Tiguan 2,0 TDI Mod. 2009 Privatverkauf, welche Vorgehensweise ggü. VW wg. Schummelsoftware???

VW Tiguan

Hallo,

bei mir steht nun so langsam der Privatverkauf meines Tiguan 2,0 TDI an.
Fakt ist schon mal, das bei einem Gespräch mit einem BMW-Händler davon die Rede war, dass
"der Wagen ja die Schummelsoftware hat" und dementsprechend weniger im Ankauf gezahlt werden kann.
Ich habe allerdings bei dem Händler, wo ich nun meinen BMW bestellt habe auch einen festen und für mich akzeptablen Ankaufspreis bekommen, jedoch entspricht das noch nicht wirklich meinen Erwartungen und auch dieser Händler hat mir natürlich empfohlen, den Wagen möglichst privat zu verkaufen.

Nun würde ich dieses bescheuerte Software-Update (denn mehr wird ja wohl nicht gemacht) gerne unverzüglich bei VW machen lassen, allerdings ließt man gerade heute in der SZ, das wohl erst so Renner🙄 wie der Amarok u.ä. ins Nest geholt werden, dann die Passat usw.
Das würde mir jetzt zu lange dauern.

Hat diesbezüglich schon jemand von Euch Erfahrungen gemacht?
Kann man VW dazu bringen, das man vorgezogen wird, um beim Verkauf keine Nachteile zu haben und
überlegt jemand von Euch, VW einzeln zu verklagen, denn aktuell will VW wohl nur US-Kunden mit 1000 USD entschädigen, was auch wieder eine Unverschämtheit sondergleichen wäre.
Der deutsche Kunde wird mal wieder verarscht, zumindest sieht das im Moment so aus, es sei denn unser Kollege Maas kann hier noch was richten. Dem geht das Getue von VW nämlich auch auf den Sack. Zumindest nach außen hin. Er will wohl VW dazu bringen, auch den deutschen Verbraucher zu entschädigen.

Ich weiß, viele Fragen, aber es gibt doch sicher den ein oder anderen von Euch, der aktuell das gleiche Problem hat.

Danke schon mal für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

gla-neu und rondo54,
dass ihr eingefleischte VW-Hasser seid, ist inzwischen jedem klar.
Daher bleibt doch einfach in euren Forenteilen und diesem hier bitte fern.
Es interessiert nicht, was ein beispielsweise neidvoller Mercedesfahrer mit seinem Baby-Mercedes hier über VW-Fahrer denkt. Und dann jeden hier, der euch Kontra liefert und/oder widerspricht als "Werksangehörigen" bzw VW-gesteuerten Nutzer zu bezeichnen, ist ein klares Indiz für eure Denkweise, die am Tellerrand endet.
Also trollt euch und lasst sie anderen doch einfach nüchtern und sachlich weiter reden.
Tschau!

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Interessant in diesem Zusammenhang:

http://www.focus.de/.../...-den-zeilen-selbst-entlarvt_id_5245979.html

Ein Artikel eines dubiosen Rechts-"Experten" (aus dem Bereich Wirtschaft, nicht Fahrzeugtechnik), gespickt mit Vermutungen und teils auch Falschdarstellungen finde ich nicht wirklich interessant und seriös sondern eher ein Armutszeugnis heutiger Presseblätter. Alleine schon, dass immer und überall ein "Experte" zugegen ist, der meist dumm ist, wie geschnitten Brot, lässt mich am Verstand der Menschheit zweifeln. Aber anders wird ein solcher Artikel wohl kaum von der einfachen Leserschaft geglaubt. Aber wenn's ein "Experte" sagt, wird das alles schon stimmen. 🙁
Dann aus diesem Brei alter Thesen und längst bekannter Fakten irgendwelche Skandal-Überschriften und komische Schlussfolgerungen zu ziehen ist doch nur der Versuch, Klicks und damit Werbeeinnahmen zu generieren.

Seine gesamte krude Theorie der Rückabwicklung basiert auf der These, dass die Verjährung meist eingetreten sei. Da aber hat VW selbst offen erklärt, dass für diese Situation die Verjährung ausgesetzt wird. Das KBA wird in eine Ecke gestellt mit der Aussage, dass das Auto nicht zugelassen sei und die weiter oben erwähnte vorläufige Typengenehmigung wird auf einmal in der Schlussfolgerung ignoriert.

Und schwupps ist dies alles nur noch heiße Luft.

So ist das nun mal, wenn das KBA Rückrufe anordnet, die auch ältere Fahrzeuge betrifft, ist der Hersteller immer(!) in der Pflicht, diese durchzuführen und der Besitzer ist niemals im Recht (wegen z.B. eines defekten Zündschlosses eines x Jahre alten Fahrzeugs), diesen zu verweigern um statt dessen den Kauf rück-abzuwickeln. Das war noch nie anders, warum soll jetzt gegen VW das gesamte Rechtssystem der EU geändert werden?

Zitat:

@kerberos schrieb am 28. Januar 2016 um 14:51:11 Uhr:


Interessant in diesem Zusammenhang:

http://www.focus.de/.../...-den-zeilen-selbst-entlarvt_id_5245979.html

Hi, wo ist die Neuerung? Ist doch alles schon mehrfach benörgelt worden. Und getreu dem Motto:

Fünf vermeintliche Rechtsexperten, sechs Meinungen.

MfG
H.S.

Es gibt keine Neuerung.

Zugegebenermaßen könnte es eine Lücke geben, da das Fahrzeug vom Händler und nicht vom Hersteller gekauft wurde, da dann aber der Hersteller eintritt (und dem Händler die Kosten erstattet), hat dieser kein Interesse daran, sondern nimmt die Vollauslastung seiner Werkstatt in 2016 gerne mit als Kompensation für weniger verkaufte Neu- und Gebrauchtwagen.

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Ich habe nirgends von einer "Neuerung" geschrieben.

Aber von "interessant ". 😉

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 28. Januar 2016 um 18:29:16 Uhr:


Aber von "interessant ". 😉

Was nicht das gleiche ist. Und nur weil ich es als "interessant" markiert habe, darf es für andere gern ein "alter Hut" sein 😁

Zitat:

@kerberos schrieb am 28. Januar 2016 um 18:25:47 Uhr:


Ich habe nirgends von einer "Neuerung" geschrieben.

Hi

aber ich und bezog mich auf den o.a. verlinkten Artikel,

Die Online Medien ziehen gerade jetzt wieder das 'Thema hoch, da die ersten Amarok - Kunden ihre Briefe erhalten haben und natürlich jeder (focus, Spiegel usw) bei der "Story" dabei sein möchte und wie Beichtvater schon schrieb, um mit tausendfachen Klicks werbetechnisch Geld zu verdienen.

Also, im Westen nix Neues.

MfG
H.S.

Na ja das VW einen Verjährungsverzicht ausspricht hilft wenig da wohl immer der Händler Vertragspartner und damit Adressat der Gewährleistungsansprüche ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
insoweit sind die Ausführungen des Focus dort immerhin ein Rechtsanwalt nicht ganz von der Hand zu weisen.

Beichtvater sollte sich als ausgewiesener Nichtjurist mit seinen Kommentaren zurückhalten...

[

"So ist das nun mal, wenn das KBA Rückrufe anordnet, die auch ältere Fahrzeuge betrifft, ist der Hersteller immer(!) in der Pflicht, diese durchzuführen und der Besitzer ist niemals im Recht (wegen z.B. eines defekten Zündschlosses eines x Jahre alten Fahrzeugs), diesen zu verweigern um statt dessen den Kauf rück-abzuwickeln. Das war noch nie anders, warum soll jetzt gegen VW das gesamte Rechtssystem der EU geändert werden?"Auch das ist Blödsinn. Im Unterschied zu den Zündschlossfällen liegt hier eine arglistige Täuschung durch den den Hersteller vor.

Es ist daher keineswegs eine Änderung des deutschen geschweige denn des EU-Rechts erforderlich, sondern das geltende Recht erfasst durchaus den VW-Fall schon heute sachgerecht.

Wer anderen Dummheit und Inkompetenz vorwirft ohne selbst über hinreichendes Rechtswissen zu verfügen sollte in sich gehen....

Zitat:

@waffepitt schrieb am 30. Januar 2016 um 08:43:06 Uhr:


[

Wer anderen Dummheit und Inkompetenz vorwirft ohne selbst über hinreichendes Rechtswissen zu verfügen sollte in sich gehen....

Ausgerechnet von "@waffepit" solche Aussage! Ohne Worte 🙁

wollte abschließend berichten:

gerade eben wurde meine Kleiner abgeholt.
ich habe Ihn für 16900 inseriert und für 15800 letztendlich verkauft.
das sind 1800 mehr als mir der Händler geben wollte.
Wie gesagt: ich habe nur einen gebraucht, und der hat ihn heute abgeholt.
Damit endet meine 8-jährige Tiguan-Zeit, in de ich ausnahmslos sehr zufrieden war.
Ich habe ihn gemocht, er hat mich nie im Stich gelassen und war auch sonst ein super Auto.

Gruss

Zitat:

@kerberos schrieb am 26. Januar 2016 um 16:05:50 Uhr:



Zitat:

@schnuffibaerbun schrieb am 26. Januar 2016 um 15:57:12 Uhr:


selbstverständlich habe ich das.

Wenn ich zw. 17 und 18 Tsd. bekomme, bin ich zufrieden.

Das ist aber nicht Dein Ernst, oder?

Mit diesen Preisvorstellungen landest Du auf mobile und autoscout auf einer der letzten Seiten.
Die Preise liegen realistisch für gut ausgestattete Modelle mit Deinen Eckdaten bei 13k bis 16k und das sind ausnahmslos Händler.

Die 14k Deines Händlers als Ankauf würde ich als realistisch ansehen.

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