Testbericht: DashCam

Volvo V70 1 (L)

Test Eagle DashCam 1080p
LINK zu dem von mir erstellten Testvideo
LINK zu einem Video des Herstellers
(Bitte zum Ansehen der Videos in den Youtube-Video-Einstellungen unbedingt 1080p auswählen, um die Videos in der Originalqualität anzuzeigen)

Nicht etwa, dass eine DashCam etwas wäre, was man im Volvo unbedingt haben muss … aber Mann musste eine haben. Zumal preiswerte Geräte schon für z.T. um die 20,-€ zu bekommen sind.

Ich möchte an dieser Stelle ganz bewußt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn solcher Kameras anstoßen. Das sollte jedermanns ureigene Entscheidung bleiben.

Speziell in den ehemaligen Ostblockstaaten sind solche „Fahrtaufzeichnungskameras“ schon sehr verbreitet. Man erinnere sich, wie viele Aufnahmen des Meteoritenabsturzes vor kurzem im Netz auftauchten. Bei fast allen Filmen handelte es sich um Zufallsaufnahmen solcher DashCam´s. In England wird derzeit ebenfalls aufgerüstet. Es ist durchaus davon auszugehen, dass sich solche DashCam´s zukünftig auch in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit erfreuen werden.

I. Die rechtliche Seite

Rechtlich sind solche Kameras zumindest zulässig und werden inzwischen wohl z.T. auch als Beweismittel anerkannt. Siehe im Netz z.B. unter Aktenzeichen 343 C 4445/13 des Amtsgerichts München. Hier wurde ein solcher DashCam-Film als Beweismittel nach einem Unfall zugelassen. Allerdings liegt dies in der Abwägung des jeweiligen Gerichtes.

Bei der sonstigen Veröffentlichung der Aufnahmen solcher DashCams sind ggf. die Persönlichkeitsrechte Dritter zu berücksichtigen. Deswegen habe ich auch darauf geachtet, dass auf meinen Testaufnahmen keine Personen oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sind.

II. Zur Technik

Eine 1080p-Cam sollte es definitv sein, um ein einigermaßen gutes Bild zu bekommen. Die z.T. äußerst preiswert angebotenen 720p-Geräte können das aus meiner Sicht mit Abstand nicht bieten. Dazu sollte die Kamera 32GB SD, Mini-SD oder MicroSD-Karten handeln können. Die Kameras werden i.d.R. ohne jedes Speichermedium ausgeliefert.

Bei ersten Tests mit einer älteren MicroSD-Karte 16GB konnte ich im Übrigen feststellen, dass Karten der „Class 4“ prinzipiell ausreichen. Allerdings stellen sich die Aufzeichnungen damit doch etwas „ruckelig“ dar. Die Aufzeichnungsgeschwindigkeit dieser Karten gerät hier also schon so etwa an Ihre Grenzen. Deswegen habe ich inzwischen eine 32GB-MicroSD-Karte „Class 10“ gekauft. Hiermit machen die Aufnahmen einen wesentlich „fliessenderen“ Eindruck. Meine hier verlinkten Aufnahmen wurden allerdings noch mit der 4GB-Karte aufgezeichnet.

Die von mir ausgewählte Kamera ist die Eagle Dash Cam - 1080p Full HD Car DVR (HDMI, SD, Motion Detection) mit 2"-Display. das Display ist dabei für die reine Kontrolle und das Einstellen der Kameraausrichtung völlig ausreichend.

Achtung: unter derselben Bezeichnung „EagleCam“ wird optisch ein-und dieselbe Kamera auch als "nur" 720p-Version angeboten.

Der Kaufpreis für die Kamera in Ebay (Lieferung aus FFM) betrug 17,79€ inkl. Porto (inzwischen berechnet der gleiche Händler aber zusätzlich Porto). Dazu kamen nochmal knapp 16€ für die MicroSD-Karte.

Das Menue der Kamera bietet folgende Einstellmöglichkeiten:

Auflösung:
  • 1080FHD 1920x1080
  • 1080p 1440x1080
  • 720p 1280x720
  • WVGA 848x480
  • VGA 640x480
Loop-Aufnahme:
  • Aus
  • 1 Min.
  • 2 Min.
  • 3 Min.
Belichtung:
  • +2,0
  • +5/3
  • +4/3
  • +1,0
  • +2/3
  • +1/3
  • +-0
  • -1/3
  • -2/3
  • -1,0
  • - 4/3
  • -5/3
  • -2,0
Movement Detection:
  • Ein
  • Aus
Audio:
  • Ein
  • Aus
Datumsanzeige:
  • Ein
  • Aus
Datum/Uhrzeit::
  • Datum einstellen
  • Zeit einstellen
Auto-Aus:
  • Aus
  • 1 Min.
  • 3 Min.
  • 5 Min.
Sprache:
  • … diverse inkl. Deutsch
TV-Modus:
  • PAL
  • NTSC
GSensor:
  • 2G
  • 4G
  • 8G
  • Aus
Screensavers
  • 1 Min.
  • 3 Min.
  • 5 Min.
  • Aus
Lautstärke:
  • 0-8
Frequenz:
  • 50Hz
  • 60Hz
Drehen (Bild um 180 Grad):
  • Ein
  • Aus
Format:
  • Formatieren der MicroSD
Standarteinstellung:
  • Rücksetzen auf Werkseinstellung
Version:
  • Anzeige der Software-Version

Hinweis: beim Rücksetzen auf Werkseinstellung wurde bei meiner Kamera ganz automatisch Chinesisch als Sprache eingestellt. Danach habe ich dann die Sprache nur mit etwas Herumprobieren wieder zurückstellen können.

III. Die ersten Testergebnisse mit der Kamera

Alle Testaufnahmen wurden durchweg mit der höchsten Auflösung 1080FHD 1920x1080 erstellt. Die Kamera überrascht mit einer zumindest für den Preis doch recht guten Bildqualität. Selbst auf Nachtaufnahmen sind ausreichend Details erkennbar, um z.B. einen Unfallhergang klar erkennen zu können. Nummernschilder sind aber bei Nachtaufnahen i.d.R. nicht mehr lesbar. Bei Tagaufnahmen konnte ich sowohl Nummernschilder vorausfahrender Fahrzeuge gut ablesen (wenn nahe genug, z.B. Ampel), als z.T. sogar die von z.B. am Straßenrand geparkten Kfz

Der Mini-USB-Anschluss der Kamera wird mit dem Zigarettenanzünder verbunden. Beim Einschalten der Zündung bekommt der Zigarettenanzünder Strom und die Kamera beginnt automatisch mit der Aufzeichnung. Sobald die Zündung abgestell wird, schaltetet sich die Kamera mit einer Verzögerung von etwa 30 Sekunden wieder ab.

Ein interessantes Feature ist auch der Bewegungssensor. Hiermit ließe sich in Verbindung mit dem integrierten Akku selbst das geparkte Fahrzeug überwachen. Erste Tests hierzu zeigen aber, dass diese Funktion nur auf z.B. wenig frequentierten Parkplätzen Sinn macht. Am Strassenrand in der Nähe des fliessenden Verkehrs geparkt nimmt die Kamera praktisch permanent auf.

IV. Zusammenfassend

Aus meiner Sicht a.) ein tolles Spielzeug und b.) u.U. ein durchaus sinnvolles Gerät.
Teurere Geräte anderer Hersteller haben je nach Modell zusätzlich einen GPS-Chip, über welchen man bei einer Auswertung die gefahrenen Geschwindigkeiten ermitteln kann … ob man das wirklich immer will? Ich denke, für den Preis auf jeden Fall mehr als OK.

Gruß
NoGolf

LINK zu dem von mir erstellten Testvideo
LINK zu einem Video des Herstellers
(Bitte zum Ansehen der Videos in den Youtube-Video-Einstellungen unbedingt 1080p auswählen, um die Videos in der Originalqualität anzuzeigen)

Beste Antwort im Thema

Test Eagle DashCam 1080p
LINK zu dem von mir erstellten Testvideo
LINK zu einem Video des Herstellers
(Bitte zum Ansehen der Videos in den Youtube-Video-Einstellungen unbedingt 1080p auswählen, um die Videos in der Originalqualität anzuzeigen)

Nicht etwa, dass eine DashCam etwas wäre, was man im Volvo unbedingt haben muss … aber Mann musste eine haben. Zumal preiswerte Geräte schon für z.T. um die 20,-€ zu bekommen sind.

Ich möchte an dieser Stelle ganz bewußt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn solcher Kameras anstoßen. Das sollte jedermanns ureigene Entscheidung bleiben.

Speziell in den ehemaligen Ostblockstaaten sind solche „Fahrtaufzeichnungskameras“ schon sehr verbreitet. Man erinnere sich, wie viele Aufnahmen des Meteoritenabsturzes vor kurzem im Netz auftauchten. Bei fast allen Filmen handelte es sich um Zufallsaufnahmen solcher DashCam´s. In England wird derzeit ebenfalls aufgerüstet. Es ist durchaus davon auszugehen, dass sich solche DashCam´s zukünftig auch in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit erfreuen werden.

I. Die rechtliche Seite

Rechtlich sind solche Kameras zumindest zulässig und werden inzwischen wohl z.T. auch als Beweismittel anerkannt. Siehe im Netz z.B. unter Aktenzeichen 343 C 4445/13 des Amtsgerichts München. Hier wurde ein solcher DashCam-Film als Beweismittel nach einem Unfall zugelassen. Allerdings liegt dies in der Abwägung des jeweiligen Gerichtes.

Bei der sonstigen Veröffentlichung der Aufnahmen solcher DashCams sind ggf. die Persönlichkeitsrechte Dritter zu berücksichtigen. Deswegen habe ich auch darauf geachtet, dass auf meinen Testaufnahmen keine Personen oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sind.

II. Zur Technik

Eine 1080p-Cam sollte es definitv sein, um ein einigermaßen gutes Bild zu bekommen. Die z.T. äußerst preiswert angebotenen 720p-Geräte können das aus meiner Sicht mit Abstand nicht bieten. Dazu sollte die Kamera 32GB SD, Mini-SD oder MicroSD-Karten handeln können. Die Kameras werden i.d.R. ohne jedes Speichermedium ausgeliefert.

Bei ersten Tests mit einer älteren MicroSD-Karte 16GB konnte ich im Übrigen feststellen, dass Karten der „Class 4“ prinzipiell ausreichen. Allerdings stellen sich die Aufzeichnungen damit doch etwas „ruckelig“ dar. Die Aufzeichnungsgeschwindigkeit dieser Karten gerät hier also schon so etwa an Ihre Grenzen. Deswegen habe ich inzwischen eine 32GB-MicroSD-Karte „Class 10“ gekauft. Hiermit machen die Aufnahmen einen wesentlich „fliessenderen“ Eindruck. Meine hier verlinkten Aufnahmen wurden allerdings noch mit der 4GB-Karte aufgezeichnet.

Die von mir ausgewählte Kamera ist die Eagle Dash Cam - 1080p Full HD Car DVR (HDMI, SD, Motion Detection) mit 2"-Display. das Display ist dabei für die reine Kontrolle und das Einstellen der Kameraausrichtung völlig ausreichend.

Achtung: unter derselben Bezeichnung „EagleCam“ wird optisch ein-und dieselbe Kamera auch als "nur" 720p-Version angeboten.

Der Kaufpreis für die Kamera in Ebay (Lieferung aus FFM) betrug 17,79€ inkl. Porto (inzwischen berechnet der gleiche Händler aber zusätzlich Porto). Dazu kamen nochmal knapp 16€ für die MicroSD-Karte.

Das Menue der Kamera bietet folgende Einstellmöglichkeiten:

Auflösung:
  • 1080FHD 1920x1080
  • 1080p 1440x1080
  • 720p 1280x720
  • WVGA 848x480
  • VGA 640x480
Loop-Aufnahme:
  • Aus
  • 1 Min.
  • 2 Min.
  • 3 Min.
Belichtung:
  • +2,0
  • +5/3
  • +4/3
  • +1,0
  • +2/3
  • +1/3
  • +-0
  • -1/3
  • -2/3
  • -1,0
  • - 4/3
  • -5/3
  • -2,0
Movement Detection:
  • Ein
  • Aus
Audio:
  • Ein
  • Aus
Datumsanzeige:
  • Ein
  • Aus
Datum/Uhrzeit::
  • Datum einstellen
  • Zeit einstellen
Auto-Aus:
  • Aus
  • 1 Min.
  • 3 Min.
  • 5 Min.
Sprache:
  • … diverse inkl. Deutsch
TV-Modus:
  • PAL
  • NTSC
GSensor:
  • 2G
  • 4G
  • 8G
  • Aus
Screensavers
  • 1 Min.
  • 3 Min.
  • 5 Min.
  • Aus
Lautstärke:
  • 0-8
Frequenz:
  • 50Hz
  • 60Hz
Drehen (Bild um 180 Grad):
  • Ein
  • Aus
Format:
  • Formatieren der MicroSD
Standarteinstellung:
  • Rücksetzen auf Werkseinstellung
Version:
  • Anzeige der Software-Version

Hinweis: beim Rücksetzen auf Werkseinstellung wurde bei meiner Kamera ganz automatisch Chinesisch als Sprache eingestellt. Danach habe ich dann die Sprache nur mit etwas Herumprobieren wieder zurückstellen können.

III. Die ersten Testergebnisse mit der Kamera

Alle Testaufnahmen wurden durchweg mit der höchsten Auflösung 1080FHD 1920x1080 erstellt. Die Kamera überrascht mit einer zumindest für den Preis doch recht guten Bildqualität. Selbst auf Nachtaufnahmen sind ausreichend Details erkennbar, um z.B. einen Unfallhergang klar erkennen zu können. Nummernschilder sind aber bei Nachtaufnahen i.d.R. nicht mehr lesbar. Bei Tagaufnahmen konnte ich sowohl Nummernschilder vorausfahrender Fahrzeuge gut ablesen (wenn nahe genug, z.B. Ampel), als z.T. sogar die von z.B. am Straßenrand geparkten Kfz

Der Mini-USB-Anschluss der Kamera wird mit dem Zigarettenanzünder verbunden. Beim Einschalten der Zündung bekommt der Zigarettenanzünder Strom und die Kamera beginnt automatisch mit der Aufzeichnung. Sobald die Zündung abgestell wird, schaltetet sich die Kamera mit einer Verzögerung von etwa 30 Sekunden wieder ab.

Ein interessantes Feature ist auch der Bewegungssensor. Hiermit ließe sich in Verbindung mit dem integrierten Akku selbst das geparkte Fahrzeug überwachen. Erste Tests hierzu zeigen aber, dass diese Funktion nur auf z.B. wenig frequentierten Parkplätzen Sinn macht. Am Strassenrand in der Nähe des fliessenden Verkehrs geparkt nimmt die Kamera praktisch permanent auf.

IV. Zusammenfassend

Aus meiner Sicht a.) ein tolles Spielzeug und b.) u.U. ein durchaus sinnvolles Gerät.
Teurere Geräte anderer Hersteller haben je nach Modell zusätzlich einen GPS-Chip, über welchen man bei einer Auswertung die gefahrenen Geschwindigkeiten ermitteln kann … ob man das wirklich immer will? Ich denke, für den Preis auf jeden Fall mehr als OK.

Gruß
NoGolf

LINK zu dem von mir erstellten Testvideo
LINK zu einem Video des Herstellers
(Bitte zum Ansehen der Videos in den Youtube-Video-Einstellungen unbedingt 1080p auswählen, um die Videos in der Originalqualität anzuzeigen)

27 weitere Antworten
27 Antworten

Hast ja recht ... aber

a.) gibts im MT i.d.R. nur 2 Bereiche, in denen ich aktiv bin und mich wohl fühle (Volvo und Wohnmobile & Wohnwagen). Daher: mir war echt nicht bewußt, dass es diese Diskussion schon anderswo gab/gibt. Gerade nachgesehen ... und dort (Dein Link) wird anscheinend mehr gestritten, als Sinnvolles dabei rumkommt (2 ganze Seiten! wegen Streitereien gelöscht) ...

b.) es wird noch Volvo-spezifisch 😉. Oder glaubst Du, ich will das Anschlusskabel dauerhaft hinter der Sonnenblende durch die vorderen und hinteren Decken-Handgriffe zum hinteren Zigarettenanzünder fliegend verlegt lassen?? Also kommt hier noch eine Anleitung zum Volvo-spezifischen Anchluß der Verkabelung 😁. Das ist doch jetzt ne echt gute Ausrede ... oder??? Wobei ich das WIRKLICH vorhabe.

Gruß
NoGolf 😎

Ein kleines "How to"...

Anmerkung:
Alle Arbeiten geschehen auf eigene Verantwortung. Die Batterie sollte zur eigenen Sicherheit abgeklemmt werden.

Benötigte Werkzeuge:
-Torx T25 Schraubendreher
-Ratsche mit 10er Nuss
-Hände
-Geduld

Vorgehensweise:
-Fußraumabdeckung auf der Fahrerseite abbauen. Dazu die Torx T25 in der Mitte lösen, links und rechts ist zusätzlich eine Haltenase. Panel vorsichtig nach unten abziehen, dabei die Fußraumbeleuchtung abstecken.
-B-Säulenverkleidung lockern. Dazu den komischen "Deckel" am oberen Ende abhebeln, dann das Kabel aus dem Deckel abziehen. Wenn anstelle des Deckels ein Sensor verbaut ist genauso verfahren. Roten Sicherungspin drehen bis er abziehbar ist. Danach die Metallbügel auf beiden Seiten zusammendrücken und die B-Säulenverkleidung als ganzes zurückbewegen. Aber nicht zuweit, sonst beschädigt ihr Klipse.
-A-Säulenverkleidung aus den Klipsen lösen, das hintere Ende der Verkleidung aus der Halterung im Bereich der B-Säule manövrieren und dann zu einem hin wegziehen.
-Sonnenblende lösen oder abbauen, dazu die beiden 10er Bolzen lösen.
-Einrastklip für die Sonnenblende demontieren.
-Deckenleuchte demontieren.

-Kabel entlang der A-Säule anbringen. Man kann das Kabel im vorhandenen Kabelkanal ohne Probleme unterbringen und vermeidet dadurch mögliche Geräusche.
-Kabel zwischen Dach und Dachhimmel zur Deckenleuchte ziehen.
-Deckenleuchte wieder montieren, dort wo der Rückspiegel seinen Ausschnitt hat ist genug Platz um ein Kabel durchzuführen.
-Kabel in den Fahrerfußraum verlegen. Abhängig von der Dicke des Kabel ist dies einfach bis kompliziert. Idealerweise könnt ihr es durch die seitlichen Spalten legen, wenn nicht legt es geschickt an den seitlichen Verstärkungen vorbei.
!!!Achtet darauf, dass das Kabel nicht scheuert oder gequetscht wird!!!
-Zubehörstecker ausfindig machen.
(Diese Anleitung funktioniert nur bei Fahrzeugen ohne originale Freisprechanlage, Zusatzfernlicht, autom. ablendenden Rückspiegel oder pre RTI Festeinbau)
-Zubehörstecker lösen, Gegenstecker abziehen.
(Pin1=Dauerplus, Pin8=Masse. Von den restlichen Pins die Finger lassen)
-Gegenstecker mit Pins versehen, Kabel anschließen und mit dem Kamerakabel verbinden.
-Testen ob Strom bei der Kamera ankommt, dazu vorher die Batterie wieder anschließen. Den vorher erwähten Sensor auch, sonst wird ggf. ein Fehler gesetzt.

-Alles in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammenbauen.

Anmerkung:
-Der Zubehörstecker ist mit einer 30A Sicherung versehen.
-Der Zubehörstecker ist gelb.
-Die beiden Hälften des Zubehörsteckers lassen sich mit einem weißen Plastikklip arretieren. Der Klip dient auch der Befestigung des Zubehörsteckers am Verteilerkasten.

Moin,
ich muss dieses Thema mal wieder hervorkramen, leider ist in dem Thread in "Verkehr und Sicherheit" nicht viel zu erfahren. Und ob in den 84 Seiten Müll vielleicht auch mal was sinnvolles steht erkennt man anhand der letzten paar Seiten leider nicht.

Aus aktuellem Anlass haben wir über die Anschaffung einer Dashcam nachgedacht. (Mein Mitbewohner hatte einen Totalschaden nachdem ihn ein LKW beim Spurwechsel übersehen hat. "Eigentlich" alles ganz eindeutig, aber halt nur eigentlich.)

Habt ihr sonst schon Erfahrungen mit den Dingern? Muss sagen die Eagle Dash Cam von NoGolf hat mich von der Bildqualität nicht so überzeugt, da wird es ja schon schwierig mal ein Kennzeichen zu lesen. Oder täuscht das?

Grüße

Der Kamera-Thread in V&S ist zwar lang, aber für MT-Verhältnisse ist er recht informativ. Ich rate dir, wirklich mal dort reinzugucken. Mußt ja nicht alles lesen.

Ähnliche Themen

Für eine Dashcam reicht eine Mobius völlig aus, die Qualität ist beachtlich und mehr als 50€ muß man nicht ausgeben. Hier in Deutschland ist soetwas sicher kein Muß, aber eine gute Option nach einem Unfall. In Russland ist sowas ein unbedingtes Muß, da sehr viel betrunkene Fahrer unterwegs sind, siehe Youtube. Ich persönlich fahre mit soetwas schon lange herum, die Heckscheibe habe ich ebenfalls damit versehen. Ist klein, unscheinbar, schnell zu entfernen und liefert exzellente Videoqualität. Alle anderen Fragen wurden dazu schon behandelt.
Der Herr hier , berühmt für seine sehr hilfreichen Reviews, hat mir schon eine Menge geholfen, also braucht Ihr Euch hier im Forum keinen Kopf mehr um die Technik zu machen 🙂 .
Gruß Matthias

P.S.: eine GoPro Hero dürfte meines Wissens kein loop-recording unterstützen, aber man möge mich korrigieren...

Zitat:

Original geschrieben von smartyyiii


Hier in Deutschland ist soetwas sicher kein Muß, aber eine gute Option nach einem Unfall.

Irrtum. Dashcams haben kaum Wert, zumindest vor Gericht kaum. Und warum das so ist, wurde in V&S mehrfach erläutert. Kurzfassung: Eine Videoaufnahme wurde, auch wenn der Fall vor dem AG München (343 C 4445/13) hunderttausendfach in Foren als "Beleg" herhalten muß, bislang höchst selten als Beweismittel herangezogen. Das liegt hauptsächlich daran, daß der Richter über die Zulässigkeit entscheiden muß.

Der User "pflaumenkuchen" hat darüber ziemlich viel Sachkundiges geschrieben, finde den Beitrag jetzt nicht auf die Schnelle.

Danke Erwachsener, das habe ich ja auch so gemeint mit Option. Wenn ich soetwas zur Hand habe, dann kann es dem Richter möglicherweise helfen, er entscheidet am Ende darüber. Da die Möglichkeit dank ausgereifter Technik besteht, habe ich wenigstens ein Video da, besser als keins 🙂 .
Gruß Matthias

Ich muß es noch mal sagen. Man macht sich als Laie eine völlig unzureichende Vorstellung davon, wie Beweismittel vor Gericht gehandhabt werden. Ich hab's übrigens wiedergefunden, V&S-Thread "Kamera fürs Auto" ab Seite 65, dort insbesondere auf die Ausführungen des Foristen "pflaumenkuchen" achten.

Mal ganz nüchtern betrachtet:

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
(jeder möge den für sich zutreffenden Gott oder die zutreffenden Götter denken)

Jeder Richter ist frei in seinen Entscheidungen. Egal wie gut die Beweise auch sein können, manchmal werden keine gerechten Urteile gefällt.
Wie die große Mehrheit im V&S-Thread schon gesagt hat, darf man sich nicht auf die Kamera(s) verlassen. Idealerweise hat man natürlich nie einen Unfall, aber in der Realität sieht das oft anders aus.

Ich kann daher jeden verstehen der sich eine Kamera einbaut, damit er nach einem Unfall Beweise hat. Egal ob diese "Beweise" vom Gericht anerkannt werden oder nicht, sie können einem meistens helfen. Und sei es bloß um seinem Anwalt zu zeigen wie der Unfall abgelaufen ist.

Aber jetzt ständig auf der Tatsache rumzuhacken das Videoaufnahmen EVENTUELL nicht als Beweiß akzeptiert werden finde ich unklug. Es gab viele technische Entwicklungen, die nicht gleich von Anfang an mit großer Begeisterung akzeptiert wurden, heute aber zum Standardrepertoire gehören.

Danke, habs gelesen, das war mir ja im Überblick so schon bekannt. Auch gut die eindeutigen Hinweise von pflaume was die Entscheidung der Richter wegen Zeitmangels betrifft. So ist das bei uns hier 🙄 .
Das Video mache ich auch zur Kenntnisnahme für die Versicherung und natürlich für mich selbst, falls ich meine eventuellen Fehler nochmal sehen möchte 🙂 . Insofern mach ich das eigentlich aus Prinzip, egal ob Gerichte sich dafür interessieren oder nicht. Ohne Dashcam bräuchte ich über dies alles ja sonst keinen Gedanken verschwenden, in aller erster Linie helfen vor Gericht echte Zeugen, die man ja leider nicht immer im Falle eines Unfalles zur "Hand" hat.
Gruß Matthias

Das ist wohl der einzige Sinn, den man derzeit daraus ziehen kann: Kamera hilft, wenn überhaupt, nur bevor es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, und diese Hilfe besteht auch nur darin, daß man den Gegner durch Zeigen des Videos evtl. dazu bringen kann, freiwilig(!) zu zahlen bzw. auf eine Forderung zu verzichten.

Schon der Versuch, Zeugen oder (bei strafrechtlichen Ermittlungen) die Polizei durch das Kameravideo zu beeinflussen, kann im Falle eines Prozesses wegen der Frage der Zulässigkeit als Beweismittel und des möglichen Verwertungsverbots gewaltig nach hinten losgehen. Wie gesagt, in V&S wurde das ziemlich verständlich erklärt.

Ich habe für mich das Fazit gezogen, daß mir eine solche Fahrzeugkamera nichts bringt.

Da muss ich ein klein wenig widersprechen. Ich hatte einen Unfall und eben eine solche Kamera im Auto. Der Unfallgegner war zu 100% schuld, hat aber abgestritten und dergleichen. Zu dem Zeitpunkt habe ich nichts von der Kamera erwähnt weil zuerst keine Probleme aufgetreten sind.
Hat hinter meinem Rücken dann ein Schuldeingeständnis gefälscht und die Sache ging vor Gericht.

Der erste Richter wollte das Video nicht sehen weil die Kamera keinen fälschungssicheren Speicher hatte, erst im Berufungsprozess kam das Video als Indiz zur Geltung und hat sämtliche Behauptungen des Unfallgegners weggeblasen. Da sich das Video mit meiner Darstellung des Unfallhergangs und der Rekonstruktion des Gutachters identisch zeigte hat der Richter letztlich zu meinen Gunsten entschieden.

Ich für meinen Teil lasse die Kamera drin, nutze das Video aber erst wenn es gar nicht anders geht. Muss jeder selber wissen, nach dem Fall habe ich lieber einen Videobeweis der evtl nicht zugelassen wird als dass ich gar nichts in der Hand habe.

Klar, hier ist es gut, daß die Aufzeichnung dir zu deinem Recht verholfen hat, das hat schon seinen Wert. Und rein menschlich kann ich verstehen, daß du seitdem nicht mehr "ohne" sein willst.

Aus den erwähnten Gründen sollte aber klar werden, daß das Handeln des zweiten Richters eine Ausnahme war (Zulassung der Aufzeichnung als Beweismittel). Soll heißen, man kann es nicht verallgemeinern, und falls du wieder in die gleiche Situation kommst, wirst du nicht darauf vertrauen können, daß es wieder klappt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen