - Datum der Mitteilung: 21.02.19]

Beste Antwort im Thema
am 9. Oktober 2019 um 20:49

Als OPF Fahrer würde ich mal ganz trocken behaupten: Es ist angerichtet und ihr seid hergerichtet :-)

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Zitat:

@andre 245 schrieb am 14. Januar 2017 um 18:21:18 Uhr:

Zitat:

@Kuhli89 schrieb am 14. Januar 2017 um 18:14:02 Uhr:

So, ich habe euren Rat befolgt und mal alle Händler ab telefoniert bzw. Per Email angeschrieben. Rückmeldung von einigen:

Bereits zu viele km oder wird nicht vorher abgegeben oder Preisnachlass war Käse.

Fahre ich heute zufällig in die Stadt und sehe im Audi Zentrum dort einen weißen TTRS. Wahnsinn. Direkt angehalten und gefragt.

Genau mein Ding:

25km gelaufen

Mit meiner eigenen EVB kann ich ihn fahren bis März dann wird er umgemeldet.

Preis geht in die Richtung, wird final am Montag mit der Geschäftsleitung noch einmal besprochen.

Ich habe den RS ja "vorbestellt" bei meinem Händler des Vertrauens. Verbindliche Bestellung im Dezember unterschrieben... Kann ja nicht bestellt / produziert werden.....

Kann ich davon zurück, damit ich -sollte das Montag klappen- den nehme? Was meint ihr?

Verbindlich vorbestellt mit Unterschrift?

Ja, kenne ihn aber sehr gut. Zumindestens dachte ich das. Er sagte wir kennen uns ja, können wir auch stornieren wenn es sich verschiebt etc. Und jetzt, wechselt er den Arbeitgeber. Echt -.-

Schau mal im Kleingedruckten nach, da stehen die Fristen drin.

Bin erst morgen Nacht wieder zuhause um zu schauen. Aber da gibt es etwas, das bei nicht möglicher Lieferung usw. Fristen beschreibt.

Auch bei einer nicht gelieferten Bestellbestätigung musst du dich nicht mehr an den Vertrag halten.

Mittlerweile solltest du ohne Probleme aus dem "Vertrag" kommen

Zitat:

@baastscho schrieb am 14. Januar 2017 um 18:45:36 Uhr:

Schau mal im Kleingedruckten nach, da stehen die Fristen drin.

 

Bin erst morgen Nacht wieder zuhause um zu schauen. Aber da gibt es etwas, das bei nicht möglicher Lieferung usw. Fristen beschreibt.

 

Auch bei einer nicht gelieferten Bestellbestätigung musst du dich nicht mehr an den Vertrag halten.

 

Mittlerweile solltest du ohne Probleme aus dem "Vertrag" kommen

Eine Auftragsbestätigung habe ich ja nie erhalten von Audi. Geht ja auch nicht...

Das Thema innerhalb von 14 Tagen ist schon raus...

 

Super wenn du mal nachguckst :) Danke

Du musst doch Papiere haben, die du unterschrieben hast... ?! ;-)

Ist das sowas?

 

"6. Ho?here Gewalt oder beim Verka?ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebssto?- rungen, die den Verka?ufer ohne eigenes Ver- schulden voru?bergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, vera?ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Ab- schnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umsta?nde bedingten Leistungssto?rungen. Fu?hren entsprechende Sto?rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Ka?ufer vom Vertrag zuru?cktreten. Andere Ru?cktrittsrechte bleiben davon unberu?hrt. "

Du bist schon in der richtigen Gegend des Vertrages :)

Zitat:

@baastscho schrieb am 14. Januar 2017 um 18:57:49 Uhr:

Du bist schon in der richtigen Gegend des Vertrages :)

Das schon klar wo sowas in der Art steht. Nur blicke ich da 0,0 durch. Vll kann ja jemand sagen auf was ich mich beziehen kann und ob es klappt

IMG_0806.PNG.jpg
IMG_0807.PNG.jpg
IMG_0808.PNG.jpg

Hast du eine Auftragsbestätigung vom Autohaus bekommen?

ja - nachsehen was da als Liefertermin drin steht.

nein - kannst zurücktreten vom Kaufvertrag. Man ist wenn ich es richtig im Kopf habe 3 Wochen an den KV gebunden und in der Zeit muss das AH den KV zurückbestätigen. Wenn das in dem Zeitraum nicht erfolgt ist, kann man zurücktreten.

Zitat:

@Kuhli89 schrieb am 14. Januar 2017 um 19:08:15 Uhr:

Zitat:

@baastscho schrieb am 14. Januar 2017 um 18:57:49 Uhr:

Du bist schon in der richtigen Gegend des Vertrages :)

Das schon klar wo sowas in der Art steht. Nur blicke ich da 0,0 durch. Vll kann ja jemand sagen auf was ich mich beziehen kann und ob es klappt

Abschnitt I.

Da steht das doch alles genau drin :)

Eben, keine AB bedeutet die Nummer ist durch...

Liefertermin - unverbindlich Juni

 

Nein keine Auftragsbestätigung bekommen nur die Kopie meiner verbindlichen Bestellung.

Zitat:

@baastscho schrieb am 14. Januar 2017 um 19:21:11 Uhr:

Eben, keine AB bedeutet die Nummer ist durch...

Nummer ist durch?

 

 

Sry aber bei so nem rechts Quatsch stehe ich echt auf dem Schlauch.

 

Ja komme raus oder nein muss ich nehmen?

 

Wenn ich rauskomme nehme ich den am Montag(wenn der Preis stimmt)

 

Wenn ich nicht rauskomme, warte ich.

ja die Nummer ist durch. Du musst das Auto nicht abnehmen.

Setz ein Schriftstück auf mit sinngemäß: Hiermit trete ich von meiner Bestellung vom xx.xx.2016 zurück. gemäß AGB Abschnitt I. bin ich drei Wochen an die Bestellung gebunden. Es erfolgte in dieser Frist keine Auftragsbestätigung durch Ihr Autohaus daher ist kein Vertrag zustande gekommen. Bitte um Bestätigung des Rücktritts vom KV.

Dann fährst zu deinem Verkäufer, der soll das von einer vertretungsberechtigten Person schriftlich bestätigen lassen.

fertig.

Zitat:

@Kuhli89 schrieb am 14. Januar 2017 um 19:25:38 Uhr:

Zitat:

@baastscho schrieb am 14. Januar 2017 um 19:21:11 Uhr:

Eben, keine AB bedeutet die Nummer ist durch...

Nummer ist durch?

 

Sry aber bei so nem rechts Quatsch stehe ich echt auf dem Schlauch.

Ja komme raus oder nein muss ich nehmen?

Wenn ich rauskomme nehme ich den am Montag(wenn der Preis stimmt)

Wenn ich nicht rauskomme, warte ich.

Du bist RAUS aus der Nummer, bedeutet, Du musst den bestellten (ohne AB vom Händler) NICHT nehmen ;)

So schauts aus.

 

Theoretisch brauchst auch keine vertretungsberechtigte Unterschrift, sondern nur eine Bestätigung des Eingangs deines Schreibens.

 

Ich würde mal sagen, im Laufe der nächsten Woche hast deinen RS.

 

Glückwunsch und viel Spaß mit der Gesichtslähmung :-)

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