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Transporter 3500kg + 100kg - Welche Fahrerlaubnis braucht man für diesen Zug?

Themenstarteram 8. März 2023 um 18:23

Ich habe einen Transporter, der laut Zulassungsbescheinigung die folgenden Werte für die zulässige Gesamtmasse hat:

Felder F.1/F.2: 3500 kg

Feld 22: F.1/F.2: + 100 B.ANH.BETR.

Hinter diesem Transporter soll ein Anhänger mitgeführt werden, der eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg hat.

Welche Fahrerlaubnis benötige ich für diesen Zug?

Etwa die Hälfte der befragten Personen oder Organisationen sagt, dass nur der Grundeintrag in den Fahrzeugpapieren relevant sei. Also 3500 kg z.G. für das Zugfahrzeug, dahinter ein 750er Anhänger, der fahrerlaubnisrechtlich irrelevant ist, also Klasse B.

Die andere Hälfte der Befragten sagt, dass wegen des Eintrags "+ 100 B.ANH.BETR." die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs dann eben 3600 kg beträgt, also die Klasse C1 erforderlich ist.

Begründet wird es eigentlich nie, es wird immer nur die eine oder die andere Meinung vertreten. Neu ist das Problem auch nicht, entsprechende Fragen gab es in Foren schon vor mehr als 10 Jahren.

Ist das mittlerweile eindeutig geklärt oder gibt es immer noch verschiedene Auffassungen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Fahrerlaubnis braucht man für diesen Zug?' überführt.]

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76 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 9. März 2023 um 09:16:59 Uhr:

Das ist natürlich komplett falsch. Die Erfordernis für die D Klassen hängt ab von der Sitzplatzzahl.

Na, hoffentlich gibt Dein - natürlich richtiger - Einwand nicht den Startschuss für eine Diskussion "Ich darf mit meiner C-Fahrerlaubnis zu Prüf- und Probefahrtzwecken auch Omnibus fahren".

Themenstarteram 9. März 2023 um 8:44

Zitat:

@nogel schrieb am 9. März 2023 um 09:16:59 Uhr:

Das ist natürlich komplett falsch. Die Erfordernis für die D Klassen hängt ab von der Sitzplatzzahl.

Es ist das Erfordernis. Aber auch inhaltlich liegst du falsch, weil offenbar eine wichtige Änderung des § 6 FeV an dir vorüber gegangen ist. Hier wird es erklärt.

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. März 2023 um 09:13:59 Uhr:

Nein, beim TE war das nicht der Fall.

Doch, zumindest bei dem, der mal, vor der Zusammelegung der Thread TE war. Da kam das Gewicht über die 3,5t.

Zitat:

Und ob nun der Eintrag in Feld 22 maßgeblich ist oder nicht - darum geht es ja bei der ganzen Diskussion.

Das ist die Frage, ich denke auch nicht, aber wenn ja hast was blöderes am Hacken.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Rockville schrieb am 09. März 2023 um 09:44:58 Uhr:

@nogel schrieb am 9. März 2023 um 09:16:59 Uhr:

Das ist natürlich komplett falsch. Die Erfordernis für die D Klassen hängt ab von der Sitzplatzzahl.

 

Es ist das Erfordernis. Aber auch inhaltlich liegst du falsch, weil offenbar eine wichtige Änderung des § 6 FeV an dir vorüber gegangen ist. Hier wird es erklärt

Lies erstmal deinen eigenen Link sorgfältig durch, ehe du Kritik übst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Transporter 3500kg + Anhänger 750kg - brauche Klasse B, B96 oder C1?' überführt.]

Themenstarteram 9. März 2023 um 10:51

Was soll ich da lesen? Du hattest geschrieben, dass die Aussage von hk_do "komplett falsch" sei, sie war aber richtig.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Transporter 3500kg + Anhänger 750kg - brauche Klasse B, B96 oder C1?' überführt.]

Definitiv darf man an einem Fahrzeug das 3,5 to Gesamtgewicht hat, trotzdem ohne Zusatzschein einen 705 kg Anhänger mit führen.

Man darf aber NICHT an einem Fahrzeug das meinetwegen 2,5 to Gesamtgewicht hat noch einen 1100 kg Hänger ohne Zusatzschein mitführen.

Ich mach jetzt bewusst keinen Link dazu, denn das ist ganz leicht zu googeln

750 kg Hänger dürfen ohne Zusatzschein immer mitgeführt werden, außer bei manchen E- oder Hybridfahrzeugen für die gar kein Hänger zulässig ist.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. März 2023 um 12:56:25 Uhr:

Definitiv darf man an einem Fahrzeug das 3,5 to Gesamtgewicht hat, trotzdem ohne Zusatzschein einen 705 750 kg Anhänger mit führen.

Richtig (ich glaub da sind sich alle einig), die offene Frage ist aber doch ob das Zugfahrzeug 3,5 oder 3,6t hat. ;)

Gruß Metalhead

Ich denke die zusätzliche Gewichtsangabe bezieht sich auf die Gewichtsangabe der Anhängerkupplung.

Das zulässige Gesamtgewicht erhöht sich dann um diesen Wert,der Hänger drückt damit ja zusätzlich auf das Zugfahrzeug.

Dann hätte das Fahrzeug 100KG Zulassung für die Hängerkupplung.

Also ist man mit Hänger klar über 3,5T und braucht den passenden Führerschein.

Die Erhöhung von 3500 auf 3600 kg kommt doch nur im Anhängerbetrieb zum Tragen. Also ist es wohl die zusätzliche Stützlast von 100 kg des Anhängers.

Fahrerlaubnisrechtlich (!) wird aber die Zul. Gesamtmasse in der FeV §6 eigens geregelt:

"Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten"

Also bleibt bzgl. der nötigen Führerscheinklasse das Zugfahrzeug ein 3,5-tonner.

So sehe ich das auch.

Zitat:

@nogel schrieb am 9. März 2023 um 21:14:41 Uhr:

Die Erhöhung von 3500 auf 3600 kg kommt doch nur im Anhängerbetrieb zum Tragen. Also ist es wohl die zusätzliche Stützlast von 100 kg des Anhängers.

Fahrerlaubnisrechtlich (!) wird aber die Zul. Gesamtmasse in der FeV §6 eigens geregelt:

"Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten"

Also bleibt bzgl. der nötigen Führerscheinklasse das Zugfahrzeug ein 3,5-tonner.

Dann müsste die Angabe ja eigentlich nur die Stützlast sein wie ich vermutet habe,aber Führerscheintechnisch würde das nicht ins Gewicht fallen laut der Definition.

Ist ein wenig verwirrend.

Themenstarteram 9. März 2023 um 20:57

Richtig ist, dass man fahrerlaubnisrechtlich keine Stützlast abziehen darf, also einfach die beiden zul. Gesamtmassen addiert. Dass aber die erhöhte Gesamtmasse unter Ziffer 22 die Stützlast ist, steht nirgends, das ist nur eine Interpretation.

Die Werte sind auch nicht immer identisch. Bei meinem Pkw beträgt die max. Stützlast 75 kg. Die Erhöhung der zul. Gesamtmasse im Anhängerbetrieb beträgt aber nur 50 kg.

Es geht hier aber doch überhaupt nicht um das zulässige Zug-Gesamtgewicht sondern um das zGG des ziehenden Fahrzeugs...

Themenstarteram 9. März 2023 um 21:28

Da die Frage nur im Anhängerbetrieb auftaucht, könnte die Regelung "Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination ..." schon eine Begründung für die Fragestellung sein. Es ist aber nirgends geregelt, dass dieser Eintrag der erhöhten z.G. des Zugfahrzeugs die Stützlast ist. Selbst wenn der Sinn dieses Eintrags etwas mit der Stützlast zu tun hat, komme ich ja an keiner Stelle mit der genannten Regelung in Konflikt.

Themenstarteram 9. März 2023 um 21:38

Ich habe nochmal nachgedacht. Eigentlich hast du recht. Da es nur um die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs geht, kann eine gesetzliche Regelung, die die zul. Gesamtmasse eines Zuges zum Inhalt hat, keine Begründung sein.

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