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Termin Landgericht wegen fehlerhaftem Motor Saab 9-5 3.0 V6 TID

Themenstarteram 19. März 2008 um 17:22

Liebe Saab-Gemeinde,

 

Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.

Zur Chronologie:

Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.

Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.

Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.

Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.

Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...

Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.

Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.

Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?

Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.

Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.

Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.

Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.

Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.

Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.

Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".

 

Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.

Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.

Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.

Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.

Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.

Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. März 2008 um 17:22

Liebe Saab-Gemeinde,

 

Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.

Zur Chronologie:

Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.

Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.

Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.

Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.

Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...

Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.

Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.

Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?

Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.

Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.

Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.

Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.

Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.

Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.

Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".

 

Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.

Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.

Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.

Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.

Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.

Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de

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am 2. Juli 2008 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

hallo

die situationist wohl den meisten freiberuflern nicht bekannt.

wenn es auf die karre vorsteuerabzug gab ist sie fraglos gewerblich genutzt

das hat einige folgen

der entfall der garantie und gewährleistung ist einer davon

ein wesentlich unangenehmer ist der verlust der möglichkeit beim verkauf an privat die gewährleistung verbindlich ausschliessen zu können.

ein unternehmen kann bei verkauf an privat die gesetzliche gewährleistung nicht ausschliessen, das ist vermutlich auch der grund warum gewerbebetriebe ein gebrauchtfahrzeug meist beim händler rücktauschen (hier kann die gewährelsitung ausgeschlossen werden) und nicht privat verkaufen ..

lg

g

richtichhhhhhhhh. Schau mal in den Verkaufsportalen, wer alles als "privat" mit ausweisbarer MWSt. anbietet. ;)

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 13:35

Original geschrieben von Linear Cycle

Viel Glück mit Deinem neuen Wagen und mit der neuen Werkstatt. Ist ehrlich gemeint!

Aber was passiert denn jetzt mit Deinem Ford???

An die Sekretärin verschenkt?

Oder privat verhökert?

Oder in Zahlung gegeben und der "Blumenkübel" ist nur eine "Zugabe"...:D

Hallo Linear Cycle,

zur Frage der Reduktion der nicht-spezifisch endkundenmäßigen europaweiten zweijährigen Gewährleistung / Garantie hat Jan 900 bereits alles geschrieben, was ich auch dazu gesagt hätte.

Wenn ich meinen Opel Astra zusätzlich in Zahlung gegeben hätte, hätte ich das natürlich mitgeteilt. Dann wäre es natürlich nicht dasselbe gewesen. Daher noch einmal: die Gutschrift für meinen Blumenkübel betrug die genannte Summe ( = 18.000 Euro abzüglich der nicht ausstellbaren Mwst, da ich den Wagen privat angemeldet habe). Alles gemäß der Aktion "saubere Umwelt".

Ob ich den Astra behalte, weiß ich noch nicht. Möglicherweise als sicheres Fahrzeug, wenn alle Stricke reißen? Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen.

 

Da könnt ihr alles nochmal nachlesen, über Garantie und Gewährleistung.

http://www.microsoft.com/.../...recht-gewaehrleistung-ist-pflicht.mspx

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

Da könnt ihr alles nochmal nachlesen, über Garantie und Gewährleistung.

http://www.microsoft.com/.../...recht-gewaehrleistung-ist-pflicht.mspx

 

Zweifellos ein guter, klar geschriebener Artikel.

Der Unterschied ist mir jetzt deutlicher geworden: Gewährleistung ist Pflicht, Garantie ist freiwillig und nicht einklagbar.

Aber hätte Saab die beworbene zweijährige Garantie für Originalersatzteile denn im Zweifelsfalle nicht eingehalten?

Ich bin zwar skeptisch, was die Verhaltensweise von Saab allgemein betrifft, aber das glaube ich dann nun doch nicht.

Wenn also das Saab Center van Eupen, sprich Herr Pollach, die freiwillige europaweite Garantie für Originalersatzteile von Saab nicht willkürlich und unauffällig annulliert hätte, wäre ich dann tatsächlich nicht in den Genuss eines kostenlosen neuen Motors gekommen?

Und wenn Saab dann gesagt hätte: "Tut uns leid, zwei Jahre Garantie war zwar ausgelobt, aber das ist uns eigentlich egal", wäre das nicht eine marketingmäßige Bankrotterklärung gewesen. "Traut uns nicht. Unser Wort ist nichts wert!"

Kannst Du Dir vorstellen, wie verheerend der folgende threat gewesen wäre?:

"Saab hält seine Garantieaussagen nicht ein und quatscht sich auf juristische Spitzfindigleiten heraus!"

Sieh es wie Du willst, aber es war das Lueg Saab Center van Eupen in Essen, welches mir einen massiven Schaden zugefügt hat. Denn ohne die unauffällige kleine Einschränkung im Kleingedruckten hätte ich zweifellos einen neuen Motor erhalten.

Und das war alles andere als kundenfreundlich.

Oder würdest Du etwa dieses Verhalten als kundenfreundlich bezeichnen?

Damit wirst Du aber dann ziemlich alleine stehen!

am 2. Juli 2008 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von Saab-Geschaedigter

Zitat:

Denn ohne die unauffällige kleine Einschränkung im Kleingedruckten hätte ich zweifellos einen neuen Motor erhalten.

Und das war alles andere als kundenfreundlich.

Oder würdest Du etwa dieses Verhalten als kundenfreundlich bezeichnen?

Damit wirst Du aber dann ziemlich alleine stehen!

Ich denke das ist der Knackpunkt an der Geschichte! Es wurde hinreichend belegt, dass es formaljuristisch sicherlich möglich und auch demnach korrekt war! Es wäre aber schöner gewesen, wenn der Käufer explizit darauf hingewiesen worden wäre!

 

Ich unterstelle, dass er genügend Sachverstand oder zumindest ausreichend Erfahrungen gesammelt hat, um dieser Änderung zu widersprechen!

 

Wie weiter oben schonmal gesagt wurde, hat der Händler in Essen - zumindest augenscheinlich - weder einen Vor-, noch einen Nachteil dadurch, dass er seinen Kunden schlechter gestellt hat!

 

Das ist ein Geschäftsgebaren, das üblicherweise eher von den berühmten Autohändlern mit den Fähnchen um das Firmengelände erwartet wird! In keiner Weise jedoch von einem alt eingesessenen markengebundenen Autohaus!

 

Viele Grüße

 

Dietmar

am 2. Juli 2008 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Zitat:

richtichhhhhhhhh. Schau mal in den Verkaufsportalen, wer alles als "privat" mit ausweisbarer MWSt. anbietet. ;)

DAS ist mir allerdings auch schon aufgefallen!

 

Viele Grüße

 

Dietmar - hat sich oft genug geärgert, dass man diese Anbieter und die "Export-Spezialisten" nicht in der Suche ausgrenzen oder auch gezielt wählen kann!

Hallo Mädels!:)

Vielleicht wurde die Garantie von SAAB/GM abgelehnt, weil die Wartungsintervalle nicht gepasst haben...das kann ich ohne Serviceheft nicht klar entscheiden.

Denn wenn die vorgeschriebenen Wartungen nicht gemacht werden (die Toleranzen sind eng gesteckt!) erlischt der Anspruch auf Garantie!!!

Wurde ein Garantieantrag gestellt???

Kann ich mir nicht vorstellen, weil der Motor nicht zerlegt wurde um den Schaden zweifelsfrei festzustellen...gesenkte Buchsen oder Kopfdichtungsdefekt.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, der diese Leistung allerdings an bestimmte Voraussetzungen bindet.

Werden diese nicht erfüllt, ist es vorbei mit Garantie.

Und Kulanz...ist eine ganz freiwillige Sache seitens des Händlers oder des Herstellers.

Da gibt es garkeine Ansprüche drauf. Das ist absolutes "good will".

Ich hatte es schonmal vor ein paar Seiten erwähnt.

Wenn die Werkstatt gewollt hätte, dann hätte sie auch noch was regeln können. Mit gutem Willen, eben.:)

Sie wollte aber scheinbar nicht...und das gibt mir zu denken.:(

Ein solches Verhalten legt eine Werkstatt nur an den Tag, wenn das Verhältniss zum Kunden schon vorher arg gestört war.

Eine Werkstatt hat eigentlich immer ein großes Interesse daran, den vorhandenen Kundenstamm zu halten.:)

Wenn ein Kunde allerdings extrem unbequem wird...dann möchte man ihn möglichst schadlos loswerden.

Und das ist im vorhandenen Fall ohne Zweifel passiert.

Man kann natürlich immer gut auf den Händler schimpfen. Aber es gibt immer 2 Vertragspartner. Und der Kunde hat in diesem Fall irgendwo geschlafen.

AGB nicht gelesen, trotzdem den Auftrag unterschrieben.

Das ist geltendes Recht. Nicht besonders nett, aber rechtens.

Dann sei mir die Frage erlaubt, warum die Werkstatt nicht so nett war und hat dem Kunden geholfen???

Über dem Kulanzweg hätte man sogar bei mangelhafter Wartung was reissen können.

Vielleicht nicht 100%...aber 50% immer.

 

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

H

Eine Werkstatt hat eigentlich immer ein großes Interesse daran, den vorhandenen Kundenstamm zu halten.:)

Wenn ein Kunde allerdings extrem unbequem wird...dann möchte man ihn möglichst schadlos loswerden.

Und das ist im vorhandenen Fall ohne Zweifel passiert.

Hallo L.C.

Na, ob das so richtig schadlos war, wage ich deutlich zu bezweifeln.

Juristisch ist die Sache zwar gelaufen, aber natürlich werde ich allen, die es hören wollen, mitteilen, was von der Firma Lueg / van Eupen Saab Center Essen ( damit es nicht untergeht!) meiner Ansicht nach zu halten ist, bzw was meine Erfahrungen waren.

Viel mehr als das kann ich ja leider nicht mehr tun.

Natürlich war ich nicht angetan, das Saab / van Eupen keine Verantwortung beim ersten Motor übernommen hatte, aber das wundert doch niemanden ernsthaft, oder?

Wenn man gezwungen wird, "ein Tellerchen Scheisse zu essen", mag man nicht auch noch sagen, es sei sehr lecker gewesen.

Manchmal habe ich den Eindruck, Deine Position ist da sehr einseitig verlagert.

Aber dass der Motor 3.0 TID eine Fehlkonstruktion war, gibst Du doch wohl wenigstens zu?

Nur, dass man mal weiß, wo Du so eigentlich stehst!

am 2. Juli 2008 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von Saab-Geschaedigter

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

H

Eine Werkstatt hat eigentlich immer ein großes Interesse daran, den vorhandenen Kundenstamm zu halten.:)

Wenn ein Kunde allerdings extrem unbequem wird...dann möchte man ihn möglichst schadlos loswerden.

Und das ist im vorhandenen Fall ohne Zweifel passiert.

Hallo L.C.

Na, ob das so richtig schadlos war, wage ich deutlich zu bezweifeln.

Juristisch ist die Sache zwar gelaufen, aber natürlich werde ich allen, die es hören wollen, mitteilen, was von der Firma Lueg / van Eupen Saab Center Essen ( damit es nicht untergeht!) meiner Ansicht nach zu halten ist, bzw was meine Erfahrungen waren.

Viel mehr als das kann ich ja leider nicht mehr tun.

Natürlich war ich nicht angetan, das Saab / van Eupen keine Verantwortung beim ersten Motor übernommen hatte, aber das wundert doch niemanden ernsthaft, oder?

Wenn man gezwungen wird, "ein Tellerchen Scheisse zu essen", mag man nicht auch noch sagen, es sei sehr lecker gewesen.

Manchmal habe ich den Eindruck, Deine Position ist da sehr einseitig verlagert.

Aber dass der Motor 3.0 TID eine Fehlkonstruktion war, gibst Du doch wohl wenigstens zu?

Nur, dass man mal weiß, wo Du so eigentlich stehst!

Lieber SAAB Geschädigter,

ich glaube du hast jetzt lange genug alle Interessierten hier im Forum mit Halb- oder Unwahrheiten zugetextet.

Überlege doch mal genau und in allen Details, wie die Abwicklung des 1. Motors im Nov. 2004 von statten ging und wie sich deine Kostenbeteiligung errechnet hat.

Unsere AGB sind die des KfZ-gewerbe NRW, findet jeder in jedem Kfz Betrieb und dort gibt es klare Regelungen.

Wie LC richtig schreibt gibt es eine KULANZ.

Poste oder beschreibe doch mal, welche Wartungsintervalle / Unterlagen du sowohl für den 1.Motorschaden als auch für den 2. Schadenfall vorgelegt hast.

Wie war das denn mit der Ölsorte, dem Intervall und den "nachvollziehbaren" Wartungsintervallen.

Zeige die Fakten mal offen und ehrlich !!!!! auf. Bin gespannt ob du das machst,

denn wie richtig beschrieben, weiß "Herr Pollach sehr wohl was er sagt!" Denke viele oder alle Besucher in diesem Forum sind gespannt was jetzt kommt.

Gibt sicher interessantes zu berichten.

Viele Grüße an Alle

Herr P

Ach so: Auf das Niveau der hemmungslosen Beleidigungen werde ich mich nicht begeben.

Mir hat man im Sandkasten nicht das Förchen geklaut!

am 2. Juli 2008 um 20:38

An alle, aber speziell an HerrnP.

 

Also ich werde mich jetzt hier ausklinken, weil ich der Argumentation des "Ausbilder-Sachverständig" ;) durchaus auch folgen kann.

 

Für Außenstehende wird es langsam unübersichtlich - denke ich!

 

Und da bin ich dann auch schon bei HerrnP.

 

Ganz ohne weitere Wertung der jeweiligen Schadensfälle muss ich meinen Respekt zollen, sich hier anzumelden und sich zu "outen". Das zeugt von Mut!

 

Viele Grüße

 

Dietmar - selber ein wenig SAAB-Geschädigt wie man meiner Signatur entnehmen kann :(

@Saab-Geschädigter

Du kannst dir ganz bestimmt sicher sein, daß ich den 3.0tid-Motor hasse wie die Pest.

Und da wird es noch einige Mechaniker bei Saab und Opel und Renault geben, die mit mir in ein Horn tröten.:rolleyes:

Der Motor ist eine einzigste Fehlkonstruktion. Soviel unterschiedliche Schraubengrössen und Formen...habe ich nirgendwo gesehn.

Ist echt der letzte Scheiss...wird der HerrP vermutlich nicht abstreiten...er kennt die Grotte schliesslich auch.:D

Und über die möglichen Schäden an der Einspritzpumpe und am Motor durch senkende Laufbuchsen...brauchen wir nicht mehr diskutieren.

Diese Schäden sind möglich und nicht selten!!!

Aber durch den Einwurf von HerrnP in Richtung Wartungsintervalle und Ölsorte...wird langsam klar, daß die Garantie schon beim ersten Motor verwirkt war...und beim zweiten Schaden die Intervalle ebenfalls nicht eingehalten wurden.

Ist es so, oder nicht?

Das der 3.0tid ein grottenschlechter Motor ist, das pfeift inzwischen jeder Spatz vom Dach.

Und bisher wurden alle Schäden, die irgendwie durch Garantie oder Kulanz abgedeckt werden konnten, auch durch Saab abgedeckt.

Hier im Forum gab es reichlich Leute, die einen neuen Motor zum Nulltarif bekommen haben...mit einem lückenlosen Service-Heft kein Problem.

Mit einem jungfräulichem Service-Heft braucht man keinen Garantieantrag stellen. Der wird sofort abgelehnt.

Wenn das Ding nicht gestempelt ist...schade.

Und ab diesem Zeitpunkt kann ich die Reaktion der Werkstatt, bzw. des HerrnP sehr gut nachvollziehen.

Keine Wartung, keine Garantie...Gewährleistung sowieso reduziert und abgelaufen...Arsch lecken!!!

Ich frage mich dann nur, warum?

Warum wurden die Wartungen nicht gemacht...zeitlich oder Streckenmässig aus der Richtung?

Warum muß es zur Eskalation zwischen Kunden und Werkstatt kommen?

Ich kann mich sowohl in die Situation des Kunden, als auch in die Situation des Kundendienstleiters versetzen.

Und bei zweifelhaftem Verhalten des Kunden...gebe ich dem Kundendienstleiter der Werkstatt vollkommen recht.

Er hat da genau richtig gehandelt.

Als Kunde hätte ich vermutlich kleine Brötchen gebacken und den Meister beschwaffelt, solange, bis er ein paar Stempel ins Serviceheft drückt und alles schön aussieht.:D

...oder eben nicht...:mad:

Du wolltest wissen, wo ich stehe?

Ich stehe auf der Seite der 3.0tid-Besitzer, die ALLES richtig gemacht haben und trotzdem einen kaputten Motor haben.

Denn diese Leute sind wirklich angeschissen.

Aber denen wird auch auf Anhieb geholfen, solange sie eine Werkstatt haben, die zu ihnen hält.

Durch den Betirag von HerrP wurde meine Vermutung nur bestätigt, daß Du noch ein paar Fehler mehr gemacht hattest.

Und hoffentlich hast Du dadurch gelernt.

Denn die Bude in Dortmund wird vermutlich im Falle einer Garantie/Gewährleistung genauso reagieren.;)

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

Das der 3.0tid ein grottenschlechter Motor ist, das pfeift inzwischen jeder Spatz vom Dach.

Und bisher wurden alle Schäden, die irgendwie durch Garantie oder Kulanz abgedeckt werden konnten, auch durch Saab abgedeckt.

Hier im Forum gab es reichlich Leute, die einen neuen Motor zum Nulltarif bekommen haben...mit einem lückenlosen Service-Heft kein Problem.

Bei mir war es zwar nicht der Motor, sondern die Einspritzpumpe, die ein halbes Jahr nach Garantieablauf die Segel strich. Und die ESP fällt ja nun auch nicht gerade unter Kleinkram. Der Meister kopierte das penibel geführte Checkheft und nach 3 Tagen kam die 100%-Kulanzzusage von Saab. Eine Woche später war die neue Pumpe drin.

 

Zitat:

Mit einem jungfräulichem Service-Heft braucht man keinen Garantieantrag stellen. Der wird sofort abgelehnt.

Wenn das Ding nicht gestempelt ist...schade.

Und ab diesem Zeitpunkt kann ich die Reaktion der Werkstatt, bzw. des HerrnP sehr gut nachvollziehen.

Keine Wartung, keine Garantie...Gewährleistung sowieso reduziert und abgelaufen...Arsch lecken!!!

Das Checkheft meines Vectra wurde bei der Auslieferung des Fahrzeugs an mich mich einem Aufkleber auf dem Deckblatt versehen: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Garantiearbeiten und Kulanzanträge nur bei vorschriftsmäßig geführtem Checkheft bearbeitet werden können."

Mein Onkel ist Werkstattmeister in einer großen VW/Audi-Bude. In seinem Kundenstamm gibt´s genug Leute, die an der regelmäßigen Wartung ihrer Autos sparen, bei Schäden nach der Garantie aber lautstark nach Kulanz jaulen. Die hat er besonders lieb und die ihn, nachdem er die Spielregeln erklärt hat. :D

Beide Parteien sollten sich an die Regeln halten. Der Kunde an die vorschriftsmäßige Wartung (die heutigen Intervalle sind doch meistens schon sehr großzügig) und der Hersteller sollte im Schadenfall Begehren im Rahmen seiner jeweiligen Kulanzregelungen unbürokratisch bearbeiten. Nach Ablauf jeglicher Kulanzzeit kann man seinem Kübel immer noch die Wartung vorenthalten oder ihn mit ATU strafen. :D

 

@Linear Cycle

Sie wird so reagieren.

Ich kenn sie als Ex-Kunde. Ich hatte das Pech einen kaputten Motor zu haben bei einer Werkstatt, die sich kurz vor der Insolvenz befand und daher keine Kulanz- oder Garantieaufträge mehr annahm.

Kann ich nachvollzieen.

Ebenso logisch ist aber auch, das ich mir daraufhin einen neue Schmiede gesucht habe zur Reparatur, da ich nicht bei dem Motorpreis in Vorleistung gehen wollte.

am 3. Juli 2008 um 7:27

Vielen Dank, Linear Cycle für deinen konstruktiven Beitrag mit einem eindeutigem Statement. Daumen hoch.

Wenn Wechselintervalle bzw. Ölsorte nicht stimmten, wird es natürlich für die Werkstätten schwierig Kulanzanträge beim Hersteller durchzuboxen.

Allerdings: Leider verrecken die 3.0 TiDs unabhängig von Fahrweise und Fahrzeugpflege, sonst würde Saab ja wohl kaum 260 Autos zurückgekauft haben, wenn es eine so einfache Lösung gäbe!!

Ich finde es äußerst mutig von Herrn P. hier offen zu sprechen. Aber warum erst jetzt? Ich hatte schon mal in einem früheren Beitrag geschrieben, dass, wenn sich "Verantwortliche" offen in Internetforen äußern, dies von der Community oftmals sehr positiv wahrgenommen wird. Es gibt Agenturen, die sich nur mit so einer Art der Öffentlichkeitsarbeit beschäftigen. Wenn es so ist, wie sie, Herr P., schreiben, warum hat man diesen Thread nicht früher abgebremst?

Hoffentlich gibt das jetzt keinen Ärger für Herrn P., wenn man mitbekommt, dass sich ein Verantwortlicher geäußert hat, immerhin ist er ja kein Pressesprecher bei van Eupen, sondern Serviceleiter!

Allerdings findet sich auch hier ein Einwand von mir: Der TE hatte sich ja nicht an das Forum gewandt und über die hohen Motorkosten gemeckert, die er teilweise selbst tragen musste, sondern mit seinem ursprünglichen Beitrag suchte er nach Beweisen, dass das Motorenproblem schon Ende 2004 der Werkstatt bekannt gewesen sei muss. Der TE sah darin den Grund, dass man ihm als Selbständigen (=gewerblicher Händler) die Garantie/Gewährleistung zusammengestrichen hatte (siehe: insbesondere die ersten Beiträge). Das fasse ich doch richtig zusammen, oder?

Dazu hat Herr P. leider nichts gesagt (und offen gestanden würde ich ihm persönlich auch nicht empfehlen hierzu eine Aussage zu treffen, immerhin umfasst dies den Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung!!).

Herr P. als Markenwerkstattleiter will bis Ende 2004 nichts von den Problemen mitbekommen haben? Das ist allerdings, und hier hat m.E. der Saabgeschädigte recht, schwerlich vorstellbar. Wer als KFZ-Meister länger "direkt an der Front" steht, kennt doch die Probleme der Modelle ziemlich genau (und hier im Forum ist Herr P. ja zumindestens vor langer Zeit auch schon mal unterwegs gewesen).

Herr P. steckt im typischen Dilemma der offiziellen Werkstätten: Er weiß natürlich tief in seinem Herzen, dass es massive Probleme mit diesem Modell gibt, darf aber aus "betrieblichen Gründen" nichts dazu sagen, sonst gibt es Ärger. Ein Beispiel: Fragt mal eine Saab-Werkstatt nach Ölschlamm bei den Benzinern. Die sagen eher nichts und winden sich raus, aber jeder (sic!) freie Saab-Schrauber erzählt seinen Kunden etwas vollkommen anderes!

Nimmt man den Blickwinkel von Herrn P. ein, dann ist es doppelt bitter: Aus seiner Sicht hat er (aus Gründen der "Betriebsräson") nichts falsch gemacht (analog Linear-Cycle: "Und hoffentlich hast Du dadurch gelernt. Denn die Bude in Dortmund wird vermutlich im Falle einer Garantie/Gewährleistung genauso reagieren") und dennoch hagelt es jetzt (auch persönliche) Kritik.

Nur ist es hier so wie mit den römischen Münzen: Es gibt zwei Seiten einer Medaille.

Gruß, Jan900

Ich glaube, dass hier jetzt ein wenig Zurückhaltung angebracht ist. Offensichtlich ist, dass der TE mit dem 3,0tid einen Motor hatte, der sozusagen zwangsläufig schadhaft geworden ist. Aber offenbar konnte er zur Durchsetzung von Garantieansprüchen nach seinen Erwartungen, oder zur Erlangung von Kulanz, keine einwandfreie (nach den AGB des Händlers) Wartungshistorie vorlegen.

Zusätzlich dürften die Diskussionen noch irgendwie eskaliert sein, so dass irgendwann auf stur gestellt wurde und es zur beschriebenen gerichtlichen Auseinandersetzung kam.

Wenn die Sachlage so ist, wie zuletzt diskutiert, dann ist der TE de jure in einer schlechten Situation und der Gerichtsentscheid trifft diese Sachlage. De facto kann ich den TE nach wie vor voll und ganz verstehen - als langjähriger Kunde des Händlers / der Marke hätte man ihm helfen können.

Deshalb finde ich es an diesem Ort nicht richtig, den TE jetzt mit unüberprüfbaren Behauptungen / Andeutungen in die Ecke zu drängen.

Trotz des Ausgangs der Verhandlung hatte ich den Eindruck, dass es für den TE eine sehr gute Lösung gegeben hat: er hat einen richtig guten neuen Wagen und eine anständige Inzahlungnahme für sein altes Fahrzeug. Und damit sollte das jetzt gut sein.

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