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Tönungsspray schwarz-transparent für Rückleuchten/Blinkergehäuse/Windschild Erfahrungen?

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 8:14

Hi,

möchte die Rückleuchten und Blinkergehäuse an meinem Roller etwas dunkler tönen, aber man soll von dem Licht auch noch was sehen können, also eher dezent. Die Verkleidungsscheibe würde ich dann gleich mitmachen, aber die kann dann auch gerne etwas dunkler sein.

Braucht man dazu zwei verschiedene Tönungssprays, oder trägt man dann bei der Verkleidungsscheibe mehrmals auf, bis das gewünschte Ergebnis erzielt wurde.

Was nimmt man da am besten? Dupli-Color?

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

Jetzt reicht es mir hier

Die Gesetzeslage ist eineindeutig - keine Veränderung an lichttechnischen Anlagen. Durch unsachgemäße bzw. nachträgliche Tönungen ändert sich die definierte Lichtstärke und das Streulichtverhalten der Gläser. Die Leistung der Leuchtmittel sit klar definiert und darf nicht verändert werden. Hintergrund der "Behördenwillkür"" ist die Tatsache, dass die Lichter bei Sonne gut sichtbar sein sollen ohne in der Nacht zu blenden. Inieweit "Bastelprofis" da was und wie hinfrickeln, interessiert zumindest im Geltungsbereich der StVZO gelinde gesagt den Fuchs.

Wer mag, kann ja gern auf der Privatinsel neben Kinder zeugen gern mit herrlich "individualisierten" Fahrzeugen durch die Gegend knattern und die Unfähigkeit und Borniertheit der deutschen Richtlinien mit dem "Insel-TÜVer" seines Vertrauens bei Erdbeer-Tee zu Trommeln in den Sand tanzen - hier zumindest hat das Trauerspiel ein Ende.

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Am besten kauft man sich die passenden Leuchten. Wenn du da was mit Spraydose machst, kannst mächtig ärger mit der Rennleitung bekommen, oder bei einem Unfall mit der Versicherung. Das ist mit Rollertuning gleich zu setzen

Es ist halt "einfach" mal kurz mit dem Spray drüber.. und "cool" zu sein....

aber bei der Beleuchtung hört der Spaß auf!

Windschild wäre mir egal- nur beim Rücklicht - kannst du auch schnell mal übersehen werden.

vorallem jeder Polizist erkennt es.

und was ist dann?

nen Punkt riskieren?

Entweder neue Leuchten oder.... sein lassen!

Alex

hol dir wie schon gesagt getönte blinkergläser mit e-nr. drauf und gut ist.

wenn dir das von der dunkelstufe nicht reicht, da diese getönten gläser meistens gräulich sind, könntest du zur not mit edding oder schwarzer farbe die reflektierende fläche also das gegenstück des blinkerglases, in welcher fassung und birne sitzen färben (weiß nicht ob das erlaubt ist von demher keine haftung dafür, aber da hast du noch was vom licht wenigstens).

Zitat:

Original geschrieben von oli93

hol dir wie schon gesagt getönte blinkergläser mit e-nr. drauf und gut ist.

wenn dir das von der dunkelstufe nicht reicht, da diese getönten gläser meistens gräulich sind, könntest du zur not mit edding oder schwarzer farbe die reflektierende fläche also das gegenstück des blinkerglases, in welcher fassung und birne sitzen färben (weiß nicht ob das erlaubt ist von demher keine haftung dafür, aber da hast du noch was vom licht wenigstens).

Ganz tolle Idee. :rolleyes:

Auch hier gilt selbstverständlich: Manipulationen an Beleuchtungseinrichtungen führen zum Erlöschen der BE

Zitat:

Original geschrieben von oli93

wenn dir das von der dunkelstufe nicht reicht, da diese getönten gläser meistens gräulich sind, könntest du zur not mit edding oder schwarzer farbe die reflektierende fläche also das gegenstück des blinkerglases, in welcher fassung und birne sitzen färben (weiß nicht ob das erlaubt ist...

Das führt definitiv zum Erlöschen der Bauartzulassung der Leuchte.

hatte ja auch gesagt, dass ich nicht weiß ob das ganz legal ist, aber allemal besser als das komplette blinkerglaser zu übersprühen.

Der Strafrahmen ist bei beiden Verstößen identisch.

ok dann nehme ich diesen vorschlag natürlich zurück.

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 23:42

Hab natürlich schon nach getönten Austausch-Leuchten geschaut, aber gibt noch nix für mein Gefährt. Na und so doof, bin ich ja auch nicht, dass ich die innenliegenden Reflektoren besprühen würde. Es sollte einfach nur dezent dunkler sein.

Falls man am Ergebnis aber tatsächlich sehen kann, dass die Tönung per Spray ungleichmäßig ist, lass ich´s lieber gleich bleiben.

am 16. Juli 2014 um 11:52

Egal, einfach machen was gefällt. Fällt doch eh keinem auf. Bisschen Tönung ist unschädlich. Wenn noch genug Licht durchkommt, dürfte das kein Problem sein. Nichts anderes ist bei den originalen Teilen. Nur die sind viel teurer. Und da wird auch nur drauf geachtet, dass die Leuchtkraft ausreichend ist.

am 16. Juli 2014 um 11:58

hi

Zitat:

Original geschrieben von georghh66

Egal, einfach machen was gefällt. Fällt doch eh keinem auf. Bisschen Tönung ist unschädlich. Wenn noch genug Licht durchkommt, dürfte das kein Problem sein. Nichts anderes ist bei den originalen Teilen. Nur die sind viel teurer. Und da wird auch nur drauf geachtet, dass die Leuchtkraft ausreichend ist.

Schaue mal, wie alt das Thema ist. Und es ist nicht erlaubt. Denn die ganzen Sequemnte sind eine Einheit und so auch geprüft worden. Wird daran was geändert, ob es nun eine Tönung oder sonstwas ist, muss eine neue Abnahme erfolgen. Und ob die dann durch geht...

 

Und was dein Hi als letztes bedeuten soll, ich weiß ja nicht. Ich würde es fast als Troll bewerten...

Zitat:

Original geschrieben von georghh66

Hi

Grüße

Forster

Zitat:

Original geschrieben von georghh66

Egal, einfach machen was gefällt. Fällt doch eh keinem auf. Bisschen Tönung ist unschädlich. Wenn noch genug Licht durchkommt, dürfte das kein Problem sein. Nichts anderes ist bei den originalen Teilen. Nur die sind viel teurer. Und da wird auch nur drauf geachtet, dass die Leuchtkraft ausreichend ist.

Leichenschänder!

und im Falle eines Unfallst zahlst du halt 5000Euro!

weil der hinter dir ja dein Bremslicht nicht gesehen ....

schwimm schön weiter!

Zitat:

Original geschrieben von georghh66

Nichts anderes ist bei den originalen Teilen. Nur die sind viel teurer. Und da wird auch nur drauf geachtet, dass die Leuchtkraft ausreichend ist.

Das ist natürlich absoluter Unsinn. :rolleyes:

Bei der Bauartzulassung von Originalteilen wird schon ein erheblicher meßtechnischer Aufwand betrieben.

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