Tiguan Tuning (Optik & Leistung)
Bin gerade auf diese Bilder gestoßen. Nicht meins aber zumindest sieht man sowas nicht jeden Tag.
Musste ich hier einfach einstellen 🙂.
http://www.vau-max.de/.../...elgen-der-wer-2-tuning-tiguan.2663.5.html
Beste Antwort im Thema
Sry, aber dieser 2 Pac für Arme der vorm Acker posiert ist einfach nur peinlich.
Und dieser Tiguan sieht einfach nur lächerlich aus.
Tiefer legen schön gut, aber die Dosis macht das Gift, das ist völlig übertrieben und zeugt von nicht vorhanden Augenmaß.
2179 Antworten
Sicherlich nicht schlecht aber wäre bei uns in Österreich nicht erlaubt eine Folie auf ein getöntes Fenster zu kleben
Merkt doch keiner, dass es getönt ist.
Tja wenn doch musst du die Folie wieder entfernen lassen inkl. Strafe und einmal Vorführen bei einer Landesprüfstelle!
Zitat:
@STS-Markus schrieb am 30. Dezember 2017 um 15:21:22 Uhr:
Sicherlich nicht schlecht aber wäre bei uns in Österreich nicht erlaubt eine Folie auf ein getöntes Fenster zu kleben
Die normalen Scheiben haben ja schon 7% Tönung, dürft ihr da auch keine Folie verkleben?
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Auf normalen Scheiben schon, nicht aber auf getönten!
Die normalen PKW Scheiben sind aber auch getönt. Sind nicht 100% klar. Also dürft ihr am Auto überhaupt keine Folie verwenden.
Nein nochmal, auf normalen Fensterscheiben ist es erlaubt und auf die verdunkelten nicht! Ist schon ein Unterschied ob ein Fenster 6% oder 65% Tönung hat wo ich noch was raufklebe! Ist leider in good old Austria nicht erlaubt
Die spinnen die Ösis :-) (Spaß)
Nein stimmt schon ;-)
Ist doch hier in Germania auch so. Die normalen Scheiben darf man die stärker getönten nicht. Wo is jetzt der Unterschied???
Seit wann darf man das denn in D nicht. Wäre mir aber neu.
Zitat:
@bigreal schrieb am 31. Dezember 2017 um 21:49:18 Uhr:
Ist doch hier in Germania auch so. Die normalen Scheiben darf man die stärker getönten nicht. Wo is jetzt der Unterschied???
Das wäre mir neu?! Gab beim TÜV auch nie Probleme.
Hallo,
das war schon immer untersagt § 40 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsverordnung gibrt Auskunft.
Die älteren User werden sich an die, in den 60er u. 70er des vorigen Jahrhunderts, sehr beliebten Sonnenschutzfolien für die Frontscheibe erinnern.
Die Rennleitung war richtig gierig und sprang sofort auf die oben in den Frontscheiben geklebten Folien an.
Wenn die Dinger nicht eingetragen waren, gab es gleich einen Mängelbericht und eine Anzeige.
Heute benötigt man dafür immer noch eine Bauartgenehmigung.
Auch die hinteren Seitenscheibe und die Heckscheibe darf heute getönt werden.
Gleichwohl muß auch diese Folie eine Bauartgenehmigung haben.
Gruß
Hannes
Zitat:
@dreyer-bande schrieb am 1. Januar 2018 um 11:48:06 Uhr:
... Auch die hinteren Seitenscheibe und die Heckscheibe darf heute getönt werden.
Gleichwohl muß auch diese Folie eine Bauartgenehmigung haben.
In der StVZO § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile kann man nachlesen (ich habe alles für Folien Unwesentliche weggelassen):
Zitat:
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
.... 3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
In jedem Fall muss jede der verwendeten Folien somit die bereits von @dreyer-bande angeführte Bauartgenehmigung besitzen und das eingeprägte Wellen-Symbol muss auf jeder einzelnen Scheibe erkennbar sein. Dies war ebenso explizit in der Montageanweisung der Folien angegeben, welche ich vor einiger Zeit für einen Daimler erworben hatte, wie die Angabe, dass meine Folien aufgrund des Lichtundurchlässigkeitsfaktors nur in Verbindung mit zweitem Außenspiegel zulässig sind. Zudem stand in den Angaben zur Bauartgenehmigung , dass die Anbringung ausschließlich an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig ist.
Gruß und ein gutes neues Jahr
NoGolf
@ dk _1102 Ja und die Folien dürfen auch nicht auf bereits zu 60% oder was auch immer getönten Scheiben geklebt werden. War auch schon immer so.