TFL eigenbau ohne ABE

Audi A4 B7/8E

guten morgen alle miteinander
mal ne frage: will mir TFL selbst bauen, die umsetzung klappt auch , aber hab ich jetz ein probelm. wenn ich die teile selbst anfertige hab ich weder E-Prüfzeichen, noch ne ABE oder sonst was. da ich recht viel fahre ist die wahrscheinlichkeit in eine kontrolle zu geraten ja nicht allzu gering, also was kann mir schlimmsten falls passieren?
oder wisst ihr ob es fertige TFL gibt, die genau unterhalb der nebelscheinwerfer in den schlitz (8E B6) reinpassen, da sollen die nämlich hin.
Danke schonmal

24 Antworten

Passte das mit der Vorgeschriebenen Einbauhöhe, wenn das unten in den "schlitzen" montiert wird?

Hatte damals die S6 TFL drin, und die hab ich in Höhe der NSW eingebaut gehabt, und da war das glaub ich schon eng mit der höhe?!?

kann mich natürlich auch irren?!?
wollte es nur anwerken. weil wenn umbau dann Stvo konform (meine Meinung)
Marcel

ich denke nicht, da zu tief - geschätzt.

ausserdem macht man einen kühlkanal zum LLK zu.
auf höhe der NSW dürfte dann bei serien Fahrwerk kein problem sein.

allerdings sind das nur 10-15cm unterschied und ich denke, dass wenn alles konform angeschlossen ist, dass da kein bulle was sagen sollte...

ich hab übrigens gestern ne reportage gesehen und BULLE is keine beleidung für polizisten mehr, da es in den normalen sprachgebrauch übergegangen ist,...

Zitat:

Original geschrieben von FRI-EL


Passte das mit der Vorgeschriebenen Einbauhöhe, wenn das unten in den "schlitzen" montiert wird?

Hatte damals die S6 TFL drin, und die hab ich in Höhe der NSW eingebaut gehabt, und da war das glaub ich schon eng mit der höhe?!?

kann mich natürlich auch irren?!?
wollte es nur anwerken. weil wenn umbau dann Stvo konform (meine Meinung)
Marcel

Ich meine aber auch, dass die TFL eine Mindesthöhe von 25cm überm Boden brauchen.

Aber auch ich lasse mich gerne eines besseren belehren.😉

Hab da mal nen Satz aus WIki Kopiert:

Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und höchstens 40 Zentimeter vom Außenrad des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter rund 60 Zentimeter betragen

sind das 25 cm? ich weiss das jetzt echt nicht so genau... und da bei uns gerade wieder das schneetreiben eingesetzt hat, geh ich auch nicht nachmesen 😉

Marcel

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von FRI-EL


Hab da mal nen Satz aus WIki Kopiert:

Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und höchstens 40 Zentimeter vom Außenrad des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter rund 60 Zentimeter betragen

sind das 25 cm? ich weiss das jetzt echt nicht so genau... und da bei uns gerade wieder das schneetreiben eingesetzt hat, geh ich auch nicht nachmesen 😉

Marcel

jo, hier nochmal zum nachlesen:

"Nachrüstung nach R87 / R48 [Bearbeiten]

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront

* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm

* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm

* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte "zu Showzwecken" erhältlich sind."

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

gruß

Zitat:

Original geschrieben von BlackBumbleBee


So, hier nun die bilder.
Ich hab welche mit tfl an und aus gemacht ( nur mal eben auf Batterie+ und masse gelegt und eins von oben um die Krümmung der tfl mit der der stoßstange vergleichen zu können.

warum kann man eigentlich nur immer ein bild hochladen und muss dann auf vorschau gehen um ein zweites hochladen zu können?

Und die Maßvorgaben passen an der Stelle auch ?

Quelle: Wikipedia

Nachrüstung nach R87 / R48 [Bearbeiten]

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte "zu Showzwecken" erhältlich sind.

habe soeben nachgemessen

Bei nicht tiefergelegtem Auto (habe auch kein s-line-fahrwerk) ist die höhe relativ genau 25cm.  Ich denke, da sagt kein polizist geschweigedenn ein Tüv-Prüfer, dass die umgebaut werden müssen.
Die seitliche Abstand zur Fahrzeugausenseite liegt ca bei 36-37cm.
Den Abstand zueinander hab ich nicht gemessen.

siehste... passt ja grade so.

Marcel

@SCHUKONG:
kannst du dann evtl viele bilder posten, wenn du dich dafür entschieden hast die tfl einzubauen, wie die so kommen? ich bin gerade noch am überlegen, ob ich meine front so lasse, oder eben auch etwas neumodischer gestalte,...

seh ja jetzt erst das da noch "ein schlauer" ein auszug von wiki dazwischen gefurzt hat 😉

und das ohne Luftsack....

*duck und weg*

Marcel

Deine Antwort
Ähnliche Themen