Tempolimiter bei Winterreifen
Ich habe Winterreifen mit der Kennzeichnung H , d.h. bis 210 kmH
zugelassen. Meine Kiste ist mit 213 kmH einegtragen. Eigentlich braucht man doch dann so einen netten Aufkleber auf dem Tacho das man nur 210 kmH fahren darf. Mein :-) hat mir aber keinen eingeklebt.
Brauch ich einen Aufkleber bzw. ersetzt ein generell auf 210 einstellter Speedlimiter diesen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@termi0815 schrieb am 19. November 2006 um 21:57:10 Uhr:
Genau meine Meinung!Zitat:
Original geschrieben von Ma-St-Er-83
Ich habe auch keinen Aufkleber und werde auch keinen benutzen...
Die Geschwindigkeitsbegrenzung reicht bei den moderneren Autos vollkommen aus...
Dieser Meinung hat sich der Gesetzgeber nun über 10 Jahre später angeschlossen und den § 36 StVZO geändert. Jetzt ist endlich auch die elektronische Anzeige, sprich der Winterreifenlimiter, im Sinne des Gesetzes ausreichend. 😎
-> Änderung § 36 StVZO vom 01.06.2017
Zitat:
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
cu termi0815
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Warlord702
Denke ich auch. Selbst wenn der Tempolimiter aktiv ist und man garnich schneller fahren kann, werden die lieben Freunde in grün trotzdem Terror machen, wir kennen ja wohl alle die tolle deutsche Bürokratie...
Die lieben Freunde in Grün erfinden keine Regelungen oder Gesetze, sie werden dafür bezahlt, dass sie Diese durchsetzen. Dabei haben sie keinen Ermessensspielraum.
Wendet Euch mit diesen Ergüssen an die Politiker, dann habt Ihr meine Unterstützung 😁
Grüße von einem Nichtpolizeibeamten
Hellmuth
Moin Leute,
genau so isses. Hier geht es nicht darum was technisch möglch ist und was nicht. Die Bürokraten haben sich das ausgedacht und der deutsche Amtsschimmel hat noch keinen Turbo. Also hast du keinen Aufkleber mußt du zahlen. Allerdings gilt immer noch der Grundsatz: wo kein Kläger, da kein Richter. Deshalb: nicht erwischen lassen.
Gruß Niene
Ich halte den Aufkleber auch für Blödsinn - zumindest, wenn man ein Fahrzeug mit permanentem Limiter fährt.
Trotz dieser Funktion habe ich den Aufkleber direkt links neben die Lenksäule geklebt. So sieht der Polizist bei einer evtl. Kontrolle den Aufkleber sofort und ich sehe ihn nur, wenn ich das Lenkrad einschlage. Folglich stört er auch die Optik des Cockpits nicht.
Zitat:
Original geschrieben von he2lmuth
Dabei haben sie keinen Ermessensspielraum.
Falsch!!
Ordnungswidrigkeiten unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip sondern, wie sir900 schon ausführlich beschrieben hat, dem Opportunitätsprinzip.
Der Polizeibeamte kann also nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Im Übrigen kostet dieser Spaß laut Tatbestandskatalog (Nr. 336000) gerade einmal 5 Euro.
Diese bezahle ich dann gerne, wenn ich bedenke, dass ich mir im Frühjahr die Reinigung meines Cockpits erspare.
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....da scheint er Recht zu haben:
http://www.kba.de/.../...einheitlicher_tatbestandskatalog_01042004.pdf
OT: Hehe, Alexander ist wohl doch ein Jurist. Dann entschuldige ich mich hiermit förmlich für mein Posting vor einigen Wochen.
Ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.
Ich hatte vor meinem Silberpfeil einen Honda Civic mit 160er Winterreifen.
Beim TÜV hat der Prüfer bemängelt, daß der Aufkleber nicht vorhanden ist.
Da es der einzige "Mangel" war hat er mir ohne probleme die begehrte TÜV-Plakette angeklebt.
Er sagte nur, ich möge doch bitte diesen "Mangel" beheben.
Er sagte auch, daß man einen solchen Aufkleber auch selbst basteln (z.B. Ausdrucken) kann, da es keine Designvorschrift (welch Wunder hier in Deutschland) für einen solchen Aufkleber gibt.
Also ich verschandele mir nicht mein schönes Cockpit mit soeinem blöden Ding.
Außerdem finde ich, daß der Limiter 1000 Mal besser ist als irgendein Aufkleber, da man mit Aufkleber jederzeit schneller fahren kann (auch unabsichtlich, wenn man nicht dran denkt) und mit Limiter erst anhalten muß um diesen auszuschalten.
Gruß
Hubi
Zitat:
Original geschrieben von hubi-mail
Ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.
Ich hatte vor meinem Silberpfeil einen Honda Civic mit 160er Winterreifen.
Beim TÜV hat der Prüfer bemängelt, daß der Aufkleber nicht vorhanden ist.
Da es der einzige "Mangel" war hat er mir ohne probleme die begehrte TÜV-Plakette angeklebt.Er sagte nur, ich möge doch bitte diesen "Mangel" beheben.
Er sagte auch, daß man einen solchen Aufkleber auch selbst basteln (z.B. Ausdrucken) kann, da es keine Designvorschrift (welch Wunder hier in Deutschland) für einen solchen Aufkleber gibt.Also ich verschandele mir nicht mein schönes Cockpit mit soeinem blöden Ding.
Außerdem finde ich, daß der Limiter 1000 Mal besser ist als irgendein Aufkleber, da man mit Aufkleber jederzeit schneller fahren kann (auch unabsichtlich, wenn man nicht dran denkt) und mit Limiter erst anhalten muß um diesen auszuschalten.
Gruß
Hubi
Du kennst den Limiter auch während der Fahrt ausschalten 😉
Bist Du Dir sicher?
Die permanente Limiter-Funktion für Winterreifen kann man glaube ich nur im Stand ändern.
Der normale Limiter ist natürlich und da hast Du vollkommen Recht, während der Fahrt zu ändern.
Gruß
Hubi
Zitat:
Original geschrieben von Alexander1461
Der Polizeibeamte kann also nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
So isses! Dazu gehört -zugegeben- auch ein gehöriger Anteil Subjektivität.
Die junge Mutter mit quengelndem Säuger auf der Rückbank wird von mir vermutlich gerade mal drauf angesprochen.
Irgendein Blödi aus der "tiefer-härter-breiter"-Fraktion, der meint, sich mit:
"Ey, was soll das Alter, fang lieber die Wxxxxr, die mir vor drei Monaten meine Anlage geklaut haben!!",
aufblasen zu müssen, darf gerne mal zahlen...
Ha … endlich weiß ich, was Opportunität bedeutet! 😉
Hallo Euch allen hier 😉 ...!
- und, da ich ein Mensch bin, der nach der Regel lebt:
" mit dem Lebensalter senkt der Bedarf nach Action, dafür steigt aber der Bedarf nach HEILIGE RUHE", habe FÜR MICH PERSÖNLICH einen TOP-Platz für den Aufkleber (- der mich selber "Ankotzt" ...!) gefunden -guckst Du das Foto-unten 😉 ...!
- wenn mich mal der "Feund und Helfer im Grünn" mal Anhält und dabei z.B. gerade nicht einen "Sozialen" Tag hat (- und noch womöglich vor dem Dienstbeginn noch "Stres" mit der Liebste gehabt hat, oder so 😉 ...!), so hat er ZUMMINDEST einen Grund weiniger mir meine (VIELLEICHT-)gute Laune zu verderben ...!
-und jetzt könnte ich an diese Stelle vielleicht eine Diskussion anfangen-was ist mehr "kotzig": eine Klopapier-Rolle auf der Hutablage, ein Wackel-Dackel, ein Opa-Hut, ein "Fun-Park"-Aufkleber auf dem "Benz", ein "möchtegern-AMG-Schrifftzug" auf einem "gerade mal über 100 PS-Diesel"...,- sei, wie es auch sei- für mich ist der Aufkleber noch das geringste Übel...!
Ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers?
Nein! Voll hinterm Lenkrad versteckt.
Wird einen pingeligen Polizisten also wenig überzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von Niene
Moin Leute,
genau so isses. Hier geht es nicht darum was technisch möglch ist und was nicht. Die Bürokraten haben sich das ausgedacht und der deutsche Amtsschimmel hat noch keinen Turbo. Also hast du keinen Aufkleber mußt du zahlen. Allerdings gilt immer noch der Grundsatz: wo kein Kläger, da kein Richter. Deshalb: nicht erwischen lassen.
Gruß Niene
Lasst doch die Kirche im Dorf. Solche Regelungen müssen auch bei Autos funktionieren, die keinen Speeedlimiter drin haben. Ausserdem gibt es nicht für alle Autos Winterreifen für jede Geschwindigkeit. Und dan soll es Leute geben, die die Highspeed-WInterreifen nicht zahlen können oder wollen, weil sie im Winter langsamer fahren.
Da ist das mit dem Aufkleber doch eigentlich eine ganz pfiffige Lösung von den "Bürokraten"; ich würde mir wünschen, denen fielen solch pragmatische Lösungen auch heute noch zu aktuellen Problemen ein.
Und der Riesen-Aufwand, die Kleberrest zu entfernen - Tage, wenn nicht Minuten (genau ca. 5 Sekunden) dauert so etwas.
Allerdings gebe ich zu, der Sch.. Aufklebe hat den Kunststoff entfärbt, jetzt habe ich einen hellen Fleck - hinter dem Lenkrad, wo ihn (wie den Aufkleber) keiner sehen kann. Da kommt er halt jedes Jahr hin 😁
Gruss
Christoph