Totalschaden und Restwertbörse
Hallo, ich habe bei meinem Wohnwagen einen Totelschaden durch Hagelschlag erlitten. Der Gutachter meiner Versicherung hat ihn dann in eine Restwertbörse gestellt und jemand hat darauf geboten. Das Gebot muß nach der Restwertbörse ein monat gültig sein. Bei mir ist das Gebot gerade mal 14 Tage Gültig und es wird ein Kaufinteressent (Händler) genannt ohne Anschrift. Die Telefonnummer die dabei steht ist von der Restwertbörse.
Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht? Wurde der Restwert irgendwie künstlich hochgeboten, weil die Versicherung davon ausgeht, das der Wohnwagen nicht veräussert wird und so möglichst wenig Bezahlen muss???
Beste Antwort im Thema
Es ist schon eine Krux mit dem Restwert.
Zahlt mir keine Versicherung meinen Schaden, kann der Restwert nicht hoch genug sein.
Steht eine Versicherung für meinen Schaden gerade, kann der Restwert nicht gering genug sein.
Und die Differenz – die darf natürlich unter keinen Umständen der Versicherung zu Gute kommen.
Dass sich insbesondere die Sachverständigen bei diesem Thema ins Zeug legen, stellt man auch hier bei MT immer wieder fest. Erscheinen Begriffe wie Restwert oder Restwertbörse, steigt die Beteiligung dieser Berufsgruppe.
Nur hat mir noch kein Sachverständiger plausibel erklären können, wie er seriös ohne Hilfe moderner Medien einen Restwert ermittelt.
Wer glaubt, man könne einen Restwert errechnen, der irrt und wer glaubt, der/sein Sachverständiger ermittelt einen Restwert durch einfaches Nachfragen bei bekannten Restwertaufkäufern um die Ecke oder durch Nachfrage per Telefon, irrt ebenso.
Die Argumente, die gegen die Restwertbörse vorgebracht werden, sind nach meiner Auffassung einfach nur scheinheilig. Aber für diese Meinung werde ich jetzt wahrscheinlich abgestraft.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hallo Metehan,die Ermittlung des Restwert obliegt einzig und allein dem Sachverständigen, der das Gutachten erstellt.
Er steht dafür ja auch gerade, mit allen Konsequenzen hieraus.
Und da sollte er sich von keinem reinreden zu lassen.
Nicht vom Auftraggeber und auch nicht von der Versicherung.
Ich kann naürlich hier nur für mich sprechen.
Aber bevor mir irgend jemand vorschreibt, wie und mit welchen Hilfsmitteln ich meine Restwertwerte zu ermitteln habe, wir das Rad neu erfunden.
Ganz bestimmt.
Gruß
Delle
Scheint ein echtes Sommerlochthema zu werden.
Sollte ich einmal einen Haftpflichtschaden erleiden, und ein Kollege von mir schreibt ein Höchstgebot aus irgendeiner Internetbörse ins Gutachten, dann hole ich meinen größten Stiefel heraus.
Vorsorglich sollte dieser Kollege dann seine hoffentlich vorhandene Betriebshaftpflicht um Deckungzusage ersuchen.
Die wird er brauchen
Ganz bestimmt
wer schreibt hier etwas von "Höchstgebot" ?
und dein Stiefel würde in deinem konstruierten Fall nicht im geringsten geringsten Interessieren.
Ganz bestimmt nicht
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
wer schreibt hier etwas von "Höchstgebot" ?und dein Stiefel würde in deinem konstruierten Fall nicht im geringsten geringsten Interessieren.
Ganz bestimmt nicht
Teuer und unangenehm würde es allemal werden. Wenn das nicht interessiert. bitte.
Auch das zweithöchste Gebot ist nicht akzeptabel.
Ein guter Sachverständiger schreibt nichts aus einer Börse ins Gutachten.
erzähl hier doch keine Märchen.
Guter Sachverständiger, böser Sachverständiger, so ein Unfug............🙄
Man kann natürlich seine Restwerte auch so ermitteln, wie siehe unten........🙂
Apropos Sommerloch.............
Käpt`n Iglo ist für 14 Tage auf den Seychellen, natürlich ohne seinen morschen Holzkahn..😁
Ist auch nicht verwunderlich, der würde ja auch außerhalb der drei meilen Zone bei der ersten Welle auseinander brechen.......
Jetzt kann man ja wieder mit uns spielen hier............😛
Gruß
Delle
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
erzähl hier doch keine Märchen.Guter Sachverständiger, böser Sachverständiger, so ein Unfug............🙄
Man kann natürlich seine Restwerte auch so ermitteln, wie siehe unten........🙂
Apropos Sommerloch.............
Käpt`n Iglo ist für 14 Tage auf den Seychellen, natürlich ohne seinen morschen Holzkahn..😁
Ist auch nicht verwunderlich, der würde ja auch außerhalb der drei meilen Zone bei der ersten Welle auseinander brechen.......
Jetzt kann man ja wieder mit uns spielen hier............😛
Gruß
Delle
Darauf muß ich jetzt wohl nicht antworten, oder ? das Wetter ist heiß, da geh ich lieber in den Biergarten.
willst du nicht? 😉
Na gut dann Antworte mir mal darauf (bitte):
Ich erstelle für dich ein KH- Schadengutachten. Im Gutachten weise ich einen RW von Summe XX aus.
Im Begleitschreiben zum Gutachten teile ich dir mit, dass ich den Restwert für dein Fahrzeug am regionalen Markt ermittelt habe.
Auf deinen Wunsch nenne ich dir interessierte Aufkäufer, die das Fahrzeug für den von mir im Gutachten genannten RW abkaufen.
Welche Stiefel möchtest du denn nun anziehen um mich zu beeindrucken?
Die Lackstiefel von deiner Frau ?😁
Die Nikolausstiefel ?
Was, bitte, würde hier teuer für mich werden?
Das ich dir nicht die Möglichkeit verschaffe, mit dem Restwert Geld zu verdienen,
oder was bitte ?? 😕
Da lache ich mit doch einfach nur schlapp.............
runabout, hör bitte auf hier zu trommeln.........🙄
Zitat:
Original geschrieben von runabout
das Wetter ist heiß, da geh ich lieber in den Biergarten
Prost und viel Spass.......
Es ist schon eine Krux mit dem Restwert.
Zahlt mir keine Versicherung meinen Schaden, kann der Restwert nicht hoch genug sein.
Steht eine Versicherung für meinen Schaden gerade, kann der Restwert nicht gering genug sein.
Und die Differenz – die darf natürlich unter keinen Umständen der Versicherung zu Gute kommen.
Dass sich insbesondere die Sachverständigen bei diesem Thema ins Zeug legen, stellt man auch hier bei MT immer wieder fest. Erscheinen Begriffe wie Restwert oder Restwertbörse, steigt die Beteiligung dieser Berufsgruppe.
Nur hat mir noch kein Sachverständiger plausibel erklären können, wie er seriös ohne Hilfe moderner Medien einen Restwert ermittelt.
Wer glaubt, man könne einen Restwert errechnen, der irrt und wer glaubt, der/sein Sachverständiger ermittelt einen Restwert durch einfaches Nachfragen bei bekannten Restwertaufkäufern um die Ecke oder durch Nachfrage per Telefon, irrt ebenso.
Die Argumente, die gegen die Restwertbörse vorgebracht werden, sind nach meiner Auffassung einfach nur scheinheilig. Aber für diese Meinung werde ich jetzt wahrscheinlich abgestraft.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Es ist schon eine Krux mit dem Restwert.Zahlt mir keine Versicherung meinen Schaden, kann der Restwert nicht hoch genug sein.
Steht eine Versicherung für meinen Schaden gerade, kann der Restwert nicht gering genug sein.
Und die Differenz – die darf natürlich unter keinen Umständen der Versicherung zu Gute kommen.
Dass sich insbesondere die Sachverständigen bei diesem Thema ins Zeug legen, stellt man auch hier bei MT immer wieder fest. Erscheinen Begriffe wie Restwert oder Restwertbörse, steigt die Beteiligung dieser Berufsgruppe.
Nur hat mir noch kein Sachverständiger plausibel erklären können, wie er seriös ohne Hilfe moderner Medien einen Restwert ermittelt.
Wer glaubt, man könne einen Restwert errechnen, der irrt und wer glaubt, der/sein Sachverständiger ermittelt einen Restwert durch einfaches Nachfragen bei bekannten Restwertaufkäufern um die Ecke oder durch Nachfrage per Telefon, irrt ebenso.
Die Argumente, die gegen die Restwertbörse vorgebracht werden, sind nach meiner Auffassung einfach nur scheinheilig. Aber für diese Meinung werde ich jetzt wahrscheinlich abgestraft.
Jeder Sachverständige ist verpflichtet den Restwert ab einer gewissen Schadenhöhe in Relation zum Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Jeder, der sich Sachverständiger für das relevante Sachgebiet nennt, weiss welche Verantwortung er bei den Bezifferungen im Gutachten zu tragen hat.
So macht sich jeder Gutachter intensive Gedanken über die Restwerte, nicht nur in dem er ortsansassige Restwertaufkäufer anruft oder Internetbörsen nutzt, denn das verunfallte Fahrzeug muss präziese beschrieben werden (das kann hingehen bis stinkenen Sitzen etc.)! Auch Erfahrungswerte spielen eine grosse Rolle, so wie die derzeitige Marktlage.
Der Restwert ist in gewisser Weise sogar berechenbar, denn der Gutachter kann sehr wohl abschätzen oder sogar ausrechnen, wieviel Geld unter normalen Umständen und legal aus dem beschädigten Fahrzeug erzielt werden kann.
Woher weisst Du, dass der Sachverständige nicht bei dem Händler um die Ecke angerufen hat? Ein Restwertaufkäufer reicht natürlich nicht, es müssen mindestens 3 sein.
Jeder hat so seine Erfahrungen mit den Restwertbörsen und die werden hier vorgetragen, teilweise mit haltlosen Unterstellungen. Allerdings ist es richtig, dass es in den Anfangszeiten der Internetrestwertbörsen Probleme gab und sich auch einige gelistete Aufkäufer beschwert haben. Das dürfte heute aber keine Rolle mehr spielen!
Früher, ja früher, da war alles viel schöner wie heute. 🙂
Da wurden Reparaturkosten noch mit dem Friden-System über die so genannte Friden Applikation mit Lochkarten ermittelt. Diese wurden dann in der richtigen Reihenfolge in den Flexowriter, einen Schreibautomaten gesteckt.
Gutachten haben so zwischen 1 bis 2 Wochen gedauert, bis Sie fertig waren……..
Träum…………😁
@ runabout frag mal bitte deinen Vati, der kennt das sicher noch…..😉
Das waren Zeiten, da sind Delle, paddye27 und auch runabout noch mit der Blechtrommel um den Weihnachtsbaum gelaufen........😁
Heute ist alles ein bisschen schneller moderner und effizienter.
Wir klopfen nicht mehr mit einem Holz auf eine Trommel, erlegen unsere Frauen auch nicht mehr sondern erobern diese und geben auch keine Rauchzeichen mehr, nein unsere Gesellschaft ist im 21. Jahrhundert angekommen (bis auf einige Seefahrer und Piraten, die ewig gestrigen halt😎).
Aber auch Piraten und Seefahrer nutzen die moderne Technik um ihre Arbeit gut und schnell zu bewältigen, zum Beispiel Navigationssgeräte oder Funkgeräte……😁
Nur bei der Restwertermittlung nicht. Da wird das Internet gemieden, so wie der Teufel das Weihwasser meidet…….
Da wird dann doch zu dem hier schon bildlich eingefügten modernen Telekommunikationsgerät gegriffen, gelle runabout? 😁
Oder die Glaskugel wird diesbezüglich befragt (notfalls auch Schrauber- Paul um die Ecke, hat ja bisher immer so funktioniert)
Und das wird dann anderen als „Sachverständige Restwertermittlung“ verkauft……🙄
Hie mal Auszüge aus den Leitsätzen des IFS (Institut für Sachverständigenwesen) für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen für den Bereich „Kraftfahrzeugschäden und- bewertung.
Diese sind analog zu den Bestellungvorraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung anzusehen.
Über diesen steht natürlich noch etwas. Das Käpt`n Iglo Patent. Also liebe Piraten, Ihr braucht ab hier nicht mehr weiter zu lesen. Und wenn euer Kapitän in zwei Wochen wiederkommt, leck Arsch……..😛
9.2 Restwert (Veräußerungswert des beschädigten Fahrzeuges)
9.2.1
Der Restwert eines Unfallbeschädigten Fahrzeuges in Haftpflicht- und Kaskoschäden ist ein Marktwert, der durch den Sachverständigen am relevanten Markt ermittelt wird.
(§9 Bewertungsgesetz)
Der Sachverständige hat die Grundlagen seiner Restwertermittlung offen zu legen.
Sachverständige haben bei der Ermittlung des Restwertes die konkreten Marktverhältnisse zu berücksichtigen. Der Restwert ist ein Marktwert.
Keinesfalls ist als Restwert ein reiner Rechenwert anzugeben, in dem von dem ermittelten Wiederbeschaffungswert die Aufsummierung aus Reparaturkosten und Wertminderung in Abzug gebracht wird.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Geschädigte bei der Veräußerung grundsätzlich an die ihm vertrauten Vertragshändler –also den allgemeinen regionalen Markt- wendet.
Dieser Grundsatz gilt auch für die Restwertermittlung durch einen vom Geschädigten beauftragen Sachverständigen.
Zur Überprüfung der Angemessenheit der Angebote des allgemeinen regionalen Marktes ist es erforderlich und für eine nachvollziehbare (plausible) und umfassende Ableitung des Restwertes in der Regel sinnvoll, den gesamten relevanten Mart in die Restwertermittlung einfließen zu lassen.
Zum gesamten relevanten Markt gehören auch die Bieter in Restwertbörsen.
Bei älteren verkehrs- und betriebsbereiten Fahrzeugen mit geringen Schäden, hat der SV insbesondere die weitere Nutzungsfähigkeit, die Zeitdauer zur nächsten HU sowie andere wertbeinflussende Faktoren bei seiner Ermittlung zu berücksichtigen.
Der Restwert wird üblicherweise als Brutto- Endpreis angeben.
Der Handel mit KFZ- Briefen ist generell bei der Restwertfindung durch Sachverständige nicht zu berücksichtigen.
Ein Briefkauf kann durch folgende Kriterien erkannt werden:
- Hochwertige Fahrzeuge extrem starke Beschädigung, Wiederaufbau nahezu unmöglich
- Unverhältnismäßig hohe Restwerte mit erheblichen Differenzen zu den nächstniedrigen Angeboten
Im Kaskoschadenbereich setzen Versicherer in der Regel als Auftraggeber voraus, das dem Restwert regulierungsfähige Angebote zu Grunde liegen.
Derartige verbildliche Restwertangebote sind auch über elektronische Restwertbörsen, die sich in den letzen Jahren als Handelsplattform in Deutschland etabliert haben zu erzielen.
Unfallbeschädigte Kraftfahrzeuge werden durch KFZ- Sachverständige, Versicherungen, KFZ- Händler, aber auch durch private Nutzer angeboten.
Professionelle Aufkäufer (Unfallwagenhändler, Autohäuser, Werkstätten sowie Recyclingbetriebe) sollen verbildliche Angebote, die die Abholung des Fahrzeuges beinhalten, abgeben, wie dies in den namhaften Restwertbörsen zu Zeit gewährleistete ist.
In jedem Fall hat der Sachverständige die Quellen seiner Restwertermittlung bzw. die der Einholung von Restwertangeboten offen zu legen und in einer Angebotsliste in den Arbeitsunterlagen des Sachverständigen aufzubewahren.
Gruß
Delle