Tilgungsfrist Punkte in Flensburg

Moin beisammen,
Habe bis dato schon etwas gegoogelt, aber bin scheinbar etwas zu doof es zu verstehen.
Momentan habe ich sechs Punkte in Flensburg, die sich wie folgt zusammen setzten:

Vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis
Datum der Rechtskraft 06.02.2013 - (6 alte/ 3 neue Punkte)

Außerhalb geschlossener Ortschaft um 24km/h
Datum der Rechtskraft 09.09.2016 - 1 Punkt

Außerhalb geschlossener Ortschaft um 44km/h
Datum der Rechtskraft 23.09.2016 - 2 Punkte

Frage 1:
Werden meine ersten drei Punkte zum 06.02.2018 getilgt/gelöscht?

Frage 2:
Momentan mache ich den C1 Führerschein. Gibt es da ne reale Chance die Erteilung auf Erweiterung der Führerscheinklasse zu erhalten?

Meinen Führerschein habe ich erst NACH den drei Punkten gemacht. Ich weiß nicht inwiefern diese in die Wertung mit einfließen dürfen für eine Erweiterung?

Danke vorab und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Es geht nicht darum nicht erwischt zu werden. So etwas ist nicht vorhersehbar.
Es geht einfach nur darum sich an die Regeln zu halten.Dann ist alles im grünen Bereich.

25 weitere Antworten
25 Antworten

Dir sind aber 3 Punkte im neuem System "gutgeschrieben" worden. Was du hier aufzählst, stimmt alles. Nur liest du nicht alles.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../fahren-ohne-fahrerlaubnis.php

Was überlese ich denn? Mit dem Link kann ich ehrlich gesagt nicht viel anfangen.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis wird nach deinem link gleichgesetzt mit einer Führerscheinsperre, die verhängt werden kann, wenn keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Allerdings habe ich keine Sperre erhalten, sondern mir wurde im Jahr 2013 sogar der Führerschein „genehmigt“.

Darum gilt nach meinem Verständnis die Tilgungsfrist von fünf und nicht von zehn Jahren?!
Die zehn Jahre wären nach meinem Verständnis gewesen, wenn ich eine Sperre erhalten hätte?!

Der Zeitraum der Sperre beträgt min 6 Monate bis 5 Jahre.

Ansonsten bleibt das noch:
https://www.bussgeld-info.de/punkte-flensburg-abfragen/

Ähnliche Themen

Zitat:

@ttru74 schrieb am 21. Januar 2018 um 21:37:30 Uhr:


Der Zeitraum der Sperre beträgt min 6 Monate bis 5 Jahre.

Aber ich habe nie eine Sperre erhalten?

Frag einfach in Flensburg an, die sollten es genauer wissen.
Ich bin dann mal raus.

Ich denke, der TE hat Recht.

Hätte er diese Straftat begangen, nachdem das neue System in Kraft tat, so hätte er 3 Punkte erhalten, die erst nach 10 Jahren verfallen würden.

Da das aber vorher war, greift die Übergangsregelung. Die Idee ist wohl, dass die Neuregelung die "Altfälle" nicht benachteiligen darf.

Wenn also nach der alten Regel die Punkte nach 5 Jahren weg gewesen wären, darf die neue Regel sie nicht auf einmal 10 Jahre stehenlassen. Gleichzeitig hat der TE aber auch Glück, dass dank der Neuregelung die Löschfrist nicht von vorne losgeht, sobald neue Punkte dazukommen.

Ich vermute also, dass der TE Recht hat: Diese 3 Punkte sollten in wenigen Wochen weg sein.

Sicher bin ich mir aber nicht, ich empfehle dem TE, nach dem 6.2. einfach mal nachzufragen.

Abgesehen davon schließe ich mich dem folgenden Rat von ttru74 an.

Zitat:

Die restlichen Punkte sind ja auch nicht gerade mal so zustande gekommen, das ganze innerhalb eines Monats. Da würde ich mir eher mal Gedanken über den eigenen Fahrstil machen.

Zur 2. Frage:

Ich wüsste nicht, dass es ein Punktelimit für die Erteilung einer neuen FS-Klasse gäbe (solange man weniger als 8 Punkte hat jedenfalls). Aber da sollte dir im Zweifelsfall jede Fahrschule verbindliche Auskünfte geben können.

Zitat:

@CV626 schrieb am 21. Januar 2018 um 22:44:47 Uhr:


...
Wenn also nach der alten Regel die Punkte nach 5 Jahren weg gewesen wären, darf die neue Regel sie nicht auf einmal 10 Jahre stehenlassen. Gleichzeitig hat der TE aber auch Glück, dass dank der Neuregelung die Löschfrist nicht von vorne losgeht, sobald neue Punkte dazukommen.
...

Auch nach der alten Regel galt, nach mindestes 10 Jahren:
https://www.fuehrerscheinfix.de/punkteverfall/

hier der Ausschnit aus dem blauen Fenster:

"Die Verjährung ist von der Schwere der Tat abhängig und sieht daher wie folgt aus:

Ordnungswidrigkeiten, die 1 Punkt nach sich ziehen, verjähren nach 2,5 Jahren (vor der Reform: 2 Jahre)
Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten, die 2 Punkte, aber keinen Fahrerlaubnisentzug nach sich ziehen, verjähren nach 5 Jahren (vor der Reform: 5 Jahre)
Straftaten, die 3 Punkte nach sich ziehen und zusätzlich auch einen Fahrerlaubnisentzug, verjähren nach 10 Jahren (vor der Reform: nach mind. 10 Jahren)"

Ansonsten mal vertauensvoll an die netten Mitarbeiter in Flensburg wenden, die sollten es genauer wissen.

da es aber keinen Entzug der Fahrerlaubnis und keine Sperrfrist gab, sind hier die 5 Jahre relevant und die alten Punkte verjähren 2018.

Der Erweiterung der Fahrerlaubnis sollte nichts entgegen stehen. Ich würde aber vermutlich den Antrag erst nach dem 6.2. stellen.

Für alle die, die es jetzt oder später mal interessieren sollte.
Ich habe in Flensburg beim KBA angerufen und der Sachbearbeiter hat mir erklärt, dass in meinem Fall keine Sperrfrist oder sonstiges vorlag. Darum ist die Verjährungsfrist 5 Jahre. Somit in ein paar Wochen drei Punkte weniger.

Danke an alle für die Hilfe etc. :-)

Hey, ein thread mit korrektem Ausgang ... *einBienchendranmachenichgeh* 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen