Terroranschlag
Wie ist eigentlich die Rechtslage?
Auf die Haftpflichtversicherung des polnischen LKW auf dem Berliner Weihnachtsmarkt dürften jetzt erhebliche Forderungen zukommen.
Natürlich kann die den IS in Regress nehmen, aber erfahrungsgemäß gestaltet sich das eher schwierig.
Aber gesetzlich muss die Versicherung in Deutschland doch einstehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@UliBN schrieb am 21. Dezember 2016 um 16:42:27 Uhr:
Ich schäme mich für diese kommerzielle Denkweise.
Ob du dich schämst oder in China ein Sack Reis umkippt interessiert mich so ziemlich gleich viel.
Und eine Mutter mit 2 Kindern deren Vater vom LKW erfasst wurde, wird spätestens im Januar eine handfeste Zahlung der Verkehrsopferhilfe wichtiger sein, als dein geheucheltes "Ein guter Deutscher muss jetzt ganz betroffen sein"-Mitgefühl.
30 Antworten
Die Verletzten und Hinterbliebenen haben außerdem das Recht auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (analoge Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes).
Zitat:
@lemonshark schrieb am 21. Dezember 2016 um 17:01:29 Uhr:
Die Verletzten und Hinterbliebenen haben außerdem das Recht auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (analoge Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes).
Nö.
- Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind.
- Wenn Gewalttaten im Ausland, Anwendung nur für Ausländer, die in GE Wohnsitz haben.
O.
Habe noch etwas gefunden, was die Höhe der Entschädigungsleistungen zusätzlich einschränken kann und leider wohl auch wird, sofern das noch aktuell ist:
"Wenn der gemeinnützige Verein zahlen muss, tut er das, als wäre der Unfallgegner versichert, und zwar mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Bis zu 2,5 Millionen Euro gibt es für einen Verletzten, der bleibende Schäden davonträgt oder für die Hinterbliebenen eines Getöteten. Höchstens 7,5 Millionen Euro zahlt die Verkehrsopferhilfe, wenn bei dem Unfall drei oder mehr Personen verletzt oder getötet wurden. Maximal 500 000 Euro gibt es für Sachschäden."
Zitat:
@UliBN schrieb am 21. Dezember 2016 um 16:42:27 Uhr:
Ich schäme mich für diese kommerzielle Denkweise.
Ob du dich schämst oder in China ein Sack Reis umkippt interessiert mich so ziemlich gleich viel.
Und eine Mutter mit 2 Kindern deren Vater vom LKW erfasst wurde, wird spätestens im Januar eine handfeste Zahlung der Verkehrsopferhilfe wichtiger sein, als dein geheucheltes "Ein guter Deutscher muss jetzt ganz betroffen sein"-Mitgefühl.
Die Dritthaftung hat mit dem Versicherungsschutzversagen gegenüber dem Fahrer=Dieb nichts zu tun. Es gilt dt. Recht.
Auch wird man ohne Kenntnis über die mit dem polnischen Versicherer vereinbarten Deckungssummen nicht beurteilen können, ob die Deckungssummen ausreichen.
Ansonsten: Mein Beileid.
Moin,
Bitte unterlasst persönliche Anfeindungen in diesem Thread!
Sollte es etwas zu bemängeln geben, wendet euch per PN an den Verfasser oder eben per Alarm an die Moderation.
Diskussionen um verschiedene Ansichten wie der Fall Versicherungsrechtlich zu bewerten ist, sind sachlich zu führen.
Ich bin der Meinung dass es, natürlich erst nachdem der Schock über diese abscheuliche Tat und die erste Trauer um die Toten soweit abgeklungen ist bzw die Verletzten soweit wie möglich wieder genesen sind, es zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten für die Opfer bzw die Hinterbliebenen um das Thema hier gehen wird.
Von daher empfinde ich das Thema als durchaus Wichtig, allerdings bitte ohne die üblichen Streitereien hier.
Zeigt euch doch mal einig und helft durch eben solche wichtigen Informationen allen Betroffenen des Anschlags in Berlin in dem ein KFZ als Waffe benutzt wurde.
Grüße
Steini
Zitat:
@steini111 schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:46:31 Uhr:
Moin,Bitte unterlasst persönliche Anfeindungen in diesem Thread!
Sollte es etwas zu bemängeln geben, wendet euch per PN an den Verfasser oder eben per Alarm an die Moderation.
Diskussionen um verschiedene Ansichten wie der Fall Versicherungsrechtlich zu bewerten ist, sind sachlich zu führen.
Ich bin der Meinung dass es, natürlich erst nachdem der Schock über diese abscheuliche Tat und die erste Trauer um die Toten soweit abgeklungen ist bzw die Verletzten soweit wie möglich wieder genesen sind, es zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten für die Opfer bzw die Hinterbliebenen um das Thema hier gehen wird.
Von daher empfinde ich das Thema als durchaus Wichtig, allerdings bitte ohne die üblichen Streitereien hier.
Zeigt euch doch mal einig und helft durch eben solche wichtigen Informationen allen Betroffenen des Anschlags in Berlin in dem ein KFZ als Waffe benutzt wurde.
Grüße
Steini
Danke sagt Klaus aus Berlin.
Zitat:
@UliBN schrieb am 21. Dezember 2016 um 08:37:18 Uhr:
Sorry, aber bei einem derartigen Vorkommnis zerbreche ich mir nicht den Kopf über Deckungssummen!
Mein Mitgefühl ist bei allen Betroffenen ohne Berücksichtigung der Finanzen.
Wenn da der alleinverdienende Familienvater stirbt, machen sich die Betroffenen aber sehr wohl Gedanken darum, wovon sie nächsten Monat leben und einkaufen, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Sorry, ich habe nicht von den Gedanken der Betroffenen gesprochen oder sie bestritten, sondern von den Prioritäten meiner Gedanken zu den rein wirtschaftlichen Aspekten, die hier auftauchen. Ich setze keine Priorität bei den möglichen Gedanken der Betroffenen,da ich deren individuelle Situation nicht kenne.
Erst recht spekuliere ich in einem derartig schweren Ereignis nicht zu den finanziellen Aspekten, zumal bereits hier deutlich geworden ist, dass sie keiner umfänglich kennt.
Es ist nicht in Worte zu beschreiben, was die Hinterbliebenen an Gefühlen erleben. Es ist auch bekannt, dass viele Menschen noch mit dem Leben ringen, vielleicht auch für immer entstellt sind, oder nie wieder arbeitsfähig werden. Ein Ableben ist maßlos schrecklich, anderes Leid ebenfalls. Diskussionen so zu führen ist geschmacklos und für die tödlich verunglückten Mitmenschen pietätslos. Bitte disskutiert in diesem Bewusstsein.
Zum aufgeworfenen Fall, im Vorfeld sollte ein Familienvater und Alleinverdiener seiner Familie vorher finanzell abgesichert haben. Hierfür dienen im Regelfall Risikolebensversicherungen, oder Unfallversicherungen mit Todesleistungen. Ein Thema aber für ein anderes Board. Man muss jene Hinterbliebenen in Erinnerung rufen, dass für eine Meldung zum Tod/Unfalltod nur wenige Tage Zeit bleiben und hier Fristen ablaufen!
Für Hinterbliebene ohne einen finanziellen Schutz ist die Verkehrsopferhilfe schon benannt. Im Regelfall sind die Öffentlichen Unfallkassen der Bundesländer auch der Ansprechpartner. Denn wer in der Öffentlichkeit Erste Hilfe leistet und dabei verletzt oder tödlich verletzt wird, ist automatisch darüber versichert. Meiner Meinung hier zutreffend: Wenn jemand (s)einen Mitmenschen packt und ihn weg ziehen will und verhindern will, dass er vom Amok- LKW Fahrer auf dem Weihnachtsmarkt erfasst wird und dabei selbst erfasst wird, ist es ein Versicherungsfall. Ich hoffe sehr, die Beamten und Helfer sind gut geschult, dass sie die Unfallkasse Berlin auch beanspruchen.
Der Weiße Ring ist ein Verein welcher Opfer aus Straftaten hilft. Weitere Stiftungen oder große Vereine wären zu wünschen, sind mir aber nicht weiter bekannt. In Deutschland sind diese Gegebenheiten leider vernachlässigt.
Zu gern würde ich beführworten, dass Opfer in jenen oder ähnlich gelagerten Fällen eine Entschädigung vom Bund, quasi aus Steuermitteln erhalten, der eine Refinanzierung oder Regresse bei etwaigen Tätern oder Versicherungen von Amts wegen beitreibt. Aber viele Beispiele wo das so läuft gibt es wohl nicht.
Allein schon die Unterstützung mit Beratung zu allen Möglichkeiten ist eine wichtige Sache!
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 21. Dezember 2016 um 17:17:20 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 21. Dezember 2016 um 17:01:29 Uhr:
Die Verletzten und Hinterbliebenen haben außerdem das Recht auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (analoge Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes).Nö.
- Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind.
- Wenn Gewalttaten im Ausland, Anwendung nur für Ausländer, die in GE Wohnsitz haben.O.
Das scheint der Politik nun auch aufgefallen zu sein:
Zitat:
Auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist sich der Gesetzeslücke bewusst – und verspricht, die Opfer des Anschlags zu entschädigen. „Jeder bekommt die Hilfe, die er braucht“, sagte Nahles im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Arbeitsministerium habe bereits zugesichert, die Ausnahmeregelung zu überprüfen. Ein erster Entwurf für eine Reform des Entschädigungsrechts soll Anfang Januar vorliegen.
Quelle: focus.de
Wenn es nach unseren Politikern geht haben wohl nur die Ukrainer das Recht auf Entschädigung.
Die Familie des getöteten Ukrainers bekommt von der Bundesregierung 10.000€ Entschädigung.
So so.
Wenn eine pro russische Nachrichtenseite sich auf den Twitter Post eines Politikers aus der Ukraine bezieht, muss es ja stimmen
🙄
Warum nicht?
Der Tweet ist vom ukrainischen Botschafter.