Terroranschlag

Wie ist eigentlich die Rechtslage?
Auf die Haftpflichtversicherung des polnischen LKW auf dem Berliner Weihnachtsmarkt dürften jetzt erhebliche Forderungen zukommen.
Natürlich kann die den IS in Regress nehmen, aber erfahrungsgemäß gestaltet sich das eher schwierig.
Aber gesetzlich muss die Versicherung in Deutschland doch einstehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@UliBN schrieb am 21. Dezember 2016 um 16:42:27 Uhr:


Ich schäme mich für diese kommerzielle Denkweise.

Ob du dich schämst oder in China ein Sack Reis umkippt interessiert mich so ziemlich gleich viel.

Und eine Mutter mit 2 Kindern deren Vater vom LKW erfasst wurde, wird spätestens im Januar eine handfeste Zahlung der Verkehrsopferhilfe wichtiger sein, als dein geheucheltes "Ein guter Deutscher muss jetzt ganz betroffen sein"-Mitgefühl.

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Wenn es sich herausstellen sollte, dass die Tat vorsätzlich geschah, wovon man nach derzeitigem Kenntnisstand ausgehen kann, dann handelt es sich um Vorsatz und der ist nicht versichert.
Steht so in den AKB.
Das wäre dann ein Fall für den "Weißen Ring".

Aber muß die Versicherung nicht immer in Vorleistung treten?

Mein Beileid allen betroffenen.

Das dürfte einer der traurigen Fälle sein wo die Maximalsumme bei weitem nicht ausreicht.

Ich nehme an der Bund wird in einem solchen Fall irgendeine Solidargemeinschaft auf die Beine stellen.
Es wäre auch falsch wenn auch nur eines der Opfer und seine Angehörigen sich auch noch um finanzielle Sachen kümmern müsste wen es um auf einen Anschlag gegen den Staat geht.
Moorteufelchen

Sorry, aber bei einem derartigen Vorkommnis zerbreche ich mir nicht den Kopf über Deckungssummen!
Mein Mitgefühl ist bei allen Betroffenen ohne Berücksichtigung der Finanzen.

Die Versicherung tritt doch eh nicht für Schäden für geklaute Fahrzeuge ein (wäre ja noch schöner).

Zitat:

Sorry, aber bei einem derartigen Vorkommnis zerbreche ich mir nicht den Kopf über Deckungssummen!

Zustimm.

Gruß Metalhead

Die Betroffenen werden nach meiner Einschätzung, zusätzlich zu den psychischen und körperlichen Schäden, auch materiell nicht angemessen entschädigt werden und auch nicht entschädigt werden können.
Das ist leider so und war auch schon immer so.
Die Kfz-Versicherung ist dafür auch nicht zuständig, wenn/weil hier Vorsatz vorliegt.

Auch mein Beileid an die Betroffenen.
Interessant ist die Aussage von metalhead79.
Ist es wirklich so, dass im Falle eines Diebstahls Fremdschäden nicht versichert sind?
Falls ja, wer kommt dafür auf?

Niemand, war auch verwundert, aber der Halter ist bei Diebstahl nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Soll so auch im Gesetz stehen. Und wenn der Halter nicht in der Pflicht ist, dann ist es auch nicht seine Versicherung.

MfG
Mike

@ TE: Tu e Charlie? 🙄🙄

Dis Signatur ist schon etwas älter. Aber "Ich bin ein Berliner" wäre jetzt auch nicht knorke.

Ergänzung bzw. Berichtigung:

http://www.verkehrsopferhilfe.de/

Aus gegebenem Anlass:

Die Bearbeitung des tragischen Vorfalls vom 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt erfolgt nach gegenwärtigem Stand durch die Verkehrsopferhilfe e.V.

Die Verkehrsopferhilfe e.V. ist zu erreichen unter

Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmsstr. 43 / 43 G,
10117 Berlin

Telefon: (030) 20 20 5858
Telefax: (030) 20 20 5722
E-Mail: voh[at]verkehrsopferhilfe.de

PS: vielen Dank an Germania47

Zitat:

@UliBN schrieb am 21. Dezember 2016 um 08:37:18 Uhr:


Sorry, aber bei einem derartigen Vorkommnis zerbreche ich mir nicht den Kopf über Deckungssummen!
Mein Mitgefühl ist bei allen Betroffenen ohne Berücksichtigung der Finanzen.

Von Mitgefühl können sich die Geschädigten aber nichts kaufen.

Einen dümmeren Spruch kann es kaum geben! Mit Geld kann man kein Leid aufwiegen.
Erst recht können sich die tödlich Verletzten nichts mehr kaufen. Da kann man nach Deiner Einstellung viel Geld sparen. Ich schäme mich für diese kommerzielle Denkweise.

Unüberlegter Dummschnack pur. Als wenn es nur darum ginge. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Selbstverständlich ist es seeeeehr wichtig, wie eine Familie künftig finanziell aufgestellt ist, wenn es den "Ernährer" nicht mehr gibt und andere aufgrund bleibender Beschädigung erwerbsunfähig bleiben.

Leider ist es so, dass Katastrophenopfer nicht selten nur das ausgesprochene Mitgefühl erreicht, aber nicht die ebenfalls versprochene finanzielle Fürsorge.