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Totalschaden nach Wildunfall

Themenstarteram 4. Februar 2023 um 8:32

Hallo.

Hatte am Mittwoch einen Wildunfall.

Sofort danach zur Polizei und Versicherung gemeldet. Durch die Werkstattbindung hat die Versicherung mir die Werkstatt genannt zu der ich fahren soll.

Die Werkstatt hat mir dann die Weiterfahrt untersagt, da Lampe und Stoßstange nicht mehr fest waren.

Habe daraufhin einen Leihwagen bekommen.

Nun hat die Werkstatt eine erste Einschätzung der Reparatur von 4861€ gemacht. Die Versicherung will nun am Montag einen eigenen Gutachter zum Auto schicken.

Die Werkstatt meinte es wird sehr wahrscheinlich auf einen Totalschaden hinauslaufen.

Nun habe ich gelesen, dass es die Möglichkeit gibt wenn die Reparatur 130% des Widerbeschaffungswert beträgt, dass Auto trotzdem repariert werden kann. Also müsste der Widerbeschaffungswert bei ca. 3740€ liegen damit es repariert werden kann? Stimmt das so?

An sich ist das Auto noch in einem super Zustand.

Seat Leon 1P 1.4 BJ 2008, ~200000KM. Hier handelt es sich auch um die GT Version. Dies ist scheinbar ein sehr seltenes Sondermodell. Wird sowas auch in die Berechnung des Widerbeschaffungswerts mit eingerechnet?

Auto ist Vollkasko versichert inkl. Teilkasko ohne SB.

Was sollte man nun am besten machen? Würde das Auto sehr gerne behalten und auch weiter fahren.

Vielen Dank und viele Grüße

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13 Antworten

Die 130% Regelung gibt es nur bei Haftpflicht - und nicht bei Kaskoschäden.

Bedingungsgemäß kann maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes repariert werden.

Nein, bei TK geht es erstmal um den Wiederbeschaffungswert.

Dein Auto wird am Gebrauchtwagenmarkt vermutlich zwischen 2.500,- und 3.500,- gehandelt. Wenn ausschließlich Stoßstange und Scheinwerfer beschädigt sind, wird sicherlich ein knapp unter dem zu niedrig angesetzten WBW liegendes Restwertgebot von der Versicherung ermittelt und dir ganz schnell ein kleiner dreistelliger Betrag überwiesen.

Ich würde in der Bucht eine gebrauchte Stoßstange in Wagenfarbe suchen und zur Werkstatt liefern lassen. Ebenso einen Scheinwerfer, wobei da ein neuer aus dem Zubehör sinnvoll sein kann. Du kannst darauf bestehen, dass mit diesen Teilen der Schaden bis zum Preis des WBW repariert wird. Genau das würde der Restwertaufkäufer machen und dann mit ca.1.000,- bis 1.500,- Aufschlag verticken.

Muss man sich eigentlich an die Werkstattbindung halten und muss man sich von der Versicherung die dortigen Preise entgegenhalten lassen, wenn eine andere Fachwerkstatt ebenfalls auf dem ausgegutachteten Reparaturweg billiger reparieren kann?

Zweck der Werkstattbindung ist es ja wohl, die Kosten zu reduzieren - oder?

Themenstarteram 4. Februar 2023 um 9:10

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2023 um 09:46:59 Uhr:

Nein, bei TK geht es erstmal um den Wiederbeschaffungswert.

Dein Auto wird am Gebrauchtwagenmarkt vermutlich zwischen 2.500,- und 3.500,- gehandelt. Wenn ausschließlich Stoßstange und Scheinwerfer beschädigt sind, wird sicherlich ein knapp unter dem zu niedrig angesetzten WBW liegendes Restwertgebot von der Versicherung ermittelt und dir ganz schnell ein kleiner dreistelliger Betrag überwiesen.

Ich würde in der Bucht eine gebrauchte Stoßstange in Wagenfarbe suchen und zur Werkstatt liefern lassen. Ebenso einen Scheinwerfer, wobei da ein neuer aus dem Zubehör sinnvoll sein kann. Du kannst darauf bestehen, dass mit diesen Teilen der Schaden bis zum Preis des WBW repariert wird. Genau das würde der Restwertaufkäufer machen und dann mit ca.1.000,- bis 1.500,- Aufschlag verticken.

Es ist schon ein bisschen mehr. Was ich mitbekommen habe: Stoßstange, beide Lampen, Schloßträger, Motorhaube, ein Kotflügel, Kühler.

Die normalen Modelle werden so zwischen 3500€ und 5000€ gehandelt. Hierbei handelt es sich aber um das GT Modell. Laut Internet wurde das nur 150 gebaut?! Müsste den Widerbeschaffungswert doch enorm steigern oder?

Also werde ich vorraussichtlich mit enormen finanziellen Schaden aus der Sache rausgehen?

Wenn Totalschaden auszahlen und selbst kümmern evtl unter der Hand.

Such dir in der Bucht die Teile als Gebrauchtteile zusammen. Die Lampen und den Kükler gibts im Zubehör günstig. Der Schloßträger ist hoffentlich geschraubt. Man farf auf TK-Kosten bis zum vollen WBW reparieren. Da hat man mit Gebrauchtteilen genug Luft. Weise den Versicherungsgutachter auf diesen Weg hin, damit er eine alternative Kalkulation anstellt (freiwillig macht der das nicht und vermutlich nichtmal auf Aufforderung).

Themenstarteram 4. Februar 2023 um 9:29

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2023 um 10:19:20 Uhr:

Such dir in der Bucht die Teile als Gebrauchtteile zusammen. Die Lampen und den Kükler gibts im Zubehör günstig. Der Schloßträger ist hoffentlich geschraubt. Man farf auf TK-Kosten bis zum vollen WBW reparieren. Da hat man mit Gebrauchtteilen genug Luft. Weise den Versicherungsgutachter auf diesen Weg hin, damit er eine alternative Kalkulation anstellt (freiwillig macht der das nicht und vermutlich nichtmal auf Aufforderung).

Also angenommen der WBW wird mit 4000€ beziffert und der Restwert mit 2000€. Dann bekomme ich nur 2000€ ausgezahlt? Bzw. gehen davon auch noch Steuern und Leihwagen, Gutachter von ab?

Den Gutachter werde ich nicht zu Gesicht bekommen. Das Auto steht ja bei der Werkstatt. Da wird er am Montag hinkommen.

Der vereinbarte SB wird von den 2.000,- abgezogen und der Leihwagen mit etwas Pech auch (kein Reparaturfall für die Versicherung). Den Gutachter zahlt die TK.

Aber du brauchst dich nicht auf diese Totalschadenabrechnung verweisen lassen. Du kannst im Rahmen des vollen WBW reparieren lassen. Das solltest du mit der Werkstatt und der TK unbedingt gleich am Montag besprechen. Wunder dich aber nicht, wenn die Partnerwerkstatt den Auftrag seltsamerweise evtl. nicht annehmen möchte.

Themenstarteram 4. Februar 2023 um 10:48

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2023 um 10:47:17 Uhr:

Der vereinbarte SB wird von den 2.000,- abgezogen und der Leihwagen mit etwas Pech auch (kein Reparaturfall für die Versicherung). Den Gutachter zahlt die TK.

Aber du brauchst dich nicht auf diese Totalschadenabrechnung verweisen lassen. Du kannst im Rahmen des vollen WBW reparieren lassen. Das solltest du mit der Werkstatt und der TK unbedingt gleich am Montag besprechen. Wunder dich aber nicht, wenn die Partnerwerkstatt den Auftrag seltsamerweise evtl. nicht annehmen möchte.

Ok danke dir.

Was heißt denn nicht auf die Totalschadenabrechnung verweisen lassen?

Heißt Schaden ist 4800€. WBW ist 4000€. Dann kann ich in der Werkstatt sagen die sollen bis 4000€ reparieren das was nötig ist damit das Auto wieder Straßensicher fahren kann?

Oder ich nehme die ~4000€ WBW - ~2000€ Restwert = ~2000€ und repariere es privat? Bekomm ich die 2000€ dann einfach so ausgezahlt oder muss ich hier nachweisen was repariert wurde bzw. bekomme nur das ausgezahlt wofür ich Rechnungen habe?

Vergiß mal den Leihwagen nicht.

Reparieren mit gebrauchten Teilen und das vollständig und fachgerecht bis zum WBW geht. Teurer gehts auch, wäre zum überschießenden Teil aber aus der eigenen Tasche.

Die TK wird dir immer nur den für sie billigeren Weg vorgeben wollen. Aber nur du kannst wissen in welchem Wartungsstand dein Auto war. Beim Ersatzkauf kaufst du ein Auto das jemand abstoßen wollte und da sind Folgekosten oft vorprogrammiert (in dieser Altersklasse).

Themenstarteram 4. Februar 2023 um 11:37

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2023 um 12:17:50 Uhr:

Vergiß mal den Leihwagen nicht.

Reparieren mit gebrauchten Teilen und das vollständig und fachgerecht bis zum WBW geht. Teurer gehts auch, wäre zum überschießenden Teil aber aus der eigenen Tasche.

Die TK wird dir immer nur den für sie billigeren Weg vorgeben wollen. Aber nur du kannst wissen in welchem Wartungsstand dein Auto war. Beim Ersatzkauf kaufst du ein Auto das jemand abstoßen wollte und da sind Folgekosten oft vorprogrammiert (in dieser Altersklasse).

Technisch ist das Auto einwandfrei. Deswegen würde ich es auch gerne behalten. Ob jetzt eine gebrauchte Stoßstange und Haube drankommt ist mir auch noch egal.

Themenstarteram 4. Februar 2023 um 11:56

Zitat:

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2023 um 12:17:50 Uhr:

Vergiß mal den Leihwagen nicht.

Welchen Leihwagen?

Twingo

Zitat:

@dEfAuLt2k schrieb am 4. Februar 2023 um 12:37:41 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2023 um 12:17:50 Uhr:

Vergiß mal den Leihwagen nicht.

Reparieren mit gebrauchten Teilen und das vollständig und fachgerecht bis zum WBW geht. Teurer gehts auch, wäre zum überschießenden Teil aber aus der eigenen Tasche.

Die TK wird dir immer nur den für sie billigeren Weg vorgeben wollen. Aber nur du kannst wissen in welchem Wartungsstand dein Auto war. Beim Ersatzkauf kaufst du ein Auto das jemand abstoßen wollte und da sind Folgekosten oft vorprogrammiert (in dieser Altersklasse).

Technisch ist das Auto einwandfrei. Deswegen würde ich es auch gerne behalten. Ob jetzt eine gebrauchte Stoßstange und Haube drankommt ist mir auch noch egal.

Kann ich gut verstehen und mache das selbst halt auch immer so (wenn es technisch sinnvoll ist und das war es bislang immer).

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