Tempolimiter bei Winterreifen
Ich habe Winterreifen mit der Kennzeichnung H , d.h. bis 210 kmH
zugelassen. Meine Kiste ist mit 213 kmH einegtragen. Eigentlich braucht man doch dann so einen netten Aufkleber auf dem Tacho das man nur 210 kmH fahren darf. Mein :-) hat mir aber keinen eingeklebt.
Brauch ich einen Aufkleber bzw. ersetzt ein generell auf 210 einstellter Speedlimiter diesen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@termi0815 schrieb am 19. November 2006 um 21:57:10 Uhr:
Genau meine Meinung!Zitat:
Original geschrieben von Ma-St-Er-83
Ich habe auch keinen Aufkleber und werde auch keinen benutzen...
Die Geschwindigkeitsbegrenzung reicht bei den moderneren Autos vollkommen aus...
Dieser Meinung hat sich der Gesetzgeber nun über 10 Jahre später angeschlossen und den § 36 StVZO geändert. Jetzt ist endlich auch die elektronische Anzeige, sprich der Winterreifenlimiter, im Sinne des Gesetzes ausreichend. 😎
-> Änderung § 36 StVZO vom 01.06.2017
Zitat:
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
cu termi0815
50 Antworten
Also hast du keinen Aufkleber mußt du zahlen.
Zwischen 5 € und 25 €
Nachzulesen im
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
http://www.kba.de/.../...einheitlicher_tatbestandskatalog_01042004.pdf
Auf der Seite
12.3.30 - Bereifung und Lauffläche - § 36 StVZO - Seite 310 / 0
Gruß Börny53
Aufkleber bei Winterreifen.
Hier noch ein Bild von so einem Aufkleber,
fällt doch gar nicht auf, oder ???
Gruß Börny53
Zitat:
Original geschrieben von andi7mb
Ich habe keinen und will auch keinen, aber wird man von der P. dafür bestraft?
Verwarnungsgeld 10,- €
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers?
Nein! Voll hinterm Lenkrad versteckt.
Wird einen pingeligen Polizisten also wenig überzeugen.
-tja, da hast Du auch Recht, Gerry71 ...!
-da müßte aber der Polizist/Polizistin doch WIRKLICH einen schlechten Tag haben um zummindest bei einem HINWEIS auf die NICHT GANZ KORREKTE Plazierung des Aufklebers zu belassen ...! -und wenn man(-Polizist!) SUCHT bei eine Kontrolle, findet man FAST IMMER etwas zum meckern ...!
- es gibt halt keine VESICHERUNG gegen ALLEN Launen des Beamtes -wie war es noch mal ...?: -mit einem Arzt, Polizist und Lehrer sollte man VERSUCHEN nicht zu streiten, da die fast immer Recht haben, bzw. Recht bekommen 😉 ...!
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Ich frage mich gerade wirklich, warum ich überhaupt noch Beiträge schreibe, wenn sie sowieso nicht gelesen werden.
In meinem letzten Beitrag habe ich mich doch klar und deutlichst ausgedrückt, daß das Fehlen des Aufklebers mit 5 € Verwarngeld geahndet werden kann.
Und nun schreibt der eine was von 25 € und der andere etwas von 10 €.
Der Tatbestandskatalog wurde inzwischen auch schon zweimal verlinkt.
Bei der TBNr. 336006 steht doch "...und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit"
In der Praxis findet diese TBNr. kaum Anwendung, da auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
... bei mir fehlte beim TÜV der Aufkleber - jetzt hat mein Fahrzeug zwar den TÜV-Stempel, dafür aber auch "geringe Mängel". Im Zuverlässigkeitsvergleich nützt das nur Toyota.
Der elegante Herr (bzw. die elegante Dame) von Welt pappt sich also keinen hässlichen Aufkleber aufs Armaturenbrett, sondern eine dieser hübschen großen Plastikklammern, steckt einen Fünf-Euro-Schein hinein und pickt einen Kleber drauf: "Für Exekutivbeamte - zur freien Entnahme".
Damit dürfte nun auch diese Frage geklärt sein. 😁
Naja, meine Frage wurde beantwortet. Mann könnte das dann ja auch für Sommerreifen vorschreiben!...
Falls ich z.B. auf die Idee käme, auf mein Auto Reifen zu machen, die nur bis 210km/h zugelassen sind. ... zz..
son quatsch alles, wenn ich mein Auto an jemanden abgebe fährt der damit bestimmt nicht über 170 mit (weil ich ihm vorher 10min predige, wie er mit dem Auto zu fahren hat)
aber wir leben ja in Deutschland
notfalls helfe ich dem Staat 😛
mit 5 oder mit 5-20€
achso, danke für die Antworten
Kann mir ein Schmunzeln wirklich nicht verkneifen:
Da fahren wir (fast) alle nicht ganz billige Autos, freuen uns an ihrem guten Aussehen, auch oder vorallem besonders innen, und dann pappen manche so ein potthässliches Teil egal wohin --- und warum ? Wegen läppischer 5 Euro ! 😛
Also mir kommt koi so a Bäbber en mei heilix Blechle ! Eagl was Polizei oder TÜV dazu sagen !
Im Übrigen halte ich es da mit Sir900: Wie man in den Wald hineinschreit so zahlt man seine Verwarnung - oder auch nicht !
Ein rebellischer Bäbber-Verweigerer !
Kann mich der Meinung von Stardreamer zu 100% anschließen. Sehe und halte es ganz genauso.
Schade das es keine 5 Euro Münzen gibt.
Würden gut zu den 50 Cent Park Münzen passen.