Ton, wenn Sie das Auto verriegeln
es ist möglich, software-mäßig das horn bei verriegeln 3 bis 5 mal hupen zu lassen?
Möglicherweise modellabhängig? Ich habe so einem anderen Auto gehört (E-klasse) --> Viel cooler 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rigattoni
Ich bin beruflich viel in den Staaten unterwegs.
Das geht einem auf den Sa**, wenn man nachts von so einem Huper immer aufgeweckt wird.Mein Nachbar hier in D hatte das auch aktiviert in seiner S-Klasse. Der hat die Angewohnheit oft spät nachts nach Hause zu kommen und dann doppelt zu schließen... könnte ja sein, dass das erste Mal die Türen nicht richtig zu sind.
Das hat keine Woche gedauert, bis ihm die gesamte Nachbarschaft auf das Fell gerückt ist. Wir sind abends ans Auto gegangen wenn er Zuhause war und haben alle mal kurz gehupt. natürlich nicht gleichzeitig, sondern schön hintereinander. Irgendwann hat er uns darauf angesprochen.... und die entsprechende Antwort von uns bekommen. Hat er eingesehen...
Jetzt ist die Funktion abgeschaltet, er sieht nur noch den Blinker und ob das Licht im Innenraum aus geht. Das macht es nämlich nur, wenn die Türen richtig zu sind.
Ich finde es eine Unverschämtheit.
Typische deutsche Berufsnögler die stören sich an allem und jedem!!!
91 Antworten
Servus,
ich hab die akustische Schließrückmeldung bei unseren Autos eingeschaltet. Bisher hat sich noch niemand beschwert.
Und zur Rechtmäßigkeit kann ich nur soviel sagen: Die Fahrzeuge ohne selbst gebastelte Nachrüstlösung (akustische Schließrückmeldung ab Werk) haben eine entsprechende Betriebserlaubnis und da gehört auch diese Funktion dazu. Zudem steht auch in der Betriebsanleitung kein Hinweis, dass diese Funktion im Bereich der StVO nicht zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von GT1400
Und zur Rechtmäßigkeit kann ich nur soviel sagen: Die Fahrzeuge ohne selbst gebastelte Nachrüstlösung (akustische Schließrückmeldung ab Werk) haben eine entsprechende Betriebserlaubnis und da gehört auch diese Funktion dazu.
Das ist natürlich komplett falsch, da, wie bereits weiter vorn im Thread erklärt, eine akustische Schließmeldung einen Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG darstellt. Die werksseitig verbauten akustischen Schließmeldungen dürfen nur länderspezifisch freigeschaltet werden und sind dann in dem jeweiligen Land durch die dortige Betriebserlaubnis abgedeckt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist natürlich komplett falsch, da, wie bereits weiter vorn im Thread erklärt, eine akustische Schließmeldung einen Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG darstellt. Die werksseitig verbauten akustischen Schließmeldungen dürfen nur länderspezifisch freigeschaltet werden und sind dann in dem jeweiligen Land durch die dortige Betriebserlaubnis abgedeckt.Zitat:
Original geschrieben von GT1400
Und zur Rechtmäßigkeit kann ich nur soviel sagen: Die Fahrzeuge ohne selbst gebastelte Nachrüstlösung (akustische Schließrückmeldung ab Werk) haben eine entsprechende Betriebserlaubnis und da gehört auch diese Funktion dazu.
D.h. die A-Klasse besitzt keine Betriebserlaubnis?
Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
D.h. die A-Klasse besitzt keine Betriebserlaubnis?Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist natürlich komplett falsch, da, wie bereits weiter vorn im Thread erklärt, eine akustische Schließmeldung einen Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG darstellt. Die werksseitig verbauten akustischen Schließmeldungen dürfen nur länderspezifisch freigeschaltet werden und sind dann in dem jeweiligen Land durch die dortige Betriebserlaubnis abgedeckt.
😁
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Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
D.h. die A-Klasse besitzt keine Betriebserlaubnis?
Was ist an einer länderspezifischen Betriebserlaubnis (basierend auf den im jeweiligen Land erlaubten freigeschalteten Features) so schwer zu verstehen? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was ist an einer länderspezifischen Betriebserlaubnis (basierend auf den im jeweiligen Land erlaubten freigeschalteten Features) so schwer zu verstehen? 😕Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
D.h. die A-Klasse besitzt keine Betriebserlaubnis?
In deinem Beitrag steht, dass es verboten ist. Da es aber trotzdem aktiviert werden kann, müsste die Betriebserlaubnis in D ja nicht mehr gegeben sein.
Nicht zulässige technische Änderungen sind mit mehr oder weniger Aufwand an jedem Kraftfahrzeug möglich. Verantwortlich dafür ist dann der jeweilige Fahrzeugführer/-halter, der dann natürlich auch zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er erwischt wird. Da stellt MB und der W176 im Speziellen nun wirklich keine Ausnahme dar.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nicht zulässige technische Änderungen sind mit mehr oder weniger Aufwand an jedem Kraftfahrzeug möglich. Verantwortlich dafür ist dann der jeweilige Fahrzeugführer/-halter, der dann natürlich auch zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er erwischt wird. Da stellt MB und der W176 im Speziellen nun wirklich keine Ausnahme dar.
Das sehe ich nicht ganz so!
Erstens ist es keine technische Änderung, wenn ich in dem frei zugänglichen Einstellmenü etwas umstelle. Bei sonst allen anderen technischen Änderungen am Fahrzeug (ausser die mit ABE) verstehe und befürworte ich das auch! Ganz klar, MB müsste dann diese akustische Schließrückmeldung bei Verbot in DE, aus dem Menü entfernen oder sperren!
LG: Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von W176er
Ganz klar, MB müsste dann diese akustische Schließrückmeldung bei Verbot in DE, aus dem Menü entfernen oder sperren!
Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage, da die Fahrzeugführer praktisch alle über 18 Jahre und damit volljährig sind, so daß man sie von ihrer Eigenverantwortung nicht zu entbinden braucht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist natürlich komplett falsch, da, wie bereits weiter vorn im Thread erklärt, eine akustische Schließmeldung einen Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG darstellt. Die werksseitig verbauten akustischen Schließmeldungen dürfen nur länderspezifisch freigeschaltet werden und sind dann in dem jeweiligen Land durch die dortige Betriebserlaubnis abgedeckt.
Servus,
bevor Du hier Sachen in den Raum wirfst, solltest Du diese auch erst mal lesen.
Grundsätzlich regelt die StVZO was an einem Fahrzeug sein darf und was nicht.
Der §35e bezieht sich nicht auch die Schließrückmeldung, sondern nur auf die Türen.
Und der §55 besagt, dass Fahrzeuge eine Hupe haben müssen, die andere nicht erschrecken oder mehr als unvermeidbar belästigen darf.
Daher ist die Schließrückmeldung ab Werk auch über die deutsche ABE abgedeckt und zulässig.
😁
Zitat:
Original geschrieben von GT1400
Der §35e bezieht sich nicht auch die Schließrückmeldung, sondern nur auf die Türen.
Und der §55 besagt, dass Fahrzeuge eine Hupe haben müssen, die andere nicht erschrecken oder mehr als unvermeidbar belästigen darf.
Daher ist die Schließrückmeldung ab Werk auch über die deutsche ABE abgedeckt und zulässig.
Nicht dein Ernst, oder? 😰
Wenn man sich nur einzelne Punkte aus dem Gesamtzusammenhang herauspickt, kann bei der Laien-Juristerei natürlich eine solche Schlußfolgerung herauskommen. Der Realität entspricht das aber keinesfalls.
... wenn Du das so siehst.
Aber es ist nun mal so, dass die StVZO beschreibt, was auf die Straße darf bzw. was dafür dran sein muss und die StVO angibt, wie auf der Straße gefahren werden darf.
Übrigens habe ich mich an Daimler gewandt und dort wurde mir bestätigt, dass die Fahrzeuge mit Schließrückmeldung ab Werk den Gesetzen und Regelungen entsprechen und die Schließrückmeldung auch Bestandteil der Typgenehmigung und in Deutschland erlaubt ist.
Damit sollte das Thema geklärt sein.
Zitat:
Original geschrieben von GT1400
... und die Schließrückmeldung auch Bestandteil der Typgenehmigung und in Deutschland erlaubt ist.
Davon wäre ich jetzt auch mal ausgegangen.
Zitat:
Original geschrieben von GT1400
Übrigens habe ich mich an Daimler gewandt und dort wurde mir bestätigt, dass die Fahrzeuge mit Schließrückmeldung ab Werk den Gesetzen und Regelungen entsprechen und die Schließrückmeldung auch Bestandteil der Typgenehmigung und in Deutschland erlaubt ist.
Selbstverständlich kannst du die Bestätigung hier einstellen, die dir Daimler schriftlich gegeben hat...😁
Manche Leute sind einfach paranoid...