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Ton beim Auf-Zuschließen

Audi e-tron GE
Themenstarteram 12. Mai 2022 um 12:09

Hallo Community,

 

beim Auf-Zuschließen mittels Keyless bzw. mit dem Schlüssel habe ich mich immer gefragt, ist das Auto nun zu/offen?! -die Blinker sehe ich öfters nicht durch die direkte Sonne-

Da die klassischen Türnippel zum überprüfen/erkennen fehlen, habe ich mich mal schlau gemacht.

 

Lösung:

Über OBD lässt sich optional der Piepton für das Auf/zuschließen aktivieren. Ich habe mir dafür die ODBApp und den Dongle bestellt.

 

Viel Spaß beim aktiven + sicher sein, dass das Auto auch zu ist. -ja natürlich könnte man das auch per Audi App dies kontrollieren, aber das direkte Feedback vom Auto finde ich persönlich besser.

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21 Antworten

Zitat:

@ssymbiont schrieb am 12. Mai 2022 um 14:09:46 Uhr:

Hallo Community,

beim Auf-Zuschließen mittels Keyless bzw. mit dem Schlüssel habe ich mich immer gefragt, ist das Auto nun zu/offen?! -die Blinker sehe ich öfters nicht durch die direkte Sonne-

Da die klassischen Türnippel zum überprüfen/erkennen fehlen, habe ich mich mal schlau gemacht.

Lösung:

Über OBD lässt sich optional der Piepton für das Auf/zuschließen aktivieren. Ich habe mir dafür die ODBApp und den Dongle bestellt.

Viel Spaß beim aktiven + sicher sein, dass das Auto auch zu ist. -ja natürlich könnte man das auch per Audi App dies kontrollieren, aber das direkte Feedback vom Auto finde ich persönlich besser.

Geht aber nur, wenn sich eine Diebstahlwarnanlage ab Werk verbaut ist, da für das akustische Schliesssignal der Lautsprecher/ Horn der DWA benutzt wird.

Freischalten des Quittungstones geht zwar auch ohne DWA, hat dann aber keinen Effekt

Weiteres im Codierungsthread oder entsprechenden Seiten der OBD Codier-Anbieter

Ist in Deutschland aber nicht erlaubt :) auch wenn es viele machen.

Ich persönlich finde es störend bis nervig, je nach Umsetzung und mir reicht das elektrische anlegen der Spiegel als Rückmeldung, dass das Auto verschlossen ist.

Zitat:

@RGBLicht schrieb am 12. Mai 2022 um 15:31:40 Uhr:

Ist in Deutschland aber nicht erlaubt :) auch wenn es viele machen.

Ich persönlich finde es störend bis nervig, je nach Umsetzung und mir reicht das elektrische anlegen der Spiegel als Rückmeldung, dass das Auto verschlossen ist.

Das ist nicht erlaubt, aber irgendwelche nervigen Hupgeräusche sind es?

Im Q5 hab ich immer das klacken der Schlösser als zuverlässiges Zeichen gehabt, im E-Tron ist das aber kaum hörbar. Aber was solls, mit dem Schlüssel in der Tasche kann sich eh jederzeit alles öffnen bei dem Auto.

Zitat:

@RGBLicht schrieb am 12. Mai 2022 um 15:31:40 Uhr:

Ist in Deutschland aber nicht erlaubt :) auch wenn es viele machen.

Ich persönlich finde es störend bis nervig, je nach Umsetzung und mir reicht das elektrische anlegen der Spiegel als Rückmeldung, dass das Auto verschlossen ist.

Quelle?

Viele Hersteller, die es mit den Bestimmungen und den frei gegebenen Funktionen je Auslieferungsland sehr genau nehmen, bieten das ebenfalls an.

Bei den virtuellen Außenspiegeln ist das automatische Anlegen keine Option - diese Funktion gibt es schlichtweg nicht

STVO ist die Quelle. Dort steht beschrieben, für welche Zwecke akustische Signale im Auto verwendet werden dürfen. Es bedarf hierzu keines expliziten Verbortes, es ist einfach nicht erlaubt :)

Und die Autos bekommen die Zulassung, auch wenn man es aktivieren kann, nur für die Fälle, bei denen das Auto im Auslieferungszustand dieses Signal ausgestellt hat..

Zitat:

@RGBLicht schrieb am 12. Mai 2022 um 16:29:29 Uhr:

STVO ist die Quelle. Dort steht beschrieben, für welche Zwecke akustische Signale im Auto verwendet werden dürfen. Es bedarf hierzu keines expliziten Verbortes, es ist einfach nicht erlaubt :)

Und die Autos bekommen die Zulassung, auch wenn man es aktivieren kann, nur für die Fälle, bei denen das Auto im Auslieferungszustand dieses Signal ausgestellt hat..

Es gibt in D zugelassene Fahrzeuge, bei denen das nicht abgestellt werden kann (Ich meine hier nicht das Signalhorn - dessen Benutzung ist klar geregelt)

 

Nebenbei: Die Akustische Warnung der Heckklappenschließung ist ebenfalls erlaubt und bei einem in D nach verkauften Fahrzeug mit KBA Zulassung nicht deaktivierbar. Q.E.D.

@kappa9 ich meine es gab einmal Autos mit Alarmanlage, da hatte diese Sonderausstattung diesen Quittungston.

:) und Du bringst genau das Beispiel, wozu akustische Signale an einem Auto Verwendung finden dürfen, zur Warnung.

Darunter fällt auch die Klappe, die sich schließt oder piepen beim zurückfahren etc.

Zitat:

@RGBLicht schrieb am 12. Mai 2022 um 17:26:08 Uhr:

@kappa9 ich meine es gab einmal Autos mit Alarmanlage, da hatte diese Sonderausstattung diesen Quittungston.

:) und Du bringst genau das Beispiel, wozu akustische Signale an einem Auto Verwendung finden dürfen, zur Warnung.

Darunter fällt auch die Klappe, die sich schließt oder piepen beim zurückfahren etc.

...oder zur Warnung vor der Gefahr eines nicht sicher abgeschlossenen Fahrzeuges - (was ja auch bußgeldbewehrt ist).

Ansonsten dürfte z.B. ein älterer Ford nicht mehr zugelassen sein - der hatte das Piepen ab Werk (nicht eine Hupe zum Schließsignal)

Mir kann niemand erzählen, dass ein einfaches leises piepen als Schleißsignal verboten sein kann, welches einen Bruchteil des normalen Betriebsgeräusches eines herkömmlichen Fahrzeuges und das für wenige Sekunden intermittierend ausmacht. Nochmal: ES geht NICHT um die Verwendung des Signalhornes - das ist klar geregelt und für diesen Zweck verboten.

Nebenbei: Die Info, dass ein Signalhorn (Hupe) nur zur Gefahrenabwehr benutzt werden darf ist falsch!

Hupe und Lichthupe dürfen auch zum ankündigen eines Überholvorganges außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden.

Nach gleicher Logik müsste auch das Blinken beim Abschließen verboten sein, da die Warnblinker nur zur Absicherung und Warnung benutzt werden dürfen.

Viele nutzen diese auch beim Halten und Be-/Entladen an "ungünstigen Stellen" und das ist klar verboten und kostet eine OWI- Ausnahme hier auch wieder: Busse in bestimmten Situationen beim ein- und Aussteigen von Fahrgästen.

Trotzdem haben die Fahrzeuge die Funktion der optischen Abschließkontrolle und viele sogar Aufschliessrückmeldung per Warnblinker - das wäre dann ebenso verboten.

Bin kein Jurist, kann nur das weitergeben, was ich mal gelernt habe oder man mir erzählt hat und mit gesunden Menschenverstand hat Rechtswesen ja nichts zu tun :)

Ich nutze das Merkmal nicht, mir reichen die Alternativen.

Die Einrichtungen für Schallzeichen müssen nicht für unzulässig, sondern nach §55 StVZO für zulässig erklärt sein.

Die sogenannte Chirpfunktion verstößt gegen die folgenden Artikel der StVO: StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG., §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1;

Daher m.E. nicht erlaubt ausser für Showzwecke...

Dies ist keine rechtsberatung oder ähnliches...

Zitat:

@thinksimple schrieb am 12. Mai 2022 um 18:02:09 Uhr:

Die Einrichtungen für Schallzeichen müssen nicht für unzulässig, sondern nach §55 StVZO für zulässig erklärt sein.

Die sogenannte Chirpfunktion verstößt gegen die folgenden Artikel der StVO: StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG., §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1;

Daher m.E. nicht erlaubt ausser für Showzwecke...

Dies ist keine rechtsberatung oder ähnliches...

Demnach haben Autos seinerzeit rechtswidrig die Zulassung bekommen?

Gleiches müsste dann ja auch analog für Lichtsignale gelten.

 

Und nein, ich meine keine laute Chirpfunktion wie bei US. Autos,

Sondern einen Summer wie bei der Heckklappe.

ahja: Das Willkommens "Chime" beim e-tron müsste dann auch verboten sein, da es nachts auch draußen hörbar ist und ein akustisches Signal beim herstellen der Fahrbereitschaft ("Zündung ein") ist und nach außen dringt.

Zitat:

@kappa9 schrieb am 12. Mai 2022 um 18:23:23 Uhr:

ahja: Das Willkommens "Chime" beim e-tron müsste dann auch verboten sein, da es nachts auch draußen hörbar ist und ein akustisches Signal beim herstellen der Fahrbereitschaft ("Zündung ein") ist und nach außen dringt.

Es geht um den serienmäßigen Quittierungston der deaktiviert ist. Wenn du den aktivieren lässt und benutzt ist das in der Typgenehmigung nicht vorgesehen.

Und für Schallzeichen ist so nunmal die Rechtslage. Dir bleibt es doch unbenommen einen leisen Signalgeber einzubauen, damit zum TÜV zu fahren und eintragen zu lassen. So funktioniert das zumeist. Die Willkommensbing sind auch Typ abgenommen und haben eine definierte max. dB-Stärke die nur sehr sehr nahe beim Fahrzeug hörbar ist.

Chirp wie verbaut eben nicht. Das ist noch in Ferne hörbar.

Nur wenn du sowas wie ein Willkommensbing als Auf-Zu Signal willst

hörst du es nur nahe am Fzg. Von daher hst man aber die Möglichkeiten:

-Rote LED in Fahrertür oder in der IP die blinkt wenn abgeschlossen ist

-Doppelblinkung um aus der Ferne zu sehen

-Spiegel die autom. abklappern

-Abends geht die Innenbeleuchtung mit Verschluss schneller aus.

-Coming Home/Leaving Home

Wenn man aufsperrt geht's Licht an

-In der App nachsehen

Und bisher haben die Hersteller eben nichts zusätzlich eingebaut da es auf der Welt zuviele verschiedene Richtlinien gibt...

Daher eben lieber nix als X mal mehr Typzulassungen.

Chirp bei verbauter Diebstahlwarnanlage in den USA ist ok da das Backuphorn ja weltweit typgenehmigt ist. Für Diebstahlwarnung. Nicht für Auf- Zu...

Wie gesagt du kannst jederzeit etwas einbauen und abnehmen lassen.

Oder auch nicht. Nur wenn du was einbaust und vergisst vorm TÜV-Termin abzuschalten kann die Plakette verweigert werden.

Und um auf die Lichtzeichen zu kommen

Erstens parkst du da und das Zeichen ist ein einmaliges Doppelblinken schnellerer Folge. In zweiter Reihr auf der Fahrbahn mit Warnblinker an ist übrigends verboten...

Warnblinker sind grundsätzlich nur erlaubt um auf stehende Gefahren hin zu weisen oder bei einem Abschleppvorgang.

Wenn du Warnblinker beim falsch Parken an hast kann es sogar teurer werden.

Auch Paketdienste machen dies regelmäßig falsch. Auch mit Warnblinker auf dem Bürgersteig kostets, inkl Punkt .

Warnblinker haben aus zu bleiben.

Nur weils viele rechtlich falsch machen ist es nicht erlaubt.

Ausserdem muss ein Warnblinker einen definierten Blinktakt in langer Dauer darstellen.

 

Das ist mir alles seit Jahrzehnten bekannt.

Ebenfalls bekannt dass die weit verbreitete Falschbenutzung die OWI wegen nachweislichem Vorsatz erhöhen kann.

Deswegen ja: wenn Warnblinker zum abschließen und sogar öffnen als automatisches Signal erlaubt (oder nicht verboten) sind, sollte diese der selben Logik folgen, wie bei Signaltönen. Und eine. Leisen Summer zum verschliessen mit kurzem leisem quittungston wird wohl kaum abnahmeverhindernd oder eintragunsfähig sein bzw. Keine Erfordernis dazu haben.

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