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TOTALSCHADEN verschwiegen

Themenstarteram 7. Juni 2020 um 7:27

Hallihallo, ich habe da ein kleines Problem. Ich habe mir vor gut 1,5 Monaten einen Gebrauchtwagen zugelegt. Einen kleinen süßen 3 türigen Opel Corsa D.

 

Ich habe dann ganz normal eine Kfz Versicherung abgeschlossen usw...

 

Nun heute hab ich dann einen Brief von der Versicherung erhalten...

Etwas erschüttert war ich dann als ich lesen musste, dass sie die Kaskoversichrung ablehnen, da das Auto wohl vor 2 Jahren einen Totalschaden hatte.

Beim Verkauf wurde nichts davon erwähnt und auf einem Flyer mit allen Infos des Autos stand unter anderem "UNFALLFREI".

Nun bin ich ein wenig aufgelöst, da ich mich in diesem Bereich nicht so sehr auskenne und mich ehrlich gesagt ein wenig ver**scht fühle.

War schon jemand hier in dieser Situation? Und hat gute Tipps für mich? Zum Autoverkäufer gehen und fragen, einen Anwalt suchen? Direkt zur Versicherung gehen?

Wäre nett wenn ich hier ein wenig Hilfe bekäme. (:

Beste Antwort im Thema

Tritt vom Vertrag zurück und trenne Dich von dem süßen Corsa. Der Verkäufer hat Dich verarscht und sollte dafür bezahlen.

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Wer war / ist der Autoverkäufer?

wurde das in seinem Namen verkauft, also handelte er auf eigene Rechnung oder war das "Im Kundenauftrag"?

was steht exakt im Kaufvertrag bzgl. der Unfallfreiheit? ... steht da evtl. unfallfrei lt Vorbesitzer? ... oder konkret nur "unfallfrei"?

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? ... das nur mal so am Rande gefragt, falls sich Deine Angaben als schlüssig herausstellen und der VK sich quer stellt.

Von Privat oder beim Händler gekauft ?

Moin!

Wenn in dem Kaufvertrag UNFALLFREI angegeben ist, dann haftet der Verkäufer dafür, wenn es nicht stimmt. Das natürlich auch, wenn es ein Verkauf von privat ist. Man kann das Fahrzeug natürlich zurückgeben oder es für einen deutlich reduzierten Preis behalten. Selbst habe ich für einen nicht angegebenen Unfall, und teilweise nicht sachgerechter Reparaturen, ca. € 6.500 von einem Privatverkauf zurückerhalten, Bezahlt hatte ich seinerzeit € 8.300.

Das allerdings erst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

G

Themenstarteram 7. Juni 2020 um 9:19

@bommel-73 @keksemann Hallo, also der Verkäufer ist ein Gerauchtwagen händler mit eigenem AutoPark.

Also es gab keinen richtigen Kaufvertrag, eher eine Quittung, welche auf einen Flyer verwies, auf dem alle Infos zu dem Gebrauchtwagen standen. Und auf diesem Flyer stand an 3. stelle UNFALLFREI.

Themenstarteram 7. Juni 2020 um 9:21

@hjluecke das klingt nun sehr vielversprechend, danke für deine Nachricht! Dann werde ich mich wohl an einen Anwalt wenden müssen

Zitat:

@acostaay schrieb am 7. Juni 2020 um 11:19:03 Uhr:

@bommel-73 @keksemann Hallo, also der Verkäufer ist ein Gerauchtwagen händler mit eigenem AutoPark.

Also es gab keinen richtigen Kaufvertrag, eher eine Quittung, welche auf einen Flyer verwies, ...

Wieviel Euro gibt man für so eine windige Sache aus?

Tritt vom Vertrag zurück und trenne Dich von dem süßen Corsa. Der Verkäufer hat Dich verarscht und sollte dafür bezahlen.

Zitat:

@acostaay schrieb am 7. Juni 2020 um 11:19:03 Uhr:

@bommel-73 @keksemann Hallo, also der Verkäufer ist ein Gerauchtwagen händler mit eigenem AutoPark.

Also es gab keinen richtigen Kaufvertrag, eher eine Quittung, welche auf einen Flyer verwies, auf dem alle Infos zu dem Gebrauchtwagen standen. Und auf diesem Flyer stand an 3. stelle UNFALLFREI.

Uiuiui.... das ist sehr schmal.... ganz dünnes Eis. Es wird zu klären sein, in wie fern die Angaben auf dem "Flyer" tatsächlich Bestandteil des "Kaufvertrages" geworden sind. Da sehe ich Dich jetzt eher am Montag bei einem Anwalt. Am besten vorher mit der RS-Versicherung klären, zu welchen Advokat Du gehen darfst und dann: viel Glück und viel Erfolg!

habe nicht gelesen, dass der TE eine RSV hat...

OT @keksemann

bei einer vorhandenen RSV hat der VN in der Regel eine freie Anwaltswahl. Die RSV gibt aber in der Regel Empfehlungen

Ist ein verunfalltes FZG als solches nicht immer beim Verkauf zu Kennzeichnen/zu offenbaren/ein Mitteilungszwang??

Nach meinem Rechtsverständniss muss einer der Vorbesitzer/Verkäufer, egal ob Händler oder Privat, dafür haften.

Zur Not gilt das Rückgriffsrecht oder wie das noch mal heißt.

Hier geht aber nix mehr ohne Anwalt wenn der VK da nicht freiwillig einlenkt. Das wäre auch meiner erster Ansatz, geh zum VK und sagst du willst die Rückabwicklung oder Schadensersatz. Was dir lieber ist. Und schau wie er reagiert.

Frage ist wie hoch wäre der Streitwert, denn lohnt sich ein fetter Klageweg der u. U. lange dauern kann.

@NDLimit

der TE hat meine Frage nach der RS(V) leider nicht beantwortet.

Das mit der freien Anwaltswahl wusste ich nicht. Ich würde schon deswegen fragen, um im Nachhinein keinen Ärger zu bekommen. I.d.R. holt sich ja der Anwalt eine Kostenzusage vor der wirklichen Arbeit ein.

Themenstarteram 7. Juni 2020 um 10:19

@Siggi1803 7500 hat das gute stück gekostet

Themenstarteram 7. Juni 2020 um 10:19

@NDLimit @keksemann eine RSV habe ich leider nicht...

Die Frage nach der Kostenübernahme ist der Normalfall :)

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