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Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!
Morgen...!
aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.
Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.
Vermittler mit weiterführenden Informationen:
1. https://www.greentrax.de/foerderung
2. https://geld-fuer-eauto.de/
Sonstige Links mit Informationen:
Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...
Infos über die THG-Quote beim Zoll:
https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html
Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:
Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.
Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.
Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?
MfG André
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832 Antworten
Zitat:
@hydrou schrieb am 12. Dezember 2021 um 21:01:17 Uhr:
Aber nur bei 3 Jahre Laufzeit, sonst gibt es keinen 30 Euro Bonus...
Tja dann schau mal genau in deinen AGBs nach. Bei Geld für eauto, quotlix oder M3 bindet man sich direkt für zwei Jahre, das haben die ganz gut versteckt. Rechtlich sehe ich das sehr kritisch: b) Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen ab dem 01.01.2022 ist der Abtretungszeitraum das laufende Kalenderjahr der Anmeldung und das darauffolgende Kalenderjahr. Hier bindest du dich also OHNE Treuebonus
Zitat:
@Phil_Nordheim schrieb am 12. Dezember 2021 um 20:04:42 Uhr:
Habe mich gerade bei https://elektrovorteil.de registriert, die geben über 400 € Prämie für die THG-Quote, nehmen nur 15% Provision, das sind locker 5-15% weniger als die anderen Anbieter. zum Glück konnte ich widerrufen und 100€ mehr rausholen
Dafür ist das aber augenscheinlich kein garantierter Preis. Der tatsächliche Erlös könnte also geringer, möglicherweise geringer als die festen 300 € der Konkurrenz sein.
Zitat:
@ixtra schrieb am 13. Dezember 2021 um 14:45:51 Uhr:
Zitat:
@Phil_Nordheim schrieb am 12. Dezember 2021 um 20:04:42 Uhr:
Habe mich gerade bei https://elektrovorteil.de registriert, die geben über 400 € Prämie für die THG-Quote, nehmen nur 15% Provision, das sind locker 5-15% weniger als die anderen Anbieter. zum Glück konnte ich widerrufen und 100€ mehr rausholen
Dafür ist das aber augenscheinlich kein garantierter Preis. Der tatsächliche Erlös könnte also geringer, möglicherweise geringer als die festen 300 € der Konkurrenz sein.
Lasst euch hier auch mal nicht täuschen und schaut genau in die AGBs. Denn bei viele Anbietern gibt es nach unten hin kein Limit:
Smartificate:
§5 Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein die THG-Quote zu verkaufen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine Vergütung.
Die Höhe der tatsächlichen Vergütung hängt wie folgt vom Verkaufspreis der THG-Quote und der bei der Anmeldung des Elektrofahrzeuges vereinbarten Vergütung ab: Liegt der Verkaufspreis der THG-Quote unter der vereinbarten Vergütung liegt, so steht dem Nutzer der gesamte Verkaufserlös zu. > Kein Limit nach unten
Geld fuer eauto:
§ 8 Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die THG-Quote des Nutzers zu verkaufen, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Vergütung.
8.2. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Verkaufspreis und auf einen Maximalbetrag gedeckelt (nachfolgend „maximale Vergütung"). Ist der vom Anbieter erzielte Verkaufserlös für die vom Nutzer abgetretene THG-Quote niedriger als die festgelegte maximale Vergütung, so steht der gesamte Verkaufserlös dem Nutzer zu. Bei einem Verkaufserlös über der maximalen Vergütung steht dem Nutzer nur die maximale Vergütung zu.
...
@Phil_Nordheim
Mein Anbieter wirbt mit "mindestens 275 Euro". Denke aber, das steigt noch.
kann mir jemand von euch Tipps geben, wer der beste Anbieter für THG Quoten/ Prämien ist? Ist für mich noch alles recht nebulös. Was ich bisher herausgefunden habe:
Provision/ Prämienhöhe variiert stark:
https://elektrovorteil.de 15% Provision, https://emobia.de mit 20% Provision, andere nehmen über 30-40% (smartificate, geld für eauto, Quotlix) bedeutet Prämienzahlungen von 250€ bis +/-400€
Manche Anbieter haben versteckte Laufzeiten laut AGB: geld fuel eauto, Quotlix, m3e: ...Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen ab dem 01.01.2022 ist der Abtretungszeitraum das laufende Kalenderjahr der Anmeldung und das darauffolgende Kalenderjahr...
Freunde werben Bonus: emobia.de 0€, Elektrovorteil.de 25€ , smartificate.de & geld für eauto 50€
Treuebonus: emobia.de 0€, Elektrovorteil.de 30€ , smartificate.de 30€
Weitere Besonderheiten: Bei Emobia zahlt man eine Strafe von 30€, sollte das Umweltbundesamt den Antrag ablehnen
Habt ihr weitere Informationen für mich?
Bei emobia gibt es einen 15€ Bonus wenn man Freunde zu wirbt!
Habe dort den Flex Tarif abgeschlossen für 3 Jahre, denn ich gehe davon aus dass das Thema noch am Anfang steht und im 2./3. Jahr keiner der Firmen mehr 80% Ausschüttung anbieten wird.
Anbieter mit vermeintlich garantierter Ausschüttung werden am Markt keinen Fortbestand mehr haben wenn die Erlössummen sinken bzw sind für mich unseriös wenn sie bei gestiegenem Erlös relativ gesehen nur 50-60% oder weniger ausschütten an den Quotengeber.
sehe ich auch so, geld für eauto wirbt ja ganz oben auf der Startseite mit mindestens 300€, sagt in den AGB aber:
§ 8 Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die THG-Quote des Nutzers zu verkaufen, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Vergütung.
Klingt nach irreführender Werbung
Zitat:
@Phil_Nordheim schrieb am 14. Dezember 2021 um 08:43:15 Uhr:
sehe ich auch so, geld für eauto wirbt ja ganz oben auf der Startseite mit mindestens 300€, sagt in den AGB aber:
§ 8 Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die THG-Quote des Nutzers zu verkaufen, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Vergütung.
Du hast m.E. Recht.
Die AGB dürfte meines Erachtens einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten, aber wer will darüber schon nachher streiten.
Zitat:
Weitere Besonderheiten: Bei Emobia zahlt man eine Strafe von 30€, sollte das Umweltbundesamt den Antrag ablehnen
Habt ihr weitere Informationen für mich?
Naja, du musst schon richtig lesen:
§ 5 Exklusivität
(1) Der E-Mobilist sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
(2) Teilt das Umweltbundesamt eQuota mit, dass für ein Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als eQuota als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist eQuota berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. eQuota wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto in Rechnung stellen.
Doppelt anmelden ist damit das entscheidende no-go! Es wird nix in Rechnung gestellt, wenn es andere Gründe der Ablehnung gibt!
Solang fairnergy mir den Betrag der immer mal angepasst wird von zur Zeit mindestens 275 Euro garantiert ohne ABO oder sonstwas bleib ich lieber auf deren sicheren Seite. Eine Erhöhung freut mich. Weniger oder gar nix ist aber wenigstens ausgeschlossen.
Zitat:
@halifax schrieb am 14. Dezember 2021 um 10:07:52 Uhr:
Zitat:
Weitere Besonderheiten: Bei Emobia zahlt man eine Strafe von 30€, sollte das Umweltbundesamt den Antrag ablehnen
Habt ihr weitere Informationen für mich?
Naja, du musst schon richtig lesen:
§ 5 Exklusivität
(1) Der E-Mobilist sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
(2) Teilt das Umweltbundesamt eQuota mit, dass für ein Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als eQuota als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist eQuota berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. eQuota wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto in Rechnung stellen.
Doppelt anmelden ist damit das entscheidende no-go! Es wird nix in Rechnung gestellt, wenn es andere Gründe der Ablehnung gibt!
Das meine ich ja. Wenn ich mir ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe, der Verkäufer aber verschweigt, dass er die Quote bereits angemeldet hat, dann muss ich dafür Strafe zahlen.
Zitat:
@Phil_Nordheim schrieb am 14. Dezember 2021 um 08:43:15 Uhr:
sehe ich auch so, geld für eauto wirbt ja ganz oben auf der Startseite mit mindestens 300€, sagt in den AGB aber:
§ 8 Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die THG-Quote des Nutzers zu verkaufen, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Vergütung.
Klingt nach irreführender Werbung
Wieso irreführend?
Nur weil man sich in der AGB vorbehält, bei Unmöglichkeit des Verkaufs der Quote nichts auszuzahlen? Beispielsweise bei doppelter Anmeldung des Fahrzeugs...
Wohl kaum irreführend, sondern normal.
Die werden schon wissen, warum sie bereits mit mindestens 300 Euro werben und im Hintergrund schon entsprechende Verträge geschlossen und Quoten verkauft haben.
Stimmt nicht, in §8 Abs 2: Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Verkaufspreis und auf einen Maximalbetrag gedeckelt (nachfolgend „maximale Vergütung“). Ist der vom Anbieter erzielte Verkaufserlös für die vom Nutzer abgetretene THG-Quote niedriger als die festgelegte maximale Vergütung, so steht der gesamte Verkaufserlös dem Nutzer zu. } Sprich: Limit nach oben, kein Limit nach unten. Hier wird nix garantiert und der Kunde wird in die Irre geführt
Zitat:
@Xentres schrieb am 14. Dezember 2021 um 10:24:52 Uhr:
Wieso irreführend?
Nur weil man sich in der AGB vorbehält, bei Unmöglichkeit des Verkaufs der Quote nichts auszuzahlen? Beispielsweise bei doppelter Anmeldung des Fahrzeugs...
Wohl kaum irreführend, sondern normal.
Es geht nicht um den Fall der doppelten Anmeldung des Fahrzeuges. Das in diesem Fall (= Pflichtverstoß des Kunden) keine Auszahlung erfolgt und der Aufwand zu entgelten ist, ist fair.
Aber "mindestens" 300 Euro zusichern und in den AGB mitteilen, dass die Auszahlung je nach Verkaufserlös auch geringer sein kann, ist jedenfalls mal eine überraschende Klausel.
Denn dann ist die Auszahlung nicht mindestens 300 € sondern 300 € nach derzeitiger Kalkulation.
Also ich persönlich fühle mich in die Irre geführt bei Geld-fuer-eauto, für mich Grund genug um vom Vertrag zurücktreten und zu einem fairen Anbieter zu wechseln, welcher mir nicht auch noch heimlich mehrere Jahre Laufzeit unterjubelt
