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TK bei Schäden der Instrumentenabdeckung

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 11:06

Hallo,

weiß jemand von Euch sicher, ob bei einer KFZ- TK eine schadhafte Verglasung der Instrumentenabdeckung gedeckt ist?

Und wenn ja, ob es da Einschränkungen gibt, da ja dann oftmals das gante Modul getauscht werden muss.

Bei Zweirädern scheint ja nach Google die Tachoverglasung zur Verglasung des Fahrzeuges gehören.

Die AVBs der TK sprechen allgemein von einer Verglasung, es gibt an dieser Stelle keine Einschränkung der Deckung.

Beste Antwort im Thema
am 5. Juli 2010 um 16:43

Die Instrumentenabdeckung wird nicht dem Begriff  "Verglasung" zugeordnet. Da du in deinem Beitrag auch nur von einer schadhaften Instumentenabdeckung sprichst, wird hier wohl ohnehin auch kein Glasbruchschaden vorliegen.

 

Du wirst aus der Teilkaskoversicherung keinen Schadenersatz erhalten.

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wichtig bei der ganzen Frage ist vieleicht auch, ob sich das bei einer eventuellen Selbstbeteiligung von 150,- oder 300,-€ überhaupt lohnt.

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 14:57

selbst wenn Du eine 300 SB hast lohnt es sich. Bei einem Golf kostet das Teil inkl Tausch ca 800€.

Die Scheiben gibt es nämlich nicht einzeln.

Zitat:

Original geschrieben von dukie

Eine Verglasung ist ja erstmal einfach der Vorgang etwas mit Glas zu versehen.

Alles was recht ist, aber das ist jetzt doch reines Wunschdenken.

Es kommt bei der Auslegung nicht darauf an, wie es "irgendwie zu Deinem Ergebnis passend gemacht werden kann", sondern darauf, wie der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer die Bestimmung in den AKB verstehen würde.

 

Und da dürften wir doch eher dabei landen, dass unter "Verglasung des Fahrzeugs" die Scheiben verstanden werden und nicht der Tacho (und auch nicht das Navi).

 

Selbst die Scheinwerfergläser sind im Rahmen der Auslegung nicht selbstverständlich mit erfasst (obwohl sie natürlich von allen Versicherern bezahlt werden).

 

Letztlich wird es einfach darauf ankommen, ob der Sachbearbeiter Dir was Gutes tun will und beide Augen zudrückt oder nicht.

Hafi

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 8:00

Natürlich ist es mein Wunsch, dass es klappt!Ich bin kein armer Schlucker - aber für mich sind 800 € ne Stange Geld. Es ist doch total legitim, die AVBs für sich zu reklamieren. Ne Versicherung ist nix anderes Wette mit komplizierten Regeln - dem Bedingungswerk. Die Versicherung tut ja das Gleiche auf ihrer Seite.

Ich stelle einfach nur fest, dass niemand hier objektv begründen kann, warum die Abdeckung nicht als Verglasung zählen sollte. Die Schweinwerfergläser zählen übrigens nicht nur bei gutem Willen zur Verglasung sondern in der Regel völlig normal dazu. Da gibt es bei den bekannten Versicherern überhaupt keinen Zweifel!!!

Verglasung des Fahrzeuges: Alles, was außen ist und schützt, inzwischen unabhängig vom Material.

Daher auch die teilweise unterschiedliche Bewertung bei Auto und Motorrad.

Zitat:

Original geschrieben von dukie

Die Schweinwerfergläser zählen übrigens nicht nur bei gutem Willen zur Verglasung sondern in der Regel völlig normal dazu. Da gibt es bei den bekannten Versicherern überhaupt keinen Zweifel!!!

Nochmal: Scheinwerfergläser (und Blinker und Nebler usw.) werden überall bezahlt, aber sie stehen in der Regel nicht in den Bedingungen. Dort steht eben nur "Verglasung". Der Rest ist Auslegung. Und die nimmt -wie jetzt schon mehrfach geschrieben wurde- eine funktionale Betrachtungsweise vor: Was dient dem Fahrer dazu, nach außen blicken zu können und was soll vom Fahrzeug erzeugtes Licht nach außen durchlassen. Das ist Verglasung.

 

Alles innerhalb des Autos gehört nicht dazu.

 

Hafi

 

 

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