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Teilkasko will nach Wildunfall anscheinend nicht ausreichend zahlen

Themenstarteram 10. Juni 2023 um 18:15

Hallo

Ich hatte vor einiger Zeit einen Wildunfall den ich über die Teilkasko abwickeln will.

Kostenvoranschlag der Werkstatt ca. 7000€.

Der von der Versicherung beauftragte Gutachter sagte „Das klingt fair.“ Inhalt des Gutachtens kenne ich jedoch nicht.

Nun bekomme ich von der Versicherung eine Freigabe über 4900€ ohne weitere Begründung.

Sollte und kann ich Einsicht in das Gutachten fordern? Muss ich mir eine Werkstatt suchen, die soviel günstiger ist? Oder die Differenz selber zahlen? Muss mir die Versicherung auf Nachfrage mitteilen, wie sie zu dieser Summe kommt?

Ich habe übrigens keine Werkstattbindung im Vertrag.

Danke für jede Info die ihr geben könnt.

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7 Antworten

Einsicht in das Schadengutachten wird eigentlich ohne Zickerei gewährt. Erinnere einfach an die ausstehende Übersendung des Gutachtens, weil du das ja der Werkstatt zur Abarbeitung vorlegen musst, denn die sollen sich ja dran halten und ggf. den Versicherungsgutachter zur Nachbesichtigung antreten lassen.

Ich vermute mal, dass die dir die 4.900,- € stumpf als fiktive Abrechnung überweisen und der Fall damit für die erledigt sein soll. Da würde ich nur drauf hinweisen, dass es in die Werkstatt geht. Irgendwie werden die dann schon reagieren.

Oder sie wollen es als Totalschaden abrechnen.

Wenn es das Fahrzeug aus dem Profil ist, dann ist es ja irgendwo zwischen 8 und 18 Jahren alt?

(Edit meint: von den Schlüsselnummern her müsste es ein 2006er sein)

Themenstarteram 10. Juni 2023 um 21:01

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. Juni 2023 um 22:28:41 Uhr:

Oder sie wollen es als Totalschaden abrechnen.

Wenn es das Fahrzeug aus dem Profil ist, dann ist es ja irgendwo zwischen 8 und 18 Jahren alt?

(Edit meint: von den Schlüsselnummern her müsste es ein 2006er sein)

Ist ein 2007ern.

Der Günstigste in meiner Variante den ich finden konnte, lag bei 8500€ und hatte deutlich mehr km runter.

Gutachter meinte auch, dass der Wiederbeschaffungswert sicherlich höher ist. Wie gesagt liegt mir das Gutachten aber nicht vor.

Ich werd Montag zur Werkstatt fahren und denen vorlegen was ich habe.

Ich hatte zu Letzt vor ca. 15 Jahren einen Unfall bei dem mir jemand die Vorfahrt genommen hat. Da hat die gegnerische Versicherung natürlich auch versucht alles klein zu rechnen. Am Ende mussten sie aber die Reperaturkosten so übernehmen wie von der Werkstatt angegeben.

Jetzt handelt es sich ja aber natürlich um meine eigene Versicherung und einen Unfallgegner gibt es so ja auch nicht (das Reh ist leider tot :().

Daher bin ich etwas verunsichert.

7.000,-€ incl. MwSt? Wären dann netto 5.900,- € und dann eventuell noch die SB runter. Vielleicht kommen so die 4.900,- € zustande.

Wirtschaftlicher Totalschaden ist eher am Wahrscheinlichsten...

Wenn wir also die 8.500 als Grundlage nehmen (Das Angebot die Versicherung ja sicher auch gefunden...), dann wird bestimmt irgendjemand 3.600 für das beschädigte Auto geboten haben (Restwert).

Und schon ist die Reparatur für die Versicherung unwirtschaftlich und sie reguliert erstmal ganz bereitwillig WBW-RW, also 8500-3600=4900 Euro. Das entspricht bestimmt auch so deinen AKB, so lange du nicht eine dem Gutachten gemäß durchgeführte Reparatur mit einer Rechnung nachweist.

Tust du das, bekommst du vermutlich den Restbetrag ohne großes Murren nachgezahlt (maximal bis zum WBW).

Tust du das nicht, weil du die 4.900 die abschließende Leistung der Versicherung hältst, ja nun, dann ist dir die Versicherung bestimmt auch nicht böse ;)

Wichtig ist jetzt deswegen für dich

1. den Brief mit den 4.900 nochmal ganz genau zu lesen, was da wirklich drin steht

und

2. die Versicherung zur Übersendung des Gutachtens aufzufordern

damit du

3. entscheiden kannst, wie du weiter vorgehen willst

Themenstarteram 15. Juni 2023 um 11:57

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. Juni 2023 um 23:19:49 Uhr:

Wenn wir also die 8.500 als Grundlage nehmen (Das Angebot die Versicherung ja sicher auch gefunden...), dann wird bestimmt irgendjemand 3.600 für das beschädigte Auto geboten haben (Restwert).

Und schon ist die Reparatur für die Versicherung unwirtschaftlich und sie reguliert erstmal ganz bereitwillig WBW-RW, also 8500-3600=4900 Euro. Das entspricht bestimmt auch so deinen AKB, so lange du nicht eine dem Gutachten gemäß durchgeführte Reparatur mit einer Rechnung nachweist.

Tust du das, bekommst du vermutlich den Restbetrag ohne großes Murren nachgezahlt (maximal bis zum WBW).

Tust du das nicht, weil du die 4.900 die abschließende Leistung der Versicherung hältst, ja nun, dann ist dir die Versicherung bestimmt auch nicht böse ;)

Im Prinzip war’s jetzt genau so. Gutachten hab ich bekommen, Wagen geht zur Reparatur. Danke für eure Antworten.

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