Thema Hochdruckpumpe
Hallo zusammen,
die Meldungen in den jüngsten Threads wg. sich zerlegender Hochdruckpumpen und den daraus resultierenden Folgeschäden lässt mich langsam grübeln.
Mich interessiert eure Einschätzung. Müssen sich jetzt alle 530d/525d-Fahrer Sorgen machen ? Sind alle Fahrzeuge BJ z.B. 2001 betroffen ? Oder nur bestimmte Chargen ? Überspitzt formuliert: soll man sich das Ding prophylaktisch erneuern lassen ? Oder kann man weiterfahren als sein nix ? Oder soll/kann man einen bestimmten Fahrstil pflegen, um die Wahrscheinlichkeit eines Desasters zu verringern ?
Wie gesagt, eure Einschätzung würde mich mal interessieren.
Viele Grüße,
Blinnica
22 Antworten
@ Dödelflitz
Das ist ja wirklich komisch mit deinem Händler.Ich konnte meinen Verkaufspreis nicht mehr wirklich drücken,weil Bj 2003 und unter 30tkm.
Aber der Händler hat mir kostenlos direkt 2 Jahre EuroPlus gegeben.
@530dAe39
Also wie gesagt BMW hat eine volle Übernahme aller Teile (Motor, Einspritzung, Kraftstoffanlage usw.) zugesagt. Die Arbeitsleistung dagegen sollen wir komplett zahlen.
Vom rechtlichen Standpunkt ist es so das die Übernahme der Kosten seitens BMW grundsätzlich freiwillig sind, darauf ahben wir keinen Anspruch.
Allerdings da das Auto Ende April privat von einem BMW Händler gekauft wurde und der Schaden nach ca. 5-6 Wochen auftrat, gilt die sogenannte Sachmangelhaftung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Diese beträgt 2 Jahre, wobei bei gebrauchten Gütern eine EInschränkung auf 1 Jahr möglich ist. Auch ist es vom Gesetzgeber soweit geregelt das innerhalb der ersten 6 Monate der sogenannte Anscheinsbeweis gilt, d.h. es wird davon ausgegangen das der Mangel schon bei der Übergabe des Gutes vorhanden war (versteckte Mängel).
Dies bedeutet für den Verbraucher das er nicht nachweispflichtig (Gutachten etc.) gegenüber dem Verkäufer ist, das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Heisst auch das der Verkäufer den gegenteiligen Nachweis antreten müsste (auch z.B. über Gutachten) das der Mangel nicht vorhanden war. Dies dürfte bei der bekannten Problematik (die Mängel sind ja quasi offensichtlich vorhanden) und auch von der Kostenseite (unabhängiges Gutachten usw.) für den Verkäufer äußerst uninteresant sein. Gleiches gilt natürlich auch für den Käufer nach Ablauf der ersten 6 Monaten.
In unserem Fall haben wir die Sache an einen Anwalt weitergegeben, da der Verkäufer (BMW-Händler) sich geweigert hatte die gesetzliche Gewährleistung anzuerkennen und natürlich ihm gegenüber die Gesamtforderung der von dem BMW-Werksingenieur veranschlagten Gesamtkosten eingefordert. Der BMW-Hänlde der das FZG verkauft hat ist unser rechtlicher Vertragspartner und gegenüber dem haben wir auch von Gesetzes wegen unsere Ansprüche geltend zu machen.
Vermutlich wird es jetzt dahin gehend hinauslaufen das der BMW-Händler nur noch den Arbeitslohn (ca. 3T€), die Anwaltskosten, und wenn er es wirklich draufankommen lässt die Gerichtskosten zu zahlen hat.
Den Arbeitslohn haben wir natürlich ersteinmal auslegen müssen, das FZG wurde ja auch bei einem anderen BMW- Vertragspartner gerichtet. Eventuell kommen da noch Zinsen drauf.
Bei Dir dürfte es sich ersteinmal um die Frage stellen trat der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auf, dann würde ich auch hier ganz klar auf Anscheinsbeweis des vorhandenen versteckten Sachmangels gehen und dem Händler klarmachen das daher von Deiner Seite nichts zu zahlen ist. Andersrum gesagt kann er ja auch froh sein das Du eine E+ hast denn sonst wäre er eventuell komplett auf dem Gesamtschaden sitzen geblieben.
E+ oder eine Garantie ist immer eine freiwillige (optionale) Leistung und kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht ersetzen oder mindern.
Wenn der Fehler nach den 1. 6 Monaten aufgetreten ist, dann wirds schwierig, denn dann müsstest Du im Zweifelsfall den Nachweis bringen das der Mangel bei Übergabe (auch in versteckter Form) vorhanden war (vermutlich finanziell sinnlos).
Was ich nicht sagen kann wie es bei der E+ mit der Übernahme von Arbeitsleistungen (Diagnose ist doch eine?) aussieht, normalerweis hängt das ja auch mit KM-Leistung und Alter ab (bei 2,5 Jahren wohl kein Problem). Ab einer gewissen Obergrenze muss man anteilig mitbezahlen.
Also wie gesagt trat der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auf (Kaufdatum zählt) dann dürftest Du fein raus sein.
@golf2babe
Ja der verkaufende Händler hat wohl argumentiert das es ja um eine Leasingfahrzeugübernahme handelt und er deswegen keine Garantie(auch net gegen Geld) verkaufen kann. Das ist letztendlich Schwachfug gewesen, denn er hat ja einen neuen Kaufvertrag mit einer Privatperson über ein gebrauchtes FZG geschlossen.
Daher meinte er auch wohl sich um die Gewährleistung drücken zu können.
Er hätte auf jeden Fall eine Gebrauchtwagengarantie abschliessen können (sogar die BMW Select oder wie die heisst) und wir hätten dafür auch gezahlt.
Das Thema ist übrigens insgesamt sehr heiss, wie ich gehört habe verkaufen einige große Leasinggeber (auch von Herstellern) aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht keine Leasingsfahrzeuge mehr oder nur äußerst ungern an Privatpersonen. Angeblich vertickern die in solchen Fällen die FZG über Ihre Angestellten von Privat an Privat, da hierbei ein Auschluss der Gewährleistung möglich ist. Bin mal gespannt bis es da mal die ersten juristischen Probleme gibt.
Gruß
Ralph
Hab mich jetzt mit meinem Händler auf einen Kompromiss geeinigt, er bekommt ungefähr die Hälfte von dem, was er anfangs forderte. Genau genommen ist nämlich der Schaden nach den ersten 6 Monaten aufgetreten, ferner argumentierte er, dass es daran liegt, dass ich anfangs in einer anderen Werkstatt die Diagnose machen habe lassen und er deshalb einen Teil der Kosten an mich weiter geben musste.
Naja, insges. waren es dann am Ende nur noch 100 Euro, dafür habe ich die Betriebsstoffe (Öl, Kühlflüssigkeit) umsonst bekommen.
@530dAe39
Ein fairer Kompromiss für beide, leider sind wohl nicht alle
Freundlichen so.
Über den Ausgang der Sache bei uns gebe ich natürlich dann noch
Bescheid
Gruß
Ralph
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Hallo,
dieser thread Ist zwar altersbedingt tief in den Keller gerutscht. Jedoch bin ich drüber gestolpert.
Es klingt zwar besonders unterentwickelt. Aber mir kommt echt die Kotze hoch wenn, ich beiträge lese indem hervorgeht dass, sich Reparatur kosten auf 12T - 15T € belaufen. Denn es steht in keinem Verhältnis den Kasten wieder reparieren. Da der freie Markt überschwemmt, mit vergleichbaren Fahrzeugen Autos ist.
Das Geld kann so schnell wieder verdient werden oder nicht. Bedeutet jedoch nicht, es den Automobil Herstellern in den Rachen zu werfen.
Daher bin ich besonders abgeneigt von den ganzen Luxusautos. Wenn ich mir aktuelle Fahrzeuge angucke, dann denke ich sofort an die eventuellen Reparaturkosten, die auf mich zukommen könnten. Ich kann gut verstehen warum immer mehr Menschen wieder zum W124er Mercedes zurück greifen. Da diese Kästen bei guter pflege laufen.
Man traut sich schon fast nicht mit den Autos in den Urlaub zu fahren, für den fall das der Urlaub im Fiasko endet.
Früher bin ich den 320d 136ps gefahren und da wurde mir Angst und Bange gemacht wegen der Verteilerpumpe, dass die sehr anfällig sind und ich lieber einen Common Railer nehmen sollte.
Nun lese ich diesen Thread hier. Tut sehr gut muss ich sagen 😁.
Mein 525d ist grad mal 247000km gelaufen und bis jetzt keine Auffälligkeiten.
Liegt das vielleicht daran, dass meiner aus 2003 ist?
Hmmm, ich sollte keine Foren mehr lesen 🙂
da ich ja gleich 2 von den auffälligen Kisten in der Garage stehen habe (2000 525d 170tkm, 01er 530d 190tkm) werde ich natürlich nervös.
kündigt sich das Drama mit den Pumpen irgendwie an? (Leistungsverlust, Ruckeln, Geräusche)
Kann man die Pumpe irgendwie überprüfen - natürlich ohne das Ding komplett zu zerlegen?
Schönen Tag,
Oliver
(nervös)
Zitat:
Original geschrieben von bmw_e36_e46
Liegt das vielleicht daran, dass meiner aus 2003 ist?
Das liegt vor allem daran, das es dann mit der Schmierfähigkeit vom Dieselkraftstoff wieder besser wurde. Ist doch ein alter Hut.