Tönung Frontscheibe doch möglich?

Audi A6 C6/4F

Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage!?http://ohnefolie.de/.../index.php?...

Mich interessiert es einfach mal da ich vor vielen Jahren noch dem Tuningwahn verfallen war und das Tönen der vorderen Scheiben nie auf legalem Weg möglich war da (laut damaliger Aussage) die Werksscheiben teils fast schon so stark getönt/verspiegelt sind wie es der Gesetzgeber erlaubt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

Original geschrieben von ille2.7


Nabend
eine ganz andere frage , wie macht das Mercedes, die haben doch blau ab werk !
Da kann man doch messen wieviel % da aufgedampft worden ist .
oder nicht
ille
Bei Audi ist sie Violett und nennt sich "Dämmglas" oder auch als Wärmeschutzverglasung zu bekommen. 😉
... meine hat auch einen blauStich und ist von einem anderen Hersteller.
Ich wüsste nicht wie ich das messen kann, dazu braucht man schon besonderes Equitment.

Die blauen Scheiben bei Mercedes werden serienmässig bei den Fahrzeugen mit Avantgarde-Austattung eingesetzt. Dies hat nichts mit "Dämmglas" wie bei Audi zu tun.

Die Frontscheibe hat einen blauen PVB-Layer und bei den Seitenscheiben ist das Glas eingefärbt.
Also genau so wie auch bei jeder anderen Marke und Färbung.

Messen kann man dies mit einem Lichttransmissions-Messgerät.

Zitat:

Original geschrieben von Tom051982


Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage!?http://ohnefolie.de/.../index.php?...

Im September 2008 hat sich hier im Forum ein Mit-Inhaber von

www.ohnefolie.de

hier im Forum zu Wort gemeldet und auch gemeint, dass alles legal wäre was sie anbieten.

Folgende eintragungsrelevanten Fragen habe ich gestellt, auf deren Antwort wir MT-User leider bis heute ergebnislos warten, obwohl der User immer wieder im Forum online ist bzw. war.

1. Wie sieht es mit der von KBA geforderten Materialabriebsprüfung aus ?
2. Mit welchem Lichtmessgerät wird die Scheibe vor und nach dem Auftragen des Farbüberzuges gemessen ?
3. Wie viel Prozent werden im Durchschnitt noch an den vorderen Seitenscheiben nachgetönt bis zur Mindestlichtdurchlässigkeitsgrenze ?
4. Fallen 5% nachträgliche Tönung überhaupt auf, wenn man bedenkt, dass eine klare Folie bereits die Lichtdurchlässigkeit um ca. 4-8% mindert ?
5. Wird das alte E-Zeichen aus den Scheiben entfernt ?
6. Wie wird die neue Kennzeichnung an der Scheibe angebracht ?

Die Beiträge kann man im Link unten nachlesen :

Beitrag von No Limits Karlsruhe

Zitat:

Original geschrieben von Tom051982


Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

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Bei KHL Tuning kann man auch die vorderen Seitenscheiben verdunkeln lassen.
Die Scheiben werden ausgebaut, und bekommen eine Seriennummer verpasst.
Alles legal. Das ganze wurde in einem speziellen Prüflabor genemigt.
Einfach mal anrufen, und beraten lassen.
Man muss selbstverständlich mit deutlich höheren Preisen, als bei einen konventionellen Tönung rechnen.
www.khl-tuning.de/

Nach Aussagen der Dekra (nicht irgendein Mitarbeiter sondern die Firma selbst!) gibt es keine legale Möglichkeit, die Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben abdunkeln zu lassen. Ich weiß, dass es TÜVer gibt, die so etwas eintragen. Das ist trotzdem illegal und zieht Strafverfahren (Verdacht der Vorteilsnahme gegen den TÜVer) nach sich!
Ich denke, dass bei einem Unfall, sich die Hapftpflichtversicherung auch aus der Zahlungsverpflichtung zurückziehen wird! 🙁

Zitat:

Original geschrieben von mjbralitz


Nach Aussagen der Dekra (nicht irgendein Mitarbeiter sondern die Firma selbst!) gibt es keine legale Möglichkeit, die Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben abdunkeln zu lassen. Ich weiß, dass es TÜVer gibt, die so etwas eintragen. Das ist trotzdem illegal und zieht Strafverfahren (Verdacht der Vorteilsnahme gegen den TÜVer) nach sich!
Ich denke, dass bei einem Unfall, sich die Hapftpflichtversicherung auch aus der Zahlungsverpflichtung zurückziehen wird! 🙁

nicht bei KHL Tuning.

Er war im Hella Prüflabor. Alles legal. Es wird auch eine Prüfnummer ect. in die Scheiben gelasert.

Die Frontscheibe wird nicht gehen. Seitenscheiben schon.

Ruf doch einfach mal dort an.

Hella brennt ein E-Prüfzeichen ein? Darf das nicht nur das KBA vergeben? Ansonsten ist doch TÜV Abnahme fällig! Nun ja, ich prüfe das, wenn ich so ein Fahrzeug in der Kontrolle habe! ;-)

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Nabend

eine ganz andere frage , wie macht das Mercedes, die haben doch blau ab werk !

Da kann man doch messen wieviel % da aufgedampft worden ist .

oder nicht

ille

Zitat:

Original geschrieben von ille2.7


Nabend

eine ganz andere frage , wie macht das Mercedes, die haben doch blau ab werk !

Da kann man doch messen wieviel % da aufgedampft worden ist .

oder nicht

ille

Hat doch der A6 auch, nennt sich dann Dämmglas bzw. wärmeschutzverglasung...ist dann ein lila stich in der scheibe...

Weiß jmd. Preise, was z.b. seitenscheiben kosten?

lgD

Zitat:

Original geschrieben von ille2.7


Nabend

eine ganz andere frage , wie macht das Mercedes, die haben doch blau ab werk !

Da kann man doch messen wieviel % da aufgedampft worden ist .

oder nicht

ille

Bei Audi ist sie Violett und nennt sich "Dämmglas" oder auch als Wärmeschutzverglasung zu bekommen. 😉

... meine hat auch einen blauStich und ist von einem anderen Hersteller.

Ich wüsste nicht wie ich das messen kann, dazu braucht man schon besonderes Equitment.

Die Aussage: "Wir bedampfen auch Frontscheiben und Seitenscheiben legal!" ist doch vollkommen ok. Für nicht im Bereich der StVO bewegte Fahrzeuge kann man machen was man will. Wenn man mit einem Fahrzeug kommt, dass ab Werk schon getönt ist, bekommt man eben gesagt, dass es bei dem Fahrzeug nicht zulassungsfähig ist und gut. Ein 2er Golf wäre sicher kein Problem, da der eher nicht getönt ist.

Die sollen mal ein Angebot für StVZO-konforme Tönungen an den vorderen Scheiben eines A6 4F machen. Erst dann wirds interessant.

Ich sehe öfter auch in Dtl. komplett getönte Fahrzeuge mit russischen oder anderen (nah-/mittel-)östlichen Kennzeichen. MMn sollten die schon an der Grenze die Einfahrt verwehrt bekommen. Es hat Gründe, warum man damit in Dtl. nicht rumfahren kann. Gibt es EU-Mitglieder, die eine solche Tönung eintragen? Dann wäre es eine echte Grauzone, weil ja innerhalb der EU die Typgenehmigungen usw. anerkannt werden müssen.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

Original geschrieben von ille2.7


Nabend
eine ganz andere frage , wie macht das Mercedes, die haben doch blau ab werk !
Da kann man doch messen wieviel % da aufgedampft worden ist .
oder nicht
ille
Bei Audi ist sie Violett und nennt sich "Dämmglas" oder auch als Wärmeschutzverglasung zu bekommen. 😉
... meine hat auch einen blauStich und ist von einem anderen Hersteller.
Ich wüsste nicht wie ich das messen kann, dazu braucht man schon besonderes Equitment.

Die blauen Scheiben bei Mercedes werden serienmässig bei den Fahrzeugen mit Avantgarde-Austattung eingesetzt. Dies hat nichts mit "Dämmglas" wie bei Audi zu tun.

Die Frontscheibe hat einen blauen PVB-Layer und bei den Seitenscheiben ist das Glas eingefärbt.
Also genau so wie auch bei jeder anderen Marke und Färbung.

Messen kann man dies mit einem Lichttransmissions-Messgerät.

Zitat:

Original geschrieben von Tom051982


Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage!?http://ohnefolie.de/.../index.php?...

Im September 2008 hat sich hier im Forum ein Mit-Inhaber von

www.ohnefolie.de

hier im Forum zu Wort gemeldet und auch gemeint, dass alles legal wäre was sie anbieten.

Folgende eintragungsrelevanten Fragen habe ich gestellt, auf deren Antwort wir MT-User leider bis heute ergebnislos warten, obwohl der User immer wieder im Forum online ist bzw. war.

1. Wie sieht es mit der von KBA geforderten Materialabriebsprüfung aus ?
2. Mit welchem Lichtmessgerät wird die Scheibe vor und nach dem Auftragen des Farbüberzuges gemessen ?
3. Wie viel Prozent werden im Durchschnitt noch an den vorderen Seitenscheiben nachgetönt bis zur Mindestlichtdurchlässigkeitsgrenze ?
4. Fallen 5% nachträgliche Tönung überhaupt auf, wenn man bedenkt, dass eine klare Folie bereits die Lichtdurchlässigkeit um ca. 4-8% mindert ?
5. Wird das alte E-Zeichen aus den Scheiben entfernt ?
6. Wie wird die neue Kennzeichnung an der Scheibe angebracht ?

Die Beiträge kann man im Link unten nachlesen :

Beitrag von No Limits Karlsruhe

Zitat:

Original geschrieben von Tom051982


Was haltet ihr denn von dieser Seite und deren Aussage

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

Na das ist doch mal eine klare Aussage ! 🙂
Danke

Perfekt erklärt! Aber ich denke, dass die Diskussion noch weiter gehen wird! Der ein oder andere wird bestimmt noch Argumente finden! 😁
Aber das darf man ja auch! Dafür ist es doch ein Diskussionsforum!😎

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Weisst du zufälligerweise, wie stark die Tönung der Standardverglasung (vordere Seitenscheiben) beim 4F ist?

Hintergrund ist die evtl. Aufbringung einer

SECURLUX® SicherheitsFolie

. Bei mehr als 20% Grundtönung bräuchte ich gar nicht weiter darüber nachdenken oder Messungen vornehmen lassen, weil dort die Gesamtlichtdurchlässigkeit min. 70% betragen muss.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von no-one


Weisst du zufälligerweise, wie stark die Tönung der Standardverglasung (vordere Seitenscheiben) beim 4F ist?

Leider nicht.

Müsstest Du zum Beispiel mit dem TLG-43A nachmessen lassen. Am Besten noch mit einem kleinen Stück aufgebrachter Folie. Dann weisst Du sicher, ob es für die Eintragung reicht.

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