Tiguan Kauf
Hallo Leute,
wir haben uns entschieden einen Tiguan zu kaufen.
Nachdem wir die AB erhalten erhielten, haben wir bemerkt das
"Entfall der Fahrzeugbezeichnung" nicht aufgeführt war, dieser Änderungwunsch wurde umgehend per e-mail an das Autohaus gemeldet - und nun kommt es :
Änderung angeblich nicht mehr möglich bzw. mit hohem Aufwand verbunden. Es muß in die Dispo eingegriffen werden was "eigendlich" nicht mehr möglich ist !!!!!!!!!!!!!!!!!! ?????????????
Nach einem langen Telefonat mit der Verkaufsabwicklung in Wolfsburg haben wir ähnl. Antworten erhalten - "es wird aber versucht" die Änderung noch umzusetzten !!!!!?????
Wir haben dann damit gedroht, dass Fahrzeug einfach zu stornieren (dies ist sowohl dem AUtohaus als auch VW völlig egal) und evtl. eine Neubestellung aufzugeben. Um eben diese Fahrzeugbezeichnungen nicht am Fahrzeug zu haben. Wie kompliziert kann man nur sein.
Nun werden einige sagen "Mensch fahr in die Werkstatt und lass die F.-Bezeichnungen entfernen". Darum geht es aber nicht, sondern um das Prinzip eine simple Änderung durchzuführen. Das 14-tägige Rücktrittsrecht ist noch nicht abgelaufen und das Fahrzeug soll in ca. 5-6 Wochen lieferbar sein und somit ist eine Änderung mehr möglich ????
Würde gerne mal eure Erfahrungen/Meinungen hören.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Von Leuten, denen es ums Prinzip geht, leben Tausende von Anwälten. Und die wollen doch auch leben....
Sorry, zwar off Tonic aber musste sein. Kopfschüttel...
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MENA-C
Der TE hatte geschrieben:
Zitat:
Original geschrieben von MENA-C
Da bleibt offen, wer das "verbockt" hat - es kann durchaus bei der Bestellung vom Käufer vergessen worden sein, ......Zitat:
Nachdem wir die AB erhalten erhielten, haben wir bemerkt das
"Entfall der Fahrzeugbezeichnung" nicht aufgeführt war, dieser Änderungwunsch wurde umgehend per e-mail an das Autohaus gemeldet
In Österreich bekommt man beim Kaufvertrag ja eine Kopie der bestellten Konfi mit (ist das in DE nicht?)
das liesse sich das einfach nachschauen. (Dafür bekommen wir dann keine AB mehr)
Mich hats auch zusammengezogen, also ich meinen Tiger das erste mal sah und er hatte die "falsche" Sitzfarbe.
1000 mal drüber geredet, 1000 mal konfiguriert, aber bei der Bestellung hab ich den Teil dann im Endeffekt vergessen. (wie ich in meinem Kaufvertrag dann erkennen musste....)
jetzt hab ich die Grauen statt der schwarzen Sitze und ich kann mich brausen gehen. selber vergessen, selber Schuld. Sind aber auch ok, die Schwarzen hätten mir halt einen Tick besser gefallen.
@topic. ich versteh, dass man sich aufregt, auch dass man versucht, das noch geändert zu bekommen, allerdings ist dieser "Mangel" mMn ein so geringer, da eben nachher ohne probleme behebbar, dass ich nicht massiv Energie drauf verschwenden würde.
Wenn VW sagt, eigentlich kann mans nicht mehr ändern, aber sie werdens versuchen......wenn der hinten clean ausgeliefert wird, würd ich mich nich wetten trauen, dass es nie oben geklebt hat 😉
Zitat:
Original geschrieben von MENA-C
Da bleibt offen, wer das "verbockt" hat - es kann durchaus bei der Bestellung vom Käufer vergessen worden sein, was ihm dann bei Erhalt der AB aufgefallen ist. Solange wir das nicht wissen, besteht kein Grund, sofort den Händler oder VW zu beschuldigen und zu beschimpfen.
Des wegen das kleine aber feine Wörtchen "offensichtlich".