TFL bei Begrenzungslicht? Kurvenlicht einstellen?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo, ich habe bereits das halbe Internet durchsucht, leider ohne Erfolg.

ich habe nun einen gebrauchten Variant vFL mit Dynamic Light Assist und allem drum und dran und damit auch das LED-Tagfahrlicht. Wenn ich das Begrenzungslicht während der Fahrt einschalte, dann werden die LEDs des Tagfahrlichts nicht gedimmt, jedoch wird ein kleines Lämpchen bei der inneren Linse eingeschaltet.

Ist das so normal? Ich hätte erwartet, dass das LED-Tagfahrlicht dimmt.

Und noch eine Frage: Kann man das Kurvenlicht (nicht Abbiegelicht) einstellen, dass es etwas schneller reagiert? Ich kenne das von einem 3er BMW, der macht das ganze ein bisschen flotter.

Danke im voraus!

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Zitat:

@BMW_Golf schrieb am 12. August 2017 um 13:38:43 Uhr:


Ich habe keine Fahrprofilauswahl soweit ich weiß. Kann ich das trotzdem ändern?

Soweit ich weiß, ist eine Einstellung der Kurvenlichtdynamik nur über die Fahrprofilauswahl möglich, also bei vorhandenem DCC oder separat verbauter FPA.

Zitat:

@lufri1 schrieb am 12. August 2017 um 14:39:30 Uhr:


... aber mich wundert es, dass es erlaubt und möglich ist, das TFL während der Fahrt auf weniger Leuchtkraft zu stellen. Dann wäre ja das ganze TFL Nonsens.

Das ist dann eben Standlicht. Mit dem zu fahren kann ja auch erlaubt sein, beispielsweise in Kombination mit Nebelscheinwerfern, sofern die Voraussetzungen für das Einschalten der NSW vorliegen.

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Was versteht ihr eigentlich unter dem Begriff "Begrenzungslicht"?
Meint ihr damit das "Standlicht"? Oder noch was anderes?

Das Standlicht ist an (m)einem vFL Xenon-7er-Golf (so zumindet an meinem Variant) ein deutlich heruntergedimmtes Tagfahrlicht-U. Dazu leuchtet bei Standlicht in der jeweils inneren Scheinwerfereinheit auf jeder Seite eine kleine "punktuelle" LED.

Wenn von Standlicht der Lichtschalter bei laufendem Motor auf 0 gestellt wird schaltet er auf TFL um.
Symptome: Das bisherige Standlicht-U wird deutlich heraufgedimmt, dazu erlischt die kleine "punktuelle" LED (innen daneben, also mittig in dem jeweils inneren U).

Aber das Standlicht allein für sich (falls das Begrenzungslicht das gleiche sein sollte) ist ja eh -wie der Name schon sagt- nicht für's fahren geeignet, noch erlaubt. Irgendwie ja auch sinnbefreit.

Umgangssprachlich "Standlicht" = korrekter Begriff "Begrenzungslicht"
Es stimmt nicht, dass man mit Begrenzungslicht nicht fahren darf.
Und dieses als TFL zu nutzen ist für die Leute die sich mangels VCDS die RüLis nicht dazucodiern können durchaus i.O., dann leuchten wenigstens die mind. ebenso wichtigen Rücklichter mit, das gedimmte vordere TFL ist immer noch gut sichtbar.
Stichwort diffuse Lichtverhältnisse (Nebel, Dämmerung, Alleen...) bei denen das Gros der Autofahrer wegen der Lichtautomatik nur mit den die Netzhaut rausbrennenden vorderen LED-TFL rumfährt und hinten alles dunkel ist.

Zitat:

@UserNo1 schrieb am 13. August 2017 um 10:06:21 Uhr:


Es stimmt nicht, dass man mit Begrenzungslicht nicht fahren darf.

Ich hab es (1973) so in der Fahrschule gelernt, dass das alleinige fahren mit "nur" Standlicht nicht erlaubt sei - sondern entweder gar kein Licht, oder mindestens Abblendlicht. Und die Bezeichnung "Standlicht" war seinerzeit durchaus eine gängige Vokabel in den damaligen Fragebögen! - Nomen est omen, vermutlich.
Seitdem bin ich nie wieder zu einer Nachschulung oder Auffrischung gewesen (weder freiwillig noch per Pflicht) - sollte ich vielleicht mal!? ^^

Diese m. E. blödsinnige Erfindung von "Licht an bei Tage" (bitte jetzt hier deswegen kein neues "Fass" von wegen blödsinnig oder nicht aufmachen, was hier nur unnötig abschweift!) und die daraus entstandende TFL-Philosophie der Neuzeit machen die Licht-Rechtslage auf deutschen Straßen grundsätzlich nicht unbedingt leichter.

Zitat:

Ich hab es (1973) so in der Fahrschule gelernt, dass das alleinige fahren mit "nur" Standlicht nicht erlaubt sei - sondern entweder gar kein Licht, oder mindestens Abblendlicht.

Ich musste 2004 auch den Haken setzen bei "Auffällige Lackierungen", als es darum ging was so alles verboten ist.

Man schaue sich an was heute so rumfährt...

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An der Lichtsituation hat sich für den Fahrer in den letzten Jahrzehnten nichts wesentliches geändert, zumindest nicht durch die Einführung von Tagfahrlicht.

Zitat:

@P2Welt schrieb am 13. August 2017 um 11:21:08 Uhr:


Diese m. E. blödsinnige Erfindung von "Licht an bei Tage" (bitte jetzt hier deswegen kein neues "Fass" von wegen blödsinnig oder nicht aufmachen, was hier nur unnötig abschweift!)

So etwas habe ich immer besonders gern, wenn einer sich das Recht rausnimmt abzuschweifen, den anderen aber dann verbieten will ebenfalls abzuschweifen.

Zu deiner Aussage: Mir konnte bisher kein vernünftiges Argument gegen ein dediziertes Tagfahrlicht vorgetragen werden, außer, dass dann angeblich schwächere, schlechter beleuchtete Verkehrsteilnehmer nicht mehr so gut gesehen werden. Es ist aber nicht die Aufgabe von Autofahrern sich absichtlich schlechter sichtbar zu machen, weil andere es versäumen sich ordentlich zu beleuchten. Außerdem sind die wissenschaftlichen Befunde zu dem Thema höchst zweifelhaft.

Mit "Standlicht" (eigentlich Begrenzungsleuchten) fahren ist nicht verboten. Da gibt es Gerichtsurteile zu.

Es gibt auch keinen Tatbestand im BKat, der das Fahren mit Standlicht, am Tag und wenn kein Abblendlicht erforderlich ist, ahnden würde.

Zitat:

@Mario_G7 schrieb am 13. August 2017 um 12:05:45 Uhr:


Mit "Standlicht" (eigentlich Begrenzungsleuchten) fahren ist nicht verboten. Da gibt es Gerichtsurteile zu.

Es gibt auch keinen Tatbestand im BKat, der das Fahren mit Standlicht, am Tag und wenn kein Abblendlicht erforderlich ist, ahnden würde.

Es ist in jenen Ländern verboten wo Abblendlicht oder TFL vorgeschrieben ist.

Zitat:

@P2Welt schrieb am 13. August 2017 um 11:21:08 Uhr:


Diese m. E. blödsinnige Erfindung von "Licht an bei Tage" (bitte jetzt hier deswegen kein neues "Fass" von wegen blödsinnig oder nicht aufmachen, was hier nur unnötig abschweift!) und die daraus entstandende TFL-Philosophie der Neuzeit machen die Licht-Rechtslage auf deutschen Straßen grundsätzlich nicht unbedingt leichter.

Na sicher doch, Du schreibst hier Deine Meinung dazu (sei Dir unbenommen) und forderst gleichzeitig die Anderen auf es nicht zu tun - wie praktisch.

Ich forderte niemanden auf, ich hatte höflichst BITTE gesagt!
Eine Bitte ist keine Aufforderung. Und eine Bitte kann man entweder ablehnen, oder erfüllen. Du und noch einer habt euch dafür entschieden, sie abzulehnen, euer gutes Recht.
Weitermachen! Egal womit.

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 12. August 2017 um 22:09:56 Uhr:


Dein TFL ist Standard, TFL auf 100, sobald Begrenzungslicht dimmts ab auf 26%. Da musst du nix ändern, macht schon was es soll.

Soeben noch mal geprüft: es dimmt sich nicht. Ich saß im Wagen und habe zwischen Stellung 0 und Begrenzungslicht hin und her geschaltet, ein anderer stand vorne und hat mir gesagt, ob das TFL dimmt oder nicht. Das bleibt immer gleich, bis auf die kleine Lampe in der inneren Linse. Lediglich beim Abblendlicht dimmt das Tagfahrlicht.

Was könnte noch eine mögliche Ursache sein, wenn soweit alles richtig eingestellt ist?

Zitat:

@BMW_Golf schrieb am 13. August 2017 um 13:30:57 Uhr:


Was könnte noch eine mögliche Ursache sein, wenn soweit alles richtig eingestellt ist?

Es gibt irgendwo den Punkt "Standlicht aktiviert Tagfahrlicht" in der Zentralelektrik, der muss aus. Der hats iwie auch bei mir irgendwann mit reingeschafft. Ich weiß aber absolut nicht, ob der ab Werk drin war oder ob mir das so eine App reingemogelt hat.

Zur Standlicht-fahren-debatte: §17.2 StVo: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)" Nach meiner Lesart ist daher ein Fahren in der Stellung "Standlicht" unabhängig von Licht- und Witterung verboten.

Sorry für meine Falschaussage bez. fahren mit Standlicht.
Wollte auch keine Debatte anstoßen, es ging mir hauptsächlich darum, dass die RüLis zum TFL dazugehören sollten.
Das ist der Grund wegen dem ich mir vor 6 Jahren bei PCI ein VCDS Dongle gekauft habe, damit ich mir bei meinen Fahrzeugen die Rücklichter zum TFL dazu codieren kann.
Aber hat ja auch nur bedingt mit dem eigentlichen Thema hier zu tun.

Zitat:

@newty schrieb am 13. August 2017 um 13:37:51 Uhr:


Zur Standlicht-fahren-debatte: §17.2 StVo: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)" Nach meiner Lesart ist daher ein Fahren in der Stellung "Standlicht" unabhängig von Licht- und Witterung verboten.
Beschluss-standlicht-am-tag

Wenn Lichtpflicht herrscht darfst du nicht nur mit Begrenzungslicht oder TFL fahren sondern musst Abblendlicht anhaben. Scheint die Sonne gilt keine Lichtpflicht, ergo kannst du mit 'Standlicht' fahren...

Zitat:

@newty schrieb am 13. August 2017 um 13:37:51 Uhr:



Zitat:

@BMW_Golf schrieb am 13. August 2017 um 13:30:57 Uhr:


Was könnte noch eine mögliche Ursache sein, wenn soweit alles richtig eingestellt ist?

Es gibt irgendwo den Punkt "Standlicht aktiviert Tagfahrlicht" in der Zentralelektrik, der muss aus. Der hats iwie auch bei mir irgendwann mit reingeschafft. Ich weiß aber absolut nicht, ob der ab Werk drin war oder ob mir das so eine App reingemogelt hat.

Kannst du (oder auch gerne sonst jemand) mir bitte genau sagen, wie ich weiter vorgehen muss? Ich bin noch Laie, was VCDS betrifft.

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