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Tieferlegung bei Werksgarantie

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 29. Juni 2016 um 5:44

Guten Morgen,

Wollte gerne unserem Octavia das Eibach Pro Kit gönnen, da das Standard Fahrwerk mir auf langen Autobahnfahrten zu schwammig ist. Zusätzlich der Optik Willen.

Das Fahrzeug hat die verlängerte Garantie auf 5 Jahre, wie schaut es aus können die Federn ohne Garantieverlust eingebaut werden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@timberjack41 schrieb am 2. Juli 2016 um 16:07:54 Uhr:

Gibst du uns das schriftlich?

Ist doch schon schriftlich.

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am 4. Juli 2016 um 8:02

Das gibt es schon! Händigt der Konzern bei Verkauf aus...

Aber ihr wollt es nicht verstehen! Legt doch tief - mir ist das schiet egal...

*btw*

aus der Skoda Octavia Bedienungsanleitung:

»...

ŠKODA Garantie für Neuwagen

Über die Sachmängelhaftung hinaus gewährt Ihnen die Gesellschaft ŠKODA AUTO die ŠKODA Garantie für Neuwagen (nachfolgend als „ŠKODA Garantie“ bezeichnet), nach den im weiteren Text beschriebenen Konditionen.

...

Der Garantiebeginn ist der Tag, an dem dem ersten Käufer beim Kauf der Neuwagen vom ŠKODA Partner übergeben wird1). Dieses Datum muss vom ŠKODA Partner in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs » Dokumentation der Fahrzeugübergabe dementsprechend vermerkt werden. (!!! ;) Anm. d. V.)

...

Die ŠKODA Garantie umfasst ebenfalls nicht Mängel an Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Zubehör, welches nicht werksseitig eingebaut und/oder geliefert wurde.

...

Garantieansprüche bestehen ferner nicht, wenn die Beschädigung durch einen

der nachfolgenden Umstände entstanden ist.

> ... , unsachgemäße Pflege und Wartung oder unerlaubte Veränderungen Ihres Fahrzeugs.

...

> In das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut wurden, deren Verwendung ŠKODA AUTO nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von ŠKODA AUTO nicht genehmigten Weise verändert worden ist ...

...

Den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit trägt der Kunde.«

am 26. Juli 2016 um 18:03

Sag ich ja..! Und das ist nur logisch!

am 1. August 2016 um 11:19

Laut deutscher Rechtsprechung muss der Hersteller bei Ausschluss der Garantie einen "kausalen Zusammenhang" nachweisen....

Das kausale Verhältnis eines Motorschadens mit einer Tieferlegungsfeder ist gleich null,null...

Zitat:

@Frank P schrieb am 1. August 2016 um 13:19:42 Uhr:

Laut deutscher Rechtsprechung muss der Hersteller bei Ausschluss der Garantie einen "kausalen Zusammenhang" nachweisen....

Das kausale Verhältnis eines Motorschadens mit einer Tieferlegungsfeder ist gleich null,null...

Wenn es so klar ist, ran an den Speck ^^

am 1. August 2016 um 17:51

Motorschaden ist ja nun nicht alles, was passieren kann... Wahrscheinlich können gute Anwälte sogar dort den Zusammenhang erklären! Durch die harten Schläge bei schneller Fahrt haben die motorlager den Motorblock übergebühr hochfrequent belastet bla bla....

Aber stell dir vor, dass lenkgetriebe geht kaputt!? Das dürfte eindeutiger sein, außerdem recht teuer... Alle Schäden am Fahrwerk, die gesamte Elektronik, Aufhängungen, Felgen, Unfallfolgen, usw...

am 2. August 2016 um 7:29

Wir werden hier nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen ;)

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