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Tempolimit Anhängerbetrieb

BMW
Themenstarteram 3. Januar 2024 um 11:24

Servus, beim Blick in die "Zulassung" wegen Reifengröße ist mir der Eintrag wegen AHK aufgefallen. Wenn ich den Abkürzungsfimmel richtig deute, steht da: werksseitig montierte AHK ist mit Fahrdynamikstabilisierungssystem ( hätte ich auch abgekürzt) ausgestattet für Anhängerbetrieb Tempo 100 kmh.

Ich dachte immer, der Anhänger muss für 100 kmh zugelassen sein. Gibt es denn Autos mit AHK, bei denen man, vom Fahrzeug bedingt, nur 80 kmh fahren darf?

AHK
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11 Antworten

Das Fahrdynamikstabilisierungssystem ist halt bis 100km/h Anhängerbetrieb geeignet.

 

Nicht mehr und nicht weniger.

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 15:24

Wenn ich dann diese weisen Worte richtig interpretiere, darf, ohne diese Eintragung, mit AHK grds. nur 80 km/h gefahren werden. Auch wenn der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat.

Ich behaupte im Gespräch mit den Kollegen immer, die 100 beziehen sich auf die Kombination: Sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger müssen jeweils Voraussetzungen erfüllen, damit das Gespann 100 km/h fahren darf.

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 16:59

Bin vielleicht auf Grund meines fortgeschrittenen Alters etwas schwer von Begriff. Daher nochmal die Frage:

- alle meine letzte Autos ( ca. 8) hatten eine AHK

- meine momentanen Fahrzeuge ( außer dem IX1 noch ein BMW Cabrio E93 und ein VW Polo) haben eine AHK.

- keines dieser Fahrzeuge haben diesen Eintrag im Bezug auf die AHK.

Heißt also, die 100 km/h-Freigabe muss dann eingetragen werden. Weis da jemand wie das geht? Zum TÜV? Oder Herstellergutachten?

Also, sofern der Anhänger selbst ein 100 km/h Zulassung hat, braucht’s keine Kombination mit dem Fahrzeug, bedeutet das Du damit einfach 100kmh fahren darfst.

Vorraussetzung für die 100kmh Zulassing des Anhängers sind u.a. Gefederte Achsen, Alter der Reifen

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 18:35

Das ist mir klar. Meine Frage ist, was soll die Eintragung in der Zulassung? Das hat doch mit dem Anhänger nix zu tun.

So wie ich das lese wird nur explizit hingewiesen, dass das Auto die Vorsissetzungen für den 100km/h Anhängerbetrieb erfüllt.

 

https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/100-kmh-regelung/

 

Und:

 

Da auch das Verhältnis der Masse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eine physikalisch wichtige Rolle spielt, schreibt der Gesetzgeber die Einhaltung bestimmter Masseverhältnisse vor. Diese können nicht pauschal benannt werden, da die zulässige Gesamtmasse rechnerisch ermittelt wird. Hierfür gibt es im Internet Rechner, die Ihnen eine Vorstellung davon geben, ob Ihr Anhänger und Zugfahrzeug für die Erteilung der 100 km/h Plakette geeignet sind. Maßgeblich ist das Leergewicht des Zugfahrzeugs, das mit einem Faktor multipliziert wird, der sich nach der technischen Ausrüstung des Gespanns bemisst.

 

Verfügt der Anhänger nicht über hydraulische Stoßdämpfer, gilt ein Faktor von 0,3; für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern gilt ein Faktor von 0,8 bzw. 1,0. Für alle anderen Anhänger, die über Bremse und hydraulische Stoßdämpfer verfügen, gilt der Wert 1,1 bzw. 1,2. Um die jeweils höheren Werte beanspruchen zu können, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

 

# Der Anhänger verfügt über eine geeignete Kupplung mit Stabilisierung („Antischlingerkupplung“ gemäß ISO 11555-1)

# Der Anhänger ist mit einem fahrdynamischem Stabilitätssystem ausgerüstet (z.B. ATC)

# Das Zugfahrzeug verfügt über ein fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb („Anhänger-ESP“), welches in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein muss.

 

https://gtue-anzing.de/.../

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Themenstarteram 3. Januar 2024 um 19:41

Ich wiederhole: das heißt, dass andere Autos, ohne diesen Eintrag mit Anhänger nie schneller als 80 km/h fahren dürfen, auch wenn der Anhänger mit 100 zugelassen ist.

Fazit: ohne Eintrag in der Zulassung nie schneller als 80!

Nö, es geht da um den Gewichtsfaktor. Nur so ist der Faktor 1,0 bzw. 1,2 anstatt 0,8 bzw. 1,1 gültig.

 

Der Eintrag vom ABS ist eigentlich nicht erforderlich. -> das hätte ich mir sparen können zu erwähnen.

Zitat:

@x5 france schrieb am 3. Januar 2024 um 20:41:00 Uhr:

Ich wiederhole: das heißt, dass andere Autos, ohne diesen Eintrag mit Anhänger nie schneller als 80 km/h fahren dürfen, auch wenn der Anhänger mit 100 zugelassen ist.

Fazit: ohne Eintrag in der Zulassung nie schneller als 80!

Steht doch so oben: ohne diesen Eintrag muss eine Antischlingerkupplung (am Anhänger) zwingend verbaut sein, um die 100 fahren zu dürfen (außer bei Faktor 0,3).

Diesen Eintrag hatte übrigens schon mein Passat in 2006.

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 20:32

Erst mal Danke

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