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Tilgungsfrist Punkte in Flensburg

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 14:16

Moin beisammen,

Habe bis dato schon etwas gegoogelt, aber bin scheinbar etwas zu doof es zu verstehen.

Momentan habe ich sechs Punkte in Flensburg, die sich wie folgt zusammen setzten:

Vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis

Datum der Rechtskraft 06.02.2013 - (6 alte/ 3 neue Punkte)

Außerhalb geschlossener Ortschaft um 24km/h

Datum der Rechtskraft 09.09.2016 - 1 Punkt

Außerhalb geschlossener Ortschaft um 44km/h

Datum der Rechtskraft 23.09.2016 - 2 Punkte

Frage 1:

Werden meine ersten drei Punkte zum 06.02.2018 getilgt/gelöscht?

Frage 2:

Momentan mache ich den C1 Führerschein. Gibt es da ne reale Chance die Erteilung auf Erweiterung der Führerscheinklasse zu erhalten?

 

Meinen Führerschein habe ich erst NACH den drei Punkten gemacht. Ich weiß nicht inwiefern diese in die Wertung mit einfließen dürfen für eine Erweiterung?

Danke vorab und viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 21. Januar 2018 um 14:58

Es geht nicht darum nicht erwischt zu werden. So etwas ist nicht vorhersehbar.

Es geht einfach nur darum sich an die Regeln zu halten.Dann ist alles im grünen Bereich.

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Die Taten (Punkteeintragungen) "verjähren" inzwischen jeweils einzeln. Bestehende Punkte haben evtl. Einfluss auf eine etwaige Probezeit. Und nun arbeite daran, nicht wieder erwischt zu werden. ;)

am 21. Januar 2018 um 14:58

Es geht nicht darum nicht erwischt zu werden. So etwas ist nicht vorhersehbar.

Es geht einfach nur darum sich an die Regeln zu halten.Dann ist alles im grünen Bereich.

https://www.bussgeld-info.de/wann-verfallen-punkte/

Stichtag 01.05.2014, da hast du schlechte Karten für die Punkte von 2013.

Die restlichen Punkte sind ja auch nicht gerade mal so zustande gekommen, das ganze innerhalb eines Monats. Da würde ich mir eher mal Gedanken über den eigenen Fahrstil machen. Die STVO ist nunmal keine Empfehlung sondern Regelwerk.

Zum Verständnis - sehe ich das also richtig, dass seine 1. Tat 02/2023 erlischt, die 2. 03/2019 und die 3. 09/2021?!

Davon gehe ich auch aus.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 21. Januar 2018 um 18:07:21 Uhr:

https://www.bussgeld-info.de/wann-verfallen-punkte/

Stichtag 01.05.2014, da hast du schlechte Karten für die Punkte von 2013.

Im Gegenteil, die Karten sind gut! Da die alten Punkte vor dem 1.5.14 eingetragen wurden, verfallen sie nach 5 Jahren - ohne, dass die neuen Punkte die Tilgungsfrist verlängern.

Die Anzahl der gemeinsam gegangenen Punkte spielt da eine Rolle, 6 Punkte auf einmal, heisst Tilgungsfrist 10 Jahre.

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 18:58

Zitat:

@ttru74 schrieb am 21. Januar 2018 um 19:48:17 Uhr:

Die Anzahl der gemeinsam gegangenen Punkte spielt da eine Rolle, 6 Punkte auf einmal, heisst Tilgungsfrist 10 Jahre.

Für mein Verständnis:

In dem angehängten link von dir steht ja Zitat: „Punkte für Straftaten nach fünf Jahren“ und „Alle Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren noch nach diesem Prinzip. Kommen jedoch noch Punkte nach neuem Prinzip dazu, verhindern sie nicht den Punkteverfall in Flensburg der alten Punkte.“

Wie ich es verstehe, sind meine drei alten Punkte bald „erloschen“, während die drei Punkte NACH 2014 anders getilgt werden. Ich lese aber nichts von: sechs Punkte = Tilgungsfrist 10 Jahre? Sondern eher, dass jeder Punkt für sich getilgt wird.

Sprich: der einzelne Punkt nach 2,5 Jahren und die zwei Punkte nach 5 Jahren.

Beim ersten Verstoss gab es 6 Punkte, sprich schwerwiegender Verstoss. Im grün eingerahmten Feld steht:

 

" Die Verjährung der Punkte in Flensburg erfolgte vor dem 1. Mai 2014 nach folgendem Prinzip: Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (beispielsweise nach Alkohol- oder Drogenfahrten) nach zehn Jahren."

 

Nach neuem System würde das hier greifen:

 

"Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach zehn Jahren"

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt zu den Straftaten.

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 19:12

Also wie ich es anhand des Bildes verstehe, ist die Tilgungsfrist bei 5 Jahre, da ich weder ne Führerscheinsperre erhalten habe, noch Fahrerlaubnis entzogen wurde.

P.s. Mein Fahrverhalten habe ich im übrigen auch angepasst und fahre mittlerweile auch vernünftig!

 

Edit: genau! Nach neuem Prinzip 10 Jahre. Die Straftat mit den 6 alten und 3 neuen Punkten war aber vor 2014! Rechtskräftig würde es 2013. Und die Tilgung der ALTEN punkte erfolgt nach dem alten Prinzip wie ich es verstehe.

Edit 2: unter dem grauen Kästchen steht ja folgendes:

„Alle Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren noch nach diesem Prinzip. Kommen jedoch noch Punkte nach neuem Prinzip dazu, verhindern sie nicht den Punkteverfall in Flensburg der alten Punkte.“

Bei deinem ersten Verstoss hast du nach dem alten System 6 Punkte gefangen, diese wurden auf das neue System umgerechnet, ergibt 3 Punkte. Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt zu den Straftaten. Was soll denn entzogen werden, was erst garnicht vorhanden ist?

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 19:26

Genau. Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt zu den Straftaten, die nach dem alten Prinzip nach fünf Jahren getilgt worden sind.

Wie ich es aber verstehe, dass die „drei“ Punkte wegen der Straftat noch nach altem Prinzip verfallen, sprich nach fünf Jahren. Während die NEUEN drei Punkte jeweils nach 2,5 und 5 Jahren getilgt werden.

Wie kommst du auf 5 Jahre?

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 19:29

„Alle Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren noch nach diesem Prinzip. Kommen jedoch noch Punkte nach neuem Prinzip dazu, verhindern sie nicht den Punkteverfall in Flensburg der alten Punkte.“

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