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Teilkasko Beitragserhöhung

Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 19:30

Hallo liebe Motor-Talk Gemeinde,

leider habe ich nach einem Unfall eines Verwandten eine Frage an Euch.

Mein Verwandter hat mit einem Fahrzeug das für Pizzalieferungen genutzt wird einen Unfall verursacht. Das Fahrzeug ist für gewerbliche Zwecke bei der Versicherung gemeldet. Auch weitere Fahrer abgesehen vom Inhaber sind versichert. Es handelt sich um eine Teilkasko-Versicherung mit 150€ SB.

Zum Unfall: Er war unterwegs und Ihm ist für eine Sekunde schwarz vor Augen geworden und ist somit erst in ein geparktes Auto geknallt und sofort anschließend wohl noch in ein Anderes. Es ist ein Sachschaden von ca. 15000 Euro entstanden. Personenschaden ist Gott sei dank nicht entstanden.

Nun macht Ihm sein Arbeitgeber ziemlich viel Stress. Er wirft Ihm vor, dass durch diesen Unfall seine monatlichen Versicherungsbeiträge um 80% (!!!) gesteigen sind. Dabei habe ich mir mal sagen lassen, das Teilkaskobeiträge nicht angehoben werden können. Auch nicht nach einem Unfall. Bei Vollkasko bin ich mit sicher. Der Beitrag würde steigen.

Liege ich völlig daneben ? Wenn ja, wie stark würde der Beitrag nach oben gehen, wenn wir von einem Teilkasko-Beitrag von 80 Euro monatlich ausgehen, bei 10 Jahren Unfallfreie Fahrt ? SF 40%.

Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.

Danke Euch !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rolliman schrieb am 27. Oktober 2014 um 20:39:11 Uhr:

.....da die Teilkasko an der SF der Hapftpflichtversicherung gekoppelt ist geht diese natürlich auch sofort hoch..

Seit wann? Habe ich da was verpasst. :eek:

Bin gerade vorige Woche auf den neuesten Tarif 2015 umgestiegen.

Und dort ist von einer Koppelung der HP mit der TK nicht die Rede.

Nach wie vor wird diese ohne SFR immer mit dem Grundbetrag 100% berechnet.

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Den Bericht habe ich auch gesehen. Aber man muss Entscheidungen deutscher Gerichte ja nicht immer verstehen. Dazu kommt immer die Frage, welches Gericht das war und ob das Urteil nicht vielleicht in einer späteren Instanz aufgehoben wird.

Ich hatte mal den Fall, wo jemand Blindengeld bezog, aber (jahrelang und unfallfrei) Mofa fuhr. Der Landkreis hat ihm dann das Fahren untersagt. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt, obwohl laut Gutachter seine Rest-Sehschärfe sogar für den Führeschein (damals Klasse 5) reichte. Das Oberverwaltungsgericht hat dann das Urteil aufgehoben und er durfte wieder fahren.

am 28. Oktober 2014 um 9:09

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:51:28 Uhr:

tja im fernsehen gabs letztens ein bericht das jemand alle 7-9 monate ohnmächtig am steuer wurde. Das ging vor gericht ob er noch den fuhrerschein behalten darf. Ja darf er. Und jetzt kommst du!

Kam auf RTL, oder? :D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2014 um 09:21:11 Uhr:

Den Bericht habe ich auch gesehen.

nein bei vox automobil da werden manchmal kfz mythen bzw übers recht aufgeklärt.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 28. Oktober 2014 um 10:09:16 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:51:28 Uhr:

tja im fernsehen gabs letztens ein bericht das jemand alle 7-9 monate ohnmächtig am steuer wurde. Das ging vor gericht ob er noch den fuhrerschein behalten darf. Ja darf er. Und jetzt kommst du!

Kam auf RTL, oder? :D

Ich hab den Bericht auch gesehen, deshalb kann er nicht auf RTL gelaufen sein :D.

oder auch

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