Too much Light

Hi,

also ich hab einen MK-2 Focus und mir die TFL von Philipps in die Schürze schrauben lassen da arg wenig zufriedenstellende Lösungen für diesen Modeltyp gibt 🙁

Wenn ich mich jetzt doch entscheide, die Hella-Lösung zu kaufen (die ersetzt die Nebelscheinwerfer gegen TFL-LEDs) hätte ich 2x2 Paar, wobei jedes für sich E-Prüfzeichen und Zulassungsfrei ist. Allerdings ist laut stvo nur 1 Paar Tagfahrleuchten am Auto erlaubt, ich würde allerdings die investierten 200 Euro für die Philips ungern durch ausbau direkt wieder verbrennen. Wenn ich die nun drin lasse, verstoße ich ja hart gesprochen gegen die STVO. Welche Folgen kann das haben? Dass ich im Ernstfall wie bei unerlaubten NSW Einsatz einen 10er Löhnen müsste, müsste man in Kauf nehmen die Entscheidung liegt bei jedem persönlich. Aber wie sieht es beim TÜV oder ggf. bei einem Unfall aus? Riskiert man durch diese -wie ich finde Bagatelle- den Versicherungsschutz? Das wäre lächerlich... Zwingt der Tüv zum Ausbau der TFL? Ich habe den Tüv Rheinland schon selbst aktiv angeschrieben, nur antwortet er nicht darauf. Kann man seine Versicherung das fragen oder ist das gar nicht nötig? Wie würdet ihr das Thema einschätzen?

Schönen Abend,
Gruß
A

16 Antworten

Die Versicherung kannst du da natürlich auch um Rat fragen 😉
Auch mit Erloschener ABE besteht der Versicherungsschutz weiterhin - die Versicherung holt sich allerdings das Geld wieder.
Ob die ABE dadurch, dass du 2 Paar Tagfahrlicher hast erlischt, kann ich dir aber leider nicht sagen.

Hui, das ist ja 'mal 'ne Frage. Die rechtl. Vorgabe ist einwandfrei: 1 Paar... aber was nun tats. ist, wenn 2 daraus geworden sind? Das kann ich Dir auf die Schnelle nicht fest stellen, bleibe aber am Ball und setze Spione ein. Obwohl, ich muss ehrlich gesagt erst noch einmal nachlesen, ob TFL wirklich auf ein Paar beschränkt sind. Egal, Antwort kommt, aber nicht mehr heute.
Gruß
Achim H.

Danke 🙂
Ja ich suche auch schon seit Tagen und schreibe div. Leute an - allerdings kriegt man wenig bis gar keine Verlässliche Antwort. Sollte der Versicherungsschutz in irgendeiner Weise gefährdet sein hat sich das Thema eh erledigt, da ist mir das Risiko einfach zu hoch.

Um's mal allgemein zu sagen...
Im Grunde erlischt die Versicherung nie. Ausser du baust einen Unfall absichtlich... und selbst dann.... Aber das ist eine andere Sache.

Es kann sein das die Versicherung falls du Schuld am Unfall sein solltest und das TFL in irgend einer Form damit zusammenhängt dich in Regress nimmt, also das Geld von dir zurück verlangt. Das ist in Deutschland aber gesetzlich geregelt. Du wirst nie in eine Situation kommen das die Versicherung z.B. 543'00€ von dir verlangt, weil du einen so grossen Schaden angerichtet hast. Die Höchstgrenze liegt afaik bei zirka 5'000€, bei Vorsatz das doppelte. (kann das wer prüfen, hab gerade keine wirkliche Zeit.)

Ich hoffe das hilft dir bei der Abwägung der Risiken

Ciao 🙂

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Also über die LED Daylight 4 Tagfahrlichter (sind auch von Philips) kann ich mich nicht beschweren. In der Tiefgarage von weitem darf man da nicht direkt reingucken, übel hell. Da ist nichts mit zweiter Garnitur anbauen, sonst krieg ich noch Lichthupen dafür 😁

cheerio

Jo natürlich sind die hell, eben wie Audi. Ich hab die 5er drin aber würde halt gern noch die nebler gegen tfls von hella tauschen, da es weniger gebastelt aussieht. außerdem sieht das ma richtig nett aus wenn die nebler und das tfl an sind, aber die lichtfarbe ist halt trotz xenon white birnen (ja, zugelassene) trotzdem unterschiedlich. das ist das einzige was mich so stört an der sache. und man darf im prinzip beides nicht zusammen nutzen, daher kam mir die idee da noch tfl einzusetzen 🙂

dass die aktiv mitschuld an einem unfall haben können - hand aufs herz - das ist doch praktisch blödsinn, oder? jeder xenon blendet mehr als TFL und in der dämmerung wird durch lichtautomatik eh abgeblendet. und überhaupt, bei der maximalhöhe ist es doch praktisch auch unmöglich zu blenden. oder ist das vorhandensein schon grund mich in den regress zu nehmen seitens der versicherung? ich könnte theoretisch ja auch mit abblendlicht gefahren sein...

Also ich bin letztens im Toyota Hänger gefahren und meine Frau im Astra hinterher (der hat die TFL), mittendrin bei Regen und unwirscher Witterung hat sie mal auf Xenons gewechselt und ... naja, es ist ein gaanz kleines Bisschen heller, aber das ist wohl eher das ungewohnte Licht. Das wird schon legal sein. Ich bin bis jetzt schon bestimmt einem halben Dutzend Sixpacks und Bundespolizisten begegnet damit, das juckt keinen.
Und man wird bei uns im Forst 1a gesehen.
Wobei, einen Astra im Magmarot bei Tageslicht direkt zu übersehen, das wäre schon eine Leistung im negativen Sinne ...

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von x-gen


dass die aktiv mitschuld an einem unfall haben können - hand aufs herz - das ist doch praktisch blödsinn, oder? jeder xenon blendet mehr als TFL und in der dämmerung wird durch lichtautomatik eh abgeblendet. und überhaupt, bei der maximalhöhe ist es doch praktisch auch unmöglich zu blenden. oder ist das vorhandensein schon grund mich in den regress zu nehmen seitens der versicherung? ich könnte theoretisch ja auch mit abblendlicht gefahren sein...

naja, denkbar ist ja fast alles. Ich gebe Dir Recht, dass die TFL wohl kaum unfallursächlich sein werden. Allerdíngs wäre z.B. eine Kostellation denkbar, das ein potentieller Unfallgegner behauptet, er hätte z.B. Deinen Blinker nicht sehen können, weil die TFL so hell gewesen seien. Daher blendet z.B. Audi die serienmäßigen TFL bei Betätigung des Blinkers automatisch ab.

Die Nachweisbarkeit eines eingeschalteten Lichts oder eben nicht eingeschalteten Lichts ist durch Sachverständige relativ einfach, zumindest was herkömmliche Glühlampen mit Faden oder Gasentladungslampen angeht. Bei LED dürfte es aber auch möglich sein, könnte dafür jetzt aber auf Anhieb erst einmal keine Quelle finden.

Zwischenstand: ich habe bisher noch keine Beschränkung gefunden, welche die Anzahl der TFL regeln würde. So lange bestimmt Rahmenvorgaben eingehalten werden (Abstände zu den Scheinwerfern, zum Boden oder den Außenumrissen sowie auch zu einander) ist nur die Rede davon: nicht zu viele Lampen.... und diese Aussage bezieht sich auf "Begrenzungs- und Spurhalteleuchten". Aber was sind "nicht zu viele Lampen".

Ich versuche, eine nachvollziehbare und vor allem dokumentierte Antwort zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Wobei, einen Astra im Magmarot bei Tageslicht direkt zu übersehen, das wäre schon eine Leistung im negativen Sinne ...

Dies währe wirklich eine Leistung, aber auch Farbenblinde gibt es. Es ist ja nun wirklich nicht nachvollziehbar, welche Fahrzeuge von wem warum übersehen werden.

Übrigens gehört es nicht zu den Aufgaben der BPol, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

Gruß Achim H.

Das Bundespolizisten kannst Du auch streichen, war nur nachgeworfen.

cheerio

Danke für deinen unermütlichen Einsatz, el capitano.

Hier habe ich die Regelung her, Du findest es unter "Tagfahrleuchten" auf Seite 36 der Richtlinie

http://www.dekra.de/.../get_file?...

Gruß
A

Hallo x-gen,

das von Dir gefundene Dokument soll, wie im Vorwort geschrieben, die Arbeit der Sachverständign erleichtern, um nicht, wie wir hier gerade, ständig erst einmal nach Rechtsquellen zu suchen und diese dann aber und abermals lesen zu müssen.
Die Arbeitsunterlage zitiert im Wesentlichen insb. die ZO als auch die RiLi der EG, hat allerdings keinen Rechtscharakter. Innerhalb der Unterlage wird zwar von ZWEI TFL geschrieben, in den zitierten Rechtsquellen jedoch findet man zur Anzahl jedoch nichts. Ich war noch auf der Suche nach Durchführungsvorschriften, gesetzl. Erläuterungen pp., habe aber leider bisher nichts gefunden.
Ich gehe daher davon aus, das die Anmerkungen in der Arbeitsunterlage der geltenden Rechtssituation in vollem Umfang entsprechen und stelle meine Recherchen bis auf Weiteres ein.

Die Frage ist nun, was machst Du mit den ggfs. überzähligen Leuchten... diese würden ja spätestens gem. der Arbeitsunterlage in der nächsten HU als erheblicher Mangel angesehen😰

Zit: "Die Aufsichtsbehörden der Länder haben per Weisung die
Überwachungsinstitutionen aufgefordert, konsequent auf die
Einhaltung der Vorschriften bei lichttechnischen Einrichtungen zu
achten und unzulässige Leuchten im Rahmen der
Hauptuntersuchungen als erheblichen Mangel einzustufen."

Viele Grüße
Achim H.

PS: ganz aktuell ist die Unterlage ja nicht, hoffentlich nicht obsolet.

Hi.. Sie sind ja nicht unzulässig, denn sie besitzen eine Zulassung und prüfzeichen. Meiner Meinung nach sind Richtlinien eher ein Leitfaden aber nicht gesetzlich repräsentativ. Du hast also in den gestzen nichts gefunden, was die Anzahl klar regelt sondern orientierst dich an diesem Werk?

Hmmm... Am wer kann die Frage denn dann beantworten? Der TÜV? Der ADAC? Die Polizei?

Zitat:

Original geschrieben von x-gen


Hmmm... Am wer kann die Frage denn dann beantworten? Der TÜV? Der ADAC? Die Polizei?

Wie geschrieben, hins. Anzahl habe ich nichts gefunden. Das verlinkte Dokument stellt eine Arbeitsunterlage für die Prüfstellen und Sachverständigen dar. Bzgl. TFL wird darin ganz klar von ZWEI Stck. geschrieben; vor dem Hintergrund des Zustandekommens des Papiers ist m.E. ganz klar damit zu rechnen, dass Dir der Prüfer einen erhebl. Mangel attestiert, wenn Du mehr als ZWEI verbaut hast.

Die Richtlinien der EU haben an sich zunächst keinen Gesetzescharakter, werden aber durch Verweise in der ZO auf deren Stufe gestellt.

ADAC? Die Rechtsstelle des ADAC sollte es wissen; ist eine Anfrage dort aber kostenfrei?

Polizei? Ich möchte ja jetzt nicht unverschämt klingen, aber wenn Du da verlässlichen Rat haben willst, musst Du Dich an Spezialisten wenden; dies sind die Verkehrsdienste.

TÜV? Na der verlässt sich ja eben auf das von dir eingestellte Papier.

Gruß
Achim H.

Ist damit dann die Abe des Fahrzeugs erloschen? Die Frage wäre eigentlich ja wichtiger als die 2 jährliche TÜV Untersuchung. Tfls kann man im Handumdrehen abklemmen und durch die Nebelscheinwerfer tauschen. Das würde ich ggf noch auf mich nehmen, jedoch nicht ohne Versicherungsschutz zu fahren oder ggf beim Unfall die kosten von der Versicherung aufgebrummt zu bekommen

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