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Trommelbremse -> max. freigegebene Leistung von VW ?

VW Käfer 1300
Themenstarteram 11. Januar 2012 um 18:04

Hallo zusammen,

nachdem ich für mein Buggy-Projekt jetzt schon ein paar Möglichkeiten durchgespielt habe (Bremse, Räder, Motor), wollte ich mal herausfinden, welche Motorleistung denn grundsätzlich mit der standardmäßigen Trommelbremse möglich und mit H-Kennzeichen eintragungsfähig wäre.

Mein Chassis ist Bj. 66 mit KG-VA, Pendelachse hi. und Trommelbremse vo. & hi..

Je nachdem, welche Leistung erlaubt ist, sehe ich folgende Möglichkeiten, für die es auch entsprechende 'historische' Gutachten gibt :

1. Den eingebauten 40PS F-Motor per Riechert-Zweifachvergaser (34er Solex) auf ca. 47 PS bringen.

2. Einen AB-Motor (1300ccm, 44 PS) per 36er Weber-Doppelvergaser auf ca. 54 PS bringen.

3. Einen 1600ccm Motor mit 50 PS per Riechert-Zweifachvergaseranlage (34er Solex) auf ca. 56 PS bringen.

Wenn ihr euch jetzt wundert, warum ich keine Alternative mit Zentralvergaser in Betracht ziehe. Ich benötige den Platz in der Mitte über dem Motor, um die Karosserie des Buggys so anzupassen, dass dort das Kennzeichen angebracht werden kann. Aktuell wäre der zentrale Vergaser im Weg.

Könnt ihr mir eine Auskunft geben, welche Leistung von VW für die Trommelbremse freigegeben ist. Bislang habe ich unterschiedliche Aussagen gelesen (50 PS, 54 PS, 59PS, ...) ?! Gibt es hierzu eine verlässliche Quellenangabe, die auch vom TÜV anerkannt wird ?

Vielen Dank und Grüße

Christian

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24 Antworten
Themenstarteram 12. Januar 2012 um 9:00

Hallo Matthias,

ich komme aus Mittelhessen. Ist schon 'ne Ecke bis ins Ruhrgebiet. Aber wenn hier alle Stricke reißen komme ich gerne darauf zurück, danke ... :-)

Grüße

Christian

P.S.: Leider ist Hessen auch ein wenig dafür bekannt, dass es die Prüfer hier (mittlerweile) etwas genauer nehmen ...

Zitat:

Original geschrieben von P550S

Der Text ist ja mal richtig spannend. Hatte ich so auch noch nicht gelesen.

Verrätst Du mir die Quelle ?

Das bietet eine Menge Diskussionsstoff mit dem TÜV. Mein Buggy hat 275/60R15 Hinterräder und eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Beim 1300 Käfer mit Trommelbremse sind also grundsätzlich bis zu 135 km/h zulässig. Bloß wie komme ich jetzt auf die Leistung, mit der diese Vmax zustande kommt. Gibt es dafür Berechnungsformeln ?

Viele Grüße

Christian

Die Quelle ist das legendäre Käfer-Kult_Buch "Jetzt mache ich ihn schneller".

Ob das der TÜV akzeptiert, hab eich noch nicht ausprobiert.

Buch
Themenstarteram 12. Januar 2012 um 19:13

Hehe ... Schande über mein Haupt. Das Buch habe ich eigentlich auch ... ;-)

Vielen Dank und Grüße

Christian

am 17. Oktober 2014 um 22:30

Zitat:

@mattbug64 schrieb am 12. Januar 2012 um 07:22:59 Uhr:

@christian.

Woher kommst Du denn?

Wenn es nicht zu weit vom Ruhrgebiet ist kann ich mit einem sehr Käfer fachkundigen TÜV Prüfer weiterhelfen.

Grüße

Matthias

Hallo Matthias

Ich komm aus Gladbeck

und such einen Käfer TÜV Prüfer

Könntest du mir weiterhelfen

Danke

Mike

Zitat:

@tepos schrieb am 18. Oktober 2014 um 00:30:08 Uhr:

Zitat:

@mattbug64 schrieb am 12. Januar 2012 um 07:22:59 Uhr:

@christian.

Woher kommst Du denn?

Wenn es nicht zu weit vom Ruhrgebiet ist kann ich mit einem sehr Käfer fachkundigen TÜV Prüfer weiterhelfen.

Grüße

Matthias

Hallo Matthias

Ich komm aus Gladbeck

und such einen Käfer TÜV Prüfer

Könntest du mir weiterhelfen

Danke

Mike

Ich kann dir den Tüv von Gelsenkirchen - Buer empfehlen.

Ich bin mir sicher, daß die Bremstrommeln bis 54Ps freigegeben sind.

Leider finde ich die Quelle dazu nicht mehr.

Die 54PS könnten vom Typ 3 kommen, der ja auch diese Leistung an Trommeln hatte. Da er aber schwerer ist, hat er vorne ja eine Dublexanlage bekommen.

Nichts desto troz lag die Höchstgeschwindigkeit beim Karmann Ghia beim 1500S bei 145 km/h - und das mit Trommeln!

Gruß

Andreas

am 21. Oktober 2014 um 10:14

Kann bender78 nur zustimmen.

Habe einen 1200Mexiko mit 1600er AS Motor und 54PS.

Eingetragen mit original Trommelbremsen.

Grüße

Kleiner Nachtrag.

Auch wenn ich Quelle immer noch nicht gefunden habe, waren die 54Ps aber an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft.

So mußten es die Bremsen vom 66/67er Modell sein und die Ankerbleche von 181, oder die 4-Loch Bremsen.

Gruß

Andreas

Moinsen!

Ich hole den alten Fred nochmal hoch ;-)

Warum? Weil ich einen alten - nein, nicht Käfer, sondern - Karmann Ghia möglichst original, aber etwas mehr "Wumms" aufbauen möchte. Dabei gilt: Beibehaltung der 5x205er Trommelbremsanlage.

In dem flat4 Link stand, dass der Typ14 bis 150km/h "zugelassen" wird. Warum 15km/h mehr als der Typ 11? liegt das am Gewicht? Ist der leichter? Heißt das für die Leistung, dass die dann auch nicht viel über den 50PS liegen ... sollte?

 

Danke und Gruß

der "Stevie"

Das VdTÜV-Merkblatt 718 aus den 70er Jahren behandelt u.A. die VW-Motoren bis zum AD und AS, also 1584 Kubik und 50 PS.

Da wird der Einbau in den Typ 14 unter folgenden Bedingungen für zulässig (also abnahmefähig) erklärt:

- Schaltgetriebe, keine Automatik

- Baujahr ab Oktober 1957

- ab 40 PS Lekungsdämpfer und Stabi vorne

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