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Totalschaden alter Wagen

Themenstarteram 15. September 2023 um 8:29

Guten Morgen,

bin ein wenig verzweifelt, da es mein erster Unfall ist.

Vor ca. 2 Wochen ist mir jemand hinten reingefahren. Er ist Schuld, alles mit der Versicherung geklärt.

Mir wurde ein Mietwagen zur Verfügung gestellt, alles gut.

Es ist ein alter VW Touran 2006 mit über 180.000km

Laut Versicherung ist es ein Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert: 6.900 €

Reparaturkosten: 11.000

Restwert: 3000€

Reparieren lohnt sich einfach nicht.

Auto ist bereits in der Börse.

Ich habe mehrere Fragen:

1. Welchen Betrag bekomme ich von der Versicherung, wenn ich das Auto in der Börse verkaufe?

2. Muss mein neues Auto, das gleiche Modell usw. wie das alte sein? Oder kann es ein ganz anderes Modell sein?

3. Wann erhalte ich das Geld von der Versicherung?

4. Muss ich beim Neukauf in Vorkasse gehen?

5. Kann das neue Auto teurer sein, als der Wiederbeschaffungswert?

 

Ich verstehe das ganze nicht, Welcher Betrag wird von welchem betrag abgezogen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

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4 Antworten

Hi,

du bekommst ingesammt 6900€ ( plus Kleingeld für deine Auslagen).

Wenn jemand in der Börse 4500€ zahlt bekommst du von der Versicherung den Rest von 2400€. Wenn in der Börse jemand 5000€ zahlt von der Versicherung eben nur 1900€

Die Zahlung sollte zeitnah an dich erfolgen, die Versicherungen sehen das leider oftmals etwas anders. Ich vermute bei dir wurde der Wiederbeschaffungswert ohne Mwst. angegeben? Falls die Angabe mit Mwst. ist bekommst du die erst ausgezahlt wenn du einen Neukauf bescheinigst.

Nein du musst nicht das gleiche Auto kaufen , kannst auch ein komplett anderes Fahrzeug kaufen.

wenn du nicht warten kannst oder willst musst du in Vorkasse gehen, je nach Konstellation könntest du aber die Zinsen für einen Kredit von der gegnerischen Versicherung bekommen.

Ja das neue Auto kann teurer sein, geht natürlich zu deinen lasten.

Pass mit dem Mietwagen auf den bekommst du nur einen gewissen Zeitraum ( ~ maximal 10 Tage) bezahlt.

Du hast anscheinend der gegnerischen Versicherung alles überlassen. Das war eim Grundfehler im Hinblick auf die korrekte Ermittlung des Schadens inkl. des WBW, also letztlich des Geldbetrages der dir zusteht. Bezahlt wirdbei der von dir gewählten Schadensmanagementlösung der gegnerischen Versicherung dann, wenn die Versicherung ein höheres RW-Gebot von irgendeinem Händler aus irgendwo erhält. Keine Sekunde früher. Das Kind liegt bereits im Brunnen. Was das nächste Auto angeht bist du frei zu kaufen was immer du magst. Beim nächsten mal gehst du besser zum selbstgewählten Sachverständigen und nimmst für die Regulierung anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Hierzu mal ganz aktuell:

 

Einen entscheidenden Fehler hat ein Geschädigter in dem vom AG Würzburg entschiedenen

Fall gemacht: Er hat sich erst auf einen Sachverständigen der Versicherung eingelassen, der

natürlich einen Totalschaden kalkulierte, und erst danach einen unabhängigen

Sachverständigen beauftragt. Der ermittelte einen klaren Reparaturfall, den die Versicherung

auch regulierte. Den Sachverständigen mochte sie aber nicht zahlen. … (weiter auf Seite 7)

Ich würde es auch ungern alles der Gegnerische Versicherung überlassen.

 

Knapp 7000€ für einen 2006er Touran 1800trkm ist jetzt aber nicht sooo schlecht.

Ob die Reparatur wirklich 11t€ kosten würde kann man ohne Bilder jetzt gar nicht beurteilen. Klingt jetzt aber nicht danach das man da noch knapp über die Grenze kommen wollte.

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