Tempolimit VZE
Wo bzw. wie ist denn ein Tempolimit in den Navidaten hinterlegt? Offline oder nur online bzw. mit der Verkehrszeichenerkennung?
Ich fahre regelmäßig auf einer Bundesstraße an die gleiche Kreuzung und vor der Kreuzung wird das Tempo auf 70 begrenzt. Wenn ich abbiege dann bleibt die 70 in der VZE stehen obwohl wieder 100 erlaubt ist.
Fahre ich gerade aus weiter dann wird nach dem Tempolimit Ende Schild wieder die 100 angezeigt.
Das besondere im Umfeld der Kreuzung ist, dass es dort mit keinem Mobilfunknetzt Empfang gibt.
70 Antworten
Ich habe noch die normale VZE. In den Niederlanden ist ja tagsüber Tempo 100 und ab 22:00 Tempo 120/130. Meine VZE erkennt zwar, dass unterschiedliche Geschwindigkeiten angegeben sind, zeigt mir aber tagsüber immer 120/130 an, weil die eingeschränkten Geschwindigkeiten normalerweise nachts sind.
Zitat:
@Timmota schrieb am 4. September 2020 um 08:03:19 Uhr:
Dann hebt die nach einer kreuzung (landstraße) wo vorher 70 waren, die 70 danach einfach wieder auf. schwieriger streitfall. Denn nach einer Kreuzung oder Einmündung gilt immernoch das gleiche tempo wie vorher.
Nach meinem Kenntnisstand ist nach einer Kreuzung das Verkehrszeichen aufgehoben und es gilt wieder 50 innerorts / 100 außerorts - es sei denn man fährt in einer Zone (beispielsweise 30er Zone).
Ansonsten muss das Schild nach der Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmer (auch den einbiegenden Verkehr) wiederholt werden, woher soll man sonst die aktuelle Geschwindigkeit kennen?
Meine Verkehrszeichenerkennung tut genau das leider nicht. Auch nach einer Kreuzung bleibt sie weiterhin bei 70. In Rheinland-Pfalz kenne ich beispielsweise Strecken, da erfolgt vor der Kreuzung eine Beschilderung 70 - 300 m. Das Schild wird natürlich nie aufgehoben, der Travel Assist fährt munter 70 durchgehend, wenn man nicht korrigierend eingreift.
Zitat:
@Chacco08 schrieb am 4. September 2020 um 09:09:58 Uhr:
Ich habe noch die normale VZE. In den Niederlanden ist ja tagsüber Tempo 100 und ab 22:00 Tempo 120/130. Meine VZE erkennt zwar, dass unterschiedliche Geschwindigkeiten angegeben sind, zeigt mir aber tagsüber immer 120/130 an, weil die eingeschränkten Geschwindigkeiten normalerweise nachts sind.
Funktioniert denn bei euch die automatische Erkennung der Uhrzeit: Also beispielsweise 30 - 7 bis 18 Uhr: Zeigt er auch dann um 8 Uhr 30 an und um 19 Uhr 50?
Ich sehe immer beide Schilder, meist überlappend - eine richtige Logik, welches nach vorne rückt (zeitbegrenztes oder das andere) habe ich noch nicht erkennen können.
Zitat:
Nach meinem Kenntnisstand ist nach einer Kreuzung das Verkehrszeichen aufgehoben und es gilt wieder 50 innerorts / 100 außerorts - es sei denn man fährt in einer Zone (beispielsweise 30er Zone).
Ansonsten muss das Schild nach der Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmer (auch den einbiegenden Verkehr) wiederholt werden, woher soll man sonst die aktuelle Geschwindigkeit kennen?
Meine Verkehrszeichenerkennung tut genau das leider nicht. Auch nach einer Kreuzung bleibt sie weiterhin bei 70. In Rheinland-Pfalz kenne ich beispielsweise Strecken, da erfolgt vor der Kreuzung eine Beschilderung 70 - 300 m. Das Schild wird natürlich nie aufgehoben, der Travel Assist fährt munter 70 durchgehend, wenn man nicht korrigierend eingreift.
Das beschreibt die Situation die ich in der Ausgangsfrage meinte.
Nach einer Kreuzung müsste eigentlich wieder die "Standardgeschwindigkeit" gelten wenn nicht anders beschildert.
Kreuzungen, Auffahrten usw. heben keine Begrenzungen auf. Das kann lediglich ein anderes Schild tun.
Das Aufheben der Geschwindigkeit an einer Kreuzung war so in der DDR.
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so. habe mal meinen persöhnlichen fahrlerer gefragt.
es gibt keine gesetzliche Grundlage, die besagt, das nach einer kreuzung das gleiche gilt wie vor der kreuzung. werde ich auf 70 vor der kreuzung runter gebremmst, gillt danach 100.
beispiel: ich werde auf 70 runter gebremmst. nach der kreuzung steht wieder ein 70iger schild und danach das ortsschild. nun, was für ein sinn hätte das 70iger schild? ganz einfach. man möchte damit den autofahrer von den erlaubten 100 nach der kreuzung wieder auf die 70 runter bringe, da es danach ins kaff geht (nur es schafft dort keiner auf 100 zu beschleunigen, da die wegstrecke zum 70iger schild zu kurz ist. aber naja...). würde nach einer Kreuzung das gelten, was es davor gab, dann bräuchte man die 70 nicht (btw aus allen richtungen wird man auf 70 runter gebremmst).
es gibt aber auch keine gesetzliche grundlage, die sagt, dass man nach der kreuzung 100 fahren darf. ist also eine grauzone ohne §, mit der dir jmd, wenn er es wirklch will, ans bein pinkeln kann...
so habe ich das eben verstanden
SanchoBB Tipp, Bedienungsanleitung lesen. Steht da genau drin.
Es muss aber nach DIN beschildert sein. Und genau das funktioniert bei meinem Auto nicht mehr. Deshalb suche ich Videos mit korrekter Anzeige.
Zitat:
@Teksaz schrieb am 4. September 2020 um 12:02:07 Uhr:
Kreuzungen, Auffahrten usw. heben keine Begrenzungen auf. Das kann lediglich ein anderes Schild tun.
Das Aufheben der Geschwindigkeit an einer Kreuzung war so in der DDR.
Mal andersrum gefragt: Warum gibt es dann das Schild 30er-Zone, wenn eine Kreuzung etc. das Schild nicht auflösen würde, würde doch ein einziges 30er Schild zu Beginn völlig reichen?
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 4. September 2020 um 12:15:29 Uhr:
SanchoBB Tipp, Bedienungsanleitung lesen. Steht da genau drin.Es muss aber nach DIN beschildert sein. Und genau das funktioniert bei meinem Auto nicht mehr. Deshalb suche ich Videos mit korrekter Anzeige.
Ich habe gerade online in die Bedienungsanleitung meines MJ20 geschaut.
Dort wird zwar wunderschön ausgeführt, dass es bis zu drei Schilder anzeigen kann, aber eine zeitliche Verarbeitung der Beschränkung wird nicht explizit genannt.
Es wird im Abschnitt Zusatzschild / Zusatzzeichen nur das Beispiel "wenn der Frontscheibenwischer während der Fahrt aktiv ist" genannt.
Deshalb nochmal die Frage: Funktioniert bei euch (funktionierte bei dir) die Verarbeitung in beide Richtungen:
Sprich: Erkennung des ggf. Wochentags, Erkennung der Uhrzeit und dann korrekte Anzeige an 1. Stelle wahlweise 50 oder 30 (mit Zusatzschild) - in Abhängigkeit dessen was das gerad" für den Fahrer aktuell gültige Verkehrszeichen" ist?
Meine Beobachtung ist eher, dass das Fahrzeug zwar die zeitliche Begrenzung (Zusatzschild) grundsätzlich erkennt, aber nicht im Detail verarbeitet (wann genau gültig).
zeitliche begrenzung kann mein auto erkennen, wenn das schild nach DIN angebracht wird.
aber ich meine mich zu erinnern, dass das auto mir da auch lediglich ne uhr als zusatzschild anzeigt, nicht aber die zeit.
@Timmota Richtig, die zeitliche Begrenzung an sich wird erkannt und dann entsprechend mit einer kleinen Uhr als Zusatzschild angezeigt.
Mir geht es ganz konkret um die Verarbeitung der Information der zeitlichen Begrenzung.
Beispiel:
30
Mo-Fr 7-18 Uhr
Was zeigt das Fahrzeug an 1. Stelle (gemäß Bedienungsanleitung "für den Fahrer aktuell gültige Verkehrszeichen"😉 am Montag um 8 Uhr, am Montag um 19 Uhr und beispielsweise am Wochenende an?
Lt Bedienungsanleitung 1= 30, 2= 50 und 3= 50.
So war das zumindest bei meinem Auto. Jetzt nur noch 50. Egal wann.
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 4. September 2020 um 14:00:00 Uhr:
Lt Bedienungsanleitung 1= 30, 2= 50 und 3= 50.So war das zumindest bei meinem Auto. Jetzt nur noch 50. Egal wann.
Welches Fahrzeug / Modelljahr fährst du genau?
In diesem Fall bin ich auch an diesem (bzw. min. 2) Videos der beiden Situationen 1 = 30 und 2 = 50 sehr interessiert.
Wie oben ausgeführt: In der Bedienungsanleitung meines Passat B8 FL (MJ20) mit Discover Pro wird nichts explizit in der Bedienungsanleitung (Online-Version) bezüglich der Verkehrszeichenerkennung mit Zusatzschild im Sinne der erkannten Uhrzeit beschrieben. Nur im Sinne des Zusatzschildes bei Regen.
Sportsvan EZ 1/ 2020
Kannst ein PDF per Whatsapp bekommen. Lt WOB Stand der Technik. Man weiß nur nicht was. 30 Stand der Technik oder 50?
Zitat:
@Timmota schrieb am 4. September 2020 um 12:10:58 Uhr:
es gibt keine gesetzliche Grundlage, die besagt, das nach einer kreuzung das gleiche gilt wie vor der kreuzung. werde ich auf 70 vor der kreuzung runter gebremmst, gillt danach 100.
Diese Grundlage braucht es auch nicht zu geben. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, bis sie durch ein weiteres Schild aufgehoben wird (oder der Gefahrenbereich vorbei ist o.ä.).
In der StVO kommen diesbezüglich keine Kreuzungen vor, also gelten die Begrenzugen danach selbstverständlich weiter.
@brokerjoker
Klassisches Beispiel dazu: Ich verlasse eine Ortschaft und fahre danach unmittelbar über eine Kreuzung, bei der zuvor 70 für den fließenden Verkehr war, auf die Straße auf.
Ich hatte als neu hinzugekommender Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße also kein Verkehrsschild. Alle Verkehrsteilnehmer, die sich bereits auf der Straße befanden, müssen weiterhin 70 fahren?
Zweites Beispiel: 30er Abschnitt (nicht Zone) in einer Ortschaft. Nach jeder, wirklich jeder Kreuzung kommt erneut das 30 Schild. Warum dieser - gemäß deiner Aussage unnötiger - Schilderwald?